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S
hallo,

meine momentane arbeitslosigkeit lässt mir die zeit um die anstehende therapie wegen meiner angst und panikattacken in angriff zu nehmen.
das arbeitsamt weiß nichts von meinen problemen und ich muß die pflichtbewerbungen absolvieren.
bei vorstellungsgesprächen bin ich nicht erschienen, hab das haus seit über 3 monaten nicht verlassen können vor lauter angst.
kann mir das amt die leistungen streichen? soll ich ehrlich dem arbeitsamt sagen was mit mir los ist? und es geht nicht darum das ich nicht arbeiten will sondern es einfach im moment nicht kann.
ich arbeite hart an mir und bin auch guter dinge das es bald besser wird.
bloss zur überbrückung weiß ich einfach nicht wie ich dem arbeitsamt klarmachen kann das eine vermittlung im moment nicht sinnvoll ist.
ich hab schiß vor den sanktionen wie eine sperrung der leistungen.
es gibt doch bestimmt auch da einen weg.
hat jemand von euch erfahrungen oder einen nützlichen tip?
ich wäre sehr dankbar!

lg

14.01.2009 15:08 • 15.01.2009 #1


14 Antworten ↓


H
Hallo steelrose !

Wenn du Sanktionen oder Leistungssperrungen vermeiden willst, dann gibt es nur eine Möglichkeit:
Du musst dem Arbeitsamt deine momentane Situation mitteilen, und dich von einem Arzt krankschreiben lassen. Ggf, auch ein Gutachten einholen.

Liebe Grüsse, Helpness

14.01.2009 15:29 • #2


A


Arbeitsamt

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S
danke helpness, das werd ich versuchen.hoffe auf offene ohren dort zu stoßen!
lg

14.01.2009 15:33 • #3


H
Hallo steelrose !

Warte aber nicht zu lange damit. Diese Behörde ist mitunter sehr rücksichtslos. Mit einer Krankschreibung bist du abgesichert.

Ich wünsche dir eine gute Besserung,

liebe Grüsse, Helpness

14.01.2009 15:38 • #4


S
ganz lieben dank an dich helpness!
ganz lieben gruß zurück

14.01.2009 15:40 • #5


elster
ich war auch mal ein halbes Jahr arbeitslos und habe meine Pflichtbewerbungen machen müssen. Die habe ich auch alle brav geschrieben aber immer mit dem Zusatz ...bin nicht belastbar, da ich an einer Angststörung leide, glaube aber dennoch, mich der angebotenen Herausforderung stellen zu können.... oder so ähnlich. Mich hat natürlich niemals jemand zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, so jemanden stellt keiner ein. Also, das Arbeitsamt war zufrieden,ich habe mich ja immer fleißig beworben und brav meine Absagen bekommen. Ich habe nebenher eine Arbeit gesucht, die mir zusagte und hatte auch keinen Ärger mit gesperrten Leistungen.
LG elster

15.01.2009 10:12 • #6


H
Hallo !

Bei mir weiss das Arbeitsamt über meine Psyche bescheid.
Seit einigen Jahren muss ich weder Pflichtbewerbungen schreiben, noch bekomme ich Stellen angeboten.
Lediglich einige Bewerbungs- und EDV Seminare musste ich besuchen, die meinen es aber gut damit, ich komme so zumindest gelegentlich einmal unter Menschen.

Liebe Grüsse, Helpness

15.01.2009 10:50 • #7


S
@ elster-das mit dem zusatz find ich clever, das ist ehrlich und schließt aus das man eingeladen wird.

