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T
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Eigenbedarfskündigung bekommen und mir geht es richtig schlecht seitdem.
Ich bin völlig verzweifelt und habe wahnsinnige Angst, zu sterben. Auch sind die Traumasymptome wieder voll da.
Meine Wohnung verlassen kann ich nur, wenn es mir ein bisschen besser geht. Woanders sein ist extrem schwierig für mich. Ich halte es z.B. in Wartezimmern von Ärzten kaum aus, kann mich nicht setzen, weil ich eigentlich nur panisch raus rennen will. Im Moment geht fast gar nichts mehr. Ich kann (und konnte) wegen meiner Erkrankung nicht arbeiten. Ich habe eine schwere Posttraumatische Belastungsstörung. Anrufe (z.B. bei Ärzten, wenn ich ein neues Rezept brauche) erledigt mein bester Freund für mich, weil ich in schreckliche Zustände komme, wenn ich es versuche. Ich war mehrmals tavorabhängig, bin froh, dass es mittlerweile einigermaßen ohne ging. Nun halte ich es ohne Tavor nicht aus. Ich lebe seit ca. elf Jahren in dieser Wohnung und konnte mich in der letzten Zeit etwas stabilisieren und auch in einem gewissen engen Radius alleine aus der Wohnung rausgehen, hatte sogar für kurze Zeit eine kleine ehrenamtliche Arbeit (3h/Woche). Nun geht es mir schrecklich und ich weiß nicht mehr weiter.
Ich kann mich vor Panik und Verkrampfung in meiner Wohnung kaum bewegen.
War jemand von euch schon mal in einer ähnlichen Situation mit einer Eigenbedarfskündigung?
Viele Grüße
Tina

15.12.2016 14:04 • 25.03.2017 #1


16 Antworten ↓


B
Das ist sehr Schade, aber gegen Eigenbedarf des Eigentümers der Wohnung kann man nichts machen.
Am besten so schnell wie möglich eine neue Wohnung suchen, es führt kein Weg daran vorbei.
Leider holt uns alle irgendwann die Realität ab, je länger man sich ihr nicht gestellt hat, desto schwerer
wird es dann.

15.12.2016 14:18 • x 1 #2


A


Eigenbedarfskündigung - habe Todesangst wegen posttraum. Störung

x 3


Wildrose
Ich habe auch dieses Jahr eine Kündigung wegen Eigenbedarfes erhalten.
Da ich in einer Einliegerwohnung lebte, für die andere Regeln gelten als für
' normale ' Mietwohnungen, musste der Vermieter keinen Grund für die
Kündigung angeben. Ich wusste also, daβ es keinen Sinn hat, mit Hilfe
eines Mietervereins oder eines Anwalts dagegen anzugehen.

Wenn du die Kraft aufbringst, kannst du dich ja mal informieren, ob deine
Eigenbedarfskündigung rechtlich korrekt ist.
So oder so ist es belastend für dich.
Man muss sich dann fragen, ob man die Nerven hat, gegen die Kündigung
anzugehen. Ob es sich lohnt.
Ich hatte echt Angst, daβ ich keine bezahlbare Wohnung finde. Ich habe es dann
durch ein eigenes Inserat in der Zeitung geschafft und bin vor kurzem umgezogen.
So hab ich bisher immer meine Wohnungen gefunden.
Kann ich echt empfehlen. Anzeige schalten, dann rufen Vermieter an und man ist gleich
im persönlichen Gespräch. Dann hat man schon eine Verbindung.
Vielleicht kann dein Freund dir da einiges abnehmen, wenn du nicht telefonieren
kannst. Oder eben online...
Ich gebe zu, in der Zeit nach der Kündigung ging es mir manchmal auch richtig mies.

Aber es half ja nix...musste da durch.

Alles Gute.

