
NoNameUser
- 1253
- 1
- 1348
Zitat von Schlaflose:Das scheint ja ein Dauerzustand und kein Ausnahmezustand zu sein. So etwas gehört in die geschlossene Psychiatrie.
Nicht *so etwas*, aber die Themenerstellerin. Ob´s unbedingt im geschlossener Bereich sein muss, weiß man nicht.
Ich frage mich, warum Du überhaupt entlassen worden bist. Wollten Sie dich nicht da behalten? @AngelBritney
Meldest Du dich noch einmal und sagst uns, wie es Dir geht? @AngelBritney
Einen Aufenthalt in der psychiatrischen Notfall-Ambulanz musst Du übrigens NICHT selber zahlen.
Das bezahlt deine Krankenkasse.
Dafür brauchst du nicht mit dem RTW zu kommen. Du kannst da dann auch einfach hingehen oder dich bringen lassen.
Für den Einsatz des RTW bekommt man allerdings eine Eigenanteil-Rechnung von der Krankenkasse.
Bei mir waren es immer 10 Euro pro Einsatz. (war kein Suizidversuch sondern etwas anderes)
27.07.2025 17:15 • x 2 #41