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YesItsMe0
Das Mietshaus in dem ich wohne wurde kürzlich kürzlich verkauft. Das vom alten Vermieter beauftragte Verwaltung hat mir kurz vorher in der aktuellen Nebenkostenabrechnung (2016-2017) geschrieben dass ich eine Gutschrift von ~200 Euro habe. Diese habe ich jedoch nie erhalten.

Laut einem BGH Urteil ist der alte Eigentümer für Nebenkostenabrechnungen zuständig wenn der Abrechnungszeitraum zum Verkaufszeitpunkt vollständig abgeschlossen ist. Dies ist hier der Fall und daher hat der neue Vermieter zurecht auf den alten verwiesen. Ich habe dem alten Vermieter (großes Immobilienunternehmen) bereits einen Brief geschrieben aber keine Antwort erhalten. Leider habe ich es als normalen Brief versand und somit keinen Beweis.

Ich dachte ich schicke per Einschreiben als nächstes die erste und letzte Mahnung. Danach würde ich das gerichtliches Mahnverfahren starten. Mein Problem ist jedoch dass ich nicht genau weis ob ich an den alten Vermieter schreiben soll oder an die vom alten Vermieter beauftragte Verwaltung da ich von denen die Nebenkostenabrechnung habe? Ich bin mir auch nicht sicher ob ich die Kosten für das Einschreiben als Mahngebüren hinzufügen darf.

Würdet ihr anders vorgehen, wenn ja wie?

Über Rat wäre ich dankbar

10.08.2018 08:38 • 13.08.2018 #1


2 Antworten ↓


FredM
Hallo Yesitsme,

sollte das Guthaben nicht mit irgendwelchen anderen Forderungen des Vermieters verrechnet worden sein, ist der Vermieter laut Gesetz verpflichtet, das Guthaben innerhalb von 30 Tagen nach Erstellung der Abrechnung auszuzahlen. Tut er das nicht, gerät er automatisch in Verzug.

Du hast mit dem Vermieter einen Vertrag, deshalb ist der Vermieter auch dein Ansprechpartner, nicht die Hausverwaltung.

Rechtlich gesehen bist du auf der sicheren Seite, wenn du nochmals eine Mahnung schickst als Einwurfeinschreiben mit 14 Tagen Zahlungsfrist. Danach könntest du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und auch die Einschreibegebühren geltend machen.

Es wäre vielleicht ratsam, den Vermieter telefonisch zu kontaktieren. Vielleicht hat es ja einfach vergessen oder eine falsche Kontonummer angegeben und die Angelegenheit lässt sich unbürokratisch regeln...


lg

10.08.2018 09:26 • x 2 #2


FeuerWasser
Zitat von YesItsMe0:
Würdet ihr anders vorgehen, wenn ja wie?

Ich würde generell jeden Brief wo es um wichtige Angelegenheiten geht grundsätzlich als Einschreiben verschicken damit man einen Beleg für die Unterlagen hat.
Ich würde keine Mahnung verschicken. Es lohnt sich immer freundlich und sachlich zu bleiben. Ich würde eine Frist von 14 Tagen einräumen mit der Bitte zur Überweisung und dem Hinweis, dass die Forderung nachweislich vorliegt und zu begleichen ist. Das ganze verschickt per Einschreiben mit Rückschein und wenn möglich zusätzlich per Fax und per E-Mail. Versandgebühren (Einschreiben) können auf die Forderung draufgeschlagen werden.

Kommt nach vierzehn Tagen immer noch kein Geld, kann man als rechtssichere Variante eine Gerichtsbotenzustellung über das Amtsgericht veranlassen. Die Forderungen aus dieser Sendung würde ich ebenfalls gegenüber dem Schuldner geltend machen. Es wird der Inhalt und der empfang der Nachricht amtlich dokumentiert.

Kommt nach der Gerichtsbotenzustellung wiederum kein Geld, wird es Zeit für das gerichtliche Mahnverfahren. Das funktioniert für den Privatmann genau so wie für ein Unternehmen auf Gläubigerseite: viermal mahnen, beim vierten Mal kommts zur Verhandlung.

Damit das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird, muss man einen Mahnbescheid beantragen. Diesen kann man auf amtlichen Vordruck beim zuständigen Amtsgericht beantragen oder du nimmst dir privat einen Anwalt oder wendest dich an deine Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) und lässt die Angelegenheit darüber laufen.

13.08.2018 16:57 • #3