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Hallo liebe Mitglieder - der Titel sagt wohl schon alles....

Ich muss gerade Mal meine Wut niederschreiben: Ich bin gerichtlich gegen meine alte Firma vorgegangen und habe auch gewonnen. Jetzt habe ich am Freitag eine Rechnung meines Anwalts bekommen, in Höhe von 250 Euro. Wir haben eine Selbstbeteiligung über 250 Euro in unserer Rechtsschutzversicherung, allerdings ist der erste Fall (also dieser) ohne Selbstbeteiligung. Also habe ich heute morgen bei meiner Versicherung angerufen, um den Fehler publik zu machen. Dort erklärte man mir, dass der erste Fall tatsächlich ohne Selbstbeteiligung abgelaufen sei - allerdings hat mein Anwalt meine Forderungen in zwei Fälle unterteilt: Ein Fall die unrechtmäßige Kündigung, der andere Fall die noch ausstehenden Gehaltszahlungen. Somit muss ich jetzt für einen Fall 250 Euro Selbstbeteiligung tragen.

Ich bin mir sicher, dass das alles so richtig ist. Was mich aber wirklich, wirklich sauer macht ist die Tatsache, dass mein Anwalt nie von zwei Fällen gesprochen hat. Ich bin jetzt seit April 2014 arbeitsunfähig, habe den größten Teil der Zeit Hartz4 bezogen (da ich keinen Anspruch auf Krankengeld hatte). Da sind 250 Euro eine Menge Geld. Das hätte ich einfach gerne vorher gewusst.....

14.09.2015 13:06 • 14.09.2015 #1


3 Antworten ↓


Luna70
Die Rechtsschutzversicherung haben normalerweise eine kostenlose Anwalts-Hotline, da könntest du nachfragen ob das korrekt ist dass der Anwalt zwei Schäden eingereicht hat. Da kann man direkt mit einem Anwalt sprechen und das funktioniert immer ganz gut. Vielleicht hat dein Anwalt so mehr Honorar bekommen, wenn er zwei getrennte Rechtsschutz-Fälle daraus gemacht hat.

Hast du den Anwalt schon zur Rede gestellt?

14.09.2015 13:18 • #2


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Muss dem Ärger Luft machen

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Nein, ich habe erst gerade mit der Versicherung telefoniert. Mit der Antwort, dass zwei Fälle abgerechnet wurden, habe ich gar nicht gerechnet. Ich habe mich dann nur für die Info bedankt und aufgelegt, weil ich so perplex war.
Mein Anwalt ist leider immer sehr schlecht zu erreichen, aber ich werde hoffentlich im Laufe der Woche mit ihm sprechen können.

14.09.2015 13:23 • #3


Luna70
Dann frage da ruhig noch mal genauer nach. Das ist ja für ein enormer Nachteil, zum einen die Selbstbeteiligung die du jetzt zahlen sollst und wahrscheinlich dauert es dann umso länger, bis du wieder einen Schaden frei hast.

14.09.2015 16:28 • #4