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baumfrau
Hallo, ich bin seit 6 Jahren berentet. Ich schicke Morgen also den 4. Antrag raus.

Da wo ich vorher wohnte hat mein Arzt gesagt und auch Ärzte in der Klinik, das man nach 6 Jahren automatisch für immer berentet ist. Jetzt kam halt der neue Antrag. Es fällt mir schwer beim Rentenamt nach zu fragen.

Ich habe schon wieder bammel vor der nächsten Untersuchung, man weiß nicht, wo man hin muß und die Untersuchungen sind nicht ohne, das wühlt alles noch mal auf.

Kann mir Jemand etwas dazu sagen?

Vielen Dank und Grüße von Gea

26.08.2012 12:43 • 20.09.2012 #1


23 Antworten ↓


L
Hallo Gea,

die Rente wird nur in seltenen Fällen unbefristet gegeben. Wohl nur dann, wenn man davon ausgeht, dass es niemals wieder zur Erwerbstätigkeit kommen wird.
Andererseits kann aber auch nur 3 x für 3 Jahre befristet werden. Das bedeutet nach 9 Jahren wird die Rente in der Regel unbefristet gewährt.
Leider musst Du dieses Mal noch die Zähne zusammenbeißen. Doch wie es scheint zum letzten Mal.

Viele Grüße

26.08.2012 15:29 • #2


A


EWU Rente -Frage- ?

x 3


baumfrau
Hallo Lilly42,

vielen Dank für diese Information.

Ja, dann muß ich dadurch. Ich muß alle 2 Jahre zum Amtsarzt.
Aber bis jetzt hat jeder Arzt gesagt, das ich nicht mehr arbeiten kann.

Aber ich sage mir, sage niemals nie.

Ich hoffe, ich komme nicht noch mal an so ein Ar., wie ich es mal hatte, mein Psychiater sage damals, da sind Sie an den unbeliebtesten Arzt
auf Gottes Erden gekommen. Ich bin noch nie so unmenschlich behandelt worden.

Aber ich denke, nach Ar. kommt was Gutes

26.08.2012 20:04 • #3


baumfrau
Ich habe heute ein Schreiben von der Rentenversicherung bekommen, ich muß nicht mehr zum Amtsarzt. Ich bin nun unbefristet berentet, das heißt bis 2036, damit ist mir eine Last genommen.

17.09.2012 19:58 • #4


G
Das kann aber geändert werden, falls es dir mal doch wieder so gut gehen würde, dass du arbeiten könntest.
Das muss man dann eigentlich selber melden.

Würdest du denn gerne arbeiten?

18.09.2012 00:16 • #5


baumfrau
Im Moment konzentriere ich mich darauf in einen Zustand zu kommen, der mir irgendwie Lebensqualität bringt. Ich schlafe kaum, bin Schmerzpatientin und leide unter hochgradigen generalisierten Ängsten, mit unzähligen Symptomen, außerdem hatte ich 3 Jahre schwere Depressionen und Psychosen und noch Traumatas.Ich arbeite an mir, jeden Tag. Seit 11 Jahren bin ich nun krank.

Ich habe gerne gearbeitet, ich war selbstständig, als ich schon krank wurde, habe ich weiter gearbeitet, bis ich zusammengebrochen bin, es bestand zusätzlich der Verdacht auf eine Krebserkrannkung, alles wies auch noch darauf hin, aber da hatte ich Glück.

Es gibt im Leben nicht nur Arbeit, aber wenn ich gesund bin, kann ich darüber nachdenken, aber jetzt muß ich gucken, was jetzt ist und für mich sorgen.

Aber ich finde es gut, das man auch wieder aus der EWU-Rente raus kann.

Lg. Gea

18.09.2012 08:06 • #6


G
Dann freu dich jetzt einfach mal deines Lebens.

18.09.2012 11:15 • #7


C
Na ja..., vergessen darf man halt auch nicht, die EU Rente ist keine BU Rente und keine Altersrente. Bei der EU Rente hat die DRV (Deutsche Rentenversicherung) IMMER und JEDERZEIT die Option, die Voraussetzungen zu prüfen. Auch bei lange bewilligten oder zeitlich unbegrenzten EU Renten.

