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efy
Hallo liebes forum,

Ich habe das Forum erst jetzt gerade gefunden und wusste bisher garnicht das es so etwas gibt! Finde ich klasse.

Kurz zu mir: ich bin männlich und 20 Jahre alt und komme aus NRW.
Naja wie vermutlich viele hier habe ich ein problem und deswegen bin ich auch hier. Ich war in einer Psychosomatischen klinik und dort wurde mir gesagt das ich eventuell einen Behidertenausweis beantragen könnte, da es mir dadurch beruflich eventuell leichter fällt einen job zu finden und im alltag klar zu kommen.


meine Diagnosen sind:

Agoraphopie mit Panikstörung [ F40.01G]
Persönlichekitsstörung [F60.9G] mit schizoiden und paranoiden anteilen

Ich weiß nicht was ich dazu noch eintragen lassen kann, ich habe noch chronisches Asthma zählt so etwas auch dazu?
ansonsten habe ich wohl nichts.


ich bin in der materie jetz wirklich neu und weiß nicht ob mir mit der diagnose ein recht auf einen behindertenausweis zusteht.... Die diagnose war auch nur auf dem kurzbericht der lange ausführliche bericht folgt noch.


was meint ihr dazu. was hab ich denn dann für vorteile? hab ich ein recht darauf und wie und wo mache ich das?



freue mich über erfahrungsaustausch und hoffe das ich nix falsch gemacht habe hier

31.05.2013 18:58 • 12.01.2015 #1


31 Antworten ↓


J
Eine Kollegin von mir aus einer früheren Fortbildung hatte so einen Ausweis.
Sie muss bei der Arbeitssuche nun immer gezwungenermaßen ihre Behinderung angeben. Sie sagte, dass sie es schon sehr bereut hat, diesen Ausweis zu haben und dass man ihn nicht mehr los bekommt.

Ich finde, Du solltest in jungen Jahren nicht dafür sorgen, dass Du von vorneherein abgestempelt wirst.

31.05.2013 19:03 • #2


A


Behindertenausweis beantragen? (bin neu)

x 3


efy
nun okay das beantwortet einen teil meiner fragen...

aber ich denke in meinem fall ist es eher förderlich, da ich sonst als sonderbar auffallen würde und vermutlich garnicht eignestellt werden würde. viele unternehmen haben ja eine quote mit der man behinderte einstellen muss....


und was ist mit den anderen sachen?

31.05.2013 19:04 • #3


F
Die Beantragung wäre für mich der letzte Weg!
Gerade in so jungen Jahren würde ich immer alles versuchen, bevor ich diesen Ausweis beantragen würde.
Gerade wenn du arbeitslos bist und doch arbeiten gehen könntest.
Natürlich steht in manchen Stellenbeschreibungen, dass Menschen mit Behinderungen bei gleicher Eignung vorgezogen werden.
Aber das ist Definitionssache, ob das wirklich immer so neutral eingehalten wird?

Für mich ist so ein Ausweis auch ein Stigma, vielleicht sehe ich das zu schwarz oder bin zu wenig informiert.
Aber es ist so schwierig einen Job zu bekommen und mit Ausweis finde ich es fast noch schwieriger.

31.05.2013 19:23 • #4


efy
okay danke für deine meinung, ich soltle das auch nochmal mit meinem arzt besprechen.

und was ist mit den anderen sachen denn? habe ich denn theoretisch einen anspruch darauf? und wenn ja wie beantragt man ihn? und bei meinen diagnosen bei welchem gdb wäre ich anzusieden grob?


ich habe ja nicht gesagt das ich es tun möchte unbedingt wollte mich lediglich informieren

31.05.2013 19:44 • #5


S
Einen Schwerbehindertenausweis erhält man ab 50 Prozentpunkten, die erreicht sein müssen.

Auch mit längerfristigen psychischen Erkrankungen kann man gegebenenfalls Anspruch darauf haben.

