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E

9201er
Gast

Hallo
Ich habe ein kleines *Problem*
Ich war durch das Jobcenter in ein Psychologisches Coaching bei einer Heilpraktikerin für Psych vermittelt wurden.
In laufe des *coachings* sind mir immer mehr Ungereimtheiten von der Therapeutin aufgefallen (Lügen, mehr Stunden aufgeschrieben als ich Tatsächlich bekommen habe, emotionaler Machtmissbrauch etc)

Kurz gesagt hab ich ihr dass dann gesagt wie ich empfinde und wir sind mehr oder weniger im Streit auseinander gegangen.
Das Coaching wurde dann abgebrochen und ich habe mich mit dem Jobcenter in verbindung gesetzt und dazu Stellung genommen, vom Jobcenter wurde mir mitgeteilt dass meine Version der Geschichte komplett anderst klingt als es die Therapeutin dort geschildert hat.

Ich meinte beim Jobcenter dass ich von einigen Gesprächen tonaufnahmen angefertigt habe und es somit beweisen könne, mir wurde jedoch gesagt dass ich dies Unterlassen sollte da ich es angeblich nicht hätte machen dürfen?
Also habe ich offiziell keinen Beweis.
Ich fragte dann beim Jobcenter an, ob ich den Abschluss bericht bekommen kann,
Der mir dann innerhalb kurzer Zeit zugeschickt wurde.
Da drinn stand dann dass es mir schwer fällt eine *grundstabilität wegen vereinzelter Rückfälle in meine Dro. und Alk. zu erreichen*
Nun wollte ich mal nachfragen ob das überhaupt rechtens ist sowas in der Beurteilung zu schreiben?
Eigendlich sollte so etwas doch durch die Schweigepflicht geschützt werden?

03.09.2021 #1


93 Antworten ↓
silverleaf

silverleaf
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Zitat von Abendschein:
Es mag Scharlatane geben, die gibt es aber auch woanders. Sowie es gute und nicht gute Ärzte gibt.


Da stimme ich Dir absolut zu.

Gerade im Bereich Psychotherapie hängt es ganz viel von der individuellen "Begabung" des Therapeuten ab.
Ich habe, wie gesagt, schon ganz tolle HPs kennengelernt, auch ganz tolle Co-Therapeuten, sogar ganz tolle Praktikanten (im Rahmen ihres Master Psychologie-Studiums),
und ich habe wirklich schlechte (obwohl gut ausgebildete) psychologische Psychotherapeuten, Psychiater, Oberärzte usw. kennengelernt, die einen ganz grauenvollen Umgang mit ihren Patienten hatten.

Was die Ausbildung angeht, muss man aber trotzdem einen realistischen Blick auf die Rahmenbedingungen werfen.

Ein ärztlicher Psychotherapeut ist ein studierter Arzt (Medizinstudium und Approbation), der später eine zusätzliche Ausbildung zum Psychotherapeuten gemacht hat.
Ein psychologischer Psychotherapeut ist ebenfalls studiert, früher war es ein Diplom-Studiengang, heute braucht es sowohl den Bachelor als auch den Master (wer "nur" den Bachelor gemacht hat, kann kein psych. Psychotherapeut werden), nach dem Studium ist er/sie erstmal "nur" Psychologe, aber noch kein Therapeut, der therapeutische Teil der Ausbildung beginnt nach Bachelor- und Master-Studiengang, in dieser Zeit arbeiten diese Psychologen über lange Zeit "praktisch" am und mit Patienten, müssen hunderte von Therapiestunden nachweisen, die sie abgeleistet haben, bevor sie dann ihre Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten machen können. Das dauert mindestens 8 Jahre, wenn es perfekt läuft (5 Jahre Studium, 3 Jahre therapeutische Ausbildung), kann aber auch schnell mal über 10 Jahre dauern.

Ein HP hat "nur" eine Prüfung im Gesundheitsamt abgelegt. Man muss dafür nicht mal eine Ausbildung irgendwo gemacht haben, man kann sich das Wissen auch selber aneignen. Man muss nur diese Prüfung bestehen, und zu der kann sich quasi jeder anmelden. Die Inhalte dieser Prüfung sind relativ überschaubar im Vergleich zu dem Wissen, dass ein mehrjähriges Studium vermittelt.
Es gibt viele private Institute, die auf diese Prüfung vorbereiten, aber mehr ist das nicht. Dort werden die Inhalte für die Prüfung vermittelt, die dann im Gesundheitsamt abgelegt werden muss. Aber man kann sich auch einfach ein oder zwei Bücher bei Amazon bestellen und die Prüfung ablegen.

