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Hallo,

hiermit möchte ich Euch um Eure Hilfe und Euren Rat bitten.

Vor über 3 Monaten beantragte ich die Verlängerung meiner Rente bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die ärztlichen Berichte liegen dort ebenfalls vor. Alles was ich tun konnte, habe ich getan.

Obwohl man im Internet oft lesen kann, dass man bei der DRV nicht anrufen sollte, weil die meist komisch reagieren,
erkundigte ich mich in den 3 Monaten 2x telefonisch nach dem Stand der Bearbeitung. Ich bin ein höflicher Mensch und frage grundsätzlich immer freundlich nach, dass hält die Mitarbeiterin der DRV jedoch nicht ab, mich immer von oben herab zu behandeln.

Jedes Mal hörte ich: das liegt noch beim Med. Dienst. Da müssen sie noch warten.
Bei mir ist jedoch schon eine Leistung erloschen und die Rente läuft nur noch wenige Tage.

Was könnt ihr mir für einen Rat geben?
Wie sind eure Erfahrungen mit der Bearbeitungszeit?
Hat es Sinn, mir Rechtsbeistand zu nehmen: Anwalt, VdK?

Hoffentlich erhalte ich nicht wieder nur 2,3 Antworten.

Danke schon mal an alle, die mir antworten!!

Lieben Gruß von eurer

Renate

04.11.2012 17:20 • 05.11.2012 #1


4 Antworten ↓


K
Hallo Renate, also wenn du Mitglied mein VDK bist, dann aber schnell dorthin. Die können dir in jedem Fall helfen.

Wenn noch kein Mitglied, dann schnellstens eines werden. Der Monatsbeitrag ist klein, aber die Leute dort unterstützen dich wirklich, haben auch selber dort ne Rechtsabteilung.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

LG krok

04.11.2012 18:02 • #2


A


Verlängerung der Erwerbsminderungsrente- Bitte um Hilfe/ Rat

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Hallo Krok,

nein ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Werde mal beim VdK fragen.

04.11.2012 20:06 • #3


G
Die können eine Untätigkeitsklage einreichen. Dann bewegen sich die Ämter oft etwas schneller.

Aber oft hilft einfach eine schriftliche Anfrage des VdK ein Stück weiter.

Ich habe aber auch immer wieder irgendwo gelesen, dass irgendein Amt immer so lange weiterzahlt, bis eine neue Leistung kommt. Wenn dann die Rente rückwirkend bewilligt wird, muss man das andere Geld natürlich zurückzahlen. Das dürfte dann aber auch kein Problem sein.

Den VdK würde ich auf jeden Fall einschalten. Da braucht man auch keine Rechtsschutzversicherung.

04.11.2012 20:18 • #4


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Zitat von GastB:
Die können eine Untätigkeitsklage einreichen. Dann bewegen sich die Ämter oft etwas schneller.

Aber oft hilft einfach eine schriftliche Anfrage des VdK ein Stück weiter.

Ich habe aber auch immer wieder irgendwo gelesen, dass irgendein Amt immer so lange weiterzahlt, bis eine neue Leistung kommt. Wenn dann die Rente rückwirkend bewilligt wird, muss man das andere Geld natürlich zurückzahlen. Das dürfte dann aber auch kein Problem sein.

Den VdK würde ich auf jeden Fall einschalten. Da braucht man auch keine Rechtsschutzversicherung.



Danke für deine Antwort. Ich werde mich dann gleich mit dem VdK in Verbindung setzen.

05.11.2012 11:00 • #5





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