An Deinen Diagnosen herumzudeuteln bringt hier nicht viel, das liegt immer an den Schweregraden, Befundberichten, Prognosen, Ermessen der Gutachter und was weiß ich nicht alles.

Wenn man keine besonderen Merkzeichen darin hat (Blindheit, Hilflosigkeit, Gehbehinderung, Notwendigkeit von ständiger Begleitperson, etc.) nützt er im Allgemeinen nicht viel. Bei der Arbeitssuche ist er auch nicht unbedingt ein Vorteil, wie schon geschrieben wurde. Es kann sogar im Gegenteil recht schwierig werden, wie von verschiedenen Leuten schon zu hören war. Leider.

Wo man ihn beantragt, guckst Du hier: http://versorgungsaemter.de/Versorgungs ... tfalen.htm bei Schwerbehinderung die richtige Stelle raussuchen. Ein formloses Antragsschreiben hinschicken, dann bekommst Du entsprechende Formulare zugeschickt, oder persönlich hingehen. Oder hier: https://www.elsa.nrw.de/elsa/cgi-bin/elsa.php

Dies um einige Deiner Fragen zu beantworten - nicht um es Dir nun unbedingt anraten zu wollen!

31.05.2013 20:22 • #6


Chihuahua Love
Ich würde mir das sehr genau überlegen. Du machst damit Deine Krankheit öffentlich. Und wer viel preis gibt, kann auch viel angegriffen werden (Behörden, Arbeitgeber usw.) und Dir im Weg stehn...da Du noch recht jung bist und in 20 Jahren vielleicht ganz anders darüber denkst und Du eventuell es bereust.

31.05.2013 20:32 • #7


W
Ich selber habe einen Schwerbehinderten-Ausweis für 80% wegen meiner Ängste.

Dieser Ausweis nützt mir gar nichts. Nicht einmal einen Schwerbehinderten-Parkplatz darf ich damit nutzen, das muß erst wieder umständlich beim Stadtamt genehmigt werden.

Also aus meiner Erfahrung - keine Vorteile.

Erkundige Dich sehr genau, wie die anderen lieben Mitglieder es Dir schon geraten haben, es kann wirklich sein, daß Du in jungen Jahren nur Nachteile davon hast, es sei denn, Du spielst mit dem Gedanken, eine Art von Rente zu beantragen.

Liebe Grüße

31.05.2013 20:33 • #8


efy
hallo,

danke für eure beiträge echt toll das sich so viele beteiligen


also nein primär ging es mir erstmal darum informationen einholen zu können. und dann abzuwägen. ja ich bin 20, aber soweit ich weiß ist der ausweiß nur 10 jahre gültig oder?

aber ihr habt schon recht mit euren einwänden, fragte mich halt nur ob ich überhaupt nen anspruch hätte....interessiert mich einfach hätt ja sein können das ich mit meiner agora und persönlichekits und panikstörung garkein recht darauf habe wusst ich net.... also kann man net grob schätzen wo man eingeordnet wird?


wenn ich den beantrage wollen würde müsste ich erst gutachten machen lassen oder wie? und wie macht man soetwas?
und was gehört da noch alles rein .


ja bevor ich das mach und mich dazu entscheide sprech ich sowieso noch mal mit meinem arzt ob das überhaupt sinnvoll ist. habt schon recht





p.s: eine rente würd man auch bekommen? wtf, ich glaube da müsste man aber schon echt schwere probleme haben und garnicht mehr gesellschaftstauglich sein oder? und ich stell mir das auch vor wenn man wie ich noch kaum gearbeitet hat lohnt sich das sowieso net.

