Guten Morgen Lanali, bei mir war es so, dass ich aufgrund meiner Krankschreibungszeit auch erst ab ca. der Mitte eines Monats krankengeldberechtigt war. Das Krankengeld wurde mir am Ende des Monats für eben den Zeitraum gezahlt. Krankengeldzahlungen sind meines Wissens nach auch immer rückwirkend. Zu Teilzahlungen kann es vereinzelt kommen, aber du solltest dir keine Sorgen machen. Solange du regelmäßig und lückenlos deine Arbeitsunfähigkeit via AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse nachweisen kannst, erhältst du auch Krankengeld.
Um noch einmal auf deine spezielle Frage einzugehen, wenn ich sie richtig verstanden habe, reichst du z.B. Anfang Juli eine AU-Bescheinigung ein, welche gültig ist bis z.B. dem 15. Juli und reichst danach eine AU-Bescheinigung ein, welche bis zum Ende des Monats gültig ist, so erhältst du Ende Juli eine vollständige Auszahlung für diesen Monat.
18.06.2021 05:17 •
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