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S
Hallo Ihr Lieben,

wisst Ihr, ob es während der Krankschreibung erlaubt ist ins Ausland zu fliegen. Muss ich mich da gesund schreiben lassen? In Deutschland ist es erlaubt zu verreisen, aber wie ist es beim Ausland.

06.07.2017 15:58 • 26.07.2017 #1


38 Antworten ↓


la2la2
Hey,
da du weder für den Arbeitgeber noch für die Krankenkasse während der Krankschreibung erreichbar sein musst, kannst du natürlich auch im Ausland sein.
Es gibt nur 2 Haken an der Sache: Du darfst im Ausland keine medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, die du über die Krankenkasse abrechnen lässt, da es dann Probleme mit dem unangemeldeten Auslandsaufhenthalt geben kann. (Da eigentlich wegen dem Krankengeld die Kasse darüber informiert werden müsste - aber was die nicht wissen können, macht die auch nicht heiß).
Und wenn du braun gebrannt bei deinem Chef ankommst, wird manch ein Chef dich auf seiner Abschussliste haben und bei nächster Gelegenheit entlassen.

06.07.2017 16:10 • #2


A


Urlaub trotz Krankschreibung

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T
Du darfst während einer Krankheit alles tun, was die Genesung nicht behindert.
Was vielen Menschen, sicherlich auch vielen Krankenversicherungssachbearbeitern, nicht klar ist:
Eine Urlaubsreise kann der Genesung je nach Krankheit sogar förderlich sein und die Absage der gebuchten Reise kann die Krankheit sogar noch verschlimmern.

Banales Beispiel 1:
Erkrankung der Atemwege und Urlaubsreise an ein salzhaltiges Gewässer oder in einen Luftkurort.

Banales Beispiel 2:
Man leidet an Burnout und/oder Depression etc. und der Urlaub hilft dabei, die negativen Gedanken loszulassen und den Kopf für einen Neuanfang frei zu machen.


Am besten ist in so einem Fall, man lässt sich vom Hausarzt bestätigen, dass der Urlaub der Genesung förderlich (oder zumindest nicht abträglich) ist und hat dadurch Rechtssicherheit.

Allerdings:
Da viele Menschen diese Zusammenhänge nicht kapieren, vor allem Chefs..., bewahrt einen das nicht davor, dann trotzdem in Ungnade zu fallen. Also gut aufpassen, mit wem man über den Urlaub redet.

06.07.2017 16:30 • #3


Mondkatze
Zitat von la2la2:
Hey,
da du weder für den Arbeitgeber noch für die Krankenkasse während der Krankschreibung erreichbar sein musst, kannst du natürlich auch im Ausland sein.
Es gibt nur 2 Haken an der Sache: Du darfst im Ausland keine medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, die du über die Krankenkasse abrechnen lässt, da es dann Probleme mit dem unangemeldeten Auslandsaufhenthalt geben kann. (Da eigentlich wegen dem Krankengeld die Kasse darüber informiert werden müsste - aber was die nicht wissen können, macht die auch nicht heiß).
Und wenn du braun gebrannt bei deinem Chef ankommst, wird manch ein Chef dich auf seiner Abschussliste haben und bei nächster Gelegenheit entlassen.



Das ist ein guter Tipp, so wird man seinen Arbeitsplatz los.


Wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist, obliegt es dem Arbeitgeber / Krankenkasse / Arzt den Urlaub vorab zu genehmigen, abhängig von der ERkrankung.
Beispiel: Burn out.
Da würde ein Urlaub auf Norderney sicherlich gesundheitsfördernd sein, und der Arbeitgeber, bzw. die Krankenkasse oder der Arzt würde normalerweise diesem Urlaub zustimmen.

Ohne Zustimmung einfach in Urlaub zu fahren birgt das Risiko einer fristlosen Kündigung.
Insbesondere wenn die Krankheit einer solchen Reise entgegensteht. Z. B. akuter Bandscheibenvorfall.

Auslandsreisen erhöhen das Kündigungsrisiko vehement.
Also wenn du sowieso keinen Bock mehr hast zu arbeiten, hat Dir la2la2 einen super Tipp gegeben.

Falls Du allerdings ernsthaft an Deinem Arbeitsplatz interessiert bist, würde ich Dir auf jeden Fall raten, das mit Deinem Arbeitgeber / Arzt zu besprechen.

