Pfeil rechts

elster
Ich verstehe das jetzt auch nicht so ganz : faktisch bist du befreit von der GEZ, hast aber die Anträge vergessen einzureichen. Allerdings wärst du, aufgrund deines Hartz IV Status, ja auch weiterhin befreit gewesen in de Zeit, für die du nun zahlen sollst...warum lässt du immer zu, dass andere leichtes Spiel haben anstatt dich zu wehren? Du kannst doch zum Anwalt ( wird ja sogar gezahlt ), der kann doch diese GEZ Geschichte dann für dich regeln..ich hatte mal bei meinem Partner ähnlichen Ärger mit einem Krankenkassenwechsel, bei dem 630 Euro offen blieben und keine der Kassen sie übernehmen wollte, worauf man es uns anzulasten versuchte, aus Bequemlichkeit. Das kann man doch nicht durchgehen lassen, da muß man auf seinem Recht so lange beharren, bis die Angelegenheit zufriedenstellend geregelt ist und irgendwer zahlt, nur nicht du ! Hast du vielleicht aufgehört zu kämpfen, Omegamann?
Das solltest du aber nicht,
Liebe Grüße Elster

26.11.2009 14:46 • #41


O
Hallo

Also ich habe bisher noch niemals einen Befreiungsantrag/Folgeantrag (z.B. zur Erinnerung etc.) von der GEZ oder der Arge bekommen.

Ich muss einen solchen Antrag immer auf der Gemeindeverwaltung meines Ortes ausfüllen, und auch dort die beglaubigten Kopien des HarzIV Bewilligungsbescheides anfertigen lassen.
Möglicherweise haben die sich dort auch einfach nur vertan, ich werde also dort noch einmal genau nachfragen (für die Zukunft).

PS Raten:
Die 20 Euro pro Monat (direkt vom Harz IV Regelsatz abgezogen) waren das absolute Minimum auf das sich der Gerichtsvollzieher eingelasen hat.
Hätte ich mich geweigert, dann könnte ich jetzt auch hier nicht mehr schreiben, da er als Alternative meinen PC sofort gepfändet hätte.

@elster:
Ich habe gekämpft, aber meine ganze Wohnung ist nach eventuellen Wertsachen, vor meinen Augen, komplett durchwühlt worden.
Ich war starr vor Angst, und habe das auch gesagt und protestiert (auf die Verhältnismässigkeit aufmerksam gemacht etc.)
Hätte ich mich noch mehr gewehrt, dann wäre auch noch die Polizei gerufen worden. Was also soll ich nun noch tun?

Aber eigentlich auch egal, ich habe es versäumt (weil mir alles egal war) zwei Zwischenanträge zu stellen, und bin damit selber schuldhaft verantwortlich.
Von mir aus bin ich nun auch doppelt schuld, weil ich mich nicht genug gewehrt (Widerspruch und Gespräche waren offensichtlich zu wenig) habe.
Alles Andere ist eine soziale- und politische Sache.

Im Übrigen sind diese Schulden, die ich nun in den nächsten 6 Monaten abgezogen bekomme, sowieso nur ein Tropfen auf den heissen Stein, im Vergleich zu dem was sonst noch so erledigen ist.

Also, positiv denken ( ! ! ! ), es wird alles schon werden, gibt ja kaum noch etwas zu verlieren.

LG, omega

26.11.2009 15:51 • #42


A


Mein Jahr und das Jetzt

x 3


O
Nachtrag (besser Nachfrage) : (ich will die Edit-Funktion wieder haben!)

Bei meiner Arbeitsgeschichte, die viel dramatischer ist, hatte man mir hier den Tipp gegeben, die Sache auf sich beruhen zu lassen, und einfach den nächsten Job zu suchen.

Ich habe mich aber, gegen diesen Rat, nun doch gewehrt (Klage mit grosser Chance auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und gutes Zeugnis).

Was ist denn nun richtig:

Wehren mit allen Mitteln, oder schweigend akzeptieren und einfach weitermachen ?

Manchmal verwirrt mich dieses Forum.

LG, omega

26.11.2009 15:58 • #43


C
Hallo Omega...

wenn man im Recht ist natürlich wehren mit allen Mitteln....

Zu deiner Gez Sache suche einfach mal eine Schuldnerberatung auf...die hat mir mal sehr geholfen ...

Liebe Grüsse
Eva

26.11.2009 16:15 • #44


elster
Ich handhabe das mit dem Wehren / auf sich beruhen lassen danach, wie ich mich dabei fühle und was mir dabei guttut. Wenn es zuviel unwerten Ärger mit sich bringt, mehr als die Sache ansich wert ist, dann lasse ich es auf mich beruhen, aber im Allgemeinen wehre ich mich, weil ich mir da selber schulde.