Das sind, ganz nüchtern betrachtet, die Rahmenbedingungen. Die Ausbildungen sind also in keinster Wiese miteinander zu vergleichen.

Aber das hat im individuellen Einzelfall nichts damit zu tun, wie gut ein HP, Psychologe, Psychiater o.ä. im konkreten Umgang mit dem Patienten ist. Empathie und ein Talent zur Gesprächsführung sind nicht direkt "erlernbar", entweder man hat sie oder halt nicht.

LG Silver

03.09.2021 15:08 • x 7 #83


Zum Beitrag im Thema ↓

A


Psychologisches Coaching Schweigepflicht verletzt?

x 3


silverleaf

silverleaf
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Die Sache ist: Ja, Heilpraktiker dürfen Diagnosen stellen, das ist richtig. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die HP schwerere psychiatrische Diagnosen erkennen können müssen, damit sie diese an ausgebildete psychologische/ärztliche Psychotherapeuten abgeben, da sie solche Erkrankungen nicht behandeln sollen/können/dürfen.
Also, ein Heilpraktiker kann grundsätzlich Diagnosen stellen, die Frage ist nur, wofür diese verwendet werden dürfen. HP dürfen keine "richtigen" medizinisch relevanten Befundberichte im engeren Sinne schreiben, die für irgendwelche Gutachten etc. mit medizinischer Relevanz verwendet werden.

Daher denke ich auch, dass Du mit einem psychiatrischen (also fachärztlichen) Gutachten ihren Bericht außer Kraft setzen lassen kannst. Der wird auf jeden Fall höher gewertet werden als alles, was die HP geschrieben hat. Was sie geschrieben hat dürfte, wie vorhin auch schon gesagt, eigentlich gar nicht verwendet werden, eben weil sie HP ist und an diversen Stellen unprofessionell bis rechtswidrig mit der Schweigepflicht umgegangen wurde.

Ich würde, sollte es hart auf hart kommen, das JC auf diesen Umstand auch nochmal deutlich hinweisen. Du schriebst vorhin, dass der Briefkopf der Praxis auf der Beurteilung ist, aber nur die HP unterschieben hat, nicht die zugelassene Psychotherapeutin, der die Praxis gehört. Einem Sachbearbeiter, der nicht genau hinsieht, könnte dieses Detail entgehen und denken, dass die Beurteilung von einer zugelassenen studierten Psychotherapeutin kommt, was den Status der Beurteilung verändert, ihr mehr Gewicht verleiht.

Der Begriff Therapie ist weitgehend ungeschützt, Therapeut auch, die Bezeichnung psychologischer Psychotherapeut (und das sind die meisten "richtigen", also studierten Psychotherapeuten, die man so trifft) ist geschützt, genauso wie Diplom-Psychologe.
Diese Therapeuten rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, und zwar unter einer der folgenden 3 Therapieformen:
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- Verhaltenstherapie oder
- analytische Psychotherapie (Psychoanalyse).

Die ersten beiden Therapieformen sind die häufigsten, Analyse ist eher wenig verbreitet.
Alle anderen Bezeichnungen, auch für speziellere Therapieverfahren, fallen unter eines dieser 3 Dächer.
Es können nur diese 3 Therapieformen bei der Krankenkasse beantragt werden.
Jeder psychologische Psychotherapeut, bei dem man sich um einen "richtigen" Therapieplatz bemüht, wird Auskunft darüber geben, welche dieser 3 Therapieformen er anwendet.



Ich glaube, ich würde mich an Deiner Stelle darauf konzentrieren, ihren Bericht aus Deiner Akte entfernen zu lassen.
Alles andere würde ich nicht weiterverfolgen, ich glaube nicht, dass da etwas bei rauskommt, was Dir helfen würde.
Ich würde mich auf das konzentrieren, was für Deine Zukunft wichtig ist, und es auf das Wesentliche reduzieren und die anderen Dinge fallenlassen.
Bei allem, was da so gelaufen ist, könnte ich mir gut vorstellen, dass es juristisch möglich sein wird, diesen Bericht für unwirksam erklären und löschen zu lassen. Du lieferst ja auch ein fachärztliches psychiatrisches Attest nach.

Du weißt nie, was in Deinem Leben noch so kommt, und ein unter solchen Umständen zustandsgekommener negativer Bericht kann Dir später evtl. schaden. Darum würde ich mich darauf konzentrieren, weil es für Dich langfristig Relevanz haben wird.

