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curt
habe in einer Panikattacke einen Vertrag bei der Telekom abgeschlossen, der mich verpflichtet über 2 Jahre 35 € monatlich zu zahlen, was mich in finanzielle Schwierigkeiten bringt, da ich nur eine geringe Rente bekomme.
Die 14-tägige Kündigungsfrist gilt nicht für Verträge, die man in einem Shop bei einem Subunternehmer abschliesst.

Ob es besser wäre eine Entmündigung zu beantragen, welche mich daran hindert verbindliche Verträge abzuschliessen ?

06.08.2017 11:29 • 06.08.2017 #1


11 Antworten ↓


Weltverlust
Kannst du mit dir nicht erstmal vereinbaren während einer Panikattacke keine Verträge abzuschließen?

06.08.2017 11:41 • #2


A


In Panik einen Vertrag abgeschlossen, Abzockerei

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curt
nein, leider nicht, ich kann mich in einer Panikattacke nicht mehr beherrschen, steuern und kontrollieren

06.08.2017 11:48 • #3


Gerd1965
Zitat von curt:
nein, leider nicht, ich kann mich in einer Panikattacke nicht mehr beherrschen, steuern und kontrollieren


Das ist ja unlogisch, eine Panikattacke ist so was einschneidendes, dass man an keinen Gespräch teilnehmen kann. Ich kenn es nicht anders.

06.08.2017 11:53 • x 2 #4


la2la2
Hattest du Angst ohne Festnetz nich die 112 anrufen zu können oder wie kommst du dazu in nen Telekom Laden zu gehen und spontan irgendeinen Vertrag zu unterschreiben?

06.08.2017 11:53 • #5


Angor
Also ich könnte sowas nicht bei einer akuten PA, da kann ich gar nichts, da bin ich halb am sterben und könnte nicht mal einen Stift halten.

Geh doch einfach noch mal hin zum Shop und versuche die Situation zu erklären. Auf jeden Fall solltest Du sofort schriflichen Widerspruch einlegen. Vielleicht lassen sie sich aus Kulanzgründen drauf ein, den Vertrag zu stornieren.

Wenn die 14 Tage allerdings schon um sind, befürchte ich leider, dass man da nicht viel machen kann.

Wieso willst Du Dich entmündigen lassen? Dann kannst Du theoretisch ja noch nicht mal Dein eigenes Geld vom Konto holen.

Sicher gibt es in Deiner Nähe auch eine Beratungsstelle für psychisch Kranke, vielleicht kann man Dir da weiterhelfen, vielleicht auch eine Hilfe zur Seite stellen, damit Du bei solchen Situationen einen Ansprechpartner hast.

06.08.2017 12:02 • x 1 #6


curt
wenn man Dinge tut, die Einem langfristig Schaden zufügen.
Es ist ein Internet-Mobile-Stick, mein Alter ist verloren gegangen.
Internet und die Foren sind eine wichtige Kommunikation für mich, und ich kann mich nicht mehr auf mich verlassen, ich weiss nicht mehr, was richtig und falsch ist, was gut oder schlecht für mich ist, kann keine klaren, vernünftigen Urteile und Entscheidungen treffen.
Ja, ich werde meiner Psychiaterin das schildern

06.08.2017 12:17 • #7


Angor
Wie ich schrieb, geh am besten zu so einer Beratungsstelle.
Aber wenn Du den Stick brauchst, warum willst Du dann den Vertrag nicht mehr?

06.08.2017 12:19 • #8


curt
Zitat von Angor:
Wie ich schrieb, geh am besten zu so einer Beratungsstelle.
Aber wenn Du den Stick brauchst, warum willst Du dann den Vertrag nicht mehr?
.

Ja, die Frau von der Beratungsstelle ist bis zum 15. in Urlaub.
Der Stick ist überteuert und man hat mir nicht das günstigste und beste Angebot gegeben, sondern ich habe mich scupellos abzocken lassen, weil ich in Panik war, so schnell als möglich wieder Internet zu bekommen und habe der Verkäuferin vertraut

06.08.2017 12:23 • #9


Angor
Hm, das ist natürlich bitter, ich hoffe, Du kannst noch was erreichen.

06.08.2017 12:28 • #10


koenig
Beratungshilfeschein holen und zum Anwalt

06.08.2017 12:46 • #11


R
Wenn du schon über die Widerrufsfrist (auch für T-Kom-Shops gültig) bist, dann kommst du nicht mehr aus der Laufzeit raus. Du kannst aber vorsorglich jetzt bereits eine Kündigung einreichen, die zumindest verhindert, daß du die 3 Monate Kündigungsfrist vor Laufzeitablauf verpaßt und dann hängst du nämlich noch ein Jahr drin. Die Kündigungsbestätigung gut aufheben, falls Telekom trozt Kündigung weiter abzieht.
Das bewahrt dich jetzt aber nicht davor, 24 Monate lang je 35 € zu zahlen.

Ja, klingt danach, als ob es für dich gut wäre, eine Betreuung im Bereich Geschäftsfähigkeit und Behörden zu beantragen. Allerdings wirst du trotzdem zur Verantwortung gezogen, wenn du trotz Betreuung selbst Verträge abschließt.

06.08.2017 12:47 • x 1 #12


A


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Dr. Christina Wiesemann