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kyro
Gast

Hallo, mein Chef hat mich eben mal wieder auf verschiedensten Kanälen belästigt. So wie es aussieht, wäre is diesmal ausnahmsweise wichtig. Ein Teil unseres Online Produktes ist ausgefallen. Ich bin der einzige, der das richten kann (bin eh der einzige Entwickler da), habe aber offiziel keine Bereitschaft. Habe mich auch schon längst über die dauernden Anrufe nach Dienstschluss beschwert und nach zusätzlichem Personal verlangt bzw. mehr Gehalt, das Bereitschaft rechtfertigen würde. Hab eh schon massig Überstunden, die er nicht ausbezahlt und die ich nicht abfeiern kann.

Würdet ihr den Chef jetzt hängen lassen um ihn zu zeigen so nicht, lass mal endlich mehr rüberwachsen?

11.07.2015 #1


210 Antworten ↓
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kyro
Gast

Hier meine Ausarbeitung des Arbveitsvertrages:

Arbeitsvertrag
für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung

Zwischen der xy AG, nachfolgend "Arbeitgeber" genannt
und
Herrn ab, nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt, wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen.
§1. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 01.03.2015.
§2. Dauer des Arbeitsverhältnisse
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
§3. Tätigkeit
Der Arbeitnehmer wird als Softwareentwickler (Frontend / Backend) eingestellt. Seine Aufgaben sind im Wesentlichen:
• Neu-/ Weiterentwicklung betriebseigner Anwendungen und Websites
• Test und Dokumentation der Entwicklungen
• Datenbankmanagement und Datenbankprogrammierung
• Mitarbeitersupport
• Kundensupport bei qualifizierten Anfragen (2nd Level Support)
• Betreuung der informationstechnischen Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerktechnik, Webhost, Webserver)
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch andere Aufgaben auszuführen, die mit seiner Qualifikation und seinen Fähigkeiten korrespondieren. Dies gilt nur soweit, wie es bei Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumutbar ist und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.
§4. Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält einen monatlichen Grundlohn in Höhe von 2700 Euro brutto. Die Zahlung wird jeweils am letzten Tag eines Monats fällig und erfolgt bargeldlos in Form von Überweisung auf ein vom Arbeitnehmer anzugebendes Bankkonto.
Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer eine variable erfolgsabhängige Vergütung. Diese beträgt 2,5 % vom Jahres-Nettoumsatz des Arbeitgebers, maximal jedoch 5000 Euro. Die erfolgsabhängige Vergütung versteht sich als Bruttovergütung. Sie wird regelmäßig am letzten Tag des Januars fällig und zusammen mit dem Monatsgrundlohn vom Januar ausbezahlt. Für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis ruhte und kein Anspruch auf Arbeitsentgelt bestand, wird ein Zwölftel von der erfolgsabhängigen Zusatzvergütungen abgezogen.
Rufbereitschaft wird ebenfalls gesondert vergütet. Nähere Bestimmungen zur Rufbereitschaft und deren Vergütung steht im Paragraph §9. Die Vergütung für die Rufbereitschaft wird quartalsweise abgerechnet und zusammen mit dem Monatsgrundlohn eines jeden Quartalsendes fällig und ausbezahlt.
Zusätzliche geldwerte Leistungen, auf die kein Anspruch nach Gesetzt besteht, werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erbracht. Werden solche Leistungen gewährt, ergehen daraus keine zukünftigen Rechtsansprüche. Das gilt auch, wenn die Leistungen mehrfach und ohne ausdrücklichen Hinweis darauf erbracht werden.
