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J
Hallo zusammen,

ich habe Ende des Monats meinen Termin beim Gutachter der DRV und bereits jetzt schon sehr viel Angst davor…

04.11.2022 21:10 • 28.02.2023 #1


28 Antworten ↓


E
Geht es um eine psychische Erkrankung ?
Ich bin aufgrund einer körperlichen Erkrankung in Frührente.
Versuch Dich zu beruhigen, selbst wenn der Gutachter nicht so entscheidet, wie von Dir gehofft, kannst Du dagegen in Widerspruch gehen.

04.11.2022 22:35 • x 1 #2


A


EM-Rente Gutachtertermin

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Schlaflose
Zitat von Juhenbo:
Hallo zusammen, ich habe Ende des Monats meinen Termin beim Gutachter der DRV und bereits jetzt schon sehr viel Angst davor…

Wovor hast du Angst? Vor dem Termin an sich oder vor dem Ergebnis?
Ich wurde vor 14 Jahren zum einem Gutachter der Rentenversicherung bestellt, nachdem ich Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags einer psychosomatischen Reha eingelegt hatte. Es war ganz harmlos. Dauerte insgesamt ca. 4 Stunden, weil es zwischen den einzelnen Einheiten mindestens 30 Minuten Wartezeit gab. Es gab mehrere Gesprächseinheiten mit dem Psychiater und diverse Tests an Geräten und einen Konzentrationstest, die von den Helferinnen ausgeführt wurden. Ich bekam dann 2 Wochen später einen positiven Bescheid.
Ich schätze, dass es bei einem Rentenantrag ähnlich zugeht.

05.11.2022 08:38 • x 1 #3


Angor
Die Gutachter entscheiden oft nach Aktenlage, deshalb ist es wichtig, alle Termine die man wahrgenommen hatte wegen seiner Erkrankung, Therapien, Reha, sonstige Maßnahmen wie TK usw., Medikamente alles zu belegen.

Dann befreit man noch die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht, und man hat dann mit dem Gutachter noch ein Gespräch.

Von der Arge hatte ich 2 Mal einen Gutachtertermin, es wurden Einschränkungen festgestellt, aber sollte trotzdem noch versuchen zu arbeiten, obwohl ich schon aufgrund meines Alters, körperlichen und psychischen Einschränkungen, schwer vermittelbar war.

Beim 3. Mal hat die Gutachterin (war irgendwie immer die Gleiche) abgewunken und meinte, hat keinen Zweck, beantragen Sie EM Rente.

05.11.2022 09:49 • x 2 #4


J
Ja es geht um eine psychische Erkrankung. Danke für Euer Feedback, werde alles mal auf mich zukommen lassen.

06.11.2022 13:58 • x 1 #5


I
Versuche dich irgendwie vorzubereiten.
Welche Fragen könnten gestellt werden und wie antworte ich darauf am besten. Lege dir Antworten zurecht.
Allein die Frage *wie geht es Ihnen* ist ja schon schwer zu beantworten.
Alles an Papierzeugs heraussuchen, was der Gutachter noch nicht kennen könnte. Wie @Angor schon schrieb.
Bescheinigte Diagnosen, Klinikaufenthalte und sowas.

06.11.2022 14:06 • x 2 #6


Shelby
Ich war dreimal beim Gutachter, immer gute Erfahrungen gemacht. immer positives Ergebnis rausgekommen.

18.11.2022 17:56 • x 1 #7


J
Hallo, Ihr Lieben,

Danke für Eure zahlreiche Resonanz. Werde mich nach dem Termin hier wieder mal zur Wort melden.

Bis dahin…..

LG

18.11.2022 19:24 • x 1 #8


J
Hallo Ihr Lieben,

so der Termin bei der Gutachterin ist nun vorbei und dauerte knappe 50 Minuten. Jetzt der nächste Schock… heute kam ein Schreiben der Krankenkasse, in dem sie mich auffordern binnen 10 Wochen eine medizinische Rehabilitation zu beantragen, da sonst die Zahlung der Krankengeldes eingestellt wird….

30.11.2022 18:45 • x 1 #9


Schlaflose
Zitat von Juhenbo:
Hallo Ihr Lieben, so der Termin bei der Gutachterin ist nun vorbei und dauerte knappe 50 Minuten. Jetzt der nächste Schock… heute kam ein Schreiben der Krankenkasse, in dem sie mich auffordern binnen 10 Wochen eine medizinische Rehabilitation zu beantragen, da sonst die Zahlung der Krankengeldes eingestellt ...

Das ist normal. Es wird immer erst versucht, die Arbeitsfähigkeit mittels einer Reha wiederherzustellen.

30.11.2022 21:04 • x 1 #10


D
Zitat von Juhenbo:
Hallo Ihr Lieben, so der Termin bei der Gutachterin ist nun vorbei und dauerte knappe 50 Minuten. Jetzt der nächste Schock… heute kam ein Schreiben der Krankenkasse, in dem sie mich auffordern binnen 10 Wochen eine medizinische Rehabilitation zu beantragen, da sonst die Zahlung der Krankengeldes eingestellt ...

Weshalb warst du denn beim Gutachter der DRV? Da geht man ja nur hin, wenn man Reha oder EM Rente beantragt hat. Also wenn du Rente beantragt hast, musst Du das eigentlich nur der Krankenkasse mitteilen. Denn dann macht ja ein Reha Antrag keinen sinn.

01.12.2022 00:40 • x 2 #11


Shelby
Hab mich auch gewundert, warum die Krankenkasse eine Reha will, Rehas sind Sache der DRV, dachte ich? War ja auch ein Gutachter der DRV.

