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Hallo

Ich bin seit 3 Wochen wegen einer mittelfristigen Depression und Anpassungsstörung krank geschrieben. Ich habe dies etwa 5 Jahre immer wiederkehrend.
Bislang hatte ich immer nur ein Erstgespräch,aber keine dauerhafte Therapie. Die AU läuft noch bis Freitag,werde diese aber definitiv verlängern. Bin aktuell in einer Firma seit 6 Monaten,aber der Job passt mir garnicht, bin auch in der Probezeit,werden mich wohl kündigen,was mir aber egal ist. Ich habe zudem Stress mit der KK,diese rief an das die Firma meine AU nicht erhalten hat.
Ich war aber beim Arzt und der hat die ja selbst verschickt, muss man ja nichtmehr selbst machen,nun zweifelt die sch. Firma das an.

Ich weiß grad nicht weiter, bin voll gestresst und kann nichtmehr. Ich will einfach mal glücklich sein ️️

11.03.2025 03:37 • 14.04.2025 #1


13 Antworten ↓


@Patti35
Es nimmt immer noch nicht jeder Arzt an der e-AU teil. Frag lieber nochmal nach.
Wenn du immer noch den Ausdruck für den AG bekommen hast wäre das zb ein Zeichen dafür dass die nicht teilnehmen. Dann hättest du es selber schicken müssen.

Ansonsten einfach beim Arzt anrufen und sagen die sollen es dir bitte nochmal schriftlich fertig machen und bestätigen dass sie es vorher schon versandt hatten und fertig?!

Würde mich da gar nicht so verrückt machen lassen. Und wenn du gekündigt wirst du es da aber eh blöd fandest ist das ja eigentlich auch egal?

A


Mir gehts immer noch nicht gut und KK macht Stress?

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Zitat von Patti35:
Ich habe zudem Stress mit der KK,diese rief an das die Firma meine AU nicht erhalten hat.

Hast du dem Arbeitgeber den mitgeteilt, dass und für welchen Zeitraum du krank geschrieben bist?

Das geht inzwischen zwar elektronisch, aber der Arbeitgeber muss die Daten aktiv abrufen. Das geht nicht von selbst.

Zitat von Patti35:
Hallo Ich bin seit 3 Wochen wegen einer mittelfristigen Depression und Anpassungsstörung krank geschrieben. Ich habe dies etwa 5 Jahre immer wiederkehrend. Bislang hatte ich immer nur ein Erstgespräch,aber keine dauerhafte Therapie. Die AU läuft noch bis Freitag,werde diese aber definitiv verlängern. Bin aktuell ...

Du bist seit 1.1.2023 nicht mehr in der Bringschuld. Dein AG muss die AU bei deiner Krankenkasse anfragen und die müssen die Daten übermitteln.

Du musst dich nur beim AG initial Krank melden. Alles danach ist eine Sache zwischen Arzt, kk und ag. Du kannst dich höchstens noch mal versichern, dass der Arzt den elektronischen Schein versendet hat. Der ist dann bei der KK und der AG kann dort abrufen.

Zitat von Samishi:
Du bist seit 1.1.2023 nicht mehr in der Bringschuld. Dein AG muss die AU bei deiner Krankenkasse anfragen und die müssen die Daten übermitteln

Stimmt so halb. Der Arbeitgeber bekommt sowas nicht automatisch mit. Da muss schon noch ein Austausch stattfinden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der teilt seinem Chef die Dauer der Krankmeldung mit und dann darf der Arbeitgeber diese bei der Krankenkasse abrufen.

@rednaxela hier geht es nur um die AU und nicht um den Prozess der Krankmeldung.

Ich möchte Dir dringend raten, der KK die telefonische Kontaktaufnahme zu verbieten. Die können richtig penetrant werden und das ist bei dem Krankheitsbild gar nicht gut. Bei mir haben sie es so weit getrieben dass ich jeden Tag Angst hatte, dass sie anrufen.

Wenn du das gemacht hast, müssen sie Briefe schicken (tun sie eher nicht) und du hast Ruhe

@Patti35 wo bist du bei der Krankenkasse?

@Junika2906 Du kannst bei jeder Krankenkasse die telefonische Kontaktaufnahme unterbinden. Ruf dort an oder falls du nicht schaffst, per Mail oder Chat

Die Krankenkasse darf und kann dich nur anrufen wenn du da eingewilligt hast- und dies müsstest du schriftlich gemacht haben.

Ich bin bei der DAK und hatte hier NIE Ärger… im Gegensatz zur AOK.. da hatte ich nur Ärger, ebenso mein Partner und einige andere dich ich kenne.

Wechsle zur DAK - und wenn du immer nur Erst-Gespräche hast (Therapie) sprech die DAK auf ihr Partner Programm VeoVita an- so kam ich zügig zu einem Therapeuten, sogar via E Sprechstunde

@Samishi klar musst du dem -
AG sagen das er die AU abrufen kann. Woher soll er es sonst wissen

Gesetzgebung sagt ganz klar: Arbeitgeber über Krankschreibung informieren, Krank von Bis.

Erst danach darf der Arbeitgeber eAU abfragen. Wenn diese nicht übermittelt wurde (was manchmal leider passiert), kann der Durchschlag für den Arbeitnehmer ohne Diagnose fotografiert werden und dem Arbeitgeber per Mail zugesandt werden.

Wenn du das nicht möchtest musst du den Arzt kontaktieren und dieser muss die Übersendung noch mal anstoßen.

Zitat von Junika2906:
@Samishi klar musst du dem - AG sagen das er die AU abrufen kann. Woher soll er es sonst wissen

Wie schon erwähnt, hier geht es nicht um den Prozess der Krankmeldung, der AG weiß laut dem was der TE geschrieben hat über die Krankheit Bescheid, alles Weitere ist eine Sache zwischen dem AG und der KK.
Das man sich selbstständig Krankmelden muss, sollte mehr als klar sein und steht i.d.R. auch in jedem Arbeitsvertrag, das war aber in keinster Weise Bestandteil meiner Aussage oder der Fragestellung.

A


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Prof. Dr. med. Ulrich Hegerl
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