Man kann sich ja z.B. trotz EU Rente einen 400€ Job suchen und die 400€ werden nicht angerechnet. Die kann man komplett behalten, plus der EU Rente. In den Fällen kann man aber davon ausgehen, die DRV wird da mal genauer hinsehen, wie voll erwerbsgemindert man dann noch ist. Vermute ich jedenfalls.

Ich hatte das nämlich auch vor, aber ich denke, selbst wenn es mir mal besser geht und ich mir einen 400€ suche und zutraue, vielleicht Kasse an der Tanke (hab ich schon oft gemacht), na ja..., ich werd es besser lassen. Zumindest, wenn ich die EU Rente behalten will ohne ständig damit rechnen zu müssen, die eiern rum.

18.09.2012 14:13 • #8


N
Also ich habe meine Rente 2004 beantragt und sie wurde immer für 2 Jahre genehmigt. 2014 muß ich sie wieder neu beantragen, aber ich wurde nur 2010 einmal vom Gutachter untersucht.

18.09.2012 15:05 • #9


B
Huhu crazy030

Ich weiss zwar nicht mehr wirklich, ob ich dazu noch in der Lage wäre,
aber ausprobieren (risikofrei) würde ich einen 400 Euro Job schon gerne.

Die Risikofrage, inwieweit ich meine EU-Bewilligung dabei verlieren könnte,
macht mir diesen Versuch aber auch schon wieder zu angstbesetzt ...

Ganz liebe Grüsse, der Beobachter

18.09.2012 15:21 • #10


G
Die Rente gibt es unter der Voraussetzung, dass man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Damit ist die Richtung doch klar.

19.09.2012 00:18 • #11


C
Zitat von GastB:
Die Rente gibt es unter der Voraussetzung, dass man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Damit ist die Richtung doch klar.
Nein, so klar ist das nicht, weil es geht nicht einfach nur um irgendwelche 3 Stunden und mehr. Die DRV beurteilt in erster Linie die Chancen des Antragstellers auf dem 1. Arbeitsmarkt. Und da geht es eben auch um konstante Belastbarkeit und zwar in jeder Hinsicht (Stress, langer Arbeitsweg, Anforderungen an das Umstellungsvermögen, soziale Kompetenz und so weiter). In dem Moment, wo es auch nur die geringsten Einschränkungen gibt, weil die Person vielleicht quasi ein psychisches Wrack ist, sinken schon die Chancen am 1. Arbeitsmarkt und auch die Vermittlungschancen beim Jobcenter. Wenn dann jemand noch einen Schwerbehindertenausweis in der Tasche hat, noch mehr.

Das die Person aber nichts mehr kann, bedeutet das nicht. Alllein schon die Tatsache, mann kann IMMER SELBST allein nach seinem gerade vorliegenden (Gesundheits)Zustand entscheiden, ist schon ein wichtiger Punkt. Wenn man da bei einem 400€ nach 3 Wochen merkt, es geht nicht oder der Zustand verschlechtert sich gerade, dann hört man eben einfach wieder auf und es gibt null Probleme. Da gibt es dann keine vertraglichen Hürden, die dem auf dem 1. Arbeitsmarkt entgegenstehen könnten und auch keine Ämter, die mit Sanktionen kommen, weil man da einfach so aufgehört hat.

Der Sinn der EU Rente ist also viel tiefer.

19.09.2012 09:16 • #12


B
Huhu crazy

Das war bei Antragstellung auch mein Gedanke.

Also unabhängig vom Jobcenter (ohne Sanktionsangst und ohne
ständige Meldung und Neuanträge) meine Arbeitsfähigkeit auf
eigenen Wegen noch einmal in Ruhe ausprobieren zu können.

Ich habe nun aber auch schon von vielen Leuten gehört, dass
ein solcher Minijob dann doch eventuell eine EU-Rentenverlänger-
ung im Wege stehen könnte.