15.12.2016 14:48 • x 1 #3


T
Hallo,
danke für eure Antworten.
Es gibt ja die Sozialklausel:
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueb ... ausel.html
Ich weiß gar nicht, wie es gehen könnte, da ich mich vor Verkrampfung hier in der Wohnung kaum bewegen kann. Bin vor Angst wie erstarrt, habe solche Angst, zu sterben.
Ich halte diesen Zwist kaum aus. Ich denke, wenn die Härtefallregelung nicht bei mir greift, bei wem dann, aber das ist ein jahrelanger (trotzdem ungewisser) Prozess und ich weiß nicht, wie ich das psychisch durchhalten soll. Wie ich es je hier raus schaffen und in anderen Räumen aushalten kann, weiß ich auch nicht.
Danke Cati für die Idee, ein eigenes Inserat zu schalten und Glückwunsch zu Deiner neuen Wohnung! Ich schäme mich sehr, denn wer will schon einen Mieter, der krank ist und keinen Job hat, um eine Wohnung zu finanzieren.
Habe so einen Druck auf dem Brustkorb und solche Angst zu sterben.

15.12.2016 15:26 • #4


Wildrose
Ich bin zwar nicht im Mieterbund, aber die müssten sich damit auskennen.
Erstmal muβ ja in der Kündigung ein rechtlich korrekter Grund für die Kündigung
drinstehen, damit sie wirksam ist.
Ein Experte könnte das wohl schnell beurteilen, wenn er die Kündigung durchliest.

Ich habe auch nicht viel Geld. Ich kann aber meine kleine neue Wohnung bezahlen
und ich fühle mich bisher ganz wohl hier.
Mir macht alles Neue immer Angst. Ich kenne das auch, ein Gefühl, als ob ein schwerer
Stein auf dem Herzen liegt.
Ich erstarre dann auch gerne wie der Hase vor der Schlange.
Aber nichtstun macht es schlimmer.
Du solltest dich wirklich beraten lassen. Zum Glück bist du nicht ganz allein.
Dein Freund wird dir bestimmt helfen.

15.12.2016 15:47 • #5


J
Oje, du Arme! Das wäre für mich auch schlimm, wenn ich aus der jetzigen Wohnung raus müsste, denn mangels Job und Einkommen würde ich schwer eine neue finden und auf eine Sozialwohnung habe ich keinen Anspruch, weil ich es immer noch nicht geschafft habe, mich bei den vergebenden Stellen anzumelden.
Wegen der Sozialklausel: Überlege dir gut, ob du dir den Stress antun willst, darum zu kämpfen, wegen dieser Klausel bleiben zu dürfen. Ist es da nicht vielleicht weniger Stress, umzuziehen? Hast du jemanden, der dich unterstützt oder müsstest du den Umzug ganz alleine stemmen? Aber auch falls Letzteres der Fall ist: Ich habe es damals auch geschafft. Da war ich schon schwer depressiv und hatte mich nur noch verkrochen, dennoch habe ich die Wohnungssuche und den Umzug irgendwie über die Bühne gebracht. Der Körper und die Psyche können Unglaubliches leisten, wenn es sein muss. Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute!

15.12.2016 15:55 • #6


F
Hallo Tina,

soweit ich weiss gibt es in jeder Stadt einen sozialpsychiatrischen Dienst,der in allen Lebenslagen behilflich ist.
Wenn Du es nur mit Tavor schaffst,ist das o.k.,hauptsache Du rufst dort an und holst Dir Hilfe.

Das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen ist für uns psychisch angeschlagene eine grosse Herausforderung.

Keine Sorge,Du wirst eine neue Unterkunft finden.

Aber hol Dir halt Hilfe vom Sozialpsychiatrischen Dienst oder alternativ ist auch die Diakonie eine Anlaufstelle.

15.12.2016 16:31 • #7


A
Hallo, wie geht es dir? Mich macht mein Umzug in eine neue Wohnung gerade psychisch völlig fertig. Leider gab es bei mir keine Möglichkeit mehr in der alten Wohnung zu bleiben, ob und wie ich das nun über leben soll, weiß ich noch nicht.
Konntest du etwas erreichen damit du wohnen blieben kannst? Bekommst du Hilfe von irgendwo her?

27.12.2016 15:56 • #8


J
Hatte ich schonmal, die Kündigung ging nicht durch. Ich blieb.
Viele Vermieter machen Fehler, formal und inhaltlich, oder schieben den Eigenbedarf vor, ohne ihn nachweisen zu können. Wurde der Eigenbedarf konkret dargestellt oder wurde nur gesagt wegen Eigenbedarf, punkt?
Es ist noch lange nichts verloren. Und du hast Zeit, so schnell wirst du nicht rausgeworfen.
Wie gehst du denn momentan therapeutisch vor?
Mit deiner Erkrankung hast du Chancen mehr Zeit zu bekommen. Aber ein Gericht würde erwarten, wenn die Kündigung wirksam ist, dass du daran arbeitest die Wohnung wieder verlassen zu können, also für immer zieht dieser Härtefallgrund nicht.

