Pfeil rechts
3

T
Vorab: Es gibt keinen Vater mehr und keine Geschwister. Zuverlässige Freunde gibts auch nicht, die mir helfen könnten.
Wenn meine Mutter stirbt und ich psychisch außerstande bin, mich um alle dann anfallenden Dinge zu kümmern,die dann so anfallen (Haushaltsauflösung, Entrümpelung, Behördenkommunikation, suchen nach wichtigen Unterlagen im Haus, Kündigen von Versicherungen und Verträgen, Organisieren von Beerdigung etc.), WER macht das dann alles?
Und NEIN. Ich wachse dann NICHT über mich hinaus und werde das auch NICHT irgendwie schaffen !
Wer handelt dann für mich?

16.05.2019 18:12 • 17.05.2019 #1


24 Antworten ↓


Safira
Du könntest, sobald Du vom Tod Deiner Mutter erfahren wirst beim Nachlassgericht das Erbe ausschlagen. Je eher Du Dich dort meldest desto besser.
Wenn Du das Erbe ausschlägst bist Du zu rein gar nichts verpflichtet. Wirklich gar nichts. Bedeutet aber auch das Du wirklich über gar nichts mehr entscheiden darfst. Die Beerdigung oder Mitnahme von persönlichen Gegenständen. Wird dann wohl alles vom Staat entsorgt.

Vll gibt es aber auch noch andere möglichkeiten aufgrund Deiner Psychischen Verfassung. Damit kenne ich mich jetzt aber nicht aus. Vll mal den Hausarzt oder Psychater fragen an wen man sich wenden kann für Beratung.

16.05.2019 18:48 • x 1 #2


A


Wer kann bei Todesfall Mutter für mich handeln

x 3


Meteora
Es gibt ambulante Betreuer, aber die müssen glaube ich vom Gericht bestellt sein. Google einfach mal. Ansonsten kannst du dich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, die machen genau so was.

16.05.2019 18:52 • #3


Zebra40
Es gibt eine sogenannte Vorsorgevollmacht. Diese müsste deine Mutter machen. Darin schreibt sie was und wie sie es haben möchte ( Beerdigung etc. ) und bestimmt eine ihr vertraute Person die das so ausführen soll. Du kannst das sein musst du aber nicht. Diese Person regelt dann die Beerdigung, auch finanzielles, kündigt Verträge und was so alles anfällt.
Es gibt extra Beratungen für sowas. Ich würde auch beim Psychiater nachfragen.

16.05.2019 19:04 • x 1 #4


Miami
Ich habe mal im Internet gestöbert.
Mit Erbe ausschlagen ist es leider nicht getan wenn man nächster Angehöriger und sonst keiner da ist.

16.05.2019 19:15 • #5


Safira
Zitat von Miami:
Ich habe mal im Internet gestöbert.
Mit Erbe ausschlagen ist es leider nicht getan wenn man nächster Angehöriger und sonst keiner da ist.

warum nicht? muss ma googeln

Edith. Ja ok, die Unterhaltspflicht. Wäre ja auch zu einfach. Dann würden das ja viele machen. Aber den Papierkram ist man auf jeden Fall los und die Wohnungsauflösung oder?

16.05.2019 19:17 • #6


Zebra40
Vom Gesetz her hast du als nächster Angehörige auch Verpflichtungen.

16.05.2019 19:20 • #7


Schlaflose
Ich gehe mal davon aus, dass in Deutschland täglich zig Menschen sterben, die keine Angehörigen oder sonst jemanden haben, der das alles übernimmt. Da werden wohl automatisch Behörden eingeschaltet, die sich darum kümmern. Und wenn es einen Angehörigen gibt, der aus psychischen Gründen nicht dazu imstande ist (ich gehe davon aus, dass das ärztlich attestiert ist), wird es wahrscheinlich genauso laufen.

16.05.2019 19:21 • #8


Safira
@Schlaflose , hier ist ja ein Erbberechtigter vorhanden. Wenn keiner da ist oder gefunden wird übernimmt der Staat automatisch

@traurigmaus geht es Dir jetzt ums Finanzielle oder den gesamten Akt der Auflösung und organisation?

16.05.2019 19:25 • #9


W
Das Bestattungsinstitut an meinem Ort steht einem da hilfreich zur Seite, schreiben sie jedenfalls im Wochenblatt
immer. Kostet natürlich die Beerdigung.
Die kennen sich aus, ist ja ihr täglich Brot.

16.05.2019 19:25 • #10


FeuerWasser
Zitat von traurigmaus:
Es gibt keinen Vater mehr und keine Geschwister. Zuverlässige Freunde gibts auch nicht


Zitat von traurigmaus:
WER macht das dann alles?