Liebe Grüsse, Der Beobachter

19.09.2012 11:54 • #13


G
Crazy, du widersprichst dir da doch selber und machst es unnöitg kompliziert.

Das hattest du (selber!) geschrieben:
Zitat von crazy030:
Man kann sich ja z.B. trotz EU Rente einen 400€ Job suchen und die 400€ werden nicht angerechnet. Die kann man komplett behalten, plus der EU Rente. In den Fällen kann man aber davon ausgehen, die DRV wird da mal genauer hinsehen, wie voll erwerbsgemindert man dann noch ist. Vermute ich jedenfalls.

Ich hatte das nämlich auch vor, aber ich denke, selbst wenn es mir mal besser geht und ich mir einen 400€ suche und zutraue, vielleicht Kasse an der Tanke (hab ich schon oft gemacht), na ja..., ich werd es besser lassen. Zumindest, wenn ich die EU Rente behalten will ohne ständig damit rechnen zu müssen, die eiern rum.

Und darauf habe ich geantwortet, dass man unter 3 Stunden arbeiten DARF. Nicht mehr.
Alles klar?

19.09.2012 14:04 • #14


C
Zitat von GastB:
Crazy, du widersprichst dir da doch selber und machst es unnöitg kompliziert.

Das hattest du (selber!) geschrieben:
Zitat von crazy030:
Man kann sich ja z.B. trotz EU Rente einen 400€ Job suchen und die 400€ werden nicht angerechnet. Die kann man komplett behalten, plus der EU Rente. In den Fällen kann man aber davon ausgehen, die DRV wird da mal genauer hinsehen, wie voll erwerbsgemindert man dann noch ist. Vermute ich jedenfalls.

Ich hatte das nämlich auch vor, aber ich denke, selbst wenn es mir mal besser geht und ich mir einen 400€ suche und zutraue, vielleicht Kasse an der Tanke (hab ich schon oft gemacht), na ja..., ich werd es besser lassen. Zumindest, wenn ich die EU Rente behalten will ohne ständig damit rechnen zu müssen, die eiern rum.

Und darauf habe ich geantwortet, dass man unter 3 Stunden arbeiten DARF. Nicht mehr.
Alles klar?


Ja unter 3 Stunden (bei voller Erwerbsminderung) unter den Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes. Was aber nicht bedeutet, nicht täglich 3,5 Stunden was machen zu können. Wenn man mir anbieten würde, 3,5 Stunden täglich durch mein Wohngebiet zu spazieren und dabei die Menschen zu zählen, wofür ich dann 300€ im Monat bekommen (zählt als 400€ Job), also das hat wenig mit dem 1. Arbeitsmarkt und dessen Bedingungen zu tun.

Das ist vielleicht ein schräges Beispiel, aber es erklärt, was gemeint ist.

Unabhängig von der Arbeitszeit bringt der 1. Arbeitsmarkt dann eben auch ein paar Anforderungen mit. Und auch wenn da jemand beim Jobcenter in der Vermittlung ist, die nehmen keine Rücksicht auf irgendwelche Einschränkungen bei den Leuten.

Beobachter

Na ja..., es kommt ja bei einem 400€ Job auch darauf an. Wenn ich täglich und 5 Tage die Woche in einen Lidl gehe für 2 Stunden am Tag, dann sind das 10 Stunden die Woche und die zahlen 10,50€. Da würde man sogar über 400€ kommen und das bei nur 2 Stunden am Tag! Man kann alles verhandeln. Wenn ich da sage, gebt mir für die 2 h am Tag 350€/Monat, dann kann das auch gehen und man kommt nicht über die 400€ und die Sache ist für beide Seiten bürokratisch entspannt.

So und wenn nun jemand sagt und dem ist auch so, es geht gerade so und mehr ist nicht drin als die 2 Stunden und dann ist der Laden auch noch 3 Minuten Fußweg nur entfernt und keine 2,5 Stunden durch die Großstadt, warum soll das nicht gehen?

Man muss doch auch mal ganz deutlich sagen, EU Rente bedeutet doch nun nicht, sich den ganzen Tag in der Bude zu verschanzen und diese nur 2 Mal die Wochen zum Einkauf verlassen.

