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P
Mache mir schon wieder Sorgen.
Habe eine neue Wohnung in Aussicht und habe keinen Arbeitsvertrag zu Hause. Meine Chefin muss mir eine Kopie geben, aber die hat Urlaub :/

Habe Montag den Termin bezüglich der Wohnung.

Ob wohl die letzten 3 Gehaltsabrechnungen reichen?

02.07.2022 00:35 • 02.07.2022 #1


10 Antworten ↓


S
lass Dir die email von dem zukuenftigen Vermieter geben und sende sie Deiner Chefin, sie soll eine Bestaetigung per e-mail an den Typen schicken (mit ihrem Briefkopf bzw dem der Firma)

- dass Du in einem ungekuendigtem Arbeitverhaeltnis stehst und xyz Brutto pro Monat verdienst.

Sollte reichen.

02.07.2022 00:40 • x 2 #2


A


Vermieter welche Auskunft

x 3


Schlaflose
Zitat von Pflegekäfer:
Ob wohl die letzten 3 Gehaltsabrechnungen reichen?

Das musst du den Vermieter fragen, ob er sich damit zufrieden gibt.

02.07.2022 07:50 • x 1 #3


Lina60
Sowas habe ich noch nie gehört @Pflegekäfer, dass man beim Mietvertragausfüllen konkrete BEWEISE, dass man so viel verdient, wie man angibt liefern muss. Wir mussten zwar auch immer das betreffende Feld ausfüllen, doch falls die zukünftigen Vermieter das nicht glaubten, mussten sie selbst die Arbeit des Sich-Vergewissern auf sich nehmen.

Vielleicht ist das in Deutschland anders und Ihr braucht dafür keinen Auszug aus dem Betreibungsamt ( wie hier immer verlangt wird bei der Anmeldung für eine Wohnung) zu holen und bei zu fügen, doch ich würde mich am Montag nochmals bei den potentiellen Vermietern erkundigen was sie genau von Dir erwarten. Falls Dir die Wohnung dann passt...

02.07.2022 09:45 • x 1 #4


S
@Lina60 andere Länder, andere Sitten.
Hier in U.K. zB. brauchst Du das immer. Da wird auch oft der Arbeitgeber zusätzlich angeschrieben, ob Du einen unbefristetes MV hast.

Wird auch eine Auskunft eingeholt, ob Du nicht Privatinsolvenz angemeldet hast.

02.07.2022 12:23 • x 2 #5


I
Oft wird auch eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters verlangt, woraus ergeht dass man die Miete auch immer
pünktlich gezahlt hat.

02.07.2022 12:29 • x 4 #6


Grashüpfer
In Deutschland werden diese Angaben eigentlich immer verlangt, spätestens beim Mietvertrag, manchmal schon vorher:
- Schufa-Auskunft
- Mieterselbstauskunft
- Angabe Arbeitgeber und
Vorlegen der letzten drei
Gehaltsnachweise
- Mietzahlungsnachweis der
aktuellen Wohnung für die
letzten drei Monate

02.07.2022 12:33 • x 3 #7


Schlaflose
Zitat von Lina60:
Vielleicht ist das in Deutschland anders und Ihr braucht dafür keinen Auszug aus dem Betreibungsamt ( wie hier immer verlangt wird bei der Anmeldung für eine Wohnung) zu holen und bei zu fügen,

So etwas gibt es in Deutschland nicht. Zum Amt muss man nur, um sich nach einem Umzug umzumelden. Einen Mietvertrag schließt man direkt mit dem Vermieter, entweder privat oder über eine Wohnungsbaugesellschaft. Und vor allem private Vermieter verlangen Nachweise darüber, dass man die Miete auch zahlen kann.

02.07.2022 12:40 • x 4 #8


I
Wenn man die Wohnung bekommen hat und sich ummelden möchte braucht man vom VERMIETER
eine Wohnungsgeberbescheinigung. Mietvertrag reicht nicht da mehr aus.
Was´n Quatsch.

02.07.2022 12:42 • x 3 #9


E
Mein Vermieter wollte gar nichts von mir haben.

Sie sind ja die Ex-Freundin von Herrn Xyz, ich vertraue Ihnen.

Wusste nicht ob ich lachen oder weinen sollte. Mein Ex ist der Chef der Feuerwehr und dadurch bekannt wie ein bunter Hund. Ich bekam die Wohnung sofort.

Sorry fürs off topic.

02.07.2022 14:29 • x 2 #10


Lina60
@Grace_99 sowas gibts in der Schweiz auch, wir nennen das eine Wohnung geht unter der Hand weg. Auf diese Weise wechseln hier übrigens einige Mieter ihre Domizile. Das ist dann Glück )

02.07.2022 15:17 • x 1 #11


A


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