27.12.2016 23:56 • #9


alfred
Zitat von Tina:
Ich halte es z.B. in Wartezimmern von Ärzten kaum aus, kann mich nicht setzen, weil ich eigentlich nur panisch raus rennen will.


Oh ja das kenne ich auch..wenn das Wartezimmer leer ist geht es..aber wenn es voll ist dann bekomme ich Panik.
Du hast ja einen Freund der wird dir doch bestimmt helfen...
Such dir eine Wohnung die dir gefällt und vieleicht noch besser ist wie die jetzige..
Vieleicht mit kleinem Garten oder Terasse.
Das könnte sogar gut für dich sein...

28.12.2016 00:23 • #10


P
Zitat von Cati:
Ich bin zwar nicht im Mieterbund, aber die müssten sich damit auskennen.
Erstmal muβ ja in der Kündigung ein rechtlich korrekter Grund für die Kündigung
drinstehen, damit sie wirksam ist.
Ein Experte könnte das wohl schnell beurteilen, wenn er die Kündigung durchliest.

Ich habe auch nicht viel Geld. Ich kann aber meine kleine neue Wohnung bezahlen
und ich fühle mich bisher ganz wohl hier.
Mir macht alles Neue immer Angst. Ich kenne das auch, ein Gefühl, als ob ein schwerer
Stein auf dem Herzen liegt.
Ich erstarre dann auch gerne wie der Hase vor der Schlange.
Aber nichtstun macht es schlimmer.
Du solltest dich wirklich beraten lassen. Zum Glück bist du nicht ganz allein.
Dein Freund wird dir bestimmt helfen.


Hallo Cati,
ja das stimmt. Es muss in der Eigenbedarfskündigung drin stehen wer in der Wohnung künftig wohnen soll, was derjenige beruflich macht und ob er alleine einziehen will und wie das verwandtschaftliche Verhältnis des künftigen Mieters zum Vermieter ist und wo der neue Mieter arbeitet und wie weit die Wohnung von dessen Arbeitsplatz entfernt ist und warum ggf. keine andere Wohnung in Frage kommt.

28.12.2016 08:14 • #11


Wildrose
Hallo Patrizia.

Ja, eine Kündigung wegen Eigenbedarf muβ genauestens begründet sein...

bei mir lag halt der ' Sonderfall ' vor, daβ meine Wohnung eine Einliegerwohnung
war...für diese Wohnungen muβ der Vermieter den Eigenbedarf nicht begründen...
er muβ aber natürlich die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

28.12.2016 08:33 • #12


alfred
Zitat von Cati:
Erstmal muβ ja in der Kündigung ein rechtlich korrekter Grund für die Kündigung
drinstehen, damit sie wirksam ist.
Ein Experte könnte das wohl schnell beurteilen, wenn er die Kündigung durchliest.

Na ja und dann?
Selbst wenn die Kündigung nicht rechtens ist....spaß dort wohnen zu bleiben macht es dann bestimmt nicht mehr.
Wenn ich meinen Vermieter verklage dann ist das Verhältnis zu ihm ja auch gestört.
Ich glaube nicht das es auf dauer glücklicher macht.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

28.12.2016 08:37 • x 1 #13


M
Komplizierter wird es für Vermieter, wenn der Mieter sich gegen die Eigenbedarfskündigung wehrt. Dies geht unter anderem, wenn beim Mieter ein besonderer Härtefall vorliegt. „Das können beispielsweise hohes Alter, eine Körperbehinderung oder eine schwere Krankheit sein“!