26.11.2009 16:22 • #45


K
Mein Tipp:

Gib mir die Gelassenheit Dinge zu akzeptieren die ich nicht ändern kann

und die Kraft Dinge zu ändern die ich ändern kann

und die Weissheit das eine von dem anderen zu unterscheiden

Wahrscheinlich von Friedrich Christoph Oetinger (1702- 1782)

26.11.2009 16:40 • #46


P
Mein Freund kannst Du nicht weiter sein.
(SchillerDer Ring des Polykrates,)

26.11.2009 21:00 • #47


O
Genau so sehe ich es auch Powerschnecke

Die GEZ Sache ist juristisch nicht zu ändern (ich habe sie selbst verschuldet),
Völlig anders sieht es mit der Arbeitsangelegenheit aus.
Und ich kann auch sehr wohl das Eine vom Anderen unterscheiden.

Diese GEZ Sache sehe ich auch weniger persönlich, sondern eher sozialpolitisch.
Es gibt schliesslich noch mehr Interessengebiete als das eigene Ego, und ich stamme aus einer Nach-68erGeneration, das heisst ich habe auch noch eine soziale Verantwortung (und Interesse) am Rest der Welt.

Diesen wahren Spruch hast du übrigens von mir ( ),
er ist der Leitspruch der anonymen Alk..

@pax:

Machen wir jetzt eine literarische Runde ?

Dazu muss ich sagen, ich habe Schiller (und die anderen Poeten) niemals auswendig gelernt, da ich immer damit beschäftigt war, meine eigenen Gedanken zu haben, und diese in Reimen zusammenzufassen.

Liebe Grüsse, omega

28.11.2009 09:52 • #48


E
Hallo Omegamann,

diesen direkten Abzug von der Hartz4-Zahlung verstehe ich nicht. Meines Wissens fällt diese monatliche Zahlung unter das unpfändbare Einkommen. Jeder Arbeitnehmer, selbst in der Privatinsolvenz und bei einer Kontopfändung, kann über den unpfändbaren Betrag verfügen. Dieses Gesetz muss doch auch für die GEZ gelten. Unfassbar!

LG

Elsa

28.11.2009 11:32 • #49


O
Hallo Elsa

Das ist auch gegen jedes gültige Gesetz.

Der Pfändungsfreibetrag (für Alleinlebende) liegt bei 985,15 Euro,
ich bekomme (mit Miete und Heizung komplett) 531,35 Euro Harz IV.

Ich musste daher extra eine Einverständniserklärung (Abtretung) unterschreiben.

Hätte ich dies nicht gemacht, so wäre sofort mein PC Sachgepfändet worden.

Und in diesem Gerät steckt alles was ich noch an Wert besitze.
Meine gesammte Verbindung zur Aussenwelt ist davon abhängig,
und mein einziges Hobby (Grafik etc.) betreibe ich auch mit diesem PC.

Liebe Grüsse, omega

28.11.2009 17:13 • #50


N
Ich möchte Euch mal danken.

Habe mir den Thread zwar nicht ganz durchgelesen, sondern nur die letzte Seite. Ihr habt mir einen Teil meiner akuten Panik genommen.

Ich habe letzte Woche meinen Job verloren. Hatte durch den Job wieder ein normales Leben, einen Teil der Schulden bezahlt und immer noch ein wenig Geld für mich gehabt. Es ging mir gut wie schon lange nicht mehr.

Jetzt, nachdem ich meinen Job verloren habe, kam eine Rechnung per Post. Ich habe sofort einen Mega-Schuldenberg gesehen, und dass ich dieses niemals bezahlen kann. Vor einer Woche hätt ich noch gesagt: OK 90 Euro, die überweise ich nächste Woche. Aber jetzt sind 90 Euro ein imens hoher Betrag. Ich hatte schon wieder Herzrasen, ausweglose Gedanken und war mit einem Schlag wie gelähmt (also total antriebslos). Und dann las ich dies hier.

Hey, ich kann so viel Dinge, zB. wieder anfangen zu nähen und schauen, ob sich die Puppen oder Kleider verkaufen - und wenn ich nur 1 Euro dafür bekomme. Ich habe etwas getan!

So, und jetzt werde ich mich an die Nähmaschine setzen. Wäre doch gelacht, wenn ich diese kleine Rechnung nicht bezahlen kann.