19.09.2012 15:44 • #15


B
Huhu crazy

Ich verlasse meine Wohnung seit einiger Zeit nur etwa alle
8 bis 10 Tage einmal zum notwendigen Lebensmitteleinkauf.

Gerade desshalb würde ich mir einen Nebenjob anfangs eher
mit 2 x 5 Stunden/Woche als täglich 2 Stunden wünschen.

Die eigentliche tägliche Arbeitszeit spielt also bei mir weniger
eine Rolle, aber ich benötige längere Ruhepausen zwischen
den Ausseneinsätzen.

Liebe Grüsse, Der Beobachter

19.09.2012 17:04 • #16


G
Zitat von Beobachter:
Gerade desshalb würde ich mir einen Nebenjob anfangs eher
mit 2 x 5 Stunden/Woche als täglich 2 Stunden wünschen.er

Damit würdest du aber m.W. eben deine Einstufung als erwerbsunfähig riskieren.

@crazy
Was das mit dem 1. und 2. Arbeitsmarkt zu tun haben soll, verstehe ich nicht.

19.09.2012 17:37 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

R
Zitat von Beobachter:
Huhu crazy

Ich verlasse meine Wohnung seit einiger Zeit nur etwa alle
8 bis 10 Tage einmal zum notwendigen Lebensmitteleinkauf.

Gerade desshalb würde ich mir einen Nebenjob anfangs eher
mit 2 x 5 Stunden/Woche als täglich 2 Stunden wünschen.

Die eigentliche tägliche Arbeitszeit spielt also bei mir weniger
eine Rolle, aber ich benötige längere Ruhepausen zwischen
den Ausseneinsätzen.

Liebe Grüsse, Der Beobachter



Huhu Beobachter,

das du nur alle 8 bis 10 Tage deine Wohnung verlassen kannst, tut mir echt leid. Gibt es wenigstens einen lieben Menschen der bei dir wohnt? Wenn ich dich mal fragen darf. Schüchtern guck.

Bei mir persönlich ist es die Einsamkeit- allein zu sein.

LG
Renate25

19.09.2012 19:29 • #18


C
GastB

Zitat:
Damit würdest du aber m.W. eben deine Einstufung als erwerbsunfähig riskieren.
Bei 5 Tage die Woche a 2 Stunden? Das sind unter 3 Stunden am Tag.
Zitat:
Was das mit dem 1. und 2. Arbeitsmarkt zu tun haben soll, verstehe ich nicht.
Der 1. Arbeitsmarkt stellt gewisse Anforderungen an eine Person.
Zitat:
Zukünftig kommt es bei der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit auf das zeitliche Leistungsvermögen des Versicherten unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes an. Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkung

-nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente,

-noch 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Was sind denn die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes? Gibt es einen unallgemeinen?

Es ist doch wohl auch so, wenn ich mir als EU Rentner einen Job suche, wo ich 3 Tage die Woche 2 Stunden am Tag mache, dann ist es erstmal kein Job, wie er auf dem allgemeinen AM üblich ist. Und wenn ich da nach 1 Woche merke, es geht für mich doch nicht, dann höre ich da völlig problemlos wieder auf und ohne Sanktionen oder ein Amt im Rücken. Und wenn ich das 30 Mal im Jahr mache, ich das auch noch meine Sache. In welchem normalen Job kann man das denn? Nirgends.

Wenn ich 1 Tage die Woche an einer Tanke Nachtkasse mache, selbst wenn es 6 Stunden sind, auch dann bedeutet das noch lange nicht, es 5-6 Tage die Woche machen zu können. Und das wären dann üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Unter 3 Stunden bedeutet auch nicht, dass das an nicht einem Tag der Woche möglich sein soll. Also nie. Ferner ist auch hier gemeint, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und üblich sind 5-6 Tage die Woche und KONSTANT.

Und um das deutlich zu sagen, es ist nicht Bedingung für die EU Rente, den Kopf unterm Arm zu tragen.

