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Lanali
Ihr Lieben,
Habe gelesen dass man an Krankengeld einen bestimmten Prozentsatz des Lohns erhält. Schön und gut.

Aber habe auch gelesen dass immer rückwirkend gezahlt wird. Also angenommen ich falle ab sofort wegen vorherigen Krankschreibungen ins Krankengeld.
Und der Arzt schreibt mich im Juli 2 Wochen krank danach gehe ich zum Arzt und lasse mich wieder für 2 Wochen krankschreiben. Wie ist das dann mit der Auszahlung des Krankengeldes ? Bekomme ich das dann gar nicht komplett zb Ende Juli ? Verstehe es nicht.

18.06.2021 04:58 • 07.07.2021 x 1 #1


60 Antworten ↓


Jaegeren
Guten Morgen Lanali, bei mir war es so, dass ich aufgrund meiner Krankschreibungszeit auch erst ab ca. der Mitte eines Monats krankengeldberechtigt war. Das Krankengeld wurde mir am Ende des Monats für eben den Zeitraum gezahlt. Krankengeldzahlungen sind meines Wissens nach auch immer rückwirkend. Zu Teilzahlungen kann es vereinzelt kommen, aber du solltest dir keine Sorgen machen. Solange du regelmäßig und lückenlos deine Arbeitsunfähigkeit via AU-Bescheinigung bei der Krankenkasse nachweisen kannst, erhältst du auch Krankengeld.
Um noch einmal auf deine spezielle Frage einzugehen, wenn ich sie richtig verstanden habe, reichst du z.B. Anfang Juli eine AU-Bescheinigung ein, welche gültig ist bis z.B. dem 15. Juli und reichst danach eine AU-Bescheinigung ein, welche bis zum Ende des Monats gültig ist, so erhältst du Ende Juli eine vollständige Auszahlung für diesen Monat.

18.06.2021 05:17 • x 1 #2


A


Krankengeld- Kenne mich nicht aus

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Lanali
Zitat von Jaegeren:
Guten Morgen Lanali, bei mir war es so, dass ich aufgrund meiner Krankschreibungszeit auch erst ab ca. der Mitte eines Monats

Ich war im Mai für ca 4 Wochen wegen einer Panikstörung krankgeschrieben. Und war anschließend wieder arbeiten. Heute lasse ich mich jedoch wieder krankschreiben, da ich es nicht packe. Ende Juni bekomme ich mein Gehalt (Das liegt dann noch in der Lohnfortzahlung,richtig ?).

Und dann wird es so ablaufen voraussichtlich dass mein Arzt mich gestückelt krankschreibt. Also Beispiel: erstmal vom 1. 7. -14.7. Und dann nochmal vom 14.7. - 30.7.

18.06.2021 05:33 • x 1 #3


Seal79
Das ist nicht ganz richtig. Beispiel:
Fällt jemand nach 6 Wochen Krankheit in der in der Regel Lohnfortzahlung des AG besteht die zum Beispiel am 30.06. endet in Krankengeld wird wie folgt gezahlt:
Am 30.06. spätestens 01.07. zum Arzt, der schreibt ab 30.06. weiter krank bis beispielsweise 15.07. ist die AU der Krankenkasse vorzulegen.

Variante 1: der Patient ist am 16.07. wieder arbeitsfähig so wird das Krankengeld bis zum 16.07. nach dem 16.07 vollständig gezahlt und der Fall ist abgeschlossen.

Variante 2: der Patient ist ab dem 16.07 weiterhin krank bis vorerst zum 31.07 wird das Krankengeld für den Zeitraum vom 16.07- 31.07. beim vorlegen einer weiteren AU nach dem 31.07. gezahlt und zwar bis zu dem Datum welches die darauffolgenden AU zur Feststellung des Weiteren krank seins beinhaltet.

Es wird immer rückwirkend bezahlt.

Ist jemand erkrankt und im Krankengeld der gleich eine AU im 4 Wochen Intervall erhält wird das Geld für 4 Wochen erst dann ausgezahlt wenn die AU nach den 4 Wochen weiterläuft oder aber die nächste eine Endbescheinigung ist die in der Regel vom Arzt unten auf der AU angekreuzt werden muss.

