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efy

20.12.2014 16:32 • 15.09.2020 #1


30 Antworten ↓


Schlaflose
Es geht nicht um die Diagnosen an sich, sondern wie stark diese ausgeprägt sind und dich in deinem Alltag behindern. Wenn du den Antrag stellst, werden deine Ärzte angeschrieben und um Berichte gebeten. Es ist auch nicht so, dass die verschiedenen Diagnosen einfach addiert werden. Die Diagnose, die am schwersten wiegt, ist die Grundlage. Die anderen Sachen werden nur zu einem kleinen Prozentsatz hinzugezogen.

Ich habe mit den Diagnosen Soziale Phobie, ängstliche vermeidende Persönlichkeitsstörung und mittelgradige Depression nur 30 GdB bekommen, obwohl mein Therapeut in seinem Bericht 50 gefordert hat.

20.12.2014 16:43 • x 1 #2


A


Behindertenausweis beantragen Einschätzung

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efy
oh okay...dann sind die aussichten auf erfolg wohl nicht so gut

20.12.2014 16:50 • #3


S
Ich habe habe vor 10 Jahren einen Behindertenausweis bekommen. ich hatte keinerlei Atteste, Befunde vorgelegt und wurde zur Untersuchung einen Nachmittag in die Psychiatrie geschickt.
dort diagnostizierte man eine Angststörung und eine Somatisierungsstörung.
Ich war vorher nie zu einen Arzt gegangen, aber ich wußte daß es mir schlecht geht. das Versorgungsamt hat natürlich beim Gericht gefordert meinen Antrag auf Schwerbehinderung erst garnicht zuzulassen da er nach ihrer Meinung nicht begründet war. das Gericht wies den Antrag des Versorgungsamtes ab und gab mir aufgrund der Untersuchung 50% Schwerbehinderung . das ging ganz einfach in meinen Fall. ich schrieb halt wie immer lange Kommentare und überzeugte somit das Gericht, daß meine Schilderungen nicht frei erfunden sind.

meiner Meinung nach hast Du gute Chancen, wenn Deine Beschreibung stimmt.
Bei Fragen nochmals nachhaken, ich bin gerne bereit etwas zu erklären.

20.12.2014 16:51 • x 1 #4


Wolfsherz
Mittlerweile ist es eher schwierig auf 50% zu kommen, hängt aber auch vom Bundesland ab. Ich habe ähnliche Diagnosen wie du, viele ärztliche Gutachten, in denen mir auch große Probleme im Alltag bescheinigt wurden und am Ende, trotz Widerspruch und Hilfe des Sozialverbandes, nur 40% bekommen. Versuchen solltest du es aber auf alle Fälle, wenn dir ein SBA im Alltag weiterhelfen kann.

20.12.2014 17:15 • #5


S
Wolfsherz
Die 40% bedeuten ja schon mal eine ordentliche Erkrankung. du hättest Dazu noch eine andere Erkrankung wie z.b. Lendenwirbelsäule , Leber etc. Mit 20% gebraucht! dann wäre das mit 10 % angerechnet worden und du hättest die50% voll gehabt? aber auch nur mit 30% kann man auf gesonderten Antrag einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden. dann kann man früher in Rente gehen und man hat auch Kündigungsschutz und andere Vorteile.
nur gewußt wie.

20.12.2014 17:42 • x 1 #6


Wolfsherz
Das mit der Gleichstellung ist schon mal praktisch und hilfreich, wenn man keine 50% hat, das stimmt Skeptiker. Werde ich auch beantragen. Das waren schon alle Erkrankungen, durch die diese 40% bei mir zustande kamen, also mehr gibt es nicht. Bei mir waren das: Asperger-Autismus, Agoraphonie, Panikstörung, somatoforme Störung, HWS-Syndrom, Depressionen und Asthma. Hatte extra den Widerspruch mit Hilfe des Sozialverbandes eingelegt, aber leider trotzdem ohne Erfolg.

20.12.2014 17:55 • #7


dont_panic
Kurze Frage : warum sollte man einen Behindertenausweis haben wollen ?

20.12.2014 17:55 • x 1 #8


Schlaflose
Zitat von Skeptiker:
aber auch nur mit 30% kann man auf gesonderten Antrag einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden. dann kann man früher in Rente gehen und man hat auch Kündigungsschutz und andere Vorteile.
nur gewußt wie.