§5. Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 30 Stunden pro Woche. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betriebsüblichen Einteilung. Als betriebsüblich gilt eine Arbeitszeit zwischen 9-18 Uhr von montags bis freitags.
§6. Arbeitsort
Regelmäßiger Arbeitsort ist Hauptsitz des Unternehmens in Everswinkel.
Der Arbeitnehmer darf zwei Mal pro Woche von zu Hause arbeiten per Remote arbeiten (Home Office). Die Wochentage des Home Office richten sich nach der üblichen Gewohnheit und können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit neu festgelegt werden. Im gegenseitigen Einvernehmen könne auch weitere Tage Home Office vereinbart werden.
§7. Urlaub
Der Arbeitnehmer erhält einen Jahresurlaub in Höhe von 28 Tagen. Von Beginn des Arbeitsverhältnisses an besteht Anspruch auf den halben Jahresurlaub.
§8. Krankheit
Ist der Arbeitnehmer in Folge von Krankheit arbeitsunfähig, so muss er dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am nächsten Werktag vorzulegen.
Ist der Arbeitnehmer während Freizeitausgleichs in Folge von Krankheit arbeitsunfähig. tritt eine Minderung des Zeitguthabens vom Arbeitszeitkonto nicht ein. Für Anzeige der Arbeitsunfähigkeit gelten die gleichen Bestimmungen wie oben.
§9. Rufbereitschaft
Die Rufbereitschaft wird monatlich in einem schriftlichen Einsatzplan für den Arbeitnehmer festgelegt. Änderungen des Einsatzplans sind im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich. Beginn der Rufbereitschaft ist um 9:00. Ende zur gleichen Zeit am Folgetag.
Für jeden Tag, an dem eine Rufbereitschaft des Arbeitnehmers laut Einsatzplan beginnt, wird eine pauschale Vergütung gewährt. Sie beträgt 25 Euro für einen Werktag und 50 Euro für jeden Samstag, Sonntag oder Feiertag.
Entstehen dem Arbeitnehmer Schäden oder zusätzliche Kosten für einen Einsatz während der Rufbereitschaft, sind diese in vollem Umfang vom Arbeitgeber zu erstatten. Die Entschädigung ist vom Arbeitnehmer zu beantragen und wird mit der Beantragung fällig. Zahlungsziel für die Entschädigung ist 14 Tage.
§10. Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung vor Dienstantritt und innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen.
Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das Lebensalter vollendet, das der Regelaltersgrenze zum Bezug der gesetzlichen Rente entspricht.
§11. Nebentätigkeit
Jede das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende entgeltliche Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.
§12. Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses und auch darüber hinaus über alle Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt gegenüber Behörden nicht, wenn eine Auskunft zwingend erforderlich ist.
§13. Nebenabreden
Der Arbeitnehmer hat innerhalb eines Zweijahreszeitraumes Anspruch auf eine bezahlte berufsnahe Fortbildung. Es besteht ein erstmaliger Anspruch auf ein Fortbildung bis zum 31.08.2015. Die Kosten für die Fortbildung, Reise und Unterkunft während der Fortbildung trägt der Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 5000 Euro. Es besteht nur Anspruch auf eine Fortbildung mit einer Dauer von insgesamt 10 Veranstaltungstagen. Für jeden Veranstaltungstag, an dem der Arbeitnehmer an der Fortbildung teilnimmt, erfolgt eine reguläre Arbeitszeitgutschrift in Höhe eines Fünftels der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.
Mit Wirkung vom 01.03.2015 tritt dieser Arbeitsvertrag an die Stelle des am 16.07.2014 geschlossenen befristeten Arbeitsvertrag mit Befristung bis zum 14.08.2015.