18.06.2021 05:36 • #4


Seal79
Zitat von Lanali:
Ich war im Mai für ca 4 Wochen wegen einer Panikstörung krankgeschrieben. Und war anschließend wieder arbeiten. Heute lasse ich mich jedoch wieder ...

Wenn du nach 4 Wochen krank wieder arbeiten warst und jetzt wieder erkrankst wirst du in kein Krankengeld fallen denn die Lohnfortzahlung des AG gereift wieder von vorne.

die Frage ist nur wie lange das ein AG mitmacht.

Dabei kommt es aber noch drauf an wie lang du bei deinem AG angestellt bist.
Solltest du dich in der Probezeit befinden genießen Arbeitgeber hier in Deutschland einen Schutz. Du wirst innerhalb der Probezeit dann gleich für 4 Wochen Krankengeld erhalten und danach in die Lohnfortzahlung gehen. Etwas umgedreht

18.06.2021 05:37 • x 1 #5


Jaegeren
Zitat von Lanali:
Ich war im Mai für ca 4 Wochen wegen einer Panikstörung krankgeschrieben. Und war anschließend wieder arbeiten. Heute lasse ich mich jedoch wieder krankschreiben, da ich es nicht packe. Ende Juni bekomme ich mein Gehalt (Das liegt dann noch in der Lohnfortzahlung,richtig ?)

Das ist richtig, du erhältst vorerst noch eine Lohnfortzahlung. Diese wird für gewöhnlich auch dann gezahlt, wenn du 6 Wochen am Stück wegen der selben Erkrankung krankgeschrieben bist. Erst nach Ablauf dieser 6 Wochen steht dir Krankengeld zu. Wichtig, wie gesagt, ist dabei zu beachten, dass du 6 Wochen am Stück (lückenlos) wegen der selben Erkrankung krankgeschrieben bist.

18.06.2021 05:38 • x 1 #6


Lanali
Zitat von Seal79:
Wenn du nach 4 Wochen krank wieder arbeiten warst und jetzt wieder erkrankst wirst du in kein Krankengeld fallen denn die Lohnfortzahlung des AG ...

Ich habe bei der Krankenkasse per Mail nachgefragt ob das so ist. Aber die sagen , dass die Krankheitstage zusammengefasst werden. Also dass die 4 Wochen dazu zählen und nicht von neu gezählt wird. Das war mir auch neu ..

18.06.2021 05:41 • x 1 #7


Seal79
Zitat von Lanali:
Ich habe bei der Krankenkasse per Mail nachgefragt ob das so ist. Aber die sagen , dass die Krankheitstage zusammengefasst werden. Also dass die 4 ...

Das ist auch richtig. Eine Krankheit hat ein gewisses Kontingent. Die Tage werden zusammengezählt. Dennoch wirst du Krankengeld erhalten es sei denn du warst wegen der Diagnose schon 6 Monate dauerhaft krank dann ist irgendwann Mal Ende

18.06.2021 05:42 • x 1 #8


Lanali
Zitat von Jaegeren:
Das ist richtig, du erhältst vorerst noch eine Lohnfortzahlung. Diese wird für gewöhnlich auch dann gezahlt, wenn du 6 Wochen am Stück wegen der ...

Sprich wenn ich für 2 Wochen am Stück krankgeschrieben bin und lückenlos beispielsweise wieder für 2 Wochen verlänger, bekomme ich Ende des Monats volles krankengeld ?

18.06.2021 05:42 • x 2 #9


Lanali
Zitat von Seal79:
Das ist auch richtig. Eine Krankheit hat ein gewisses Kontingent. Die Tage werden zusammengezählt

Und die Krankenkasse sagte dadurch dass ich bereits für 4 Wochen krank war , würde ich nach 2 Wochen weiterer krankmeldung schon ins krankengeld fallen...

18.06.2021 05:44 • x 1 #10


Seal79
Zitat von Lanali:
Sprich wenn ich für 2 Wochen am Stück krankgeschrieben bin und lückenlos beispielsweise wieder für 2 Wochen verlänger, bekomme ich Ende des ...

Du hast doch mit der Krankenkasse telefoniert oder ? Das wäre eine Frage an die Dame oder den Herrn gewesen?