LG
Mondkatze

06.07.2017 16:33 • x 3 #4


la2la2
Wenn man in der Lage ist zu schweigen und weiß, dass man schweigen muss, kann nichts passieren. Darauf habe ich ausdrücklich hingewiesen. Bei längerer Abwesenheit macht es Sinn, dass ein enger Vertrauter gelegentlich mal den Briefkasten lehrt (nur für den Fall das ein Einschreiben von der KK oder Arbeitgeber kommt).
Wenn man hingegen nicht in der Lage ist die Klappe zu halten und den Urlaub hinausposaunt, ist man selber schuld.

06.07.2017 16:38 • #5


Mondkatze
Zitat von la2la2:
Wenn man in der Lage ist zu schweigen und weiß, dass man schweigen muss, kann nichts passieren. Darauf habe ich ausdrücklich hingewiesen. Bei längerer Abwesenheit macht es Sinn, dass ein enger Vertrauter gelegentlich mal den Briefkasten lehrt (nur für den Fall das ein Einschreiben von der KK oder Arbeitgeber kommt).
Wenn man hingegen nicht in der Lage ist die Klappe zu halten und den Urlaub hinausposaunt, ist man selber schuld.



Was bist du denn für einer ?

empfiehlst hier Betrug, lässt andere dadurch ins offene Messe laufen.

Ich könnte dir jetzt tausend Beispiele nennen, mit denen man mit Deiner Einstellung so richtig auf die Fresse fliegt.
Aber in Deinem Fall scheinbar sinnlos.

06.07.2017 16:59 • x 4 #6


T
Man kann das Klappe halten, sonst selbst schuld gut oder schlecht finden, aber in der Praxis ist es halt einfach so.

Zitat von Mondkatze:
Wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist, obliegt es dem Arbeitgeber / Krankenkasse / Arzt den Urlaub vorab zu genehmigen, abhängig von der ERkrankung.


Den Arbeitgeber gehen Art der Erkrankung und Behandlungsmethode einen schei. an. Auch rechtlich.

06.07.2017 17:07 • x 2 #7


S
Hey streitet Euch nicht, keine Anfeindungen.

Danke für Eure Ratschläge. Ja, ich habe ein Burnout und hoffe doch, dass ich fahren darf.

06.07.2017 17:21 • #8


Mondkatze
Zitat von Tymalous:
Man kann das Klappe halten, sonst selbst schuld gut oder schlecht finden, aber in der Praxis ist es halt einfach so.



Den Arbeitgeber gehen Art der Erkrankung und Behandlungsmethode einen schei. an. Auch rechtlich.


Da hast Du Recht.
Aber wie Du ja sicherlich meinen Beitrag richtig gelesen hast, habe ich geschrieben, dass der Arbeitgeber zustimmen muß.
Und nicht, dass man die Diagnose mit dem Arbeitgeber diskutiert.

Wobei es aber auch hier leider nicht so einfach ist. Denn es gibt auch Konstellationen, wo es sehr wohl erforderlich ist, dass der Arbeitgeber die Diagnose erfährt um z. B. ggf. arbeitsplatzbedingte Risiken auszuschließen.
Aber ich denke, das wirst Du auch wissen ?

06.07.2017 17:22 • x 2 #9


F
Ich denke in dieser Diskussion ist es sinnvoll wenn ihr eure Argumente mit Links zur Gesetzgebung untermauert. Damit es klar ist was ist die persönliche Meinung und was sieht der Gesetzgeber vor.

06.07.2017 17:23 • x 2 #10


Mondkatze
Zitat von Flocke37:
Ich denke in dieser Diskussion ist es sinnvoll wenn ihr eure Argumente mit Links zur Gesetzgebung untermauert. Damit es klar ist was ist die persönliche Meinung und was sieht der Gesetzgeber vor.


das kann aber auch jeder selbst googlen.

06.07.2017 17:28 • x 2 #11


F
Für mich persönlich ist uninteressant.
Ich dachte nur für euch wäre es nicht verkehrt.
Denn so steht Argumente gegen Argument.
Und wer hat nun Recht?