Fühlt Euch umarmt - im Moment hab ich wieder auftrieb.

Bis später.

28.11.2009 17:19 • #51


I
@ Nachtcafe:

Du kannst Puppenkleidchen nähen? Wow, super! Du hast meine Hochachtung, ich würde auch gern so etwas können!

@ Omegaman:

Wie gehts Dir denn momentan? Ich habe alles gelesen und war sehr gerührt.... ich kann nachvollziehen, wie schwer es sein muss für Dich, etwas zu unternehmen. Dass Du im Recht bist, was Deinen Job angeht, und sicher auch wegen der GEZ-Sache, dass ist denke ich mal unstrittig. Ein Gang zum Sozialamt würde reichen oder ein Telefonat mit der GEZ.

Aber es geht sicherlich mehr um das WOLLEN und KÖNNEN und manchmal weiß man nicht, woher die Energie nehmen... ich kenne dieses Gefühl und ich wünschte mir, dass Du es vielleicht doch noch irgendwie irgendwann in Angriff nehmen magst. Eine Baustelle nach der anderen, eines nach dem anderen.... nicht zu viel auf einmal, damit die Seele mitgeht und nicht alles an einem vorbeirauscht wie ein D-Zug...

Alles Liebe wünscht Isi

28.11.2009 18:01 • #52


G
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontopf%C3%A4ndung

Zitat:
Sozialleistungen [Bearbeiten]

Während beim Arbeitseinkommen ein betraglich begrenzter Pfändungsschutz auf Antrag gewährt wird, sind Sozialleistungen unpfändbar. Dieser besondere Kontenschutz gilt ausschließlich für Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion. Zu den von § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I erfassten Sozialleistungen gehören insbesondere Krankengeld, Grundsicherung, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Bafög, Rente, Wohngeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld.

Eine Gutschrift auf das Konto des Berechtigten (§ 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I), die auf einer solchen Leistung beruht, wird für die ersten sieben Tage seit ihrer Gutschrift nicht von einer Pfändung erfasst, sodass der Schuldner trotz Kontenpfändung darüber verfügen darf. Die für Sozialleistungen geltende Vorschrift des § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB I, nach welcher die durch die Gutschrift entstehende Forderung für den Zeitraum von sieben Tagen unpfändbar gestellt wird, verbietet nämlich eine kontokorrentmäßige Verrechnung bei Debetsalden[24]. Nach Ablauf der 7-Tage-Frist besteht ein zeitanteiliger Schutz nach Maßgabe der Pfändungsschutzvorschriften (§ 55 IV SGB I i.V.m. §§ 850 ff. ZPO). Zeitanteiliger Schutz bedeutet, dass die 14-Tage-Frist des § 850k ZPO angerechnet wird. Dieser Pfändungsschutz für Sozialleistungen entsteht jedoch nur, wenn eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts durch den Schuldner herbeigeführt wird; er tritt nicht automatisch ein. Liegt eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts vor, gilt diese auch für laufende künftige Sozialleistungen[25].

[...]

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 20. Dezember 2006 (AZ VII ZB 56/06)[27][28][29] die Rechte von Sozialleistungsbeziehern gestärkt, denen eine Kontopfändung droht. Empfänger von Sozialleistungen räumt der BGH nun die gleichen Rechte wie Beziehern von Arbeitseinkommen ein. In analoger Anwendung von § 850k ZPO können die Betroffenen beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, dass von vornherein und mit Wirkung für die gesamte Dauer der Pfändung die jeweils durch die wiederkehrenden Zahlungen auf das Konto gelangenden Beträge im Umfang der Pfändungsfreigrenzen von der Pfändung freigestellt werden. Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung braucht der Schuldner also nicht nach Ablauf der Sieben-Tages-Frist jeden Monat aufs Neue gegen eine Kontopfändung Erinnerung[30] einzulegen. Ein einmaliger Antrag genügt.

28.11.2009 19:02 • #53


O
Hallo, und ein liebes Danke

@Nachtcafe:

Es freut mich, dass dir dieser Thread etwas die Ängste genommen, und dir Kraft gegeben hat.

Arbeitslosigkeit ist aber auch nicht immer gleich Arbeitslosigkeit.
Am Anfang, man hat Rücklagen und die Haushaltsgeräte und die Bekleidung ist noch relativ neu, da geht es noch.
Aber später sind die Rücklagen weg, das Geld wird immer weniger (HarzIV) und Kleidung sowie Hausrat verabschieden sich mit der Zeit.