18.06.2021 05:45 • #11


Seal79
Zitat von Lanali:
Und die Krankenkasse sagte dadurch dass ich bereits für 4 Wochen krank war , würde ich nach 2 Wochen weiterer krankmeldung schon ins krankengeld ...

Wieviele Tage hast du denn ohne AU wieder gearbeitet ?

18.06.2021 05:45 • #12


Jaegeren
@Lanali Genau! Vorausgesetzt natürlich, dass du krankengeldberechtigt bist.

18.06.2021 05:46 • #13


Lanali
Zitat von Seal79:
Wieviele Tage hast du denn ohne AU wieder gearbeitet ?

Keine 2 Wochen.

18.06.2021 05:46 • #14


Lanali
Habe einen Festvertrag und bin seit 5 Jahren in meinem Betrieb.
Hatte sowas noch nie mit Krankengeld , deshalb natürlich die Sorge dass man nicht hinkommt oder oder oder.

18.06.2021 05:47 • x 1 #15


Jaegeren
Zitat von Lanali:
Hatte sowas noch nie mit Krankengeld , deshalb natürlich die Sorge dass man nicht hinkommt oder oder oder.

Deine Sorgen verstehe ich gut! Aber der Übergang ist, soweit ich es sagen kann, so strukturiert, dass es da keine Probleme geben sollte.

18.06.2021 05:51 • x 1 #16


Seal79
Zitat von Lanali:
Keine 2 Wochen.

Dann hat das seine Richtigkeit und ich habe das eben falsch verstanden.

Du wirst nach der erneuten Krankschreibung auf die gleiche Erkrankung dann nach 2 Wochen sofort Krankengeld erhalten weil es eben die gleiche Erkrankung ist. Das Krankengeld würde dir dann bis Max. 6 Monate auf die Krankheit zustehen.
gehst du zwischendrin immer mal wieder arbeiten und merkst es geht nicht und wirst wieder krank zählen die Tage bis 6 Monate weiter und du bekommst wieder Krankengeld .

Um Lohnfortzahlung zu erhalten müsstest du nach dem Bezug von Krankengeld erst wieder 6 Monate gearbeitet haben um auf dieselbe Erkrankung wieder Lohnfortzahlung zu bekommen. Das ist der Schutz den AG genießen

Ausgezahlt werden 75% des Gehalts.

18.06.2021 05:53 • x 2 #17

Sponsor-Mitgliedschaft

Lanali
Zitat von Seal79:
Dann hat das seine Richtigkeit und ich habe das eben falsch verstanden. Du wirst nach der erneuten Krankschreibung auf die gleiche Erkrankung dann ...

Und sobald ich wieder arbeiten gehe bekomme ich mein normales Gehalt zurück?
Und angenommen für die erste Monatshälfte greift Krankengeld und in der zweiten Hälfte bin ich wieder arbeiten ? Wie wird das dann berechnet ?

75 Prozent vom brutto oder netto Lohn?

18.06.2021 05:59 • #18


Seal79
Zitat von Lanali:
Und angenommen für die erste Monatshälfte greift Krankengeld und in der zweiten Hälfte bin ich wieder arbeiten ?

Jetzt stelle ich mal eine Gegenfrage: machst du das krank sein von dem Geld was du bekommst abhängig oder bist du krank ?

70-75% vom Bruttolohn. Je nach Krankenkasse halt 70-75% Max. 90% aber dies gilt auch nur bei höher verdienenden .
Und 75% schon mal wenn der erkrankte Kind/Kinder hat.

Ist dann wie beim ALG. Die Kinder haben bekommen 65% und die kinderlosen 60% ALG

18.06.2021 06:01 • #19


Lanali
Zitat von Seal79:
Jetzt stelle ich mal eine Gegenfrage: machst du das krank sein von dem Geld was du bekommst abhängig oder bist du krank ?

Ich bekomme meine Panikattacken nicht in den Griff und mache mir trotzdem extrem viele Sorgen was finanzielles betrifft. Ich möchte einfach Gewissheit und vor allem Sicherheit so viel es geht, da ich gerade überhaupt kein dickes Fell hab. Grübeleien sind das..

18.06.2021 06:02 • #20


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