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K
Ich habe mich gerade bei meiner Krankenkasse über die Anspruchsvoraussetzungen bezüglich Krankengeld informiert. Inbesondere über den Fall, dass man vor noch nicht allzu langer Zeit Krankengeld erhalten hat, seit geraumer Zeit aber aber nicht mehr. Da pack ich mir nur an Kopp, was die Gesetzeslage für ein mist ist. Man hat innerhalb von drei Jahren nur Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld wegen der gleichen Erkrankung. So weit so gut. Das bekloppte ist, sofern man innerhalb der Dreijahresfrist nicht wenigstens ununterbrochen 6 Monate nicht wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig war, gibt es keinen neuen Anspruch auf Krankengeld. Man kann also nach dem Erhalt von Krankengeld breits seit vielen Jahren wieder angestellt sein und regelmäßig Beiträge zur KV gezahlt haben, aber keinen neuen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn man nie für mindestens 6 Monate nicht wegen der gleichen erkrankung arbeitsunfähig gewesen ist. Wie bekloppt ist das denn?

Soll ich mich also krank zur Arbeit schleppen und einen Unfall riskieren, nur um endlich mal wieder Anspruch auf Krankengeld zu haben, so dass ich mich nicht mehr krank hinschleppen muss. Wenn ein Unfall dabei passiert, in dessen Folge ich arbeitsunfähig bin, dann gibt es Krankengeld. Ergo, ich schmeiße meine krankschreibung in den Müll und sehe zu, dass ich auf das halbe Jahr komme. Zukünftig soll mich der arzt wegen Magen-Darm oder sonst was krankschreiben.

17.02.2015 15:14 • 02.03.2015 #1


72 Antworten ↓


Schlaflose
Zitat von kyro:
Das bekloppte ist, sofern man innerhalb der Dreijahresfrist nicht wenigstens ununterbrochen 6 Monate nicht wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig war, gibt es keinen neuen Anspruch auf Krankengeld. Man kann also nach dem Erhalt von Krankengeld breits seit vielen Jahren wieder angestellt sein und regelmäßig Beiträge zur KV gezahlt haben, aber keinen neuen Anspruch auf Krankengeld haben, wenn man nie für mindestens 6 Monate nicht wegen der gleichen erkrankung arbeitsunfähig gewesen ist. Wie bekloppt ist das denn?



Bist du sicher, dass du da nicht etwas falsch verstanden hast? Ich habe damals, als ich fast ein Jahr krank geschrieben war, eine Menge über die Zahlung des Krankeldes zusammengelesen, aber ich kann mich an so eine Sache nicht erinnern.

17.02.2015 15:30 • #2


A


Bekloppte Gesetze bzgl Krankengeld

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K
Ganz sicher bin ich mir nicht. Aber ich fürchte das stimmt. Habe bei zwei unanhängigen Beratern der Kasse angerufen und die haben mir beide das gleiche verzapft.

Der zweite hat mir empfohlen, um mal die 6 Monate zu schaffen, solle ich Urlaub nehmen wenn ich krank bin.

17.02.2015 15:49 • #3


Luna70
Kennst du das Bürgertelefon des Ministeriums für Gesundheit? Ich schicke da immer Kunden hin wenn sie Fragen zur GKV haben und die kennen sich scheinbar ganz gut aus.

Hier ist der Link

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche ... ertelefon/

17.02.2015 17:21 • #4


Schlaflose
Lies dir das mal durch:

http://www.joppo.de/recht/sozialversich ... dauer.html

Soweit ich das verstanden habe, ist das, was du vorher geschrieben hast, nicht korrekt.

17.02.2015 18:07 • #5


P
So ganz steige ich da jetzt aber auch nicht durch. Es ist richtig, dass man nur einmal Krankengeld für die gleiche Diagnose bekommt und dies maximal 78 Wochen. Bzw. eigentlich 72 Wochen, da man die 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abrechnen muss. Soweit ich das verstanden habe, erwirkt man schon irgendwann wieder einen neuen Anspruch auf Krankengeld. Wenn es eine andere Diagnose ist, natürlich sowieso. Das mit diesen 6 Monaten habe ich noch nie gehört. In welchem § soll das denn stehen?