@Isi:

Das (mein) WOLLEN und KÖNNEN wird zunehmend zu einer Frage der Häufigkeit und der Kraft.
Ich habe zwei mal mein Leben, aus der Obdachlosigkeit heraus, neu und erfolgreich wieder aufgebaut.
Und ich hatte 37 Arbeitsplätze, alle selber voller Hoffnung gesucht und mein Bestes gegeben.

Im Wiederaufbau meines Lebens bin ich also sehr geübt, aber es ist auch irgendwie wie beim Autofahren. Man kann sich 20 mal verfahren, kein Problem einen neuern Weg zu suchen. Aber irgendwann einmal ist der Tank leer.

Nein, und die Dinge selbst sind ja auch nicht das wirkliche Problem.
Ich habe in den letzten 5 Monaten jegliches Vertrauen in Menschen verloren, auch und besonders die Vertrauensfähigkeit, die ich gerade erst wieder neu aufgebaut hatte.

Und die Hoffnung, dass mei 38 ster Arbeitsplatz nun besser wird und länger andauert als ALLE Vorherigen, diese Hoffnung kann ich, ohne mich selber zu belügen, nun auch nicht mehr vor mir selber aufbauen.

Ja, und die GEZ:

Ein Sozialamt, so wie Früher, gibt es schon lange nicht mehr.
(Nur ein sog. Versorgungsamt für Personen, die aus dem HarzIV Raster fallen)

Und ein Telefonat mit der GEZ?
Ich habe ihnen mittlerweile ALLE notwendigen Befreiungs-Dokumente im Orginal zugesendet, ich habe ihnen meine Situation genau erklärt und fast um Gnade gebettelt. Denen ist das absolut egal, und davon können Viele ein Lied singen, nicht nur ich.

Allerliebste Grüsse, omega

28.11.2009 19:15 • #54


G
Das Katz und Maus-Spiel bei der Kontopfändung:
http://www.akademie.de/private-finanzen ... ndung.html

http://www.herbertmasslau.de/pageID_3933616.html

Herbert Masslau: Alg II – BGH verbessert Pfändungsschutz!
(erw. F. 18. Oktober 2007)
http://www.meine-schulden.de/ratgeber/sozialleistungen

28.11.2009 19:17 • #55


P
Zitat:
@pax:

Machen wir jetzt eine literarische Runde ?


Und so sehen wir betroffen
den Vorhang zu
und alle Fragen offen.
( Marcel Reich-Ranicki)

28.11.2009 19:22 • #56


V
Man soll die Kritiker nicht für Mörder halten; sie stellen nur den Totenschein aus.

(Marcel Reich-Ranicki)

29.11.2009 01:07 • #57

Sponsor-Mitgliedschaft

O
Hallo GastB

Deine Informationen stimmem.

Mich hat der Gerichtsvollzieher auch darauf aufmerksam gemacht, dass ich mein Einverständnis für diese Sozialleistungspfändung jederzeit zurückziehen kann.

Allerdings steht dann wieder eine Sachpfändung (PC) an.

Also werde ich, da ich es ja selber verschuldet habe (versäumte Antragstellung wegen beabsichtigter Beendigung meines Lebens zum Juni 2009), in den vereinbarten Raten abbuchen lassen.

@ vent und pax:
Ich möchte in aller Form darum bitten, diesen Thread nicht zu missbrauchen.

Liebe Grüsse, omega

29.11.2009 11:03 • #58


P
Zitat:
@ vent und pax:
Ich möchte in aller Form darum bitten, diesen Thread nicht zu missbrauchen.

Ist das schon mal passiert?

29.11.2009 11:31 • #59


K
Kann es sein, dass du meinen Namen falsch schreibst oder meinst du mich gar nicht?
Falls doch:
Zitat:
Diesen wahren Spruch hast du übrigens von mir
Nein, von meiner Mutter, so ca. 1995

Außerdem rate ich zum Anwalt, den darf dann sogar noch die Arge bezahlen. Und du hast deutlich mehr von der Arge als ich, unfassbar aber wahr... und deswegen arbeite ich nun wieder im Rahmen meiner Möglichkeiten, mal sehen, was mir die Arge alles sperrt , bezw. ich schau mir mal an, wie sie mich raus schmeisst.

Hi Nachtcafe
Zitat:
Hey, ich kann so viel Dinge, zB. wieder anfangen zu nähen und schauen, ob sich die Puppen oder Kleider verkaufen - und wenn ich nur 1 Euro dafür bekomme. Ich habe etwas getan!
Exakt so geht es mir auch.

29.11.2009 11:42 • #60


A


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