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Ira
Hallo Zusammen!

Ich habe endlich eine neue kleine Wohnung gefunden, die ich mir auch leisten kann. Nachdem mein Exfreund mehrmals Handgreiflich wurde, musste ich die Wohnung verlassen und lebe seit dem wieder bei meinen Elter, was auch nicht so richtig klappen will. Umso größer war natürlich meine Freude, als mir der nette Vermieter gestern Nachmittag die Zusage machte.

Mein Exfreund hat das irgendwie herausgefunden (ich vermute er schleicht mir hinterher- wäre nicht das erstmal), und hat innerhalb von wenigen Minuten meine Freude wieder total zerstört. Ob ich will oder nicht, muss ich innerhalb der Kündigungsfrist meinen Anteil der Miete weiter zahlen. Er hätte eh nicht das Geld die Miete alleine aufzubringen.

Jetzt schrie er mich gestern am Telefon an und sagte zu mir, dass er jetzt gar nichts mehr für die Wohnung zahlen würde. Er war wohl immernoch der Meinung ich käme zurück in die gemeinsame Wohnung...

Jetzt hab ich die Befürchtung dass sich die Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) die komplette Miete bei mir holen werden. Das heißt, ich müsste meine neue Wohnung wieder Absagen und für die Miete der Wohnung aufkommen obwohl ich sie nicht mehr bewohne. Einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung möchte ich nicht stellen, da sie ich a) auf Dauer gar nicht finanzieren kann von meinem Gehalt als studentische Hilfskraft und b) mich alles in der Wohnung an den Ärger erinnern würde. Außerdem kann ich die Kaution nicht hinterlegen, die jetzige hat mein Ex hinterlegt.

Müsste ich nur meinen Anteil zahlen für den Rest der Kündigungsfrist würde mein Vater mich dabei unterstützen. Aber die volle Miete für die alte Wohnung kann selbst er finanziell nicht übernehmen.

Es gibt ein Sonderkündigungsrecht wegen Unzumutbarkeit. Das bezieht sich aber eigentlich nur auf den Zustand einer Wohnung und nicht zwischen zwei Personen. Jetzt meine Frage: Gibt es sowas auch, wenn häusliche Gewalt im Spiel ist?

Ich will heute Nachmittag zu einer offenen Beratungsstunde des Frauenhauses gehen. Weiß jemand wie sowas dort abläuft? Bis jetzt habe ich nämlich immer nur über den Zuweisungsantrag gelesen, aber ich möchte die Wohnung ja gar nicht alleine bewohnen.

Liebe Grüße,
Ira

11.01.2010 12:17 • 14.01.2010 #1


13 Antworten ↓


Ira
Ps.: Ich habe der Wohnungsgesellschaft diesbezüglich schon eine E-Mail geschrieben und um einen persönlichen Termin gebeten, aber keine Antwort erhalten.
Ich muss dazu noch sagen, ich habe extreme Schwierigkeiten im realen Leben auf Fremde Menschen zu zugehen und denen meine Probleme zu schildern und auch noch Hilfe zu erbitten. Eine Wohnung zu finden und alleine zu Besichtigungsterminen zu gehen, hat mich schon unglaublich viel Kraft gekostet.

11.01.2010 12:21 • #2


A


Wie ein dunkler, kalter Schatten.

x 3


P
Ira, habt Ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben?

11.01.2010 13:41 • #3


V
Hallo Ira,
wie wird die Miete in der alten Wohnung bezahlt, oder ev.: von welchem Konto wird das Geld abgebucht?
Und - habt ihr beide unterschrieben?
Du musst nicht die gesamte Miete übernehmen wenn die andere Mietpartei willkürlich Zahlungen verweigert. Versuche doch die Gesellschaft per Tel. zu erreichen, auf Mails reagieren viele nicht, weil sie die Mengen oft gar nicht bearbeieten können. Ich würde aber abwarten, weil es seitens deines Ex nur eine leere Drohung gewesen sein könnte... so einfach geht es eben nicht.

Hoffentlich kannst du bei der Beratungsstelle vieles klären. Melde dich dann wieder.... Grüßle

11.01.2010 14:27 • #4


Ira
Hallo pax, Hallo vent!

Danke für Eure Antworten!

Ja wir haben (leider) den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. Das Geld wir von seinem Konto abgebucht! Allerdings hat er bei der Bank mehrere Hundert-Euro Nasse, so dass eine Rückbuchung nicht ausgeschlossen ist.

Bei der Frauenberatung ist mir auch ein wenig die Hoffnung genommen worden. Allerdings werden sie versuchen, mit mir gemeinsam die Sahle (Wohnungsgesellschaft) telefonisch erstmal zu Kontaktieren. Vielleicht zeigen sie etwas Kulanz. Ich hoffe es so sehr... Er müsste allerdings dann auch aus der Wohnung und wenn er sich weigert, muss ich letzenendes die Kosten für eine Räumung tragen! Aber wovon?!...

Liebe Grüße,
Ira

11.01.2010 20:24 • #5


P
Dann kannst Du, für Dich, nicht Deinen Teil des Mietverhältnisses kündigen?

11.01.2010 20:35 • #6


Ira
Die Wohnung ist gekündigt... Aber zum Teufel nochmal (entschuldigung), hat die Sahle innerhalb des ersten Miet-Jahres angeblich 9 Monate Kündigungsfrist und nicht die normalen drei Monate!