19.09.2012 21:14 • #19


G
Oh je, crazy, manchmal schreibst du wirklich crazy.

Zitat von crazy030:
Zitat:
Damit würdest du aber m.W. eben deine Einstufung als erwerbsunfähig riskieren.
Bei 5 Tage die Woche a 2 Stunden? Das sind unter 3 Stunden am Tag.
EBEN!

Lies einfach nochmal, was Beobachter geschrieben hatte und was ich dazu geschrieben habe.

Zitat:
Was das mit dem 1. und 2. Arbeitsmarkt zu tun haben soll, verstehe ich nicht.
Zitat von crazy030:
Wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkung
-nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente
Ja, genau das!

Zitat:
Es ist doch wohl auch so, wenn ich mir als EU Rentner einen Job suche, wo ich 3 Tage die Woche 2 Stunden am Tag mache, dann ist es erstmal kein Job, wie er auf dem allgemeinen AM üblich ist.
Merlwürdige Aussage. Es gibt da kein normal und nicht normal. Wenn jemand mit 6 Wochenstunden = ca. 25 Monatsstunden überleben kann, dann kann und darf er sein Leben lang so arbeiten! Wenn jemand ein Honorar von 100 Euro pro Stunde nehmen kann, sind das 2.500 Euro brutto im Monat - damit kann man überleben, wenn man das will. (Die wenigsten wollen das so, aber es ist möglich und erlaubt und gehört selbstverständlich zum normalen Arbeitsmarkt.)

Zitat:
Und wenn ich da nach 1 Woche merke, es geht für mich doch nicht, dann höre ich da völlig problemlos wieder auf und ohne Sanktionen oder ein Amt im Rücken. Und wenn ich das 30 Mal im Jahr mache, ich das auch noch meine Sache. In welchem normalen Job kann man das denn? Nirgends.
Das ist eine naive Sichtweise, crazy. In jedem Mini- oder Aushilfsjob, selbst wenn es nur 2 Wochenstunden wären, gibt es üblicherweise eine Kündigungsfrist. Da einfach wegzubleiben, wenn man keine Lust mehr hat, ist asozial.
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist mind. 4 Wochen. http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arb ... 03_03.html

Natürlich kann man in jeder Arbeitsstelle kündigen und wechseln. Es ist nur heutzutage bei den meisten Vollzeit- und auch Halbtags-Tätigkeiten nicht leicht, wieder eine solche neue Arbeitsstelle zu finden, und außerdem braucht man bei einem solchen Job meistens eine längere Einarbeitunsgzeit; deswegen kündigt man eine solche Stelle nicht so leicht(fertig) wie einen klitzekleinen Aushilfsjob ohne große Einarbeitungszeit.

Womit du Recht hast, ist: Wenn man eine EU-Rente bezieht, dann bekommt man keine Sanktionen, wenn man eine solche - erlaubte - Arbeit wieder aufgibt.
Zitat:
Wenn ich 1 Tage die Woche an einer Tanke Nachtkasse mache, selbst wenn es 6 Stunden sind, auch dann bedeutet das noch lange nicht, es 5-6 Tage die Woche machen zu können. Und das wären dann üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Das ist klar und niemand hat hier gesagt, dass es nicht so ist.

Zitat:
Unter 3 Stunden bedeutet auch nicht, dass das an nicht einem Tag der Woche möglich sein soll. Also nie. Ferner ist auch hier gemeint, unter üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und üblich sind 5-6 Tage die Woche und KONSTANT.
Unter 3 Stunden bedeutet unter 3 Stunden in einem normalen Arbeitsplatz - im Gegensatz zu einer geschützten Werkstätte = Behindertenwerkstätte o.ä. Die ALLERmeisten Jobs gehören zum allgemeinen Arbeitsmarkt - auch z.B. Putzjobs in einem Haushalt oder einem Büro oder Zeitungenaustragen, die üblicherweise nur einige Stunden in der Woche ausgeführt werden.

Ich habe den Eindruck, dass du da einiges miteinander vermengst.

19.09.2012 23:18 • #20


A


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