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K
Hallöchen,
mein Krnakengeldanspruch läuft nächsten Januar aus. Ich war zwar bis vor 1 Woche in einer Klinik, die mir etwas geholfen hat, aber so ganz fit bin ich noch nicht. Ich möchte definitiv wieder arbeiten gehen, allerdings nicht mehr in meinem alten Beruf. Außerdem würd ichs gern langsam angehen lassen ( also nicht gleich ne 100 % Stelle ).
Wer hat denn Ahnung was ich als nächstes tun sollte? Zum Arbeitsamt gehen? Oder gibt es noch ne andere Möglichkeit wo man sich informieren kann wie man den beruflichen Einstieg wieder schafft? Bzw. was passiert wenn das Krankengeld ausläuft und ich noch nicht wieder arbeiten oder nur bedingt arbeiten gehen kann?

LG

02.11.2011 23:11 • 04.11.2011 #1


5 Antworten ↓


Schlaflose
Hallo Kruemel81,

wenn das Krankengeld ausläuft, müsste dich die Krankenkasse eigentlich darüber informieren, wie du weiter verfahren musst. Wenn du danach immer noch krank geschrieben wirst, werden sie dich erstmal auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. Wenn du jedoch arbeiten willst, musst du dich ans Arbeitsamt wenden. Du solltest dich so schnell wie möglich sowohl bei der Krankenkasse als auch beim Arbeitsamt erkundigen.

Viele Grüße

03.11.2011 08:47 • #2


A


Krankengeld läuft aus -was nu ?

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Hundefreundin
Hallo,

also ich würde mich nicht auf die KK verlassen - aus eigener Erfahrung. Mein Mann hatte ein schwere Erkrankung, wurde nach der Hälfte der Zeit, die man eigentlich Krankengeld beziehen durfte, zum sozialmedizinischen Dienst bestellt. Dieser teilte innerhalb kurzer Zeit mit, dass sie das Krankengeld nur noch etwa 10 Tage zahlen, danach wäre mein Mann wieder mindestens 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig.
Eigentlich hatte er darauf gewartet, dass zumindest die Empfehlung erfolgt, dass er doch einen Rentenantrag stellen möchte und ihm dafür eine angemessene Zeit lassen,
da er einen GdB von 80 hat, aber denkste - er wurde innerhalb kürzester Zeit vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl die mögliche Bezugszeit von Krankengeld noch lange nicht rum war. So musste er schleunigst einen Antrag auf Rente stellen, der zwar noch nicht entschieden ist, aber das ist sicher anzunehmen. Gegen die Mitteilung der KK ist er in Widerspruch gegangen, und zwar gegen die Art und Weise, wie da vorgegangen wurde - es geht halt immer ums liebe Geld, denen wurde das einfach zu teuer...
Deshalb müsstest Du Dich meiner Meinung nach sicherheitshalber schon mal vor Ablauf des Krankengeldbezuges beim Arbeitsamt melden. Selbst, wenn Du dann einen Rentenantrag stellen solltest, zahlen die Dir dann zur Überbrückung bis zum endgültigen Rentenbescheid AlG 1. Die verrechnen das dann untereinander. Also - lieber nicht allzusehr auf die KK verlassen, dass die einem irgendwelche Hinweise gibt - die können auch sehr brutal sein!

LG und alles Gute!

03.11.2011 14:15 • #3


F
Hallo,

wurde dieses Jahr auch ausgesteuert, das heißt, ich habe wegen diverser Erkrankungen in den letzten Jahren bereits meinen Krankengeldanspruch ausgeschöpft und musste mich daraufhin beim Arbeitsamt melden.
Das Arbeitsamt hat das ganze auch noch mal geprüft und da ich momentan nicht in der Lage bin zu arbeiten bekomme ich ALG 1 nach § 125 SGB III.
Ich wurde aber jetzt vom Arbeitsamt aufgefordert einen Reha/Rentenantrag zu stellen, da die natürlich nicht so lange zahlen wollen bzw sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Nun muss ich abwarten, was die nächsten Wochen/Monate passiert....

LG fini

03.11.2011 14:36 • #4


K
Heißt dass dann das ich nicht in Hartz 4 rutschen würde? Davor hätte ich nämlich total Horror. Wie ist das mit dieser Berentung, ist die nicht auf eine gewisse Zeit nur ausgelegt? Möcht so gerne wieder arbeiten gehen aber ich bfürchte, dass sich meine Probleme nicht in 3 Monaten in Luft auflösen bzw. ich wenn ich das ganze nicht langsam angehe mir nix gutes tue.

03.11.2011 18:16 • #5


F
Wenn Du ein Anspruch auf ALG I hast, bekommst Du erstmal das und wenn das Arbeitsamt feststellt, dass Du nicht arbeitsfähig bist, wird geprüft, ob eine Reha oder Rente in Frage kommt. Wenn Du auch nicht rehafähig bist, kannst Du, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Erwerbsminderungsrente beziehen, da gibt es noch den Unterschied ob voll oder teilweise. Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel auf Zeit gewährt und dann wird erneut geprüft, wie es um die arbeitsfähigkeit steht.
LG fini

04.11.2011 10:56 • #6





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