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Hallo liebe Forianer,

ich habe seit langer Zeit mal wieder einen Termin bei einem Psychiater Mitte Januar 2026.

Meine letzter Termin war im Januar 2021 bei einem anderen Psychiater.

Ich gehe wegen meiner Angststörung in ein MVZ was 50 km entfernt ist.
Leider gibt es hier bei meinem Wohnort in der Nähe erst Termine Mitte nächsten Jahres und daher bin ich froh, schnell einen Termin bekommen zu haben.

Meine Fragen betreffen die Dauer und Einnahme des Opipramol. Ich kann es gut vertragen und es beruhigt mich und meine Gedankenschleifen. Was ich gehört habe, kann man es auch länger einnehmen.

Meine Angsstörung wird auch von dem Erbstreit gefüttert weil ich immer noch nicht weiß, wie es weiter geht und wann der ganze Schei. zu Ende ist. Das sind Dinge die ich nicht beeinflussen kann. Durch das Opi sind diese Gedanken nicht mehr ganz so dominant und ich kann besser schlafen.
Nur habe ich immer wieder Angst, wenn ich in mein Mail-Postfach schaue, ob Post von meinem Anwalt drin ist oder wenn ich den Briefkasten öffne, dass da schlechte Nachrichten drin sind. Ich hasse das wirklich. und kann das nicht immer ausblenden.

Den Psychiater will ich auch fragen, ob ich 2026 wegen meiner starken Ängste wieder eine Verhaltenstherapie machen sollte.
Ich habe noch bis Januar 2026 einmal eine tiefenpsychologisch fundierte Therapiesitzung, dann ist die Verordnung zu Ende.
Ich habe nur mal gehört, dass man 2 Jahre Sperrfrist hat. Bis Anfang 2023 hatte ich Verhaltenstherapie.
Meine jetzige Therapeutin wollte gerne eine Pause mit mir machen und sie meinte, meine inneren Konflikte sind soweit aufgearbeitet.
In der Vergangenheit hat mir die Verhaltenstherapie bei Burnout, Ängsten und psychosomatischen Beschwerden gut geholfen.

Was meint ihr? Wie geht ihr an so einen Facharzt Termin ran?

Ich würde mir die wichtigen Themen vor dem Termin für mich auf einen Zettel schreiben.

LG Bergziege

Vor 34 Minuten • 19.12.2025 #1


2 Antworten ↓


Liebe @BergziegeOnFire,

Leider verstehe ich nicht alles in Deinem Mail. Zum Beispiel kenne ich das Phänomen Sperrfrist nicht doch wenn es bedeutet, dass Dir zwei Jahre eine Verhaltenstherapie verwehrt wird, so sollte diese Anfang Januar 2026 ja zu Ende gehen, so dass Du den Psychiater um eine neue bitten kannst. Egal was Deine tiefenpsychologische Therapeutin dazu meint. Du selbst kannst besser als alle andern bestimmen, ob Du Deine Probleme als bearbeitet betrachtest oder nicht !

Eine Hilfe ist sicher dass Dir das Medikament Opi hilft, Du bei Panik und Angst nicht ganz ohne Hilfe dastehst.

Die Idee, Dir für die Sitzung mit dem Psychiater im Januar eine Frage-Liste aufzustellen und mitzunehmen finde ich super, denn manchmal vergisst man an so einem Termin was man alles fragen wollte !

@Lina60

ja, das ist richtig wegen der Sperrfrist, die kann man auch umgehen. Es gibt hier unterschiedliche Quellen und Meinungen.
Ich versuche es einfach für meine Gesundheit. Habe mir auch schon Verhaltenstherapeuten raus gesucht, die ich im Januar 2026 noch mal anrufe, die Patienten aufnehmen.
Genau, wenn ich meine, dass noch ein Problem besteht, entscheide ich, ob ich das weiter bearbeiten will.
Deswegen fand ich die Aussage auch etwas komisch. Ich hatte auch das Gefühl, dass sie mich mehr auf die Ebene des Verständnisses auf die Seite meiner GEH-Schwister die den Erbstreit begonnen haben, bringen wollte und ich mich dahin rein versetzen sollte. Das hat mir irgendwie zum Schluß nicht so viel gebracht.

Danke für deine Ansicht!





Prof. Dr. med. Thomas Hillemacher
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