17.02.2015 18:16 • #6


P
Da steht:

Der erneute Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraumes setzt voraus, dass der Versicherte bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in der Zwischenzeit

mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war und
mindestens sechs Monate erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand

Das ist doch eigentlich verständlich ausgedrückt. 3 Jahre müssen vergangen sein, um überhaupt einen neuen Anspruch zu haben. Auch, wenn es wieder die gleiche Diagnose ist. Man MUSS aber mindestens 6 Monate arbeitsfähig, erwerbsfähig, vermittlungsfähig gewesen sein.
Was doch auch eigentlich logisch ist. Denn wäre man das nicht, hätte man ausgesteuert werden und einen Rentenantrag stellen müssen!

17.02.2015 18:20 • #7


K
Verständlich ja, aber bekloppt und ungerecht. Ich bin ja nicht nur (überwiegend) arbeitsfähig gewesen, sondern ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nur halt nie sechs Monate am Stück gesund. Es kam immer wieder mal eine Woche, in der ich wegen der alten Diagnose für ne Woche arbeitsunfähig war. Ergo, die Kasse kassiert regulär Beiträge, der Anspruch auf Krankengeld ist aber nicht neu entstanden. Und das könnte bis zur Rente so gehen, wenn ich nir die sechs Monate schaffe. Am Ende also vielleicht 40 Jahre einbezahlt und nie einen neuen Anspruch gehabt.

Das UND ist einfach unfair. Es muss doch reichen, dass man eine gewisse Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist und Beiträge gezahlt hat.

17.02.2015 18:51 • #8


P
Nein, eben nicht. Denn man geht wohl erst ab minimal 6 Monaten davon aus, dass zumindest eine gewisse Stabilität eingetreten ist! Sonst muss man eben einen Rentenantrag, Reha-Antrag oder was weiß ich, stellen!
Ich finde, dass das auch richtig so ist. Sonst würden Leute sich ja den Rest ihres Lebens durch Krankengeld finanzieren lassen. Immer und immer weiter. Für den Einzelnen ist das hart. Ohne Frage. Aber mir geht es da auch nicht anders. Ich bin zwar nun länger als 6 Monate nicht mehr auf meine Diagnose krank geschrieben, habe aber dafür keinen sozialversicherungspflichtigen Job bzw. mein ALG I läuft aus, ehe die drei Jahre rum sind. Ist halt so. Wir sollten froh sein, dass wir überhaupt Krankengeld bekommen in Deutschland.
Entweder musst du zusehen, dass du eben mal keine 6 Monate eine Krankmeldung holst oder dann Urlaub nimmst, Überstunden abfeierst etc. oder du musst das so akzeptieren. Aber sei doch mal ehrlich: Es ist ohnehin keine Lösung, oder? Irgendwann ist Sense und alle Gelder sind ausgereizt.

17.02.2015 19:01 • #9


Luna70
Warum beschäftigst du dich mit dem Thema Krankengeld, Kyro? Du wolltest dich doch bewerben und den Job wechseln. Du kannst doch eine neue Stelle nur antreten, wenn du dich gesundheitlich dazu in der Lage fühlst. Wenn du in einem neuen Job während der Probezeit (die ja meist 6 Monate dauert) so lange krank bist, dass du Krankengeld bekommst bist du auch schnell wieder draußen.

Oder spekulierst du da auch wieder auf die Unkündbarkeit als Schwerbehinderter? Ich will dir ja wirklich helfen und dich verstehen, aber ehrlich gesagt komme ich nicht ganz mit.

Und Pumuckl hat Recht. Unser System ist eben so, dass bei einer dauernden Arbeitsunfähigkeit ein Rentenantrag gestellt werden soll.

17.02.2015 19:11 • #10


K
Ich beschäftige mich damit, weil mich mein jetziger Arbeitgeber gesundheitlich fertig macht. Am liebsten würde ich mich nur noch krankmelden, bis ich etwas neues habe. Das hat mir auch mein Therapeut vorgeschlagen. Das sind auch bei weitem keine Normalumstände beim jetzigen Arbeitgeber. Die anderen beiden an sich Gesunden Entwickler, die es mal bei meinem Arbeitgeber gab, haben mit Burnout den Dienst quittiert. Sie haben mir später Respekt gezollt, wie lange ich da durchhalte Ich gehe davon aus, dass ich bei einem neuen Arbeitgeber unter normalen Umständen mich stabilisiere und meine Leistung bringe.