Du, das Beerdigungsinstitut (die nehmen einem viel Bürokratie ab) und für gewisse Belange ein Nachlassverwalter

16.05.2019 19:39 • #11


Miami
Wieso gibt es das Thema jetzt zweimal?

16.05.2019 19:52 • #12


Schlaflose
Das Thema gab es auch schon vor ein paar Wochen.

16.05.2019 19:57 • #13


Schlaflose
Zitat von Safira:
@Schlaflose , hier ist ja ein Erbberechtigter vorhanden. Wenn keiner da ist oder gefunden wird übernimmt der Staat automatisch

@traurigmaus geht es Dir jetzt ums Finanzielle oder den gesamten Akt der Auflösung und organisation?

Aber wenn der Erbberechtigte aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist sich um die Formalitäten zu kümmern, muss der Staat das auch übernehmen. Die Leiche kann ja nicht unbeerdigt bleiben.

16.05.2019 20:06 • #14


Safira
Das muss denke ich mal gute Gründe haben. Es geht ja aber um die kosten. Wenn man das Erbe ausschlägt muss man ja nichts mehr organisieren. In dem Fall geht's dann nur um die Unterhaltspflicht um die man nicht herum kommt also das Finanzielle.

Ich glaube aber langsam dass die Threat Stellerin sich vielleicht mal äußern könnte oder sich mal an eine Fachstelle wenden könnte. Wir sind doch hier auch keine Experten. Können doch hier keine Rechtsauskunft erteilen.

16.05.2019 20:13 • x 1 #15


Schlaflose
Zitat von Safira:
Es geht ja aber um die kosten. Wenn man das Erbe ausschlägt muss man ja nichts mehr organisieren. In dem Fall geht's dann nur um die Unterhaltspflicht um die man nicht herum kommt also das Finanzielle.

Ich habe das nicht so verstanden, dass es in diesem Fall um das Finanzielle geht sondern darum, dass sie sich aus psychischen Gründen nicht um die Dinge kümmern kann, die nach dem Tod der Mutter erledigt werden müssen.

17.05.2019 06:28 • #16


Safira
Zitat von Schlaflose:
Zitat von Safira:
Es geht ja aber um die kosten. Wenn man das Erbe ausschlägt muss man ja nichts mehr organisieren. In dem Fall geht's dann nur um die Unterhaltspflicht um die man nicht herum kommt also das Finanzielle.

Ich habe das nicht so verstanden, dass es in diesem Fall um das Finanzielle geht sondern darum, dass sie sich aus psychischen Gründen nicht um die Dinge kümmern kann, die nach dem Tod der Mutter erledigt werden müssen.

Ja genau so habe ich es auch verstanden. Nur driftet das ja hier ins finanzielle ab, was ja auch dazugehört.
Es wäre gut wenn sich die TS mal äußern würde

17.05.2019 06:52 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

Angor
Zitat von Safira:
Es geht ja aber um die kosten. Wenn man das Erbe ausschlägt muss man ja nichts mehr organisieren.

Laut Bestattungsgesetz: Eine Erbausschlagung entbindet die oben genannten Angehörigen nicht von ihrer Bestattungspflicht. Sofern Verpflichtete nicht in der Lage sind, die Bestattung selbst zu finanzieren, besteht die Möglichkeit, einen Kostenübernahmeantrag beim Amt für Soziales und Wohnen zu stellen.

17.05.2019 07:06 • #18


Luna70
Deine Mutter könnte einen Testamentsvollstrecker beauftragen, der sich dann um alles kümmert. Die Bestattung könnte sie auch jetzt schon regeln. Es gibt dafür z.B. Sterbegeldversicherungen, bei denen man vieles schon vorab festlegen kann, was dann aus der Versicherungssumme bezahlt wird. Dafür ist aber Voraussetzung, dass wenigstens etwas Geld oder Vermögen da ist. Der Testamentsvollstrecker wird für seine Arbeit auch eine Vergütung haben wollen. Ich kenne einen Fall im Bekanntenkreis, da hat der Testamentsvollstrecker das Auto bekommen für seine Tätigkeit.

17.05.2019 07:53 • #19


T
Meine Mutter wünscht sich eine Erdbestattung. Wenn ich das Erbe ausschlage und sich wer anders darum kümmert, nehmen die bestimmt die billigste Beerdigungsform (Einäscherung) oder nehmen die Rücksicht auf ihren Wunsch wenn das im Testament steht und genug Geld da ist?

17.05.2019 15:57 • #20


A


x 4


Pfeil rechts



Auch interessant

Hits

Antworten

Letzter Beitrag