Zitat von FeuerWasser:Aus welchem Grund soll man das nicht sagen? Wenn nicht zb. eine Berufsunfähigkeit vorliegt sehe ich keinen Grund warum dir dein Mann oder die Allgemeinheit das Leben finanzieren sollen. Du wirst auch irgendwo pflichtversichert werden müssen, sei das über die Rentenkasse, das Sozial- oder Arbeitsamt.
Ich denke mir man muss hier sehr genau schauen was möglich ist. Wenn jemand jetzt 20 Jahre nicht gearbeitet hat dann kann man ja nicht einfach mal so wieder voll einsteigen. Zum einen ist es eine extreme Umstellung, zum anderen wird es ohne anständige Qualifikationen nicht zu mehr als Zeitarbeit oder Hilfsarbeit in nicht gerade schönen Berufen reichen. Da wäre aber eine Berufsberatung der richtige Partner um zu schauen was es für Möglichkeiten zwecks Umschulung, Ausbildung und Eingliederung gibt. Sofern du kein Einkommen hast musst du dich auch bei deinem Jobcenter melden und dich auch Arbeitslos/Arbeitssuchung melden. Grundsätzlich ist es aber so das du ohne die Bereitschaft jederzeit eine laut Gesetz zumutbare Tätigkeit anzunehmen keine Transferleistungen bekommst. Daher wäre es sinnvoll so lange du noch eine Wahl hast selbst nach etwas zu suchen.
Für den Einstieg wäre z.B ein Ehrenamt einige Stunden die Woche eine gute Idee. Dort geht man einer Tätigkeit nach, macht etwas gutes und knüpft auch gleich Kontakte. Ich habe aktuell auch auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chance, trotzdem sitze ich nicht Zuhause sondern helfe z.B bei unserer Tafel oder im Sozialen Möbelkaufhaus oder bei der Diakonie betreue ich auch regelmäßig Menschen mit Behinderung. Davon abgesehen das ich ja etwas machen möchte sehe ich es auch als meine Pflicht an. Ich erhalte von der Gemeinschaft eine Unterstützung und gebe dafür der Allgemeinheit durch meine Mithilfe Ehrenamtlich etwas zurück das ich leisten kann bis ich wieder voll im Arbeitsmarkt stehen kann.
Zitat von Sonny48:Außerdem passe ich noch bis August auf meinen Enkel tagsüber auf ,weil beide Elternteile arbeiten
Zumindest aus Sicht eines Jobcenters schränkt das deine Erwerbsfähigkeit nicht ein. Kinderbetreuung kann man nur als Grund angeben wenn es sich tatsächlich um eigene Kinder handelt, bzw. die Betreuung von einem selbst zu erfolgen hat. Familienhilfe ist hier kein Argument mit dem man was erreichen kann und bei einem 18 jährigen Kind geht man eigentlich davon aus das es keinerlei Einschränkungen verursacht.
Hört sich alles etwas oberflächlich an, ist es aber auf einer Behörde auch. Dort werden starre Gesetze umgesetzt und Einzelschicksale sind egal da sie vom GEsetz nicht vorgesehen sind und daher nicht existieren können.

Aber unabhängig davon lasse dich bitte vor der Scheidung richtig beraten und gehe erst einmal nicht von Unterhaltszahlungen aus. Auch wenn sie dir zustehen bedeutet das nicht das sie auch gezahlt werden. Da können denke ich mal viele Frauen ein Lied von singen wie schwer es sein kann seine Rechte durchzusetzen, vor allem wenn zwei Menschen schon vor der Scheidung einen Krieg gegeneinander geführt haben geben sich das Personen die sich beleidigt fühlen noch einmal alles um dem anderen das Leben schwer zu machen.