31.05.2013 20:59 • #9


W
Du kannst Dich auf Grund Deine Ängste ERWERBSUNFÄHIG schreiben lassen, wenn Du genug Prozente hast. Wieviel, weiß ich allerdings nicht. Und da Du keinen Rentenanspruch hast, bekommst Du GRUNDSICHERUNG. So ist es bei mir.
Es ist so wenig, daß ich ohne meinen LG nicht leben und sterben könnte, es sind gerade mal, Krankenkassenbeiträge eingerechnet, etwas über 1.100 €

Bis dahin ist es ein langer Weg, angefangen vom einfachen Krankschreiben, es kann über Wochen gehen, dann wirst Du von der Krankenkasse zu einem Gutachter bestellt.

Ein Gutachter entscheidet letztendlich auch über Deine Prozente, so Du denn welche bekommst.

Ja, so ein Ausweis gilt 10 Jahre, meiner läuft nun im Oktober aus, aber ich werde keinen neuen beantragen, weil ich einfach keine Vorteile davon habe.

So in etwa läuft das alles, ich kann aber keine Garantie geben, es kann sein, daß die Gesetzeslage eine andere ist, als von vor 10 Jahren.

Viel Glück

31.05.2013 21:42 • #10


efy
okay also ich fasse zusammen:


ich send meine unterlagen dorthin, die prüfen das, dann werd ich eingeladen zum gutachten und die prüfen mich und dann sagen die mir ja/nein?

:O

31.05.2013 21:45 • #11


J
Die Bekannte von mir hatte bei der Arbeitsplatzsuche dadurch in der Praxis keine Vorteile.

31.05.2013 21:46 • #12


M
Alo Du kannst über den VDK (Mitgliedsbeitrag 60Euro jährlich) Antrag auf Prozente stellen od über Deinen Arzt.Ich habs über VDK gemacht und mußte zu KEINEM Gutachter deswegen die holen sich die Unterlagen von den Ärzten.Lediglich wenn Du Rente beantragst dann mußt Du zum Gutachter,oder wenn Du über längere Zeit krank geschrieben bist dann kann es sein das man zum Medizinischen Dienst der KK mußt.Die meisten hier schreiben man hätte mit den Prozenten nur Nachteile ich sehe das komplett anders.Man hat große Vorteile,sei es allein schon durch Bekanntmachen der Krankheit,dadurch kann das Umfeld besser auf Dich eingehen wenn es Dir nicht so gut geht,man kann eine Arbeitserleichterung erhalten wenn nötig und nicht zu vergessen mehr Urlaubstage,außerdem kann man durch die Prozente früher in Rente ohne Abzug.Wenn man dann Prozente hat und trotzdem Ärger mit dem Arbeitgeber kann man sich an den Integrationsdienst wenden die vermitteln und unterstützen bei Gesprächen mit dem Vorgesetzten.

01.06.2013 07:54 • #13


Schlaflose
Zitat von efy:
send meine unterlagen dorthin, die prüfen das, dann werd ich eingeladen zum gutachten und die prüfen mich und dann sagen die mir ja/nein?


Nein, bei der Beantragung der Schwebehinderung wird man nicht zum Gutachter bestellt. Man muss im Antragsformular alle Ärzte, bei denen man in den letzten Jahren in Behandlung war, angeben und diese werden vom Versorgungsamt angeschrieben und müssen ihre Diagnosen dort angeben. Das mit dem Gutachter ist, wenn man eine Erwernsminderungsrente bei der Rentenversicherung beantragt. Darauf hat man aber überhaupt erst ein Anrecht, wenn man schon mindestens fünf Jahre gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Da du erst 20 bist, erfüllst du diese Bedingung höchstwahrscheinlich nicht.
Ich habe vor 4 Jahren die Schgwerbehinderung beantragt mit den Diagnosen Mittelschwere Depressionen und Soziale Phobie, habe aber nur 30% bekommen. 2 Jahre später habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt, weil ich dann noch die Diagnose Ängstliche (vermeidende) Persönlichkeitsstörung bekam, aber es blieb trotzdem nur bei 30%. Ab 25% kann man einen Gleichstellungsantrag stellen, d.h. man wird einer Person mit 50% in bestimmten Bereichen gleichgestellt, die einem v.a. bezüglich Einstellung und Kündigungsschutz Vorteile bringt. Aber in der Realität wird das eigentlich nur im Öffentlichen Dienst berücksichtigt.