Mit früher in Rente gehen ist bei der Gleichstellung nicht möglich.
Und es ist nicht so leicht, die Gleichstellung zu bekommen. Ich habe es vor 4 Jahren versucht und es ist abgelehnt worden. Erstmal müssen der Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat zustimmen. Dann wurde mein Antrag vom Arbeitsamt abgelehnt, weil ich (angeblich) weniger als 18 Stunden in der Woche gearbeitet habe. Ich war Lehrerin und hatte einen 16-Stunden Vertrag, was aber nur die reine Unterrichtszeit war. Umgerechnet auf eine normale 40-Stunden Woche sind das genau 24 Stunden 18 Minuten. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und das ganze ging vors Sozialgericht. Fast ein Jahr später wurde das Urteil gesprochen, dass mir die Gleichstellung nicht gewährt werden kann, weil ich mit meiner Behinderung im Lehrerberuf einfach fehl am Platz sei und eine Gleichstellung dabei keine Hilfe wäre.

20.12.2014 17:58 • #9


Wolfsherz
Dont-panic, ich glaube das hat nicht unbedingt nur etwas mit wollen zu tun. Mit einer Behinderung ist man teilweise darauf angewiesen, wenn man bestimmte Unterstützungen, die den Alltag erleichtern, oder Therapien in Anspruch nehmen will.

20.12.2014 18:08 • #10


dont_panic
Zum Beispiel ? Um Frührente kann es efy ja nicht gehen, laut Profil ist er ja erst 22

20.12.2014 18:14 • #11


Wolfsherz
Worum es ihm dabei geht, kann ich natürlich nicht sagen. Frührente wäre es bei 22 Jahren wohl wirklich eher nicht. Ich kann da nur für mich sprechen: Bei mir ging es dabei um Hilfen im Alltag und eine Therapie, die nur bei einer anerkannten Schwerbehinderung von der Krankenkasse übernommen wird.

20.12.2014 18:24 • #12


Schlaflose
Mit der Schwerbehinderung hat man besondere Rechte, besonders im Öffentlichen Dienst hat man ziemlich viele Vorteile. Bei Bewerbungen um eine Stelle müssen Schwebehinderte bevorzugt werden oder bei Funktionsstellenbewerbern sind Schwerbehinderte ebenfalls vorrangig zu behandeln. Oder z.B. die Härtefallregelung bei der Bewerbung um einen Studienplatz oder um ein Referandriatsplatz bei Lehramtstudenten. Zudem hat man allgmemein in allen Berufen besonderen Kündigungsschutz, Mehrurlaub, steuerliche Vorteile, weniger Arbeitsstunden in der Woche. Als Lehrer braucht man z.B. keine Pausenaufsichten zu machen, an keinen Lehrfahrten teilzunehmen, keine Vertretungsstunden zu machen u.ä.

20.12.2014 18:50 • x 1 #13


efy
ja, schade das die sich so anstellen immer.

20.12.2014 19:18 • #14


boomerine
Bei mir ist das automatisch gegangen nach meiner großen OP, anschließend wurde dann der Antrag zur BU- Rente gestellt. Es gab keine Probleme und es ging relativ schnell. Nur ich hatte ein Problem, ich war innerhalb von 5 Minuten meinen Arbeitsplatz los. Als ich dann wieder einigermaßen genesen war, durfte ich auf der 320,- Basis jobben.

20.12.2014 19:32 • #15


S
Schöne neue (arbeits)Welt. Aldous Huxley
so was gab es vor Jahren noch nicht, jetzt wo der komische Sozialismus sich in Luft aufgelöst hat, wagt es der Kapitalismus seine wahre Fratze zu offenbaren.
Alt darf man nicht sein, krank darf man auch nicht sein, unschön geht gleich gar nicht usw. dafür Rich and beautyfull.
aber wer ist das schon?

20.12.2014 19:42 • #16


efy
stimmt bin 22.

also mit meinen diagnosen haben ich scheinbar keine chance. schade eigentlich

21.12.2014 03:53 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

S
Dieses Thema ist zwar ein bißchen alt, aber was solls.
Habe meinen Schwerbehinderten Ausweis (50%) schon seit über 10 Jahren und ist inzwischen unbefristet gültig.

schizoiden Persönlichkeitsstörung (F60.1)
Generalisierten Angststörung (F41.1)
Panikstörung (F41.0)

Hatte auch viele, viele Gutachten und bin froh, daß sie hinter mir liegen.
Ich habe auch schon über einen Verschlimmerungsantrag nachgedacht (meine Zustände haben sich in den letzten Jahren nun mal verschlimmert). Habe aber gelesen, das der Schuß auch nach hinten gehen kann. Daher lasse ich es und mit 70 oder 80 % würde es mir ja auch nicht besser gehen. Schließlich ändert das ja auch nichts an meinen Zuständen.

In Deinem Fall sehe ich da schon 50%. Komisch, wie unterschiedlich überall geurteilt und mit zweierlei Maß gemessen wird.

Gruß

25.10.2017 20:02 • #18


S

23.05.2020 13:58 • #19


Islandfan
Ja, bei mir. Ich habe GdB 50 unbefristet aufgrund von Depressionen, Angststörung und Migräne.

23.05.2020 14:20 • x 1 #20


A


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