06.07.2017 17:30 • x 1 #12


Gerd1965
Bei uns in Ö ist es so, dass man während einer Krankschreibung auch ins Ausland darf, es muss aber von der Krankenkasse genehmigt werden und darf den Heilungsprozess nicht negativ beeinflussen.
Wenn man still und heimlich fährt und es passiert zB. ein Unfall dann beginnt der Spaß, denn dann ist Feuer am Dach.
Von fristloser Kündigung bis zum Entfall der Krankengeldleistung kann alles passieren, und dann vielleicht noch die Aussage, das hab ich nicht gewusst kann man sich ersparen.
Dürfte in D nicht viel anders sein

Zitat:
noch für die Krankenkasse während der Krankschreibung erreichbar sein musst


Bei uns muss man erreichbar sein, es gibt sogenannte Krankenkontrollore. Wenn du nicht anwesend bist, bekommst du in den nächsten Tagen eine Vorladung zum Chefarzt

06.07.2017 17:38 • x 4 #13


Mondkatze
Zitat von Flocke37:
Für mich persönlich ist uninteressant.
Ich dachte nur für euch wäre es nicht verkehrt.
Denn so steht Argumente gegen Argument.
Und wer hat nun Recht?


Recht hat das Arbeitsrecht,


06.07.2017 17:43 • x 1 #14


la2la2
Wenn man nach den Gesetzen geht, dann müssen (Haus)arzt und Krankenkasse den Urlaub genehmigen. Der Arbeitgeber ist dabei außen vor. Bei Ablehung dann aber auf keinen Fall fahren, weil es dann ein echtes Problem gibt.

Bei Burnout ist es natürich nicht sehr förderlich sich noch mit der Krankenkasse große auseinandersetzen. An deiner Stelle würde ich es niemandem sagen und heimlich in den Urlaub fahren (allerdings nur wenn ich so gesund bin, dass ich im Ausland voraussichtlich keine medizinischen Behandlungen in Anspruch nehmen muss).
Muss jeder selber entscheiden, was er/sie macht.

06.07.2017 17:44 • #15


Mondkatze
Zitat von la2la2:
Wenn man nach den Gesetzen geht, dann müssen (Haus)arzt und Krankenkasse den Urlaub genehmigen. Der Arbeitgeber ist dabei außen vor. Bei Ablehung dann aber auf keinen Fall fahren, weil es dann ein echtes Problem gibt.

Bei Burnout ist es natürich nicht sehr förderlich sich noch mit der Krankenkasse große auseinandersetzen. An deiner Stelle würde ich es niemandem sagen und heimlich in den Urlaub fahren (allerdings nur wenn ich so gesund bin, dass ich im Ausland voraussichtlich keine medizinischen Behandlungen in Anspruch nehmen muss).
Muss jeder selber entscheiden, was er/sie macht.


was laberst du da für einen Müll?

Ich gebs auf.

06.07.2017 17:47 • x 2 #16


Gerd1965
Zitat von la2la2:
allerdings nur wenn ich so gesund bin, dass ich im Ausland voraussichtlich keine medizinischen Behandlungen in Anspruch nehmen muss

Das kann man doch nicht voraus planen

06.07.2017 17:51 • x 2 #17

Sponsor-Mitgliedschaft

T
Der Arbeitgeber hat abgesehen von einigen ganz ganz wenigen Ausnahmen überhaupt nicht die fachliche Kompetenz, der Behandlungsmethode zuzustimmen (oder nicht). Darüber hinaus könnte er in einigen Fällen davon, worüber er informiert oder nicht informiert wird, Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung ziehen.
Es gibt Regelungen, dass eine Vorabsprache mit der Krankenversicherung notwendig ist. Verständlicher Weise gibt es allerdings kein Gesetz darüber, wem alles man nicht Bericht erstatten muss.

Wenn es eine fachliche Notwendigkeit gibt, bestimmte Krankheiten zu melden, wird der Arbeitgeber das schon kommunizieren.


P.S.:
Dass man bei einem Burnout und/oder einer Depression oft in der Situation ist, nicht auch noch Behördengänge erledigen müssen zu wollen, geschweige denn sich vor noch mehr Leuten zu rechtfertigen, ist ja wohl mehr als selbstverständlich. Es ist naheliegend, das so zu sehen wie la2la2.

06.07.2017 17:52 • x 1 #18


la2la2
@mondkatze: Was passt dir denn jetzt schon wieder nicht?
Was steht denn deiner Meinung nach in den Gesetzen und muss beachtet werden, wenn man es 100% legal machen will?

06.07.2017 17:55 • #19


Mondkatze
Es ist doch unmöglich, welche Ratschläge ihr hier gebt.
Von Betrug bis hin zur Falschinformation.
Ohne sich offensichtlich auch nur ansatzweise über die Konsequenzen im Klaren zu sein.

Betrügt doch.
Ich hoffe, ich fallt damit kräftig auf die Schnauze.

06.07.2017 17:56 • x 3 #20


A


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