Alle anderen Punkte würde ich ruhen lassen und nicht weiterverfolgen.

LG Silver

03.09.2021 01:28 • x 6 #68


Zum Beitrag im Thema ↓


M
Stimmt. Das job enter geht deine Krankengeschichte eigentlich wenig an. Ebenso braucht dein Arbeitgeber nicht wissen, weshalb du gerade arbeitsunfähig bist. Da kannst du einen Rechtsanwalt einschalten. Ich komme aber aus Österreich und gehe davon aus, dass es in Deutschland gleich ist. Hat eine Heilpraktikerin Schweigepflicht?

#2


Mondkatze
So weit ich informiert bin, ist das Mitschneiden von Gesprächen verboten.

Wie hast du denn mitbekommen, dass mehr Stunden als du bekommen aufgeschrieben wurden?
Also ich kann nicht kontrollieren, wie z.B. mein Therapeut die Stunden vermerkt.
Woran machst du das fest?

Und der emotionale Missbrauch lässt sich auch erstmal schwer beweisen.
Das ist schon ein harter Vorwurf.
Wobei ich dir deine Empfindungen selbstverständlich nicht absprechen möchte.

Dass da im Bericht eine Beurteilung steht, war vielleicht vom JobCenter so gefordert?
Hat man dich denn nicht informiert, wie dieses "Coaching" ablaufen wird?

x 3 #3


LillyDream
Zitat von 9201er:
Hallo Ich habe ein kleines *Problem* Ich war durch das Jobcenter in ein Psychologisches Coaching bei einer Heilpraktikerin für Psych vermittelt ...

Wenn du durch das Jobcenter zugewiesen wurdest, dann entbindet das die Therapeutin von ihrer Schweigepflicht. Normal wird das aber vorab erklärt. Anders sieht es wiederum aus, wenn du Eigenständig eine Therapeutin aufsuchst, da gibt es nur ein paar Punkte die sie von ihrer Schweigepflicht entbinden.
Aber auch dies wird im Normalfall vorab erklärt.

x 1 #4


Feuerschale
Das JC darf Gesundheitsdaten tatsächlich nicht wissen / erfassen (wenn dann läuft das über den Ärztlichen Dienst -nur die Ärzte bekommen Befunde und Diagnosen- nach Schweigepflichtsentbindung) oder psychologischen Dienst.

Normalerweise unterschreibt man bei Beginn eines Coaching ja auch einen Vertrag, bespricht die Schweigepflicht. Lief das über einen Gutschein (AVGS)? Die Einlösung ist völlig freiwillig und man kann sich den Träger / Berater auch frei wählen.

Vielleicht bist du wirklich nicht gut aufgeklärt worden, was das ganze soll, was man damit erreichen könnte?

x 1 #5


S
Aufzeichnung von Gesprächen ist strafbar:

§ 201 STGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


https://www.lhr-law.de/thema/heimliche-...spraechen/

x 1 #6


M
@portugal wenn man vorher fragt, dann darf man.

x 1 #7


E
Mit den Stunden (wo mehr aufgeschrieben wurden als ich bekommen habe) habe ich mitbekommen da ich die Anwesenheitsliste (wo dann auch eingetragen wurde wieviel Stunden ich bekommen habe)
desöfteren Blank unterschrieben habe, und ich 1-2 Wochen später gesehen habe dass mehr aufgeschrieben wurde als ich bekahm,
daraufhin fragte ich natürlich nach, da kam nur die Antwort, dass ich ja mit der Thera auch auserhalb oft Telefonierte und sie das einfach zusammen gerechnet hat (Wir hatten mal 5-10 Minuten auserhalb geredet) Ich finde sowas völlig unprofessionell.
Mir wurde zu beginn des Coachings gesagt das sie unter Schweigepflicht steht, weshalb ich so verwundert bin dass das mit der Abhängigkeit so rein geschrieben wurde.

