@xmotionleafx
Das ist eine unschöne Situation und auch verständlich, dass sie Dich ängstigt, zumal Du ja auch bezüglich Ängsten vorbelastet bist. Dennoch solltest Du sachlich an einige Dinge herangehen, die hier genannt wurden.
Es ist davon auszugehen, dass die Polizei ohne stichhaltige Beweise kaum tätig werden kann und das ist bei Sachverhalten wo dann Aussage gegen Aussage steht, meist so.
Es wäre also immens wichtig, dass Du Zeugen hast, auf die Du Dich auch verlassen kannst, dass sie bezeugen, was passiert.
Was den Hausfriedensbruch angeht, der eine Straftat ist, so geht es da nicht um „Frieden“ im Haus oder ein friedliches Miteinander. Dieser Tatbestand tritt erst zu Tage, wenn der Nachbar in Deine Wohnung eindringen würde oder tatsächlich im Haus randaliert und dies eben auch nachweislich. Laut im Treppenhaus zu sein, könnte aber vielleicht als Ruhestörung durchgehen. Die rechtlichen Sachverhalte sind da meist nur Anwälten richtig klar, in ihrer Bedeutung und Auslegung.
Im Zweifelsfall wirklich das Ganze mal mit einem Anwalt besprechen, eventuell könnte auch eine Interessenvertretung wie Mieterschutzbund o.ä. Beraten, was rechtlich sinnvoll und möglich wäre. Natürlich musst Du Dir nichts bieten lassen von Deinem Nachbarn, aber Du wirst auf die Wohnungsbaugesellschaft nicht wirklich zählen können, wenn der Nachbar seine vertraglichen Pflichten gegenüber Dieser einhält und sich denen gegenüber nichts zu schulden kommen lässt.
Die Polizei könnte vermutlich mahnend gegenüber dem Nachbarn auftreten, wenn Du vielleicht andere Nachbarn im Boot hättest, die sich auch beschweren, aber zur Anzeige nimmt die Polizei nur Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf, die stattfanden und die dann entweder weiter verfolgt werden, oder eingestellt, durch eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht.
24.05.2025 13:30 •
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