Disturbed
Inwieweit das aber Konsequenzen auf einen Rentenantrag hat, kann man von Außen schlecht beurteilen, weil dazu ja alles individuell betrachtet werden muss. Vorhandene Erkrankungen mit entsprechenden Befunden durch die sonst behandelnden Ärzte kann ja die DRV nicht ignorieren. Im Zweifelsfall schickt einen die DRV zu Gutachtern.
Sinn einer Reha ist ja, die Erwerbsfähigkeit festzustellen oder im Idealfall wieder herzustellen. Gelingt letzteres nicht, kann natürlich der Entlassbericht entsprechend ausfallen und der DRV den Vorschlag machen, auf eine Rente zu prüfen, mehr aber auch nicht. Bindend sind deren Beurteilungen aber nicht für die DRV. Es ist lediglich ein weiterer Befund, den sie in ihre Entscheidung einfließen lässt.
Natürlich ist es kein nachvollziehbarer Grund, eine Reha abzubrechen weil einem das Zimmer nicht gefällt oder das Essen nicht schmeckt. Auch wenn man die eine oder andere Therapie nicht mitmachen kann, wäre das ja nicht wirklich ein Grund, da man ja schon auch sagen kann, dass man das eben nicht kann. Es sollte also schon etwas gravierendes vorliegen, dass man vorzeitig weg will.
Aber auch wenn man die Reha aushält und durchzieht, ist es keine Garantie, dass man eine Rente bekommen wird. Selbst wenn die Klinik feststellen würde, man könne erstmal nicht erwerbstätig sein.
18.02.2024 12:35 • x 1 #2