01.12.2022 07:45 • x 1 #12


J
….ich war dort zum Gutachten, weil ich die EM-Rente beantragt habe… reicht es denn dies der Krankenkasse mitzuteilen, dass die dann die Füße still halten.?

01.12.2022 11:07 • #13


Shelby
Zitat von Juhenbo:
….ich war dort zum Gutachten, weil ich die EM-Rente beantragt habe… reicht es denn dies der Krankenkasse mitzuteilen, dass die dann die Füße still halten.?


Tu es einfach.

01.12.2022 11:15 • #14


D
Zitat von Juhenbo:
….ich war dort zum Gutachten, weil ich die EM-Rente beantragt habe… reicht es denn dies der Krankenkasse mitzuteilen, dass die dann die Füße still halten.?

Nur noch mal zum besseren Verständnis für mich, Wir sprechen von der Deutschen RV, oder?
Als ich damals meine Antrag stellte, wurde mir mitgeteilt, das ich ab diesem Zeitpunkt über die Krankenversicherung der Rentner krankenversichert wäre. Obwohl ich ja noch angestellt in deiner Firma war. Im Antrag wurde ja auch abgefragt, wie und bei wem ich krankenversichert bin. In meinem Fall war des eine gesetzliche Krankenversicherung bei einer Krankenkasse. Üblicherweise müsste die DRV auch die Krankenkasse informiert haben.
Ich bekam auch zeitnah eine Information meiner Krankenkasse, dass dies so ist.

Schon komisch wie deine Krankenkasse da vorgeht. Es macht absolut keinen Sinn, dass du einen Reha Antrag stellen sollst, wo Du ja einen Rentenantrag gestellt hast und der ja in arbeit ist.

Jetzt nach dem Gutachten kann dich die DRV ohnehin in eine Reha schicken, wenn sie der Meinung ist, dass sie Dich damit wieder Arbeitsfähig bekommen könnte. Würde es so kommen, bekämst Du dann statt Krankengeld Übergangsgeld von der DRV und das würdest Du auch weiter bekommen, wenn Du nach der Reha eine Wiedereingliederung beim Arbeitgeber machen würdest.

Also am besten setzt Du dich mit deiner KK in Verbindung und klärst die mal über den Sachverhalt auf. Und bevor Du einen Reha Antrag stellst, würde ich die RV in jedem Fall dazu befragen, in wie weit das Sinn macht. Die geben dir Auskunft und werden ziemlich sicher sagen, dass du das nicht tun sollst.

01.12.2022 12:18 • #15


D
Zitat von Shelby:
Hab mich auch gewundert, warum die Krankenkasse eine Reha will, Rehas sind Sache der DRV, dachte ich? War ja auch ein Gutachter der DRV.

Da muss man sich nicht wundern. Im Falle einer Reha wechseln die Kostenträger. Konkret bedeutet dies für die Krankenkasse, dass sie kein Krankengeld zahlen muss. Ab dem Antritt der Reha über nimmt die RV die Lohnersatzleistung in Form von Übergangsgeld. Aber Achtung, das ist ein paar Prozentpunkte niedriger als das Krankengeld, also weniger im Geldbeutel. Ob bei einer weiteren vollen Arbeitsunfähigkeit nach der Reha, dann wieder die Krankenkasse Krankengeld zahlt, ist mir persönlich nicht bekannt. Sollte aber direkt eine Wiedereingliederung beim AG begonnen werden, bleibts erstmal beim Übergangsgeld der DRV.
Ist ja normal, dass man Kostenverursacher lieber los wird. Sehen die Krankenkassen wohl auch so.

01.12.2022 12:31 • #16


D
Auch die Agentur für Arbeit geht bei erkrankten Arbeitslosen gerne diesen Weg, dass sie dazu auffordert einen Rehaantrag zu stellen. Aus dem gleichen Grund, um die Kosten an einen anderen Träger abzuschieben. Besonders dann, wenn ALG1 wegen Aussteuerung gezahlt wird. Das geht natürlich auch deswegen, weil Krankengeld und ALG1 Versicherungsleistungen sind, die einen Anspruch darstellen. Übergangsgeld ist ja auch eine solche. ALG2 also Hartz4 ist ja eine Sozialleistung, die dann bestenfalls nur noch zugezahlt wird, wenn eine EM Rente unter dem Existenzminimum liegt, aber eben auch den Kostenträger entsprechend weniger belastet.

01.12.2022 12:44 • #17

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Schlaflose
Zitat von Juhenbo:
….ich war dort zum Gutachten, weil ich die EM-Rente beantragt habe… reicht es denn dies der Krankenkasse mitzuteilen, dass die dann die Füße still halten.?

Nein, Reha geht immer vor Rente. Vielleicht hat sogar der Gutachter dies veranlasst.

01.12.2022 14:45 • #18


J
Ja es geht um die deutsche Rentenversicherung. Eine Wiedereingliederung kann nicht stattfinden, da ich bei erneuten Auftreten der Erkrankung gekündigt wurde. Werde es morgen mal mit meiner Ärztin durchsprechen. Da ja aktuell ein Rentensntrag in Bearbeitung läuft…. Bisher habe ich von der DRV keine Benachrichtigung bezüglich des Gutachtens erhalten….

01.12.2022 14:56 • #19


D
@Juhenbo Ah, okay, also langsam erschließt sich mir deine Situation. Wenn ich es richtig verstehe, bist Du krank in die Arbeitslosigkeit gekommen. Aber da bleibst Du natürlich erstmal im Krankengeldbezug. So war es bei mir auch. Aber ausgesteuert bist Du wohl noch nicht, oder?

01.12.2022 15:16 • #20


A


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