Sie traf sich auch mit mehreren ihrer Klienten im Harten Lockdown im Januar, worauf ich das Jobcenter informierte
Das Jobcenter erkundigte sich bei ihrer Cheffin ob es erlaubt sei sich aktuell zu treffen, da hieß es dass nur Telefon dienst angesagt sei.
Also brach sie zu der Zeit die Corona richtlinien
(Sie traf sich auch mit mir, und ich bekam dann nach und nach raus dass sie das mit mehreren Klienten machte worauf ich wütent wurde wegen Infektionsgefahr)
Bin mir jetzt unsicher ob ich die ganze Sache nicht einfach ruhen lassen soll

Ich werde beim nächsten Jobcenter Termin das mit der Schweigepflicht zur Sprache bringen, aber ich glaub kaum dass ich überhaupt noch ernst genommen werde
Weil mir schon gesagt wurde ich solle mich doch mal bei einen Psychiater vorstellen denn man wisse ja nicht in wie weit ich eine Psych Erkrankung habe weswegen ich mit der Thera so angeeckt bin.
War vollkommen perplex als mir das an den Kopf geworden wurde.
In der Corona Sache wollte das Jobcenter im Januar eine Beschwerde einreichen, was ich jedoch nicht wollte (da ich zu den Zeitpunkt noch Vertrauen zu der Thera hatte und ich weiter mit ihr an mir Arbeiten wollte)
Jetzt sei es zu spät...

#8


Schlaflose
Zitat von 9201er:
Mir wurde zu beginn des Coachings gesagt das sie unter Schweigepflicht steht, weshalb ich so verwundert bin dass das mit der Abhängigkeit so rein geschrieben wurde.

Die Schweigepflicht bezieht sich auf den Inhalt der Gespräche während der Therapie, aber eine Beurteilung über dich muss die Therapeutin dem Jobcenter schon geben, wenn das Jobcenter das Coaching bezahlt und aufgrund dessen deine Vermittelbarkeit abschätzen muss. Ansonsten würde das Coaching keinen Sinn machen.

x 2 #9


E
Zitat von 9201er:
desöfteren Blank unterschrieben habe, und ich 1-2 Wochen später gesehen habe dass mehr aufgeschrieben wurde als ich bekahm,

Mit der Unterschrift bestätigt du ja die Richtigkeit der Angaben. Du hättest die blanko eigentlich gar nicht unterschreiben dürfen.

Wie andere schon schrieben ist es verboten Gespräche einfach aufzuzeichnen.

Dass das Jobcenter Kunden zu einer Heilpraktikerin für Psychotherapie schickt, kommt mir allerdings sehr seltsam vor.

x 2 #10


E
Zitat von LillyDream:
Wenn du durch das Jobcenter zugewiesen wurdest, dann entbindet das die Therapeutin von ihrer Schweigepflicht.

Das stimmt so nicht. Hinzu kommt, dass eine Therapie immer freiwillig ist. Aber in diesem Fall handelte es sich ja nicht um eine Therapie, sondern um ein Coaching.

x 2 #11


silverleaf
Hallo,

ich glaube auch, dass hier einiges schiefgelaufen ist.

Man hätte Dich in Bezug auf die Schweigepflicht sehr viel genauer informieren müssen...
Zitat von 9201er:
Mir wurde zu beginn des Coachings gesagt das sie unter Schweigepflicht

Eine solch pauschale Aussage hätte sie so gar nicht machen dürfen, wenn sie im Vorfeld wusste, dass sie eine Beurteilung schreiben soll (was ich auch für sehr fragwürdig halte, ich schreibe weiter unten mehr dazu). Sie hätte Dir genau erklären müssen, welche Informationen genau an wen weitergeleitet werden. Und sobald irgendwo die Schweigepflicht "aufgeweicht" wird/davon abgewichen wird, wird man darüber aufgeklärt und unterschreibt seine Kenntnisnahme und Zustimmung eigentlich immer irgendwo. Es muss also ein Schweipflichtsentbindungsformular von Dir unterschrieben worden sein.

Solche Beurteilungen, die Auswirkungen auf Deine berufliche Zukunft haben, werden eigentlich auch nicht von Heilpraktikern erstellt, die haben gar nicht die Ausbildung für so etwas.
Solche Beurteilungen werden eigentlich nur von Ärzten erstellt, selbst psychologischen Psychotherapeuten (die ja sehr gut ausgebildet sind und die Patienten, die bei ihnen in psychotherapeutischer Behandlung sind, sehr gut kennen und ja sogar in Teilen Ärzten gleichgestellt sind) werden mit ihren Aussagen nur nachrangig berücksichtigt (falls überhaupt). Darum kann ich mich @Natascha40 nur anschließen, ich finde es auch mehr als merkwürdig, hierfür die Aussagen einer Heilpraktikerin zu berücksichtigen (die ja offenbar auch gleich sehr viel Mist gebaut hat).
Es ist eine Sache, ein Coaching zu bezahlen (das wäre ja im weitesten Sinne einer Fortbildungsmaßnahme gleichzustellen), aber daraus dürften keine medizinisch relevanten Informationen hervorgehen und weitergegeben werden, schon gar nicht ohne Dein Wissen und ohne Deine Zustimmung.

