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Fantasy
Hallo!

Vielleicht ist hier ja jemand, der sich mit diesem ganzen bürokratischen Kram auskennt und mir ein bißchen weiterhelfen und Mut machen kann, da ich mich mit der Situation im Moment total überfordert fühle...

Ich bin inzwischen seit über 7 Wochen arbeitsunfähig geschrieben und bekomme daher nun offiziell Krankengeld (erster Zahlschein wurde am Montag rausgeschickt).
Heute habe ich dann einen Anruf vom Betriebsrat meines Arbeitgebers bekommen, dass sie heute die Information bekommen hätten, dass mein Arbeitgeber mich nach der Probezeit (endet Ende Mai) nicht übernehemen wird. Eigentlich hatte ich schon damit gerechnet, allein schon aufgrund meiner langen Fehlzeit, aber auch schon vorher war ich wohl nicht belastbar genug und mein Arbeitgeber war mit meinen Leistungen nicht zufrieden. Außerdem habe ich mich dort eigentlich auch von Anfang an nicht wirklich wohl gefühlt.

Wenn ich die schriftliche Kündigung habe, werde ich natürlich zur Agentur für Arbeit müssen, um mich arbeitslos zu melden. Da ich aber auf noch unbestimmte Zeit weiter arbeitsunfähig sein werde (woran sich wohl tatsächlich in absehbarer Zeit nichts ändern wird, solange ich keinen Therapieplatz finde), steht mir dann wohl weiterhin Krankengeld zu, in Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn ich das richtig verstanden habe?! Das wäre aber im Endeffekt zu wenig, um alle Kosten (Miete etc.) zu decken. Kann man neben Krankengeld, wenn man arbeitslos ist, auch Wohngeld beantragen?!
Hat irgendwer hier zufällig auch die Erfahrung gemacht, gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit schon arbeitsunfähig zu sein?! Was kommt da alles auf mich zu?! Zu was (irgendwelche Maßnahmen?!) kann das Arbeitsamt mich zwingen, solange ich arbeitsunfähig bin?! Ich bekomme jetzt schon totale Panik, wenn ich daran denke, was ich da nächste Woche alles regeln muss.

Würde mich über ein paar Rückmeldungen sehr freuen.

LG

12.05.2010 13:57 • 23.05.2010 #1


61 Antworten ↓


G
Schau mal hier:
http://de.answers.yahoo.com/question/in ... 647AARf9x7

Außerdem:
http**://www.arbeitslosennetz.de/forum/
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/

(entferne bitte die **)

12.05.2010 19:49 • #2


A


Krankengeld bei Arbeitslosigkeit?! Wohngeld?!

x 3


N
Gaaaanz ruhig. Entweder musst du dann gleich Arbeitslosengeld II beantragen, mussten wir jetzt auch, oder du kannst zu dem Krankengeld noch Wohngeld beantragen, aber zum Arbeitsamt musst du sofort, hast du Kinder? Dann kannst du noch Kindergeldzuschlag beantragen. Außerdem kann auch die Kirche helfen oder Caritas, wenn man gerade kein Geld für Gas und Strom hat, es gibt Hilfe, du musst nur leider die ganzen Anträge stellen, leider! Kopf hoch
Liebe Grüße Nicole

12.05.2010 20:02 • #3


Fantasy
Hallo ihr 2!

Danke für eure Antworten.

@ GastB: Werde mir die Links gleich mal angucken...


@ Nicole72: Ganz ruhig ist gerade leicht gesagt... Fühl mich gerade echt etwas überfordert mit dem ganzen Kram und weiß nicht so recht, wie ich das alles hinbekommen soll... Behördengänge gehören derzeit nicht unbedingt zu den Dingen, die mir leicht fallen...
Also, wenn ich jetzt nicht krankgeschrieben wäre, hätte ich eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I und so wie ich das im Internet verstanden habe, würde ich dann Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen?! Blicke halt nur irgendwie nicht so ganz durch, was da alles an Papierkram auf mich zukommt, wo ich was beantragen muss und mir war nicht so wirklich klar, ob ich dazu dann überhaupt noch Wohngeld beantragen kann... Nein, ich hab keine Kinder...