Folgendes sollte in einer Eigenbedarfskündigung stehen:

Die Person, für die die Wohnung benötigt wird sowie die Art des Verwandtschaftsverhältnisses. Ziehen mehrere Personen in die Wohnung ein, muss der Vermieter jedoch nicht die Namen aller neuen Bewohner nennen (BGH, Az.: VIII ZR 107/13).
Bei entfernten Verwandtschaftsverhältnissen oder Angehörigen des Haushalts müssen laut Mietrechtsexperte Hermann die Umstände, aus denen sich eine persönliche Verbundenheit ergibt, offengelegt werden.
Die genauen Gründe, aus denen sich der Wohnbedarf ergibt: Das kann etwa ein Arbeitsplatzwechsel sein, die Pflege eines Angehörigen oder die Absicht, sich vom bisherigen Ehepartner zu trennen.
Hinweis auf das gesetzliche Widerspruchsrecht des Mieters gemäß Paragraph 574 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die Form- und Fristerfordernis: Der Mieter muss seinen Widerspruch spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erklären.

Für den Fall, dass der Vermieter eine Alternativwohnung hat, die er dem Mieter anbieten kann, muss er auch dies laut Rechtsprechung im Kündigungsschreiben erwähnen. Gleichzeitig sollte er die Gründe nennen, wieso ebendiese Wohnung für ihn selbst nicht geeignet ist.

28.12.2016 08:57 • #14


J
Zitat:
Na ja und dann?
Selbst wenn die Kündigung nicht rechtens ist....spaß dort wohnen zu bleiben macht es dann bestimmt nicht mehr.
Wenn ich meinen Vermieter verklage dann ist das Verhältnis zu ihm ja auch gestört.
Ich glaube nicht das es auf dauer glücklicher macht.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.


Mit welcher Begründung sollte man da seinen Vermieter verklagen!? Es gibt keinen.
Wenn, dann verklagt der Vermieter den Mieter, Räumungsklage. Die wird bei einer nicht wirksamen Kündigung abgewehrt und gut ists. Ganz rational betrachtet muss man daraus kein Drama und kein gestörtes Verhältnis machen, denn erstmal sind es nur zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, die aufeinandertreffen und geklärt werden müssen.
Nicht jeder Vermieter dann zum Tyrannen, wenn er verliert.. Und wenn, kann man immernoch weitersehen.

Was würde das sonst im Umkehrschluss bedeuten? Richtig: Immer, wenn jemand einem juristisch ans Leder will, aufgeben und wegrennen. Das ist doch wirklich keine Lösung, zumal man als Mieter auch immer wieder gekündigt werden kann. Da kann man doch nicht jedes Mal kleinbei geben. Ich verstehe diese Belastung nur zu gut, mit Angststörung ist es nochmal schlimmer als für Gesunde. Aber sich deshalb immer sofort geschlagen geben ist mMn gerade dann der falsche Weg.

Also erstmal prüfen oder prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt korrekt ausgesprochen wurde.

29.12.2016 05:31 • #15


T
@Ani33 : wie geht es Dir mittlerweile? Hast Du Dich umgewöhnen können?

@Jetztgehtslos : ich habe immer wieder Psychotherapien gemacht, die leider die Erkrankung teilweise eher verschlimmert haben. Ich habe überwiegend Verhaltenstherapeuten aufgesucht, da ich nicht über mein Trauma sprechen wollte/konnte. Trotzdem hatte ich das Gefühl, dass mein Trauma gefundenes Fressen für die Therapeuten war. Derzeit bin ich bei meinem Psychiater in Behandlung. Ich habe zusätzlich noch Depressionen und starke Erschöpfung. Eine Psychotherapie mache ich aktuell nicht. Wenn es in der Nähe eine Wohnung gäbe, in der ich es aushalten könnte, würde ich natürlich versuchen, umzuziehen. Bei meinem Freund, der in der Nähe wohnt, war ich in zehn Jahren vielleicht zehn Mal, weil ich es in anderen Räumen nicht lange aushalte.

25.03.2017 02:22 • #16


A
Hallo, danke das du nach fragst. Nein ich kann mich nicht ein gewöhnen, das Haus und die Bewohner machen mir immer noch Angst. Nur den Balkon finde ich mittlerweile ok. Ich versuche eine andere Wohnung zu finden aber das ist mit wenig Geld eben sehr schwer und wird wohl länger dauern.
Mit Psychotherapeuten habe ich auch keine guten Erfahrungen hatte jetzt zwei mal Pech, es passte einfach nicht.

25.03.2017 07:28 • #17


A


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