Ich kenne es auch so, dass gesundheitliche Informationen nur an entsprechende Ärzte/Dienste weitergegeben werden dürfen (und niemals an nicht-medizinische Stellen), die dann eine Empfehlung schreiben, ohne Details preiszugeben.
Wenn man zu einem Amtsarzt geschickt wird (z.B. zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit), behandelt auch der die Details vertraulich und gibt nur das Ergebnis seiner Untersuchung weiter. Gibt es Kommunikation unter verschiedenen Ärzten (was vorkommen kann, ein Amtsarzt darf Informationen von anderen Ärzten erfragen, wenn Du dem zustimmst, man hat auch eine "Verpflichtung zur Mitarbeit"), stimmt man dem schriftlich zu.
Selbst wenn man diesbezügliche Unterlagen an einen Arbeitgeber, Dienstherren o.ä. schicken soll, werden diese immer in einem verschlossenen Umschlag mitgeschickt, auf dem eindeutig vermerkt ist, dass der Inhalt nur von medizinischem Personal gelesen werden darf und sein Inhalt vertraulich ist.
Der Sachbearbeiter, der über Deine berufliche Zukunft entscheidet, bekommt nur das Ergebnis mitgeteilt (also z.B. Wiedereingliederung wird empfohlen o.ä.) und entscheidet dann auf Grundlage dieser von Ärzten getroffenen Einschätzung.

Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass eben genau nicht Informationen in die falschen Hände fallen.

Jetzt ist natürlich die frage: Was macht man nun mit dieser Situation?

Sobald Dir daraus irgendwelche negativen Konsequenzen entstehen, würde ich dagegen vorgehen. Hier wurden Deine Rechte verletzt, und daraus dürfen Dir keine Nachteile entstehen.
Aus rechtswidrig erlangten Informationen dürfen Dir keine Nachteile entstehen.
Du könntest also rechtlich erwirken, dass diese Informationen nicht in Deiner Akte verbleiben dürfen und vernichtet werden müssen.

LG Silver

x 6 #12


E
Also
Dieses Coaching fand bei einer Firma von einer Psychologin statt (die mehrere Angestellte hat)
Ich war zuerst bei einer Diplom Psych, Die dann aufgrund von Privaten Problemen dort aufhörte und dann kahm ich zu dieser Heilpraktikerin.

Ich war ja mehrmals bei ihr, da sie zu anfang äuserst nett war und mir zu verstehen gab dass sie mir Helfen wollen würde.
Diese stimmung kippte ja dann in laufe der Zeit,
Die allererste Beurteilung hab ich mir auch durchgelesen und Unterschrieben das ich einverstanden war.

Die jetzige Beurteilung konnte ich nichtmal lesen geschweige denn Unterschreiben... erst auf nachfrage beim Jobcenter wurde mir das zugeschickt.

Ob mir jetzt Negative Konsequenzen dadurch entstehen kann ich nicht sagen, evtl erst in ferner Zukunft wenn ich mal an einen Vermittler gerate der mich auf die Abhängigkeitssache festnageln will..
Mit der Alk. und Dro. abhängigkeit ist sowieso etwas merkwürdig
da ich dies bereits vor ein 3/4 Jahr beendet habe, was die Therapeutin auch wusste...
Sie schrieb das vielleicht nur rein um mir eins rein zu drücken da ich ihr sagte, Dass ich es melden werde dass sie sich Illegal mit Klienten im Lockdown getroffen hatte.

Das Coaching war merkwürdig
Sie hatte ein Arbeitshandy und rief mich dann aufeinmal mit ihren Privat Handy und Privat Festnetz an
Hatte keinerlei Abstinenz beachtet und als ich dann Freundschaftliche Gefühle entwickelte wurde es so gedreht dass diese Fixierung auf den Coach aufgrund meiner Vergangenheit besteht.
Auch das Jobcender denkt so... deswegen soll ich mir ja in Zukunft zu einem Psychiater mich Diagnostizieren lassen.

Und dass obwohl das Jobcenter weiß dass sie die Corona regeln gebrochen hatte, das sie mir ihre Private nr gegeben hatte und dass sie bei mir zum Kaffee war
selbst in der übergangszeit von dem ersten Coaching zum zweiten Coaching arbeitete sie mir mir mehrere Wochen kostenlos...
Aber all das wird Ignoriert und ich werde in die Psychisch kranke Ecke gestellt
und sie geht vollkommen ohne Konsequenzen aus.
mMn, ist so ein Mensch im falschen Beruf.