15.01.2009 11:28 • #8


S
jetzt scheinen sich die ereignisse mit dem arbeitsamt zu überschlagen, hatte heute nen dicken brief vom AA im briefkasten.
weil sie mich nicht vermittelt bekommen und durch eine prüfung vom amtsarzt wollen sie mich in eine reha schicken (rein zur körperlichen regeneration).bis ende januar muß ich das schreiben zurückschicken.
wie kann ich schnell dagegen vorgehen? kann man widerspruch einlegen?
meinen termin beim psychotherapeuten hab ich anfang februar und meinen neuen hausarzt hab ich durch wechsel noch nicht so lange und ich denk auch das er es nicht blickt wie es mir geht. kan man dann auch mit krankmeldung oder gutachen gegen diese reha vorgehen?
die psychotherapie steht für mich im absoluten vordergrund! ich mußte zu lange auf den termin warten!
und eine auf körperlich beschwerden angelegte reha ist denk ich nicht das was mich weiterbringt!
außerdem weiß ich grad nicht wie ich das schaffen soll? alleine dorthin etc......ich bin grad total aufgeregt..............

ich hoffe jemand von euch hat nen tip was ich da machen kann.

lg

15.01.2009 11:38 • #9


elster
einem Bekannten von mir ging es ähnlich wie dir. Ihn wollte das Amt auch in eine Reha-maßnahme stecken. Bei ihm war es dann so, daß sein behandelnder Neurologe gegen die Reha-maßnahme einen Widerspruch eingelegt hat. Wenn du aber erst im Februar einen Termin hast, würde ich vorab einen Widerspruch beim Amt einreichen mit dem Vermerk, daß dein behandelnder Arzt erst nach dem Abgabetermin erreichbar ist und dann nach dieser Fristverlängerung das Amt kontaktieren wird. Ich würde aber vorher bei deinem Arzt anrufen und den Fall schildern, man kann dir da auf jeden Fall einen Rat geben, wie sich so ein Widerspruch darstellt und wer ihn einreichen muß.
Ich habe auch mal `außer der Reihe `ein Attest gebraucht und einfach meinen Arzt angerufen, das war gar kein Problem.
Also mach ´dir nicht allzuviele Sorgen,
Lg Elster

15.01.2009 12:15 • #10


C
Elster hat Recht.
Ich hab es dem Arbeitsamt mitgeteilt, ich solle auch zum Amtsarzt. Ich gab eine Erklärung ab, dass es mir unmöglich sei, dort zu erscheinen , konnte allerdings auch insgesamt 3 Gutaschten vorlegen. Ich bot ihnen an, mir einen Gutachter ins Haus zu schicken.
Noch hab ich nichts gehört, aber seit 2 Jahren rangelt man sich bei mir darum , ob ich berentet werden soll, oder nicht,.
Dauert ja erst 3 jahre
Lass dich NIEMALS von denen in`s Boxhorn jagen, was ich schon alles erlebt habe...das gäbe nen ganzen Roman.
Liebe Grüße
Iris

15.01.2009 12:29 • #11


S
@elster-danke für deinen tip, das klingt ganz gut !
ganz lieben gruß

15.01.2009 12:49 • #12


S
@chaoslady- mein termin war vor ca nem monat beim amtsarzt den ich nur wahrnehmen konnte weil mein freund wie immer mich begleitet hat, der amtsarzt ging leider auf den psychischen aspekt nicht ein.

15.01.2009 12:52 • #13


S
@ helpness- mit wem genau konntest im arbeitsamt sprechen? muß ich mich deswegen an meine sachbearbeiterin wenden ?
ich denk es ist richtig wenn ich das genauso mach wie du, wenn ich offen den leuten das wort gönn wird es einfacher eine regelung zu finden........

15.01.2009 12:54 • #14


H
Hallo steelrose !

Ich hatte damals (etwa 2004) eine Reha-Beraterin beim Arbeitsamt, sie hatte sehr viel Verständnis für meine Lebenssituation.
Eine Amtsärztliche Untersuchung (mit Gesprächen) war jedoch unvermeindlich.

Seit dieser Zeit lässt mich das Arbeitsamt weitgehend in Ruhe, also keine Zwangsbewerbungen, keine Arbeitsvorschläge und auch keine Rehamassnahmen. Nur gelegentlich einmal einen Bewerbungs- oder EDV Kurs, damit ich einmal vor die Türe komme.

Wie lange das jedoch noch so weitergeht, dass weiss ich auch nicht so richtig, aber im Moment habe ich noch meine Ruhe.

Liebe Grüsse, Helpness

15.01.2009 13:50 • #15


A


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