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Hallo!
Konnte diesen Beitrag leider keinem anderen Form zuordnen.
Ein Bekannter von mir befindet sich nach seinem Herzinfarkt gerade in der Reha.
Was genau passiert danach? Er sprach von Wiedereingliederung, weiß aber nicht, wie so etwas abläuft. Er arbeitet vollzeit im Büro.
Kennt sich jemand damit aus? Erfolgt innerhalb des Betriebes weiterhin eine Betreuung vom Betriebsrat oder Personalrat bzw. Schwerbehindertenvertretung?
Vielen Dank schon vorab für hilfreiche Antworten.

22.08.2017 09:57 • 24.08.2017 #1


4 Antworten ↓


Aeryn
Also bei uns gibt es in der Firma auch Wiedereingliederung. Das heißt nichts anderes als das man langsam wieder an den Arbeitsalltag herangeführt wird.
Bei uns gibt es dann vor Wiederaufnahme der Arbeit ein Gespräch. Dort wird eingeschätzt wie viel man sich an Stunden zutraut zu arbeiten.
Meist zwischen 2-4 Std. täglich und dies wird dann über mehrere Wochen höher gesetzt. Und dann kommt man automatisch wieder auf die volle Stundenzahl.
Auch zwischendurch wird es ein Gespräch geben. BR und PM sind da auch immer mit im Boot.

22.08.2017 10:49 • x 2 #2


A


Wiedereingliederung nach Reha

x 3


R
Wenn er als 'arbeitsfähig' entlassen wird, dann sollte er genau auf den Reha-Bericht schauen, ob es Einschränkungen gibt, die sich auf die Art der Beschäftigung auswirken. Das ist z.B. Arbeitsstunden, keine überwiegend sitzende Tätigkeit, maximale Wochenarbeitszeit (wegen Mehrarbeit evtl. von Bedeutung) oder sowas in der Art. Daran muß sich auch der Arbeitgeber halten. Wenn er jetzt noch auf der Reha ist, kann er das auch gezielt besprechen. Ich denke, er sollte jeden unnötigen Arbeitsstress vermeiden, um das Rückfallrisiko zu senken.

Wenn er die Schwerbehinderung hat feststellen lassen und der Arbeitgeber verfügt über einen Schwerbehindertenvertreter, dann ist auch dieser neben dem Personalrat (und Gesundheitsmanagment, wenn vorhanden) an der Wiedereingliederung beteiligt.

Man fängt mit einer geringfügigen Beschäftigung an und steigert über eine gewisse Anzahl Wochen bis zu der im arbeitsmedizinischen Gutachten festgestellten Arbeitsfähigkeit.

22.08.2017 13:33 • x 1 #3


la2la2
Hey,
die meisten Entscheidungen kann dein Bekannter selbst treffen.
so gravierende Vorfälle wie Herzinfarkte verändern oft die Lebenseinstellung der Betroffenen, so dass er z.B. nur noch 20-30h pro Woche arbeiten möchte, da das Geld ausreicht und das Genießen des Lebens oberste Priorität bekommt, statt 40h pro Woche im Büro zu sitzen.

Die festgestellte Arbeitsfähigkeit nach Gutachten ist nur einseitig verbindlich. Die Firma muss alle Auflagen erfüllen. Wenn es ihm jedoch deutlich besser geht, als der Reha Gutachter glaubt, kann er den Bericht auch entsorgen und in den nächsten Jahren wieder 100% wie vorher einsteigen - auch wenn das Reha Gutachten z.B. nur eine 50%ige Arbeitsfähigkeit nennt.

Der Betriebsrat/Personalrat vertritt die Interessen der Angestellten. Hier sollte er auf jeden Fall mit offenen Karten spielen. Bei einem guten Betriebsklima und Verhältnis zum Chef schadet es auch nicht gegenüber dem Chef offen zu kommunizieren.

22.08.2017 13:53 • x 1 #4


IchWillPositiv
Mein Mann ist durch einen Unfall fast 6 Monate ausgefallen.

In der Wiedereingliederung hat er mit 3 Stunden täglich begonnen, was dann über einige Wochen auf volle Stundenzahl hochging.

Das braucht man auch, wenn man sich noch in der Regeneration befindet.

24.08.2017 07:42 • x 1 #5





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