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B
Hi,

ich habe mich gerade angemeldet. Bin schon erwachsen. Mein Problem ist dieses: Ich will aus der elterlichen Wohnung ausziehen, schon seit Jahren. Als ich einen Antrag beim Wohnungsamt stellte musste ich Jahre warten. Nun bekam ich ein Mietangebot, aber meine Mutter hat den Mietvertrag entwendet. Nun leb ich weiterhin bei der kontrollsüchtigen Frau.
Was kann ich tun? Wie rett ich mich vor ihr, die Frau, die in der Öffentlichkeit mit Psychospielen ankommt und behauptet sie wolle mich loswerden, aber in Wahrheit mich zum Haushaltssklaven halten will?

01.08.2020 21:28 • 01.10.2020 #1


60 Antworten ↓


Lottaluft
Wie alt bist du ?

01.08.2020 21:35 • #2


A


Meine Mutter kontrolliert mein Leben - möchte ausziehen

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Änäynis
Erstmal willkommen im forum,
Als erstes wie alt bist du? Sobald du die Volljährigkeit mit 18 Jahren erreicht hast steht es dir frei aus der elterlichen wohnung auszuziehen, einzige ausnahme: ihr bezieht leistungen vom amt dann brauchst du eine schlagfertige begründung bis 25 Jahren oder eine Arbeit in der du dir selber eine wohnung finanziereh kannst.
Was bitte ist das Wohnungsamt? Du machst deinen browser auf und suchst nach wohnungen in deiner stadt bzw wunschwohnort und kontaktierst die vermieter. Wie gesagt falls du auf eigenen beinen stehst finanziell.
Sollte deine jetzige oder zukünftige lage mit ALG2 bewältigt werden sieht das alles etwas anders aus, aber auch da kann ich dir beratend zur seite stehen in dem thema.

01.08.2020 21:35 • x 1 #3


B
Ich bin 34, beziehe alg2. Darum geht zu vieles nur über das Wohnungsamt. Ich Der Punkt ist, meine Mutter will/wollte nicht dass ich ausziehe.

01.08.2020 21:36 • #4


Lottaluft
Zitat von bikerblut:
Ich bin 34, beziehe alg2. Darum geht zu vieles nur über das Wohnungsamt. Ich Der Punkt ist, meine Mutter will/wollte nicht dass ich ausziehe.



Deine Mutter hat dir da nicht reinzureden
Kam der Mietvertrag mit der Post ?wenn ja wende dich da nochmal hin und Schilder deine Situation und bitte um erneutes zusenden und gib die Adresse eines Freundes an oder richte dir ein Postfach ein

01.08.2020 21:48 • x 3 #5


Änäynis
Dann hast du beste chancen. das mit dem wohnungsamt kenne ich gar nicht, aber ich wohne auch auf einem dorf bzw kleinstadt.
Im prinzip musst du einen antrag auf umzug, KdU, stellen und 3 wohnungsangebote einreichen welche du dir von den vermietern besorgst einreichen. Je nachdem wie schnell euer amt arbeitet hast du bald die zusage für die billigste wohnung in der tasche und kannst den mietvertrag unterschreiben.
Was deine mutter angeht kannst du dagegen auch vorgehen. Einstweilige verfügung wenn du einmal ausgezogen bist.
Was noch dazu kommt ist das Briefgeheimnis.

01.08.2020 21:50 • x 2 #6


B
Es kam per Post (ins Postfach). Aber ich habe es zu Hause wo abgelegt und die Frau hat alles gefilzt und meinen Mietvertrag gefunden und versteckt. Als ich sie fragte ob sie es genommen hat, sagte sie ja. Die Sache ist einige Monate her.
Genau, eigentlich war es ja Diebstahl/Verletzung des Briefgeheimnisses. Sie denkt übers Gesetz zu stehen.
Beste Chancen? Wieso das? Ich habe das dem Wohnungsamt schon erklärt, aber die sagten das sei denen egal und ich müsste einen neuen Antrag stellen, dann würde ich benachteiligt behandelt werden. Die Wartezeit wäre mind. 2 Jahre. Aber ich kann die Kleptomanin nicht ausstehen und ertragen.

01.08.2020 21:56 • #7


Änäynis
NIEMAND! hat das recht dich 2 jahre lang aus schikane auf eine wohnung warten zu lassen wenn deine geistige gesundheit gefährdet ist. Nichtmal die kompetenzlosen mitarbeiter auf den ämtern. Du kannst dir auch noch eine bescheinigung bei einem psychiater oder beim soziakpsychiatrischen dienst holen das das ganze unterstreicht. Das einfach an dem neuen Antrag anhängen und das sollte sich schnell erledigt haben.

01.08.2020 22:01 • x 3 #8


B
Danke. Ich werde zum psychosoz. Dienst gehen. Aber mir wurde gesagt, ich hätte es bis Februar machen müssen. Hoffentlich ists möglich, es rückwirkend verlängern zu lassen.
Mir sagte man im April, ich muss einen neuen Antrag stellen und es wäre egal wann.
Beim psychosoz. Dienst hat mich meine Mutter vor Jahren mal mitgeschleppt. Sie dachte, der Psychiater dort könnte mich dazu bringen, ihr Knecht zu werden damit ich auf meine Rechte verzichten solle. Am Ende sagte er, sie solle mich loswerden. Damals wollte sie das, aber als das Mietangebot da war, hat sie es sich anders überlegt und ist ziemlich egozentrisch.