Ich soll den Wisch der Kündigungsbestätigung die nächsten Tage mit zur Beratungsstelle nehmen. Den Mietvertrag hält mein Ex unter verschluss, so dass ich mich nicht nochmal genau informieren kann.

11.01.2010 20:44 • #7


V
Ira, in einer Schuldnerberatung kannst du dich auch noch informieren... Geld, das nicht da ist, muss man nicht zahlen und es gibt einen Pfändungsfreibetrag, der jedem zusteht.

Also mache dir erstmal keine Sorgen und lass dir die Freude an der neuen Wohnung nicht verderben. Die brauchst du auf jeden Fall. Ist sowieso ein Glück, dass es so schnell gegangen ist.

11.01.2010 21:56 • #8


Christina
Hallo Ira,

lass dir vom Vermieter eine Kopie des Mietvertrags zuschicken und dann geh' zu einem Mieterverein. Das kostet nicht die Welt und die beraten dich nicht nur, sondern können dich auch per Anwalt vertreten (nur vor Gericht nicht, da hättest du früher eintreten müssen). Erstmal ist zu klären, ob der Kündigungsausschluss innerhalb dieser Zeit überhaupt wirksam ist. Zweitens können bei einer Trennung auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung auftreten. Um das Geld würde ich mir erstmal nicht allzu große Sorgen machen. Wenn dein Ex-Freund die Kaution komplett geleistet hat, darf man zwar eigentlich nicht die Miete mit der Kaution verrechnen, aber der Vermieter kann nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution einbehalten und seine Ausfälle damit wenigstens zum Teil decken. Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle zunächst die Mietzahlungen keinesfalls komplett übernehmen. Ihr seid zwar Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter, aber lass die ruhig erstmal an deinen Ex rantreten, falls er wirklich die Zahlungen einstellt. Die werden sich noch früh genug bei dir melden. Dein Ex kann froh sein, wenn du den Spieß nicht umdrehst und deinerseits die Zahlungen einstellst - schließlich wird von seinem Konto abgebucht.

Zitat von Ira:
Er müsste allerdings dann auch aus der Wohnung und wenn er sich weigert, muss ich letzenendes die Kosten für eine Räumung tragen!
Wenn die Wohnung für dich eh zu teuer wäre, dürfte es billiger und nervenschonender sein, sich gar nicht um deinen Ex zu kümmern. Wie gesagt, ein Mieterverein ist normalerweise die beste Adresse in solchen Angelegenheiten. Vielleicht musst du deinen Freund - falls du es nicht schon getan hast - wegen seiner Handgreiflichkeiten anzeigen, um dann auch mietvertraglich zu deinem Recht zu kommen. Aber das wirst du nicht alles selbst machen müssen. Die schreiben das für dich, und es macht sowohl beim Vermieter als auch bei deinem Ex einen ganz anderen Eindruck, wenn das Schreiben vom Anwalt kommt.

Liebe Grüße
Christina

11.01.2010 23:47 • #9


C
Hallo...

Also ich kenns nur so...

Der Mieter einer Wohnung kann den Mietvertrag jederzeit ohne Grund mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung muss der Mieter grundsätzlich nur die in § 565 BGB geregelten Kündigungsfristen beachten.


lg.Eva

11.01.2010 23:56 • #10


Christina
Der Mieter einer Wohnung kann den Mietvertrag jederzeit ohne Grund mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ordentlich kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung muss der Mieter grundsätzlich nur die in § 565 BGB geregelten Kündigungsfristen beachten.Leider gibt es davon wirksame Ausnahmen. Z.B. können Mieter und Vermieter vereinbaren, für einen bestimmten Zeitraum Kündigungen auszuschließen. Da kommt es auf den Wortlaut an...


@ Ira:

Noch etwas ganz Anderes, wenn auch Nervenaufreibendes: Besteht evtl. die Möglichkeit, deinen Ex dir gegenüber schadenersatzpflichtig (wegen der Wohnung) zu machen und/oder ihn auf Schmerzensgeld zu verklagen (wegen der Handgreiflichkeiten)? Hier ist übrigens ein Forum, in dem man oft sehr kompetente Antworten bekommen kann.

Liebe Grüße
Christina

12.01.2010 12:48 • #11


C
Ich würde den Mietvertrag einem Anwalt zum überpfrüfen vorlegen....in der regel können sich solche Zeitmietsverträge? als unwirksam herausstellen...

lg.Eva

12.01.2010 12:57 • #12


Ira
Hallo ihr Lieben,

danke für Eure Antworten.
Ich habe jetzt mit der Wohnungsgesellschaft telefoniert und mit denen Ausgemacht, dass ich einen Nachmieter ausfindig mache. Morgen und Übermorgen habe ich schon einige Besichtigungstermine von potenziellen Nachmietern.

Mein Ex ist zum Glück (und ich hoffe er ändert seine Meinung nicht wieder) einverstanden. Nächsten Dienstag hole ich all meine Sachen aus der Wohnung. Dann wird er sich mit den wenigen Möbeln die ihm bleiben auch nicht mehr lange wohlfühlen und muss sich endlich (so hoffe ich) auch eine neue Bleibe suchen. Die ARGE wird ihm diese Wohnung nicht finanzieren.

Also drückt mir die Daumen! Ich melde mich wieder, wie es geklappt hat. Morgen mit sovielen fremden Menschen zu tun zu haben, wird ein harter innerer Kampf für mich.

LG
Ira

14.01.2010 21:32 • #13


P
Super

14.01.2010 21:45 • #14


A


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