Mit der Schwerbehinderteneigenschaft hausiere ich nicht. Ein klein bisschen Rücksicht ist erforderlich, aber nicht allzu viel. Zum Ausgleich erhält das Unternehmen ja auch Zuschüsse vom Integrationsamt, steuerliche Vergünstigungen und muss die Strafbgabe nicht bezahlen. Und das für annähernd volle Leistung.

17.02.2015 19:32 • #11


H
Dann kannst Du maximal abwägen, was Dir wichtiger ist. Ggf musst Du in den sauren Apfel beissen und erstmal etwas anderes annehmen, was vielleicht nicht Deinen Vorstellungen entspricht. Du kannst das Ganze aber auch weiterspielen, aber Du merkst ja selber, dass das Deiner Gesundheit nicht zuträglich ist.
Deine Situation ist halt eine blöde, aber nicht unlösbar.

btw. Mir ist klar, dass Du durch die aktuelle Situation nicht unbedingt gesünder wirst, aber besteht denn nicht die Möglichkeit, dass Du diese Monate am Stück schaffst (ich merke bei mir, dass ich eine and. Einstellung zu meiner Arbeit / zu DER Arbeit benötige - eben vielleicht NUR das Mittelmaß zu sein, wie es der Rest eben auch ist)?
Das Problem mit dem Krankschreiben ist ja letzendlich nur, dass Du die Entscheidung vor Dir herschiebst (ist bei mir ja derzeit nicht anders), irgendwann muss sich was ändern, irgendwann musst Du was ändern. Die perm. Absagen sind besch. keine Frage, aber da musst Du nun irgendwie so gut es geht durch. Mensch, das ist aber auch alles so besch....
Es gibt eigentlich nur den einzigen Ausweg. Raus und weg.

17.02.2015 19:44 • #12


K
Die Entscheidung, raus da, steht für mich auch ziemlich fest. Leider habe ich es nicht völlig selbst in der Hand. Dafür muss ich erst einmal irgendwo eine Zusage bekommen. Bis dahain ist das ein ziemlicher Zwiespalt, ich muss irgendwie durchhalten und mitspielen, weil mich das sonst fertig macht. Das mit dem Dienst nach Vorschrift versuche ich schon. Macht mir der Chef absolut nicht leicht. Er legt es mir als Leistungsverweigerung aus, dass ich eben nur noch tue, was ich vertraglich schulde und zusehe, dass ich von meinem Überstundenberg runterkomme.

Und das dauerhafte Nixtun tagsüber ist leider auch wieder nichts für mich. Das hat mich damals sogar noch kranker gemacht als die Überlastung.

Irgendetwas annehmen, was nicht meinen Vorstellungen entspricht, ist keine option. Da wäre ich vermutlich sehr schnell wieder sehr depressiv und dann auch schnell wieder raus. Selbst das Arbeitsamt hat von mir nicht gefordert gehabt, dass ich mich xbeliebig bewerbe. Sie sagten auch, achten sie darauf, dass sie meinen, dass es zu ihnen passt.

17.02.2015 19:49 • #13


H
Verstehe ich. Wie gesagt, habe ja derzeit das gleiche Drama, wobei es bei mir noch nicht ganz so tragisch ist - da ich immer noch kämpfe (auch wenn ich merke, dass mir das Ganze extrem auf die Psyche geht).
Aber das meine ich mit abwägen. Du musst nun zwischen dem abwägen, was Du kannst bzw. was machbar ist und dem, was gesundheitlich drin ist. Irgendwo sollte der Schnittpunkt sein. Die Krankeitssache musst Du dabei bedenken, dass die eben bis zur Rente geht / gehen kann und dann denkt man vielleicht anders, dass es ein and. Job vielleicht auch tut und man dadurch vielleicht glücklicher wird und es der Gesundheit besser zuträglich ist.

Ich glaube bald, wir ähneln uns in der Hinsicht - Du benötigst glaube ich, wie ich, einen Job, der Dich vollends ausfüllt und wo Du Dich komplett einbringen kannnst. Nun die Frage (weil man mir Dir auch gestellt hat): Wie sieht es mit Deiner Freizeit aus? Merkst Du, dass der Job quasi 24 Stunden Deines Lebens einnimmt oder hast Du was ausserhalb der Arbeit? Ich frage deshalb, weil ich mir gerade darüber Gedanken mache und ich gemerkt habe, dass die Arbeit bei mir Nummer 1 ist und dann das Privatleben. Andersrum wäre scheinbar sinnvoller und man dadurch vielleicht auch in der Gesundheit stabiler wird.

