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K
Ja prima, ich pack mich mal wieder am Kopf.

Hab heute meine Ladung zur Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht gegen ein Unternehmen, das ich auf Erstattung der Reisekosten zum Vorstellungsgespräch verklagt habe, erhalten. Da steht etwas drin, was mich fassungslos macht. Bei Verfahren vorm Arbeitsgericht erhälten doe obsiegende Partei keine Entschädigung für seine Aufwendungen für Reisen, Prozessbevollmächtigten, Prozessbeistand Anwalt) sowie für Verdienstausfall. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es bei kleinen Streitwerten also nur Verlierer, da die Kosten schnell den Streitwert übersteigen. Das soll zum Schutz der Arbeitnemer sein, eben weil sie dann in wichtigen Verfahren z. B. einer Kündigungsschutzklage im Falle einer Niederlage nicht die gegnerischen Kosten erstatten müssen. Jetzt versteh ich, warum viele Unternehmen es so halten und die reisekostenerstattung zum Vorstellungsgespräch nicht zahlen. Das Einklagen bedeutet meist nur Verlust, selbst im Falle eines Sieges.

Ist mir unverständlich, es müsste meines Erachtens wenigstens eine geringfügige Entschädigung geben. Im konkreten Fall muss ich mir z. B. dafür einen Tag Urlaub nehmen (vgl. Verdienstausfall) und die Reisekosten bestreiten.

18.05.2015 21:18 • 11.07.2015 #1


11 Antworten ↓


K
Da krisch Plaque. Jetzt will der auch eine Verschiebung des Gütetermins, weil der genau ab dem Tag 5 Wochen in Urlaub ist. Hallo, FÜNF WOCHEN Der soll eine Vertreter schicken und basta. Für mich wirds sonst bal noch umständlicher, wenn ich dann schon längst meinen Wohnsitz verlegt habe.

22.05.2015 22:32 • #2


A


Eine Lehre - Streit vorm Arbeitsgericht - nur Verlierer

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K
Oh Mann. Hab heute bei dem Typen angerufen, um ihm eine außergerichtliche Einigung vorzuschlagen. Hat der absolut kein Intersse an. Er sich mit Sätzen wie den Spaß gönne ich mir, das lasse ich mir nicht bieten und auf was sollen wir uns denn einigen, dass ich ihnen x zahle geäußert. Bin gar nicht dazu gekommen, meinen Vorschlag zu unterbreiten. Sein einziges Interesse schein zu sein, mir noch möglichst viel Aufwand und Kosten zu generieren. Ums Geld selbst kann es ihm gar nicht gehen. Selbst wenn er gewinnt, hat er mehr Kosten als die eigentliche Forderung war.

Gut, wer nicht hören will muss fühlen. Dann kann er eben seinen Urlaub knicken. Hab vorher mit meinem Anwalt gesprochen und der meinte, ich muss die Verschiebung des Gerichtstermins nicht hinnehmen, nur weil er da in Urlaub möchte. Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass ich dann voraussichtlich nicht einmal mehr meinen Wohnsitz dort in der Nähe habe und das mich unverhältnismäßig mehr belasten würde. Das ist sein PP.

27.05.2015 18:33 • #3


K
Juchu, gewonnen. Gerade war gütetermin am arbeitsgericht. Der beklagte ist nicht erschienen. Es hat daher ein versäumnisurteil gegeben.

Als gewinner fühle ich mich trotzdem nicht. Vorm arbeitsgericht bekommt der sieger seine kosten nicht ersetzt. Ich bekomme nichteinmal die gebühren für den gerichtlichen mahnbescheid wieder.

29.06.2015 12:26 • #4


N
Kostet dich der ganze Spaß jetzt letztendlich nicht mehr als du erstattet bekommst ?

Das wär mir zu viel der Prinzipienreiterei.

29.06.2015 14:09 • #5


K
Ja leider, in Summe hätte es sich mehr gerechnet, die Reisekosten gar nicht einzufordern. Ich kannte nur den Grundsatz, das der Gewinner vom Verlierer seine Auslagen ersetzt bekommt. So ist es auch bei allen Gerichten außer dem Arbeitsgericht. Das habe ich leider erst erfahren, als es zu spät war und die gerichtliche Mahnung und die Klagegebühren schon entrichtet waren. So bekomme ich wenigsten einen Großteil wieder und der Gegner hat einen Denkzettel verpasst bekommen. Weil der Gegner nicht gekommen ist, muss er auch die Gerichtskosten tragen (Misachtug des Gerichts). So gesehen sogar Glück gehabt, dass der dann wohl doch lieber in seinen Urlaub wollte. Wenn ich mich nzu beginn nicht an das falschen Gericht gewandt hätte (Amtsgericht wegen Mahnbescheid), wäre es für mich immer insgesamt ein Nullsummenspiel gewesen.