Welche Alternative zum Wohnungsamt gibt es?

01.08.2020 22:06 • #9


Änäynis
Im prinzip ist es egal wann du nen neuen antrag stellst, ob einen tag danach oder 5 jahre später. Du hast als leistungsbezieher nicht nur pflichten sondern auch rechte, das vergessen die ämter gerne mal schnell. die denken die sind die könige weil sie über andere leben entscheiden können ohne selber irgendwas großes erreicht zu haben, tut mir leid für die direktheit aber ich hab schon viel mit ämtern durch, das passt auf keine kuhhaut. Vorallem wenn man wirklich erkrankt ist.
Hab es auch bei vielen freunden erlebt. über jahre wollten die mütter dass sie ausziehen, wegen sucht und straftaten etc. als es dann soweit war haben die gemerkt dass es ernst wird und sie alleine dastehen. Was man einer mutter nicht wirklich übel nehmen kann. Allerdings kann man es derart übertreiben was man bei deiner situation sehr schön sieht.

01.08.2020 22:11 • x 3 #10


B
Ne, arbeitslose müssen wie alle anderen einen Antrag stellen.Das hatte ich ja getan. Nur jetzt, wo die Hexe mir den Mietvertrag entwendet hatte wurde die Wohnung bestimmt an jemand anderes weiter gegeben. Bei uns in der Stadt muss man jedes Jahr einen Wiederholungsantrag stellen. Unaufgefordert.
Aber dass es egal ist ob in 5 Jahren oder jetzt - ich will weg von der Frau. Am besten, ich spreche die kommenden Tage mit dem Wohnungsamt.
Oder meinst du, ich kann es auch im freien Wohnungsmarkt probieren?

02.08.2020 18:16 • #11


Lottaluft
Zitat von bikerblut:
Ne, arbeitslose müssen wie alle anderen einen Antrag stellen.Das hatte ich ja getan. Nur jetzt, wo die Hexe mir den Mietvertrag entwendet hatte wurde die Wohnung bestimmt an jemand anderes weiter gegeben. Bei uns in der Stadt muss man jedes Jahr einen Wiederholungsantrag stellen. Unaufgefordert. Aber dass es egal ist ob in 5 Jahren oder jetzt - ich will weg von der Frau. Am besten, ich spreche die kommenden Tage mit dem Wohnungsamt. Oder meinst du, ich kann es auch im freien Wohnungsmarkt probieren?


Natürlich kannst du das auf dem freien Wohnungsmarkt probieren

02.08.2020 18:37 • x 1 #12


Lavendelbrise
Hallo ,

Ich bin auch der Meinung das du auf den freien Wohnungsmarkt suchen kannst und wenn das mit deinem ALG2 passt kannst du doch ausziehen. Ich bin da nicht ganz sicher hab mal gehört das wenn man zu wenig Geld hat bekommt man Wohngeld oder so.

02.08.2020 20:39 • x 3 #13


Änäynis
Wie bereits in einen meiner ersten Beiträge gesagt du suchst dir 3 Wohnungen die im Rahmen des alg2 liegen was mietkosten angeht und lässt dir jeweils ein wohnungsangebot ausstellen. Diese reichst du beim Amt ein zusammen mit ne alg2 Antrag sowie n Antrag auf Umzug und nen kdu. Das wars glaub.

02.08.2020 23:31 • x 1 #14


B
Meistens wollen private Vermieter eine Einkommensbescheinigung.
Heißt es, dass ich 3 Mietangebote online ansehe, den Vermieter nicht kontaktiere sondern die 3 rausschreibe und sie dem Jobcenter vortrage, dass die mir eine Wohnung zusichern werden?

Eigentlich sind alle Wohnungen die ich raussuche entsprechend des Mietspiegels, aber die Vermieter sagen dass sie genügend berufstätiger Bewerber hätten.

03.08.2020 00:38 • x 1 #15


B
Zitat von Lavendelbrise:
Hallo ,Ich bin auch der Meinung das du auf den freien Wohnungsmarkt suchen kannst und wenn das mit deinem ALG2 passt kannst du doch ausziehen. Ich bin da nicht ganz sicher hab mal gehört das wenn man zu wenig Geld hat bekommt man Wohngeld oder so.


Nein, das Wohngeld ist wirklich gering (max. 95Euro) und dient ausschließlich dafür, um die Wohnung finanzieren zu können und eignet sich nur für Berufstätige. Aber wer bereits Sozialleistungen erhält, ist davon ausgeschlossen.