18.02.2015 19:00 • #95


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Chef hängen lassen oder ran?

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K

kyro
Gast

Zeugnis habe ich heute natürlich wieder nicht bekommen. Er hat sich zwar immerhin drum gemümmert und eine Vorschlag vorgelegt, den ich mir durchlesen und korrigieren soll. Ich habe mich nur gefragt, was soll das denn? Ich habe doch schon längst einen Vorschlag vorgelegt, den er nur auf den Briefbogen setzen und unterschreiben muss. Die hat er aber wieder Klöpse reingebaut, sowohl inhaltlich als auch von der formatierung. Ihaltlich sind die Zeiten der Beschäftigung falsch. Formatierungsmäßig geht das gar nicht. Die Schrift steht teilweise über Aufdrucken auf dem Briefbogen. stirnrunzeln Habs postwendend zur Korrektur zurückgegeben.

Der Krach mit Chef wegen pünktlichen Gehen heute war nicht so groß, wie erwartet. Mag daran liegen, dass die praktikanten gar nicht aufgetaucht sind. Vielleicht haben die inzwischen auch die Schnauze voll. Kann ich verstehen und recht wärs mir, so kann ich nicht mit denen zusammenarbeiten, wenn die immer erst abends kommen. Chef hat wohl wieder was von Einstaz für das Unternehmen und so gefaselt und das sich das noch auszahlen wird, aber da glaube ich nicht dran.

Größeren Stress gab es wegen meiner Erreichbarkeit. Und das vor allem von Frauchen. Rein formal hat die mir gar nichts zu sagen, ist keine Vorgesetzte. Praktisch natürlich schon, weil von ihr die Kohle kommt. Sie hat sich darüber beschwert, dass ich nach Feierabend sowie an freien Tagen nie ans Telefon gehe. Eskaliert ist der Streit in die Richtung, an welches Telefon ich nicht gehe. Sie finden es nicht in Ordnung, dass ich Anrufe auf meinen Privatanschlüssen ignoriere. Das Dilemma ist, ich habe wohl ein Diensthandy, aber das funktioniert so gut wie nirgends (mises Netz, O2), bei mir zu Hause auch nicht. Ich sehe dass so, ist nicht mein Problem, die müssen mal für ein vernünftiges Diensthandy sorgen. Private Verpflichtungen habe ich nicht. Eine zeit lang habe ich das ja mitgemacht, das habe ich aber gekappt, nachdem es übertrieben wurde und vor allem mir privat Telefonkosten entstanden sind, die ich nicht ersetzt bekommen habe. Hab nach Ersatz gefragt, aber wollen die nicht zahlen.

25.02.2015 19:19 • #135


Zum Beitrag im Thema ↓


S
Nein, das würde ich definitiv nicht tun.....
ich würde das in Ordnung bringen und danach das Gespräch mit dem Chef suchen,
ihm erläutern, wie dringend notwendig es wäre, dass du Unterstützung bekommst
und das sich was ändern muß.

#2


K
Wenn ich daran glauben würde, das das was nutzt. Mein Mehreinsatz wurde bisher nicht belohnt. Versprochene Belohnungen sind sogar ausgeblieben. Und mehr Personal ist wohl nicht drin. Vor kurzem wurde wieder aus Finazmangel gekündigt.

#3


S
Zitat von kyro:
Wenn ich daran glauben würde, das das was nutzt. Mein Mehreinsatz wurde bisher nicht belohnt. Versprochene Belohnungen sind sogar ausgeblieben. Und mehr Personal ist wohl nicht drin. Vor kurzem wurde wieder aus Finazmangel gekündigt.



Dann laß es dir doch einfach schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite,kyro.

#4


K
Den Weg hab ich schon mal probiert.Das fand der Chef kindisch. Im Gegenzug fing er damit an, jede Arbeitsanweisung schriftlich zu geben und sich den Erhalt quittieren zu lassen oder sogar jedes erstellte Konzept als anzuwendes Konzept abzuzeichenen. War der reinste Kindergarten und führte zur totalen Lähmung, da ich das ganz vorschriftsmäßig mitgespielt habe: ohne schriftliche Anweisung mache ich nichts...

Umso kindischer fand er es, dass ich mir zu mancher Arbeitsanweisung schriftlichen bestätigen lassen wollte, dass ich darauf hingewiesen habe, dass ich durch Ausführung der Anweisung gegen Gesetze verstoße und keine Verantwortung übernehme

#5


F
Wenn du bereits das Gespräch mit ihm dazu hattest, und er es nicht respektiert dich nicht zu belästigen wenn du definitiv keine Bereitschaft hast, dann wäre ich an deiner Statt knallhart. Ne andere Sprache verstehen Vorgesetzte anscheinend nicht.
Konsequenz hilft.
Treibt natürlich nen Keil zwischen euch aber ihr müsst euch ja nicht lieben. Wink
Aber respektieren...

#6


Hotin
Hallo kyro,

Zitat:
Würdet ihr den Chef jetzt hängen lassen um ihn zu zeigen so nicht, lass mal endlich mehr rüberwachsen?

