Zitat von la2la2:Hey,
da du weder für den Arbeitgeber noch für die Krankenkasse während der Krankschreibung erreichbar sein musst, kannst du natürlich auch im Ausland sein.
Es gibt nur 2 Haken an der Sache: Du darfst im Ausland keine medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen, die du über die Krankenkasse abrechnen lässt, da es dann Probleme mit dem unangemeldeten Auslandsaufhenthalt geben kann. (Da eigentlich wegen dem Krankengeld die Kasse darüber informiert werden müsste - aber was die nicht wissen können, macht die auch nicht heiß).
Und wenn du braun gebrannt bei deinem Chef ankommst, wird manch ein Chef dich auf seiner Abschussliste haben und bei nächster Gelegenheit entlassen.
Das ist ein guter Tipp, so wird man seinen Arbeitsplatz los.
Wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist, obliegt es dem Arbeitgeber / Krankenkasse / Arzt den Urlaub vorab zu genehmigen, abhängig von der ERkrankung.
Beispiel: Burn out.
Da würde ein Urlaub auf Norderney sicherlich gesundheitsfördernd sein, und der Arbeitgeber, bzw. die Krankenkasse oder der Arzt würde normalerweise diesem Urlaub zustimmen.
Ohne Zustimmung einfach in Urlaub zu fahren birgt das Risiko einer fristlosen Kündigung.
Insbesondere wenn die Krankheit einer solchen Reise entgegensteht. Z. B. akuter Bandscheibenvorfall.
Auslandsreisen erhöhen das Kündigungsrisiko vehement.
Also wenn du sowieso keinen Bock mehr hast zu arbeiten, hat Dir la2la2 einen super Tipp gegeben.
Falls Du allerdings ernsthaft an Deinem Arbeitsplatz interessiert bist, würde ich Dir auf jeden Fall raten, das mit Deinem Arbeitgeber / Arzt zu besprechen.
LG
Mondkatze
06.07.2017 16:33 •
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