#13


E
Ich wundere mich darüber, dass du jetzt erst Informationen "nachschiebst". Die Frau war doch nicht als Therapeutin tätig, sondern als Coach. Da ist ein gemeinsames Kaffeetrinken nicht verboten. Sie muss da auch keine Abstinenzregel beachten.

Das Ganze liest sich etwas wirr. Erst schreibst du die hätte zu viele Stunden abgerechnet - und jetzt arbeitete sie sogar lange kostenlos mit dir?

Ich schließe hier einen Fake nicht aus. Ein Jobcenter soll eine Kundin zu einer Heilpraktikerin für Psychotherapie geschickt haben? Für ein wochenlanges Einzelcoaching?

x 2 #14


E
Ich war insgesammt 3 mal bei ihr (jehweils 6 Monate)
im ersten Coaching lief alles Professionell ab
vom ersten zum 2ten Coaching hing ich ca 2 Monate in der Luft
da rief ich sie an und Beschwerte mich über das Jobcenter dass die mich hängen lassen...
darauf arbeitete sie Kostenlos mit mir und kam auch zu mir nach hause.

im 3ten Coaching bemerkte ich dann dass sie mehr stunden aufschrieb als ich bekommen habe
und das 3te Coaching war auch das wo ich sie zur rede stellte wegen den ganzen sachen (corona usw)
und da brach sie das mit mir ab und jetzt habe ich die Beurteilung bekommen und wunder mich dass es so geschrieben wurde.

Wie gesagt dass wo ich hinbin ist ein Träger der Psychologische Coachings für Arbeitssuchende mit Psychischen problemen anbietet
erst war ich bei einer Diplom Psychologin und dann kahm ich zu dieser Heilpraktikerin.

#15


Abendschein
Ich habe noch nie gehört, das das Jobcenter Leute zum Heilpraktiker schickt.

Zitat von 9201er:
Bin mir jetzt unsicher ob ich die ganze Sache nicht einfach ruhen lassen soll

Das würde ich wohl machen.

Jetzt aufeinmal schiebst Du alles auf die HP. Das ist schon merkwürdig und ich glaube Dir kein Wort. Tut mir leid, Du widersprichst Dich wirklich, oder möchtest Du somit Aufmerksamkeit erlangen?

#16


E
Zitat von Abendschein:
Ich habe noch nie gehört, das das Jobcenter Leute zum Heilpraktiker schickt. Das würde ich wohl machen.


Offiziell kam ich auch nicht zu der Heilpraktikerin, sondern per Bildungsgutschein zu dieser Psychologischen Firma.
Die Firma hat mehrere angestellte darunter diese Heilpraktikerin die mich dann Coachte
Es ist quasi eine Praxis von einer Psychologin die mehrere angestellte hat (also sowas wie eine Arztpraxis)

#17

Mitglied werden - kostenlos & anonym

E
Zitat von Abendschein:
Ich habe noch nie gehört, das das Jobcenter Leute zum Heilpraktiker schickt. Das würde ich wohl machen. Jetzt aufeinmal schiebst Du alles auf die HP. Das ist schon merkwürdig und ich glaube Dir kein Wort. Tut mir leid, Du widersprichst Dich wirklich, oder möchtest Du somit Aufmerksamkeit erlangen?


Wo wiederspreche ich mich denn?

#18


Abendschein
Zitat von 9201er:
Wo wiederspreche ich mich denn?


Widersprechen ist nicht das richtige Wort, jetzt kommst Du aufeinmal damit raus, das sie Dich Privat angerufen hat und das Du Gefühle entwickelt hast, die ja wohl von Dir aus kamen. Das darf natürlich nicht sein, zwischen Therapeuten und Patienten.

#19


E
Zitat von Abendschein:
Widersprechen ist nicht das richtige Wort, jetzt kommst Du aufeinmal damit raus, das sie Dich Privat angerufen hat und das Du Gefühle entwickelt hast, die ja wohl von Dir aus kamen. Das darf natürlich nicht sein, zwischen Therapeuten und Patienten.


Aber genau darum geht es doch, als dies so kahm fing dann das mMn unprofesionelle verhalten an (in corona sehen etc)
Und als ich sie zur rede stellte dann brach sie das Coaching ab und schrieb diese Beurteilung.

#20


A


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Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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