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GastB

Ja, vielleicht reden wir auch aneinander vorbei oder ich drücke mich nicht so genau aus. Mir geht es einfach darum, man kann sehr wohl was machen trotz EU Rente. Steht ja sogar in den Prospekten der DRV bei den Renten und da ist auch von EU Rente die Rede. Da kommt es natürlich sehr darauf an, was man dann macht und wie lange. Das stimmt.

Und bei einem 400€ Job geht es ja erstmal um den max. Betrag. Darum geht es ja den meisten Leuten, um einen minimalen Zuverdienst. Wenn dann jemand 1 Tag die Woche 4 Stunden putzen geht und für den Tag 50€ bekommt (für 4 Stunden), dann sind das die 200-250€ netto, die schon reichen können. Und da wird keine DRV stressen, weil es 4 Stunden sind. Aber eben nur 1 Tag die Woche und damit eine wöchentliche Arbeitszeit von 4 Stunden.

Das meinte ich.

Das ist übrigens die Definition:

Zitat:
Bedingungen des Arbeitsmarktes sind diejenigen, die die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse betreffen (z.B. Arbeitsentgelt, Dauer sowie Lage und Verteilung der Arbeitszeit). Üblich sind solche Bedingungen, unter denen nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen, sondern in nennenswertem Umfang Arbeitsverhältnisse eingegangen werden. Unerheblich ist, ob Arbeitsplätze dieser Art besetzt oder frei sind.
Klingt eigentlich total simpel. Trotzdem geht es dabei um sehr viele Dinge. Wie Pünktlichkeit, Kontinuität, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Stresstoleranz, Lernfähigkeit, Zuverlässigkeit und Anforderungen an das Umstellungsvermögen. Und viel mehr.

Ich kann wirklich nur sagen, ich hab mal in einem Buch für Gutachtertätigkeit bei der DRV gelesen, also das ist ne halbe Wissenschaft. Da geht es nicht mal eben nur um 3 Stunden/Tag ja oder nein, sondern um das o.g.

Natürlich hast Du recht, auch ein Minijob im SB Markt ist an rechtliche Dinge gebunden und ein Vertrag, an den man sich auch da halten muss. Stimmt. Aber es ist i.d.R. einfacher da rauszukommen und wie gesagt, Sanktionen gibt es nicht (Jobcenter etc.).

20.09.2012 00:16 • #21


G
Hi crazy,
Zitat von crazy030:
Trotzdem geht es dabei um sehr viele Dinge. Wie Pünktlichkeit, Kontinuität, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Stresstoleranz, Lernfähigkeit, Zuverlässigkeit und Anforderungen an das Umstellungsvermögen. Und viel mehr.
diese Eigenschaften sollte man alleridngs in JEDER Tätigkeit mitbringen. Wenn du z.B. als Zeitungszusteller die Zeitung nicht pünklich und/oder nicht jeden Morgen bringst, hast du den Job nicht länger als 1 Woche.

Zitat von crazy030:
Ich kann wirklich nur sagen, ich hab mal in einem Buch für Gutachtertätigkeit bei der DRV gelesen, also das ist ne halbe Wissenschaft. Da geht es nicht mal eben nur um 3 Stunden/Tag ja oder nein, sondern um das o.g.
Ja, das gilt aber für die Bewilligung der Rente. Für die späteren Zuverdienst-Tätigkeiten ist das völlig irrelevant. Dort gelten einfach nur die normalen Arbeitsbedingungen. Wenn man diese erfüllt, ist es okay, wenn nicht, fliegt man raus.

Nur, wenn man eine EU-Rente bezieht, ist man deswegen keinem Amt Rechenschaft schuldig, dass man rausgeflogen ist. Das ist wohl das, worauf du hinauswillst.

Zitat von crazy030:
Natürlich hast Du recht, auch ein Minijob im SB Markt ist an rechtliche Dinge gebunden und ein Vertrag, an den man sich auch da halten muss. Stimmt. Aber es ist i.d.R. einfacher da rauszukommen und wie gesagt, Sanktionen gibt es nicht (Jobcenter etc.).
Naja - rauskommen kann man aus jedem Job ganz einfach: man kündigt.

Nur, wenn man gekündigt hat, ohne dann einen neuen Job bzw. eine neue ausreichende Verdienstmöglichkeit zu haben, und möchte Unterstützung von einem Amt, dann wird das Amt sauer. Verständicherweise, denn eigentlich ist ja jeder für seinen Unterhalt selbst zuständig und die Arbeitslosenversicherung bzw. die Steuergelder sollen nur in Notfällen zur Verfügung stehen. Wenn man dann mit gesundheitlicher Einschränkung = Notfall argumentiert, muss man das beweisen, und das kann sehr mühsam sein.

Wenn man dann aber eine EU-Rente zugebilligt bekommen hat, dann braucht das Amt ja keine weiteren Beweise mehr.

20.09.2012 00:36 • #22


A


EWU Rente -Frage- ?

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B
Huhu Renate25

Nein, ich teile meine Wohnung und mein Leben mit keinem weiteren Menschen,
aber das ist mittlerweile auch ganz gut so, und völlig von mir so akzeptiert.

Zur Rente:

Ich selber habe nun für mich beschlossen, mit eventuellen Arbeitsversuchen
auf jeden Fall zu warten, bis meine EU-Rente zum ersten mal verlängert wird.
Dann kenne ich den Ablauf eines Verlängerungsantrages, und auch die Fragen
zur Arbeitsfähigkeit, mit denen man dabei wohl konfrontiert wird.

Ausserdem hindert mich auch immer noch das Erlebnis von meinem letzten Ar-
beitsversuch vor gut 3 Jahren an meinem Vorhaben. Dieses hatte ja in Folge
erst zur Rente geführt.

Liebe Grüsse, Der Beobachter

20.09.2012 12:10 • #23


C
GastB
Zitat:
Nur, wenn man eine EU-Rente bezieht, ist man deswegen keinem Amt Rechenschaft schuldig, dass man rausgeflogen ist. Das ist wohl das, worauf du hinauswillst.
Ja, das meinte ich.

20.09.2012 16:33 • #24





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