LG

12.05.2010 21:56 • #4


V
Angestellte der KK und der Behörden, von denen du etwas 'willst', wissen doch genau Bescheid und geben auch tel. Auskunft. Einfach anrufen?

13.05.2010 08:32 • #5


G
Zitat von vent:
Angestellte der KK und der Behörden, von denen du etwas 'willst', wissen doch genau Bescheid und geben auch tel. Auskunft. Einfach anrufen?

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen optimal zu beraten, sondern nur auf gezielte Fragen Auskunft zu geben. Diese Institutionen haben ja alle nicht das Interesse, zahlen zu müssen. Und die Auskünfte können erfahrungsgemäß auch mangels Durchblick falsch sein.

Daher finde ich es immer ratsam, sich zuerst bei neutralen Stellen zu erkundigen. Diese Auskünfte können zwar auch falsch sein, aber in der Summe der Auskünfte kann man sich doch einige gute Anregungen und Informationen einholen, wenn man diese kritisch betrachtet.

13.05.2010 09:37 • #6


Fantasy
Zitat von vent:
Angestellte der KK und der Behörden, von denen du etwas 'willst', wissen doch genau Bescheid und geben auch tel. Auskunft. Einfach anrufen?



Leichter gesagt als getan, wenn gerade Anrufe bei fremden Leuten eins meiner Hauptprobleme darstellen...

Na ja, irgendwie wird das schon werden... Muss ja...


@ GastB: Welche neutralen Stellen meinst du genau?

13.05.2010 09:56 • #7


G
Zitat von Fantasy:
@ GastB: Welche neutralen Stellen meinst du genau?

Z.B. die einschlägigen Foren, die ich dir genannt habe.

Und, falls das nicht reicht, die Internet-Rechstberatungen, z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/ oder http://www.answer24.de/ .

13.05.2010 10:15 • #8


Fantasy
Zitat von GastB:
Z.B. die einschlägigen Foren, die ich dir genannt habe.

Und, falls das nicht reicht, die Internet-Rechstberatungen, z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/ oder http://www.answer24.de/ .



Ach so, okay. Dachte, du meintest da jetzt noch irgendwelche anderen Stellen. Danke nochmal für die Links.

13.05.2010 10:26 • #9


V
Zitat von GastB:
Zitat von vent:
Angestellte der KK und der Behörden, von denen du etwas 'willst', wissen doch genau Bescheid und geben auch tel. Auskunft. Einfach anrufen?

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen optimal zu beraten, sondern nur auf gezielte Fragen Auskunft zu geben.

Die Frage nach der Erbringung einer Leistung ist eine gezielte Frage.

Zitat von GastB:
Diese Institutionen haben ja alle nicht das Interesse, zahlen zu müssen.

M. E. dürfen Behörden und Krankenkassen keine falsche Informationen verbreiten oder gar herumtricksen und tun es i. d. R. auch nicht. Nur keine Panik.

13.05.2010 14:51 • #10


Fantasy
Zitat von vent:
Nur keine Panik.


Das ist bei mir momentan auch oft leichter gesagt als getan...

13.05.2010 15:07 • #11


V
Zitat von Fantasy:
Leichter gesagt als getan, wenn gerade Anrufe bei fremden Leuten eins meiner Hauptprobleme darstellen...

Ach so. Na dann kannst du dich ja persönlich erkundigen. Der Antrag auf ALG und das Wohngeld solltest du wie du schon sagst nach Eingang der schriftlichen Kündigung stellen.. guck mal da, vielleicht hilft dir der letzte Absatz weiter-

http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/ ... _alg_i.php

Mein Eindruck ist, dass die Leistungen parallel laufen, in dem Fall würde aber für diese Zeit das Wohngeld flöten gehen.