Du solltest Dir gut überlegen, ob Du Deinen Chef in so einer Situation hängen lässt.
Wenn es tatsächlich schon Entlassungen aus Geldmangel bei euch in der Firma gab,
stellt sich die Frage, was kann Dein Chef denn überhaupt finanziell oder an Zeitausgleich drauflegen.
Zeigen solltest Du Deinem Chef schon, das die Grenze Deiner Gutmütigkeit fast
erreicht ist. Nur nicht in einer Notsituation der Firma, sondern an anderer Stelle.

Wenn Du ihn versuchst zu zwingen oder nach zu geben ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, das Du verlierst.
Wenn Du kannst, versuche es mit Diplomatie.

Hättest Du beruflich eine Alternative zu Deiner jetzigen Stelle?

Viele Grüße

Hotin

#7


Keyo
Suche dir einen neuen Arbeitgeber... und kündige erst bei deinem alten wenn du einen neuen Job gefunden hast. Sage nichts davon dass du dich umguckst. Sei weiterhin nett und freundlich zu deinem derzeitigen Arbeitgeber.
Und wenn du was neues hast geh' zu deinem Chef und sagst dass du fristlos kündigst weil er nicht auf deine Forderungen eingegangen ist.
So mache ich das gerade im moment... Angebote habe ich bereits! Ich kann jederzeit den roten Knopf drücken! Ein gutes Gefühl!

#8


C
Ich würde es nicht mehr machen. Wenn er dir die Überstunden bezahlen würde, wäre es noch was anderes aber so nicht. stirnrunzeln
Aber Hotin hat natürlich Recht, es könnte dann Probleme geben zwischen euch.
Der Chef sitzt am längeren Hebel und einen Grund zum Kündigen findet man immer.
Wenn das so weiter geht würde ich mir aber auch was anderes suchen.

#9


K
Ich war nicht umsonst heute und Mittwoch bei einem Vorstellungsgespräch. Mir kann mein Chef übrigens nicht viel. Ich habe bereits eine offizielle Überlastungsanzeige gestellt und bin daher gegen Abmahnungen gefeit. Als Schwernehinderter genieße ich obendrein gesonderten Kündigungsschutz. Außerdem erhalt er Zuschüsse vom Amt und was er verlangt geht total gegen das, wo ich Schutz brauche und weswegen es die Förderung gibt. Ich glaube meine Gesundheit ist ihm Schnurz. hauen

Außerdem könnte ich ihm schon längst arbeitsrechtlich was. Er hat mich selbst im Urlaub nicht in Ruhe gelassen und verlangt, dass ich komme, weil er Termine angesetzt hat.

#10


E
"Hab eh schon massig Überstunden, die er nicht ausbezahlt und die ich nicht abfeiern kann."

Sagt schon alles aus... Sehe aus so wie Keyo. Die reinste Ausbeute, so etwas würde Ich nicht mitmachen, auszahlen/abfeiern oder *rsch *beep*.

#11


K
Dann kann er mich mal. Hab eh schon längst innerlich gekündigt. Mache nur noch Dienst nach Vorschrift.

Verstehe ich eh nicht, wieso Arbeitnehmer sich so etwas bieten lassen. Im Supermarkt muss ich auch das "Mehr" bezahlen wenns heißt, "Darfs ein bisschen mehr sein?".

#12


E
Mach' das so! Ich befinde mich auch gerade im Lösungsprozess, da Ich den Kaffee auf habe. Chefs denken, sie könnten alles mit einem machen, das kann man 'ne Weile aushalten, aber irgendwann reicht's auch. Überstunden aufschreiben ist immer gut, 1x fehlten mir auch welche, im Gegensatz zu anderen ANs war die Anzahl aber noch Kleinkram, System hatte das...

Lass' dir das nicht gefallen. Si vis pacem para bellum!

x 1 #13


K
Mmh, habs um ruhig pennen zu können soweit gerichtet, dass ich eine größtenteils funktionierende Altversion wieder hochgeladen habe. Da ist zwar auch ein Bug drin aber kein so großer. Das Wichtige läuft. Jetzt verlange ich Montag aber erst mal 30% mehr.

