Pfeil rechts

Alf71
Hallo zusammen,

ich leide seit April 2015 offiziell unter einer Depression. Bin seit April letzten Jahres auch krank geschrieben. Grob waren familiäre Geschehnisse und vor allem der Job die Punkte, die ich dafür verantwortlich mache.

Nun zu der etwas speziellen Frage.

Ich habe neuen Mut gefasst/ neue Motivation gefunden und wünsche wir nun einen Neustart in einem neuen Job. Der Neustart soll optimalerweise über eine Umschulung umgesetzt werden.

Die Agentur für Arbeit fordert nun Gutachten meiner Ärztin an, um meine Berufsunfähigkeit im alten Job festzustellen. Meine Psychologin wird jetzt ein neues aktuelles Gutachten erstellen. Nur weiß Sie nicht, wie man so etwas schreibt. Klar, wahrheitsgemäß und realitätstreu. Nur stellten wir uns die Frage, ob es nicht Sachen gibt wie Codewörter oder bestimmte Bezeichnungen die enthalten sein müssen/ sollten. Hoch lebe die Bürokratie.....
Falls ich mich jetzt zu unverstaendlich ausgedrückt habe, nehme ich das Beispiel eines Arbeitszeugnisses. Sind in dem Arbeittszeugnis bestimmte Wörter oder Wortlaute enthalten, weiß der Lesende: Aha, der hat eine 2 -.

Beispiel 2: Bewerbung, Stichwörter Motivation und Kundenfreundlichkeit sind extrem wichtig. Sind diese enthalten, BINGO!

Wer abgesehen davon noch nützliche Tipps über sonstige Formulierungen hat, dem wäre ich sehr dankbar.

Auch Erfahrungen über ähnliche Situationen würde ich begrüßen.

Vielen Dank!

13.06.2016 10:01 • 13.06.2016 #1


2 Antworten ↓


Mondkatze
Hallo
Also die ärztlichen Gutachten von unseren Ärzten hier enthalten KEINE codeworte.
Es geht darin um deinen Gesundheitszustand. Da gibt es höchstens spezielle Fachbegriffe und Diagnosen.
Es geht auch nicht um die Einschätzung deiner Person, sondern um deinen Gesundheitszustand.
Und der wir in dem Gutachten genannt.

13.06.2016 10:07 • #2


I
Ich musste vor 2 Jahren für meine private Berufsunfähigkeitsversicherung ein Gutachten erbringen. Ein sehr relevanter Bestandteil ist die Aufstellung der Tätigkeiten und dren Dazer an einem typischen Arbeitstag sowie die Beschreibung der körperlichen und geistigen Anforderungen dabei. Hinzu kommt nun die Einschätzung, inwieweit die Ausübung dieser Tätigkeit eingeschrönkt ist in Qualität und Quantität.

Völlig BU ist schwer zu begründen. Welcher Prozentsatz reicht bei der Arge? Bei mir hat es trotz Schwerbehindertenausweis und mehrern Krankenhausberichten mit der Diagnose schwere Depression und einer Prognose der Arge, die sogar die Gefahr dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gesehen hat, nicht für 50% gericht. Hab mich anwaltlich dazu beraten lassen und Ergenis war eine Kulanzsumme. Der Anwalt glaubte wohl an die mindestens 50% BU aber die Beweisführung ist eine langwierige und nervenaufreibende Angelegenheit und benötigt noch eine ordentliche Kriegskasse. Daher hat er zur Annahme der Kulanzsumme geraten, was ich auch getan habe.

Bei Behörden gilt im Übrigen der Grundsatz, der ersten Entscheidung immer zu widersprechen. In aller Regel wird erst dann ordentlich geprüft.

13.06.2016 20:06 • #3