Es geht mir darum, dass die privaten Vermieter auch mal Arbeitslosen die WOhnung ruhig vermieten sollen. Schließlich geht es denen ja um die Bezahlung. Man kann es ja so einstellen, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist, ohne dass man es erhält, ohne Umwege. Warum also wollen Vermieter keine Arbeitslosen leben lassen?
Einmal sagte mir ein Vermieter am Telefon, er hätte Sorge wenn die Mieter dann die Wände ausreißen, nur Dreck machen würden, alles ruinieren und Möbel zerfleddern usw., dann wolle er nicht dafür aufkommen.
Aber so bin ich nicht und ich würde auf keinen Fall alles kreuz und quer durch die Gegend werfen.

Eine Wirtschafterin erklärte mir, dass ihre Kundin, die Vermieterin ausschließlich Berufstätige haben wollte. Ich erklärte ihr, dass sie problemlos das Geld für die Miete zu Monatsbeginn erhalten würde und es garantiert wäre. Da meinte sie Ja, wem sagen Sie das. Ich weiß es. Aber die Kundin will es nicht.

03.08.2020 01:41 • #16


Änäynis
Zitat von bikerblut:
Meistens wollen private Vermieter eine Einkommensbescheinigung.Heißt es, dass ich 3 Mietangebote online ansehe, den Vermieter nicht kontaktiere sondern die 3 rausschreibe und sie dem Jobcenter vortrage, dass die mir eine Wohnung zusichern werden?Eigentlich sind alle Wohnungen die ich raussuche entsprechend des Mietspiegels, aber die Vermieter sagen dass sie genügend berufstätiger Bewerber hätten.

Nein, du suchst dir 3 wohnungen aus die bezahlt werden gemäß des für dich geltenden satzes, müsste im internet stehen bzw bekommst du die liste wenn du nen antrag auf umzug stellst vom JC zugesendet.
Du kontaktierst die vermieter und lässt dir von DENEN das Angebot ausfüllen. Die angebote bekommst du auch wenn du antrag auf umzug stellst zugesand. Wenn du dann 3 Angebote hast schickst du diese dem amt zu und die machen alles weitere. Aber ganz wichtig! Du darst keinen mietvertrag unterschreiben solange du nicht die zusage für eine wohnung hast.

Du hast doch einen Fallmanager, der dich jeden monat oder so zu einem gespräch einlädt und dich bewerbungen schreiben lässt etc. mit dem kannst bzw musst du das besprechen. Der wird dir dann auch das genaue vorgehen nochmal erläutern.

95Euro Wohngeld? Ich denke du bekommst ALG2? Wenn dem so ist bezahlt dir das Amt die wohnung. Insofern diese in dem leistungspegel passen. Nennt sich dann kosten der unterkunft und heizung.

03.08.2020 15:48 • x 1 #17

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B
Angebot ausfüllen lassen? Verstehe ich nicht.
Ja das mit 95Euro gilt für Berufstätige. Es ist bewusst niedrig gehalten worden.

Du meinst den persönl. Ansprechpartner.

Meine verrückte Mutter klaut auch alle andere Unterlagen von mir. Sei es Atteste, Arztbriefe, Patientenquittungen, fotografiert sogar Notizen die ich mir auf Blöcken mache wenn ich ein Buch lese zB.
Kann ich eine Unterlassungsverfügung gegen sie auch erlassen, während ich noch mit ihr zusammen leben muss?

17.08.2020 07:55 • #18


E
Hast du Geschwister?

17.08.2020 11:20 • #19


L
Zitat von bikerblut:
Warum also wollen Vermieter keine Arbeitslosen leben lassen?


Weil die meisten Vermieter genau die Erfahrungen schon hinter sich haben, die sie Dir geschildert haben.
Das beginnt bei kaputtgeschlagenen Fliesenspiegeln im Bad und endet bei demolierten Rollläden, zerstörtem Fußboden, illegal verlegten Telefonkabeln und Schäden in tragenden Wänden.
Hinzukommt die Möglichkeit, dass sich Leute das Geld vom Amt auszahlen lassen und natürlich versichern, dass sie das Geld für die Miete direkt weiterüberweisen --- Pustekuchen, als Vermieter rennst Du dann hinter dem Geld her, beauftragst einen Anwalt, am Ende kommt die Räumungsklage. Dann ist der Mieter zwar raus, die Wohnung ein Schlachtfeld und da man einem n-ack-ten Mann nicht in die Tasche greifen kann, gibt es auch nichts zu holen, womit man die Schäden beheben lassen könnte, denn die - vorher sozialerweise niedrig angesetzte Kaution - ist natürlich in Lichtgeschwindigkeit verpufft.
Leider sind das keine Einzelfälle. Und auch das, was die Bewohner von Wohnungen, die vom Vermieter dem Amt zur Verfügung gestellt werden, anrichten bzw nicht anrichten (putzen zB), trägt auch nicht dazu bei, Wohnungen an Menschen vermieten zu wollen, die vom Amt abhängig sind.
Sicher sind nicht alle so und natürlich können auch Leute mit eigenem Einkommen asozial sein - ganz klar. Aber wer einmal seine Wohnung demoliert gesehen hat und grundsanieren musste, geht das gleiche Risiko einfach nicht noch einmal ein.

17.08.2020 11:31 • x 1 #20


A


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