17.02.2015 19:59 • x 1 #14


K
Leider ist für mich die Arbeit zur Zeit ein ziemlich lebensfüllender Inhalt, wegen der Einsamkeit. Ich habe wohl Interesse, es fehlt mir aber an Mitstreitern. Nunja, inzwischen habe ich doch Spaß daran gefunden, es mir allein gut gehen zu lassen, War alleine auf Teneriffa, gehe alleine in die Sauna, ins Kino, Schwimmen, Fußball gucken... Und hoffe immer, da mal Anschluss zu finden, aber leider tut sich da nichts

17.02.2015 20:05 • #15


Schlaflose
Zitat von kyro:
Verständlich ja, aber bekloppt und ungerecht. Ich bin ja nicht nur (überwiegend) arbeitsfähig gewesen, sondern ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nur halt nie sechs Monate am Stück gesund. Es kam immer wieder mal eine Woche, in der ich wegen der alten Diagnose für ne Woche arbeitsunfähig war. Ergo, die Kasse kassiert regulär Beiträge, der Anspruch auf Krankengeld ist aber nicht neu entstanden. Und das könnte bis zur Rente so gehen, wenn ich nir die sechs Monate schaffe. Am Ende also vielleicht 40 Jahre einbezahlt und nie einen neuen Anspruch gehabt.

Das UND ist einfach unfair. Es muss doch reichen, dass man eine gewisse Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist und Beiträge gezahlt hat.


Ja Moment, in deinem ersten Post hast du das mit den 6 Monaten auf eine andere Krankheit bezogen als diejenige, wegen der du die 78 Wochen krank warst. Wenn du innerthalb der 3-Jahresfrist wegen einer anderen Krankheit z.B. Erkältung krank geschrieben wirst, dann gilt das mit den 6 Monaten nicht. Die 6 Monate ohne Krankschreibung bezieht sich nur auf erneute Krankschreibung wegen der Krankheit, mit der du die 78 Wochen schon ausgeschöpft hattest.

17.02.2015 20:06 • x 1 #16


K
Ich sehe zwar nicht, wo ich das geäußert haben soll, aber was solls. Ist anscheinend ja doch kein einfaches Thema, vielleicht habe ich mich da irgendwo missverständlich ausgedrückt. Ich komme da auch durcheinander, weil ich meinen Arbeitgeber bezüglich der Diagnose anlüge. Das geht ihn nichts an, fragt aber immer nach und will wissen, was ich hatte.

Lösung: einfach immer wegen Magen-Darm beim Arzt jammern ab jetzt.

17.02.2015 20:09 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

K
Danke soweit, ich versuche dan erstmal, runterzukommen.

17.02.2015 20:13 • #18


H
Zitat von kyro:
Leider ist für mich die Arbeit zur Zeit ein ziemlich lebensfüllender Inhalt, wegen der Einsamkeit. Ich habe wohl Interesse, es fehlt mir aber an Mitstreitern. Nunja, inzwischen habe ich doch Spaß daran gefunden, es mir allein gut gehen zu lassen, War alleine auf Teneriffa, gehe alleine in die Sauna, ins Kino, Schwimmen, Fußball gucken... Und hoffe immer, da mal Anschluss zu finden, aber leider tut sich da nichts

BINGO!
Genau diese Antwort habe ich mir gedacht (nicht böse oder neg. gemeint). Das Ganze äußert sich dann eben auch in der Psyche bzw. im Kranksein. Bei dem 2. bist Du schon weiter als ich.
Und genau diese Änderung ist wichtig für Dich und genau diese Änderung hat Dein Chef auch bemerkt und genau diese Änderung darfst Du nimmer aufgeben!

17.02.2015 20:15 • #19


Schlaflose
Zitat von kyro:
Das bekloppte ist, sofern man innerhalb der Dreijahresfrist nicht wenigstens ununterbrochen 6 Monate nicht wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig war, gibt es keinen neuen Anspruch


Ich meinte diesen Satz. Du schreibst nicht wegen der gleichen Erkrankung. Das ist gleichbedeutend mit wegen einer anderen Erkrankung.
Das nicht steht an der falschen Stelle. Du hättest schreiben müssen 6 Monate wegeder gleichen Erkrankung nicht krank geschrieben.
Dann hätte es das ganze Missverständnis hier gar nicht gegeben.

17.02.2015 20:22 • #20


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