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Hallo.

Ich bin seit fast 10 Jahren in einem Unternehmen angestellt. Soweit alles gut, Arbeit und Co macht auch Spaß. Doch nun was blödes. Ich hatte Anfang August ca 10 Tage eine Corona Erkrankung. die AU für die leztzten 4 Tage kann ich auch vorlegen, jedoch nicht die für die ersten 7! Ich hatte mich bei meiner Praxis telefonisch krank gemeldet, da man mit Symptomen nicht kommen soll. Nun ist es so, dass ich für die ersten 7 Tage keine AU vorliegen habe, den positiven Test habe ich auch ncihtmehr und meine Ärztin kann mich für den Zeitraum nichtmehr rückwirkend krank schreiben. Heißt wohl, dass ich eine Abmahnung wegen fehlender Krank Tage bekomme. Bi grade mega sauer auf mich. Wer hat Tipps wie man diese Abmahnung vermeiden kann?

26.09.2022 17:33 • 26.09.2022 #1


6 Antworten ↓


Schlaflose
Zitat von Patti35:
Wer hat Tipps wie man diese Abmahnung vermeiden kann?

Ist es das Versäumnis deiner Ärztin, dir keine AU ausgestellt zu haben, als du dich telefonisch krank gemeldet hast? Wenn ja, könnte man das dem Arbeitgeber so sagen.

26.09.2022 17:44 • x 1 #2


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Wie die drohende Abmahnung vermeiden? Corona Infekt

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TheViper
@Patti35 Speche vernünftig mit deinem Arbeit geber normalerweise machen die ne Ausnahme. Da du ja auch schon solange dort arbeitest. Wärst du erst kurz da wäre das was anders. Ich selber bin Arbeitgeber und hätte, in der Situation Verständnis.

26.09.2022 17:47 • #3


P
Danke, werde ich versuchen. Ich habe in den letzten 10 Jahren noch nie unentschuldigt gefehlt

26.09.2022 18:18 • x 1 #4


TheViper
@Patti35 das wird schon, alles gut gehen

26.09.2022 18:19 • #5


Icefalki
Du kannst aber um ein Attest bitten, das man aber bezahlen muss. Daraus soll hervorgehen, dass du am Tag X telefonisch beraten wurdest, und notfalls befreist du sie von der Schweigepflicht, dann dürfen die schreiben, Herr XY hat am 24. 09. 22 telefonisch mitgeteilt, an Corona erkrankt zu sein. Leider wurde keine Krankmeldung ausgestellt, diese erfolgt erst am ...... oder so ähnlich.

Gilt natürlich offiziell weder bei der Krankenkasse, noch beim Arbeitgeber. Allerdings, wenn alle Stricke reisen, besser als nichts. Ob Abmahnung erfolgt ist fraglich, die könnten die Tage aber als Urlaub verbuchen, oder vom Gehalt abziehen.

Sprich einfach mit denen.

26.09.2022 18:38 • x 1 #6


Meli77de
Was Icefalki geschrieben hat, sehe ich genauso!

Urlaub ist zwar nicht zur Genesung gedacht, aber - falls nichts anderes geht - als Urlaub verbuchen lassen.

Toi toi toi!

26.09.2022 20:04 • #7





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