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Hallo!

Ich habe da mal eine Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich bin seit nun fast 1 Jahr krank. Mein Arbeitsplatz existiert nach wie vor. Im Mai machte ich eine Reha, die leider relativ erfolglos blieb. Seit Juli gibt es kein Krankengeld mehr und seitdem renne ich dauernd zum Arbeitsamt, da die nun zuständig sind.
Geld habe ich aber bis heute keines.
Mein Fall wurde vom Amtsarzt überprüft, dazu musste ich u.a. das Gutachten der Rehaeinrichtung mit abgeben. Der Amtsarzt hat dann meiner Sachbearbeiterin seine Einschätzung schriftlich dargelegt. Darin steht, was ich noch machen kann und wie viel usw.
So schön so gut.
Trotz dessen ich nach wie vor einen Job habe (und den aufgrund meiner Schwerbehinderung auch nicht so schnell verlieren kann) und ich von meiner Psychiaterin weiterhin krank geschrieben bin, verlangen die nun, dass ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Man schlug mir sogar vor zu kündigen! Und die Sachbearbeiterin verlangt, dass ich ihr auch das Gutachten der Reha gebe. Ich habe mich da geweigert und gesagt, dass sie sich dieses bitte vom Amtsarzt besorgen sollen. Mir selbst wäre zum einen nicht wohl dabei, dass jeder diese Gutachten lesen könne und zum anderen würde ich auch nicht verstehen, warum, da doch der Amtsarzt beauftragt wurde und Stellung dazu nahm. Was soll denn eine Sachbearbeiterin damit anfangen?
Es geht da wohl nur ums Prinzip und darum eine Akte zu füllen. Nun wurde mir schriftlich sehr subtil gedroht, dass ich kein Geld bekommen werde, wenn ich nicht bereit bin, das Gutachten unverzüglich abzugeben. Der Amtsarzt gibt das Gutachten nämlich nicht raus.

Ich habe der Sachbearbeiterin meine Situation damals sehr detailliert geschildert. Ich möchte an meinen Arbeitsplatz zurückkehren, brauche aber noch Zeit, weil ich noch zu krank bin. Das ist doch alles absurd. Ich fühle mich total überfordert und überlege schon zu einem Anwalt zu gehen. Zu allem habe ich seit Juli keinerlei Einkünfte mehr und verschulde mich gerade.

Und alles nur, weil ich krank bin.

11.09.2014 16:41 • 11.09.2014 #1


6 Antworten ↓


Mar_Tini
Hallo Lilly, meistens haben Arbeitsämter einen Sozialarbeiter, der Leute betreut die Schwierigkeiten mit den Anträgen oder dem Zuständigen Sachbearbeiter haben.
Frag doch mal nach ob es bei eurem Arbeitsamt eine solche Person gibt oder frag ganz stupide, ob du einen anderen Sachbearbeiter haben kannst.
Man muss leider sagen, dass es nicht nur immer die Bürokratie ist, die es einem in solchen Fällen schwer macht, sondern das es auch schwarze Schafe bei den Mitarbeitern der Arge gibt. Manchmal geht alles viel einfacher und besser mit einem anderen Sachbearbeiter.
Viel Glück und Liebe Grüße

11.09.2014 17:00 • #2


A


Ärger mit Arbeitsamt

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S
Hi,
Hadt du denn die 78 wochen krankengeldzahlung schon um? Wenn ja, steht dir auf jeden Fall erstmal ALG 1 zu, danach ALG 2. Wenn absehbar ist, dass du dauerhaft weniger als 3-6 std selbst leichte Tätigkeiten nicht mehr machen kannst, steht dir eine teilweise erwerbsminderungsrente zu, wenn du dauerhaft selbst leichte Tätigkeiten an weniger als 3 std machen kannst, sogar die volle erwerbsmiderungsrente. Bis die Rente genehmigt ist, gilt die nahtlosregelung und das Amt muss zahlen.

Ich sehe für dich nur zwei Möglichkeiten:
Entweder Rente beantragen , nahtlosregelung in anspruch nehmen und dann in rente gehen oder wieder arbeiten gehen, je nachdem, wie viel zu kannst zb 50%, dann bekämst du die restlichen 50% vom amt oder wieder ganz normal arbiten gehen.
Lass dich auf jeden Fall anwaltlich beraten, dass ganze ist sooo kompliziert und mit so vielen Schikanen von seiten der Ämter verbunden, dass man als Laie kaum Chancen hat...
Lg

11.09.2014 18:08 • #3


L
Danke für Eure Antworten.

Die Frage für mich ist, ob die mich zur Herausgabe dieses Gutachtens überhaupt zwingen dürfen?

11.09.2014 18:24 • #4


S
Da die Sachbearbeiterin wohl kaum nebenbei noch Medizin studiert hat, kann sie das Gutachten weder verstehen noch interpretieren. Sie kann allerdings ein eigenes gutachten vom medizinischen dienst der arge anfordern. Diagnosen wird sie auch dann nicht zu sehen bekommen, sondern nur die empfehlungen für deine betufliche zukunft.Also nein. Ich hoffe, du hast der ARGE keine schweigepflichtsentbindung gegeben....dazu dürfen die dich such nicht zwingen.
Lass dich unbedingt anwaltlich beraten.
Lg

11.09.2014 18:38 • x 1 #5


Akalula
Nein! Natürlich nicht! Eine Sachbearbeiterin beim Amt hat mit dem Gutachten ganz und gar nichts zu tun! Lass dir keine Angst machen von diesen Idioten.

11.09.2014 18:40 • #6


C
Wenn du Krankgeschrieben bist stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung und musst auch an keine Maßnahmen teilnehmen.
Du kannst auch den Sachbearbeiter wechseln.
Geh einfach zum Anwalt und lass dich beraten.

11.09.2014 18:54 • #7





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