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Sonja77
Auch ich bin unbefristet berentet worden aufgrund
Massiver Angsterkrankung
Und schmerzstörung
Komplexe Trauma folgestörung...

Depressionen hatte ich zu keiner Zeit....

23.05.2020 14:30 • x 1 #21


Schlaflose
Ja, aber zusammen mit der Depression nur 30GdB. Das nützt mir gar nichts.

23.05.2020 16:48 • #22


A


Behindertenausweis beantragen Einschätzung

x 3


S
Danke für Deine Antwort.
Mit 30 GdB kannst Du aber eine Gleichstellung beantragen. Aber das weißt Du sicher?

23.05.2020 17:45 • #23


D

12.09.2020 19:35 • #24


S
Häng noch Depressionen hinter, dannsollten die 30 Prozent kein Problem sein. Kann dein Betreuer nicht den Antrag mit dir gemeinsam stellen? Als ich.im betreuten wohnen war, haben die mir bei solchen Angelegenheiten geholfen. Ich würde es Mal ansprechen, wenn ich du wäre!

12.09.2020 19:44 • #25


Herr76
Zitat von Danny94:
Ich habe mal eine Frage, zum Thema Behindertenausweiß beantragen. Ich möchte, einen Behindertenausweis beantragen. Und zwar die 30% für die Gleichstellung. Wenn möglich sogar 50% (Wegen Psychischer Behinderung) Es geht darum, Helfende maßnahmen so wie geschütze Arbeitsumgebung zu bekomen. Also, das war die Empfehlung des Arbeitsamts. Was mein Therapeut auch als Option bestätigt hatte. jetzt wollte ich von euch einmal erfahren, wie gut die Chancen stehen. Ich habe Spielsucht/Alk. so wie Canabis abhängigkeit (im moment in allen 3 abstinent)Soziale phobieADHS Ängstlich vermeidente Persönlichkeitsstörung. (Neu)Ich will unbedingt wieder in Arbeit, aber vorsichtig und geschützt. Alles andere macht mich kaputt. Ich bin im moment auch im betreuten Wohnen. Wenn das eine Rolle, beim Antrag spielt. Wäre nett wenn mich einer ein wenig aufklären könnte.


Hy, wichtig ist bei der Stellung des Antrags auf Feststellung des Grades der Behinderung, dass du nicht nur deine Diagnosen angibst, sondern und das ist sehr wichtig dabei, wie sehr dich die Krankheiten im Alltag einschränken.. Und das kannst du ruhig ganz ausführlich schildern, umso mehr Infos, desto besser.. Wenn mehrere Krankheiten im Raum stehen, wird nicht jede Krankheit für sich bewertet und die Prozente dann addiert, die dieser Krankheit dann zusteht.
Du musst auf jeden Fall ausführlich begründen wie die einzelnen Krankheiten dich einschränken, das hatte man mir damals auch geraten und es hat funktioniert. Wenn du 30 Prozent bekommst, beantragst du bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung und begründest dieses dann zB durch einen Mehrausfall an Arbeitstagen durch deine Krankheit und dass du zB auch Angst vor der Kündigung hast...

12.09.2020 20:07 • #26


D
Zitat von SozioDepp:
Häng noch Depressionen hinter

Das ist denke ich schwer zu sagen. Depressive Verstimmungen sicher. Ob die von der ÄvPS kommen oder gesondert als Depression zählt weis ich nicht. Depression ist mal nicht in der Diagnose zu lesen.

13.09.2020 11:40 • #27


Schlaflose
Ich habe wegen meiner sozialen Phobie und ÄVPS die 30 bekommen. Mein Gleichstellungsantrag wurde aber abgelehnt.

14.09.2020 16:30 • #28


Herr76
Zitat von Schlaflose:
Ich habe wegen meiner sozialen Phobie und ÄVPS die 30 bekommen. Mein Gleichstellungsantrag wurde aber abgelehnt.


Hat die Agentur für Arbeit die Ablehnung begründet? Oder lehnen sie dieses einfach ab?

14.09.2020 17:00 • x 1 #29


Schlaflose
Zitat:
Hat die Agentur für Arbeit die Ablehnung begründet? Oder lehnen sie dieses einfach ab?


Sie hat einfach abgelehnt, und ich habe Widerspruch eingelegt. Das Ganze kam dann vors Sozialgericht und ich bekam Monate später ein Schreiben mit einer erneuten Ablehnung und einem ellenlangen Protokoll der Sitzung mit der Begründung. Die Essenz war, dass eine Gleichstellung meine Probleme auf der Arbeit nicht lösen würde, da die Arbeit an sich mein Problem war. Das war auch richtig. Ich war Lehrerin und der Beruf war für mich mit sozialer Phobie und ängstlicher (vermeidender) Persönlichkeitsstörung völlig ungeeignet. Inzwischen hatte ich aber glücklicherweise eine Stelle in der Verwaltung bekommen und eine Gleichstellung war dann nicht mehr nötig.

15.09.2020 15:08 • #30


Herr76
Zitat von Schlaflose:
Sie hat einfach abgelehnt, und ich habe Widerspruch eingelegt. Das Ganze kam dann vors Sozialgericht und ich bekam Monate später ein Schreiben mit einer erneuten Ablehnung und einem ellenlangen Protokoll der Sitzung mit der Begründung. Die Essenz war, dass eine Gleichstellung meine Probleme auf der Arbeit nicht lösen würde, da die Arbeit an sich mein Problem war. Das war auch richtig. Ich war Lehrerin und der Beruf war für mich mit sozialer Phobie und ängstlicher (vermeidender) Persönlichkeitsstörung völlig ungeeignet. Inzwischen hatte ich aber glücklicherweise eine Stelle in der Verwaltung bekommen und eine Gleichstellung war dann nicht mehr nötig.


Nicht wirklich nachvollziehbar die Begründung, aber wie du sagst, zum Glück nicht mehr nötig gewesen das freut mich für dich

15.09.2020 16:43 • #31


A


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