13.05.2010 15:08 • #12


V
Zitat von Fantasy:
Das ist bei mir momentan auch oft leichter gesagt als getan...

Ja, in diese und ähnliche Situationen kommen heutzutage leider sehr viele. Das mag sich zwar am Anfang bitter anfühlen, aber unter günstigen Umständen kann dir die Akzeptanz der Umstellung auf bislang ungewohnte Verhältnisse Kraft für die Bewältigung anderer Probleme (Ängste) geben. Und - es gibt doch auch die Möglichkeit sich ein Nebeneinkommen zu suchen, falls das Geld wirklich nicht reichen sollte.

13.05.2010 15:21 • #13


Fantasy
Danke für deine Antworten... Bis spätestens Montag müsste die schriftliche Kündigung hier sein, d.h., ich werde nächste Woche dann wohl zum Arbeitsamt müssen und hoffe, dass ich dann ein bißchen mehr Klarheit bekomme (mir graut es allerdings schon davor, dahin zu müssen ).

Im Moment hab ich einfach nur das Gefühl, die blöde Angst macht mir echt alles kaputt, nun ist sogar der Job deswegen weg.

13.05.2010 15:36 • #14


N
Das glaube ich dir Ich dachte mein Mann kippt mir da um. Für ihn ist es total schwer, zum Amt zu müssen, er ist jetzt seit einem Jahr ohne Arbeit, das ist total belastent für uns alle.
Liebe Grüße Nicole

13.05.2010 15:41 • #15


G
Zitat von vent:
Und - es gibt doch auch die Möglichkeit sich ein Nebeneinkommen zu suchen, falls das Geld wirklich nicht reichen sollte.

Vorsicht: Während einer Krankschreibung und damit eines Krankengeldbezugs darf man m.W. nicht arbeiten! Wäre ja auch widersinnig.

13.05.2010 18:13 • #16


Fantasy
Zitat von GastB:
Zitat von vent:
Und - es gibt doch auch die Möglichkeit sich ein Nebeneinkommen zu suchen, falls das Geld wirklich nicht reichen sollte.

Vorsicht: Während einer Krankschreibung und damit eines Krankengeldbezugs darf man m.W. nicht arbeiten! Wäre ja auch widersinnig.



Mal ganz davon abgesehen, dass ich mich dazu momentan auch nicht so wirklich in der Lage fühle...

@ Nicole72: Für mich wird der Gang zum Arbeitsamt auch echt schwer werden. War zwar schon mal für kurze Zeit arbeitslos, aber das war so ziemlich direkt nach dem Studium und da war ich doch noch wesentlich optimistischer in Bezug auf meine berufliche Zukunft und das mit der Angst war auch noch irgendwie im beherrschbaren Rahmen...

13.05.2010 22:07 • #17

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N
Darf ich fragen, was du studiert hast, wenn deine Angst weg wäre, was würdest du dann machen?
Liebe Grüße Nicole

14.05.2010 17:51 • #18


Fantasy
Hallo!
Klar darfst du fragen.
Wenn meine Angst weg wäre, was ich dann machen würde?! Wahrscheinlich doch gerne wieder in diesem Bereich arbeiten, denke ich... Kann mir aber derzeit ein Leben ohne die blöde Angst gar nicht vorstellen... Im Moment überlege ich ernsthaft, ob was ganz anderes nicht doch besser für mich wäre. Aber solange ich jetzt krankgeschrieben bin, muss ich erstmal einige andere Dinge auf die Reihe bekommen, z.B. einen Therapieplatz finden, sonst wird sich an meiner jetzigen Situation wohl in nächster Zeit leider nichts ändern.


LG

14.05.2010 18:15 • #19


N
Ein toller Job
Liebe Grüße Nicole

14.05.2010 18:30 • #20


A


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