#14


H
Zitat von kyro:
Hallo, mein Chef hat mich eben mal wieder auf verschiedensten Kanälen belästigt. So wie es aussieht, wäre is diesmal ausnahmsweise wichtig. Ein Teil unseres Online Produktes ist ausgefallen. Ich bin der einzige, der das richten kann (bin eh der einzige Entwickler da), habe aber offiziel keine Bereitschaft. Habe mich auch schon längst über die dauernden Anrufe nach Dienstschluss beschwert und nach zusätzlichem Personal verlangt bzw. mehr Gehalt, das Bereitschaft rechtfertigen würde. Hab eh schon massig Überstunden, die er nicht ausbezahlt und die ich nicht abfeiern kann.

Würdet ihr den Chef jetzt hängen lassen um ihn zu zeigen so nicht, lass mal endlich mehr rüberwachsen?

Schwierig. Auf der einen Seite hilfst Du gerne, auf der and. Seite beutest Du Dich selber aus. Da musst Du schauen, wie das im Arbeitsvertrag geregelt ist mit Üst und co. Denn Dein AG macht sich u.U. strafbar und steht mit einem Beine bereits im Knast, wenn bestimmte Dinge nicht eingehalten werden.

Du hast im Grunde genommen eine gute Ausgangsposition, wenn Du der Einzige da bist, der da zur Not helfen kann. Da würde ich Rückrat zeigen und ihm klar verstehen zu geben, dass Freizeit Freizeit ist und würde ggf. entsprechende Dinge einfach blocken (wenn es denn kein Bereitschaftstelefon ist, was jobmäßig ja auch geregelt sein muss). Ich weiss, dass man zumeist "rot" sieht gegen die Leitung, aber Du kannst ihn durchaus hinweisen, dass er sich strafbar macht und Du das nicht möchtest, dass er in den Knast kommt. Also ihn dezent hinweist, dass das so nicht geht.

Thema Urlaub.
Du kannst Deinem Chef das Bundesurlaubsgesetz mal um die Ohren hauen... Wenn Du kündigst, dann kannst Du mal vor dem Arbeitsgericht noch n bissel was versuchen. Wenn Du dazu noch behindert bist (Ausweis?) dann macht er sich gleich nochmal kriminell.

#15


F
Zitat von holger014:
Du kannst ihn durchaus hinweisen, dass er sich strafbar macht und Du das nicht möchtest, dass er in den Knast kommt.

Mr. Green
Lieber Chef.
Ich mache mir soooolche Sorgen um Sie. Ich habe Angst Sie ganz bald nicht mehr täglich zu sehen. Oder das Sie mich an meinen freien Tagen nicht mehr kontaktieren. Das würde mich seeeehr traurig machen. Also bitte achten Sie auf die Gesetzgebung und Vertragsbestandteile.
Ironie

#16


H
Du lachst, Flocke. Aber manche Chefs muss man in der Tat erstmal dezent hinweisen, dass man als AN auch Rechte hat UND die vor allem kennt!
Denn eines der Hauptprobleme ist doch, dass die Meisten nicht mal ihre Rechte kennen.

#17

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F
Des war mir schon klar. Ich find bloß deine Formulierung lustig Wink
Dem Chef die Worte quasi so vermitteln als wenn ich besorgt um "ihn" wäre... Dabei geht's ja gesund egoistisch um eines selbst. In dem Fall Kyro... Taktik Wink

#18


H
Jeder ist ersetzbar, auch Kyro. Dessen muss man sich bewusst sein. Aber ich sage mir immer "man muss es den Leuten ja nicht sooo leicht machen". Very Happy

#19


K
Theoretisch bin ich da vielleicht ersetzbar. Praktisch nicht. Ohne mich können die schließen. Die haben weder Kohle für wen anders noch Zeit, einen neuen Entwickler einzuarbeiten. Bis dahin wären die pleite, der Betrieb stünde dann mindestens drei Monate still. Ohne meinen gesundheitlichen Einschränkungen würde ich dem längst den vogel zeigen. So denke ich mir immer, bleibe da und spiel mit, ehe du nachher gar nichts hast.

Da geht es mir nicht einmal nur ums Geld, am schwersten depressiv war ich, als ich gar nichts zu tun hatte und nichts mit mir anzufangen wusste.

#20


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