Insgesamt ist das sicherlich viel Trara für Peanuts, aber so bin ich. Irgendwer muss denen ja mal zeigen, dass man sich nicht alles gefallen lässt.

29.06.2015 19:49 • #6


P
Hallo kyro
Ja so ist das leider. Recht haben und recht bekommen sind zwei paar schuhe. Hab ich auch schon mal spueren muessen in einer mietsache. Die Mieter hatten prozesskostenhilfe beantragt und ich musste meiner anwältin knapp 800 euro zahlen und den mietern 300 euro von den heizkostdn (insgesamt 608 euro fuer12 monate) zurueckerstatten weil ich keine waermevolumenzähler fuer 3000 euro installiert hatte und nur eine muendliche vereinbarung ueber die abrechnungsmodalitäten bestand. Hinterher haben die alles abgestritten und wenn ich stur geblieben wäre hätte mich der spass locker das doppelte gekostet. Manchmal ist Nachgeben wirklich die kluegere option.

29.06.2015 20:01 • #7


P
Oh Mann. Da hättest du mich mal besser gefragt... Kam danach nichts mehr? Nach einem VU besteht die Möglichkeit eines Einspruchs.

30.06.2015 17:43 • #8


K
War ja erst gestern. Noch kann er Einspruch einreichen. Wenn er das macht, ist der aber vollkommen bescheuert. Denn dann muss er auf jeden Fall die Säumniskosten tragen. D. H. auch meine ganzen Kosten für einen weiteren Gütetermin (Anwalt, Reise, Verdienstausfall).
Das würde ihn nochmals locker 500 Euro kosten. Damit würden seine Kosten verdoppelt. Also meinetwegen, wäre ein bezahlte Freistellung (freier Tag) für mich.

30.06.2015 21:18 • #9


K
Jetzt tillen die völlig aus. Die haben Einspruch einglegt. Das völlig Bekloppte ist die Begründung. Sie haben dem Gericht angeblich vor dem Termin geschrieben, dass sie das nicht hinnehmen, dass der Gütetermin nicht verlegt wird und im Falle eines Säumnisurteils Einspruch einlegen. Begründung sei, man habe sich ordnungsgemäß entschuldigt und es gebe auch niemanden, der den Beklagten vertreten könne. Also bitte, wieviele Anwälte gibt es auf diesem Planeten! Es hätte auch ein Verwandter oder irgendein Mitarbeiter aus dem Betrieb kommen dürfen. Das Gericht hat auf die Bitte um Verlegung hin ja die Anordnung des persönlichen Erscheins aufgehoben.

Außerdem bin ich mal gespannt, wie das Gericht reagiert, wenn dis dieses anpissen. Immerhin hat das Grericht schriftlich geantwortet, dass keine Gründe für die Verlegung dargetan sind und der Termin stattfindet.

Lösung dürfte einfach sein. Bei so einer schwachsinnigen Begründung beantrage ich die Aufrechterhaltung des Urteils und wenn dem stattgegeben wird, ist der Prozess definitiv beendet. Der Einspruch wäre damit abgeschmettert und es gibt keine weiteren Rechtsmittel.

10.07.2015 23:59 • #10


K
Wenn ich eins gelernt habe, dann ist Recht haben und Recht bekommen etwas ganz anderes. Ich habe schon so viele ungerechte Dinge erfahren und ehrlich gesagt, wenn ich jedes Mal vor Gericht gegangen wäre (selbst wenn ich mit Müh und Not am Ende Recht bekommen hätte), habe ich mich (außer in zwei Fällen, in denen mir wirklich massives Unrecht getan wurde), darauf verzichtet, weil es eben an den Nerven zerrt.
Das Problem ist auch, dass größere Firmen meistens am längeren Hebel sitzen und eine ganz andere Unterstützung von Anwälten erfahren können, als ein normaler einzelner Bürger. Das ist traurig, aber leider meistens so.

11.07.2015 08:45 • #11


K
Ja so ist es, hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das von vorneherein gelassen. Jetzt habe ich schon so viel Zeit und Geld investiert, da bringe ich das zu Ende. Jetzt gibt es nur noch den Kammertermin und dann ist auf jeden Fall Schluss.

Und ein gutes hat der ganze Ärger sogar doch. Ich habe eben mit meinem Anwalt telefoniert. Der sagt, der Säumige (also der Beklagte) ist unabhängig vom schlussendlichen Ausgang verpflichtet, die Kosten der Säumnis zu tragen. Also bekomme ich auf jeden Fall für den unnützen Besuch des Gütetermins meine Reisekosten, Anwaltskosten, Verdienstausfall (fiktives Gehalt für den genommenen Urlaubstag) wieder. Von daher hätte ich nie damit gerechnet, dass die Einspruch einlegen. So verdoppeln sich deren Kosten mal eben. Sind auch wieder 400 Euro.

11.07.2015 09:33 • #12


A


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