Zitat von ConnyOsi:Nein noch nicht außer bei einer,hast du da einfach angerufen und was hast du gesagt? Ich brauche da ja sicher eine Einweisung?
Also stehst du bei einer Klinik auf der Warteliste, du kannst nicht bei mehreren psychosomatischen Kliniken auf der festen Warteliste stehen.
Zu einer vollständigen Anmeldung in einer psychosomatischen Klinik gehört eine Einweisung/Überweisung, und ja, die brauchst du. Es muss ja mit der Krankenkasse die Kostenübernahme geklärt und beantragt werden, dafür wird die Einweisung/Überweisung benötigt und es können nicht mehrere psychosomatische Kliniken gleichzeitig bei deiner Krankenkasse die Kostenübernahme beantragen.
Denn die Klinik (oder der einweisende Arzt) muss begründen, warum du genau in deren Klinik behandelt werden sollst.
Du musst dich also vor deiner vollständigen/endgültigen Anmeldung für eine Klinik entscheiden.
Auf der Homepage der Klinik Elabrunn steht das z.B. auch ganz explizit: Eine Anmeldung ohne ausgefüllten Anmeldebogen durch einen Hausarzt,Therapeuten oder Facharzt ist nicht möglich.
Das gilt alles für psychosomatische Akutkliniken, volllstationär oder psychosomatische Tagesklinik,
bei psychosomatischen Rehakliniken läuft das etwas anders.
Für eine psychosomatische Akutklinik muss mit der Krankenkasse vorher die Kostenübernahme geklärt sein (das machen viele Kliniken selber). Das ist bei Psychiatrien/Notfallambulanzen/ usw. anders, da kannst du, wenn du ein Notfall bist, ohne Überweisung und vorherige Genehmigung hin.
Viele Tageskliniken sind psychosomatische Kliniken (und keine psychiatrischen), und auch dafür muss die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden.
PIA und Psychiatrie müssen nicht vorher beantragt werden, psychosomatische Kliniken aber schon, egal, ob psychosomatische Tagesklinik oder vollstationäre Klinik.
Und da muss der Arzt, der die Einweisung/Überweisung ausstellt, eine Entscheidung treffen: Der Arzt kann dich nur für eines von beiden einweisen/überweisen.
Denn es wird in der Begründung mit aufgeführt, ob du in der Lage bist, deinen Alltag neben der Klinik zu meistern oder halt eben nicht. Entweder musst du 24/7 untergebracht werden (das ist ein entscheidendes Kriterium für die vollstationäre Klinik), oder halt eben nicht, dann langt die Tagesklinik.
Der einweisende Arzt kann aber nicht gleichzeitig sagen, dass du 24/7 untergebracht sein musst und dass du das nicht musst. Darum kannst du nicht gleichzeitig für eine psychosomatische Tagesklinik und für eine vollstationäre psychosomatische Akutklinik überwiesen werden. Entweder oder.
Du kannst die Wartezeit mit PIA und Psychiatrie (psychiatrischer Tagesklinik) überbrücken, aber nicht mit einer psychosomatischen Tagesklinik.
Wenn die Krankenkasse merkt (und das wird sie, denn sie bezahlt ja dafür), dass du in einer psychosomatischen Tagesklinik bist, wird sie den vollstationären Aufenthalt sehr wahrscheinlich erstmal nicht genehmigen, da sie dir ja gerade die Tagesklinik bezahlt, mit der Begründung, dass du dafür stabil genug bist. Und sie wird das Ergebnis dieses bezahlten Aufenthalts abwarten wollen, bevor sie weitere Aufenthalte genehmigt.
Auch wenn heute viele psychosomatische Kliniken mit vielen Krankenkassen kooperieren und der Anmeldevorgang inkl. Kostenübernahme dadurch vereinfacht ist, kann trotzdem nur eine Einweisung/Überweisung für eine psychosomatische Klinik ausgestellt werden.
Zwei Fragen müssen vor einem psychosomatischen Aufenthalt geklärt sein:
1) Tagesklinik (bei hinreichender Alltagsfunktionalität) oder vollstationär (wenn 24/7-Unterbringung notwendig ist)
2) Welche Klinik soll es sein, sich für eine Klinik entscheiden
Selbst wenn man bei vielen schonmal Kliniken Anmeldeunterlagen schicken kann, kommt man erst final auf die Warteliste, wenn die Anmeldeunterlagen durch Überweisung und Kostenübernahme vollständig sind, erst dann beginnt bei vielen Kliniken die echte Wartezeit.
Du kannst die Wartezeit für deinen psychosomatischen Aufenthalt mit psychiatrischen Angeboten überbrücken (Psychiatrie, psychiatrische Tagesklinik, PIA).