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R
Hallo,
eine Ärztin wollte mich mal nicht richtig behandeln und da trug sie die Diagnose R45.8 ein. Eigentlich heißt die Diagnose, dass es was mit der Stimmung betreffend wäre. Online finden sich aber überwiegend Einträge zum Thema Suizidalität oder Suizidgefährdung etc.
Als ich sie damit konfrontierte dass es bedeuten würde, dass man suizidal wäre und ich es überhaupt bin, meinte sie:
Nicht suizidal. Sie haben eine psychovegetative Labilität.
In Wahrheit war es eine akute organische Erkrankung die ein anderer Arzt erkannte, weil er mich untersuchte. Selbstverständlich bin ich nicht suizidal und die organische Erkrankung ist schon längst behandelt. Aber wenn jemand die Diagnose liest, denkt der doch, dass ich jemand wäre der sich was antun wollte. Was für ein Bockmist! Was kann ich dagegen unternehmen? Ich bin doch keine Gefahr für irgendwen. Also was ist euer Rat? Telefonisch oder persönlich oder lieber per Post die zuständige Ärztin um Richtigstellung kontaktieren?
Immerhin hat ein anderer Arzt erst neulich in einem Arztbrief geschrieben .... Stimmung war normal. Und der Arzt kannte sich in Stimmungsgebiet besser aus als die Verrückte. Was sind das für Spinner, die eine Approbation besitzen dürfen und so Menschen verleumden?

LG

16.02.2021 23:00 • 18.02.2021 #1


61 Antworten ↓


Safira
Im Prinzip ist es egal was mal irgendwann ein Arzt über eine psychische Diagnose geschrieben hat. Besonders bei der Suizidalität. Diese wird immer nur dann, wenn überhaupt, im akutfall geprüft und zählt nur sekundär.

wer sollte denn diese Diagnose irgendwo lesen? Höchstens die Krankenkassen. Und die legen das ant acta.
Oder hast du mit dieser Ärztin häufiger zu tun?

16.02.2021 23:04 • x 1 #2


A


Wütend über psychische Fehldiagnose

x 3


R
nein, seitdem war ich nicht mehr bei dieser Psycho-Hexe! Aber wenn man z.B. eine Ausbildung im Gesundheitswesen machen will dann gibt es manche die sich dann alle Unterlagen einholen - auch die alten Diagnosen.
Eine Klage gegen die ist das Mindeste.

16.02.2021 23:07 • x 1 #3


Safira
Ruf doch mal bei der unabhängigen Patientenberatung an.

16.02.2021 23:08 • #4


R
Welche Rufnummer?

Vllt sollte ich das meinem jetzigen hausarzt berichten. Was denkst du?

16.02.2021 23:15 • #5


Safira

16.02.2021 23:18 • #6


R
haha. Auf die Idee bin ich auch schon gekommen. Ok, dann durchforste ich die Seite nach der Ruf-Nr.

Vllt sollte ich die Ärztin bei der Ärztekammer melden

16.02.2021 23:21 • #7


Icefalki
Schau mal, was alles unter sonstige Symptome bei ICD Code R45.8 zu finden ist:

Sonstige Symptome, die die Stimmung betreffen

Affektverarmung
Anhedonie
Antriebssteigerung
Emotionale Labilität
Enthemmung
Neigung zur Selbsttötung
Neurovegetative Labilität
Psychische Verstimmung
Psycholabilität
Psychovegetative Imbalance
Psychovegetative Labilität
Selbstmordneigung
Selbsttötungsgefahr
Selbsttötungstendenz
Stimmungslabilität
Suizidale Gefahr
Suizidalität
Suizidgedanken
Suizidgefahr -
kodiere DiagnoseSuizidneigung -

kodiere Diagnose Vegetative Labilität

Zitat von rooby:
psychovegetative Labilität.


Ganz am Schluss steht das. Diese sonstigen Symtome nimmt man gerne, weil es eben viele sind, die die Stimmung betreffen.



Zitat von rooby:
Was sind das für Spinner, die eine Approbation besitzen dürfen und so Menschen verleumden?


Naja, hier könnte man schon eine psychische Verstimmung diagnostizieren, ohne irgendeinen Fehler gemacht zu haben. Und Psychotanten schreiben Psychodiagnosen.

Und niemand kann ohne deine Einverständnis irgendwelche Unterlagen einfordern. Sowas nennt sich Schweigepflicht.

16.02.2021 23:47 • x 4 #8


R
1. Es war eine Allgemeinmedizinerin!
2. Schon mal was von der elektronischen Gesundheitsakte gehört, welche seit 1.1.2021 eingeführt worden ist?
3. Ärzte MÜSSEN sogar untereinander alles über den zu behandelnden Patienten mitteilen bzw. erfahren.
4. Beachte mal alles ab S ! Was steht da drin?

16.02.2021 23:59 • #9


Icefalki
Zitat von rooby:
1. Es war eine Allgemeinmedizinerin! 2. Schon mal was von der elektronischen Gesundheitsakte gehört, welche seit 1.1.2021 eingeführt worden ist? 3. Ärzte MÜSSEN sogar untereinander alles über den zu behandelnden Patienten mitteilen bzw. erfahren. 4. Beachte mal alles ab S ! Was steht da drin?




