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Hallo zusammen,

am 25.04.23 findet eine Güteverhandlung statt.
Nun bin ich im Zweifel ob es besser ist wenn mein Rechtsanwalt dort mit Gegenanwalt und Richter
allein einen Vergleich aushandelt, oder ob es besser ist, wenn ich auch anwesend bin.

Da es mir Psychisch nicht so gut geht und es für mich sehr emotional werden könnte,
wenn dort schmutzige Wäsche unberechtigt vorgeworfen werden könnte.

Bin gespannt, ob schon jemand hier im Forum diese Güteverhandlung, oder wenn es einen
weiteren Termin vorm Kammergericht gibt, selbst mitgemacht hat.

06.04.2023 16:17 • 11.04.2023 #1


4 Antworten ↓


matiani712
Hallo,

also ich hatte bislang zwei Gerichtsverhandlungen mit ehm. AG inkl. Gütetermin. An diesen ersten Verhandlungen habe ich nicht teilgenommen, mein RA ist da immer alleine hingegangen und hat mich im Abschluss tel und schriftlich informiert.

Ich meine auch, dass es unüblich ist, dass der Kläger/Beklagte am Gütetermin teilnimmt- So hat es mir damals zumindest mein RA gesagt.
Die „schmutzige Wäsche“ wird meist erst gewaschen, wenn man sich dort nicht einigt.

Was sagt denn dein RA dazu, möchte er das du mitkommst?

06.04.2023 16:32 • x 1 #2


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Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht

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Ich habe nach der Klageeinreichung am Dienstag ein Gespräch mit ihm.
Dass es so schnell verhandelt wird habe ich nicht vermutet.

In früherem Gespräch sagte er mir, macht für Richter ein gutes Bild, wenn ich dabei wäre
um persönliche oder firmeninterne Fragen beantworten zu können.

Verstehe ich es richtig, dass du nach den Güteverhandlungen bei Gerichtsverhandlung mit Schöffen
dabei warst?

06.04.2023 17:33 • #3


matiani712
Bei mir sind damals beide Güteverhandlungen ohne Einigung ausgegangen und an den Folgeterminen war ich dann anwesend.
Bei diesen Terminen waren dann, neben den Anwälten, immer der Kammervorsitzende (Richter) und die Vertreter der Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer vor Ort.

Beim ersten Gerichtsverfahren konnten wir uns dann beim Folgetermin einigen. Das zweite Gerichtverfahren ging bis zur Berufung und zog sich über zwei Jahre.

Sprich am besten nochmal mit deinem RA, was in deinem Fall am besten wäre und ob deine Anwesenheit wirklich notwendig ist- vorallem in Anbetracht dessen, dass es dir nicht so gut geht.

Ich wünsche dir alles Gute und ganz viel Erfolg

06.04.2023 18:29 • #4


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Ich bin heute als Zuschauer zum Verhandlungstag.
Schon vor dem Arbeitsgericht war ich total nervös.
Zur 1. öffentlichen Sitzumg bin ich als Besucher auf die Gästestühle und habe die Verhandlung verfolgt.
Vor und nach der Sitzung hatte ich so Puls 108.

Danach ging ich zum beruhigen an die Luft, aber die Nervosität legte sich nicht.
Ich spürte mein Herz rasen, obwohl ich nur Zuschauer heute bin.

Zur 3. Verhandlung saß ich vor dem Aufrufen im Wartebereich und sagte mir:
Du schaffst dass und es interessieret die und irgendwann geht die Nervosität runter. Atme ruhig.

Als dann mein Puls bei 122 war, sagte meine innere Stimme:
Nicht mit Gewalt, du hast es versucht, für heute genug.......und machte mich auf Himweg

11.04.2023 12:07 • #5





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