Die Entscheidung und Kontrolle über unsere elektronische Patientenakte und unsere darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegt allein in unserer Hand: Wir können selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang wir die elektronische Patientenakte nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder auch wieder gelöscht werden sollen und welchem Behandler wir unsere Daten zur Verfügung stellen wollen. Per Smartphone oder Tablet können wir auch selbst unsere Akte einsehen, Dokumente speichern oder auch löschen.

Bitte immer richtig informieren, das spart sehr viel Nerven und falsche Aussagen.

17.02.2021 00:04 • x 5 #10


R
Wie auch immer: Ich werde morgen meine Krankenkasse anrufen und denen mitteilen dass ePA bei mir verboten wird! Meine Zustimmung bekommen die nicht! NEVER! Dasselbe werde ich auch all meinen Ärzten mitteilen.

17.02.2021 00:18 • #11


Calima
Warum machst du eigentlich so einen Wirbel? Die Diagnose war doch korrekt.

17.02.2021 01:27 • x 5 #12


Angor
Zitat von rooby:
Vllt sollte ich die Ärztin bei der Ärztekammer melden

Wenn Du Dich über solchen Sachen so tierisch aufregst, finde ich die Diagnose gar nicht so unpassend.

17.02.2021 01:59 • x 3 #13


R
Ich bin nicht suizidal. Ich rege mich darüber auf, weil die DIagnose nicht stimmte. Ein anderer Arzt der gleichzeitig Therapeut sein könnte, schrieb in seinem Arztbrief ... Stimmung und Antrieb wirken normal. Also war die Daignose von damals falsch.

17.02.2021 06:52 • #14


R
Zitat von Angor:
Wenn Du Dich über solchen Sachen so tierisch aufregst, finde ich die Diagnose gar nicht so unpassend.


Wieso denkst du das?

Zitat von Calima:
Warum machst du eigentlich so einen Wirbel? Die Diagnose war doch korrekt.


Inwiefern? Die war falsch! Weder bin ich jemals suizidal gewesen, noch gab es jemals eine Neigung in diese Richtung, noch hatte ich je eine psychovegetative Labilität. Ich hatte eine echte, richtige akute organische Erkrankung. Die Ärztin wollte mich bloß loswerden. Sagte sie mir davor auch immer.

17.02.2021 06:53 • #15


Angor
Zitat von rooby:
Wieso denkst du das?

Weil Du so sehr emotional reagierst. Aus welchem Grund hattest Du die Ärztin denn aufgesucht? Wenn sie Psychiaterin gewesen ist, wie hätte sie wissen können, dass Du eine organische Erkrankung hattest? Sie muss doch nach dem beurteilen, was Du beschreibst und wie Du Dich fühlst.

Niemand wird Akteneinsicht in Deine Krankenunterlagen haben als Du selber, und Du allein bestimmst, wer darauf zugreifen darf.

17.02.2021 06:57 • #16


R
Mich nervt diese völlig verkehrte Diagnose. Die war keine Psychiaterin. Die war ne stinknormale Allgemeinmedizinerin.Ich suchte sie wegen organischer Beschwerden auf.

Ok das mit Akteneinsicht weiß ich nicht.

17.02.2021 07:01 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

Angor
Zitat von rooby:
Ok das mit Akteneinsicht weiß ich nicht.

Das kann ich Dir mit Sicherheit sagen. Wenn jemand Einsicht in die Krankenunterlagen haben möchte, z.B. ein anderer Arzt oder zum Zwecke eines Gutachtens, müsstest Du dann extra was unterschreiben.
Hier was zu Deinen Rechten als Patient.
https://www.derprivatpatient.de/infothe...e-einsehen

17.02.2021 07:08 • x 1 #18


Angor
Zitat von Angor:
Wenn jemand Einsicht in die Krankenunterlagen haben möchte, z.B. ein anderer Arzt oder zum Zwecke eines Gutachtens, müsstest Du dann extra was unterschreiben.

Noch was dazu.
Angenommen, ein weiterbehandelnder Facharzt oder wenn ein Gutachten erstellt würde, für die eine Einsicht wichtig wäre, bekämst Du ein Formular, wo Du Ärzte von der Schweigepflicht entbinden kannst.

Du allein bestimmst, welchen Arzt Du von der Schweigepflicht entbindest, das sind nicht automatisch alle Ärzte , die Dich mal behandelt haben. Woher sollten die das auch wissen, wenn die mal was anfordern sollten?

Da kannst Du die Ärzte, die Du entbinden möchtest einzeln aufführen, Das wird dann mit Name und Anschrift gemacht. Diese Ärztin, die die Fehldiagnose erstellt hat, brauchst Du gar nicht aufführen und kannst sie getrost vergessen.

17.02.2021 07:35 • x 3 #19


Schlaflose
Zitat von rooby:
Eine Klage gegen die ist das Mindeste.


Was soll das bringen? Es ist dir ja kein Schaden dadurch entstanden. Eine Klage gegen eine Fehldiagnose macht nur Sinn, wenn man dadurch körperlichen Schaden erlitten hatte und auf Schmerzensgeld aus ist.
Deine Diagnose ist wahrscheinlich schon in komplette Vergessenheit geraten, aber wenn du anfängst in der Sache herumzuwühlen, wird sie wieder hochgeholt. Wie heißt es so schön: schlafende Hunde soll man nicht wecken.

17.02.2021 10:04 • #20


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