01.06.2013 08:53 • #14


efy
okay danke

denke ich werd wohl auch keine 50% bekommen. zählt denn sowas wie asthma auch dort hinein?

01.06.2013 14:10 • #15


Schlaflose
Ja, man kann alle Krankheiten angeben, die man hat. Aber es ist nicht so, dass jede Krankheit für sich gewertet und dann alles addiert wird. Also wenn man z.B. drei Krankheiten hat, die jeweils für sich 20% ergeben würden, bekommt man nicht 60%. Da bekäme man vielleicht 30%.

01.06.2013 15:24 • #16


efy
oh okay danke

01.06.2013 15:40 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

A
Ich selber habe ein Behindertenausweis .Mit so Behindertenausweis hat man vorteile. Beispiel: man man in ganz Deutschland mit Bus Bahn Züge umsonst fahren.Auser ICE nicht. Oder Kino wenn man auf sein Behindertenausweis ein B hat kan man ein begleiter umsonst mitnimmen der muss nichts zahlen.

Einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis stellt man beim zuständigen Versorgungsamt. Dazu reicht ein formloses Schreiben aus.

Es empfiehlt sich dem Schreiben eine ärztliche Bescheinigung über die Art der Behinderung beizulegen und mit dem Arzt zuvor die Beantragung des Ausweises zu besprechen.

Nach Eingang des Schreiben sendet Ihnen das Versorgungsamt den amtlichen Antragsvordruck zu, den du ausgefüllt zurücksenden müssen. Das Versorgungsamt setzt sich dann mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und fordert ergänzende ärztliche Unterlagen und Gutachten an.

Nach einigen Wochen erhalten du vom Versorgungsamt einen Bescheid über die Einstufung Ihrer Behinderung sowie den Schwerbehindertenausweis zugesandt.

Die Gültigkeit des Ausweises ist in der Regel auf die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an befristet (bei Merkzeichen VB, EB oder Kriegsbeschädigt auf längstens 15 Jahren).

Bei schwerbehinderten Kindern unter 10 Jahren sind die Ausweise bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres befristet. Schwerbehinderte im Alter von 10 bis 15 Jahren erhalten ihren Ausweis längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahr befristet.

Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss wieder ein neuer Ausweis beantragt werden.

10.06.2013 02:06 • #18


efy
okay danke!

wie sieht denn so ein formschreiben z.b aus?

und soll ich an diese formschreiben z.b den entlassungsbericht der klinik beifügen?

10.06.2013 02:46 • #19


A
Geht einfach zu Versorgungs-Amt und fragt das koste nichts. Das habe ich gerade in Googel gelesen, schick ich dir mal mit zu.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis
Diesen Artikel in

Alltagssprache

Menschen mit einer Schwer-Behinderung bekommen einen
Schwer-Behinderten-Ausweis.

Was steht alles in dem Behinderten-Ausweis?

Wie schwer ist die Behinderung?
Im Behinderten-Ausweis steht eine Zahl zwischen 20 und 100.
Das ist der Grad der Behinderung.
Wenn der Grad der Behinderung 50 oder mehr ist,
dann ist die Person schwer-behindert.

Zeichen ParagraphMit dem Ausweis haben Sie viele Vorteile.
Die Vorteile nennt man auch: Nachteils-Ausgleiche
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die Abkürzung ist: SGB IX
Wo bekomme ich den Behinderten-Ausweis?

Ein Mann sitzt am Schreib-Tisch mit Computer und vielen Akten-Ordnern.Den Ausweis bekommen Sie beim Versorgungs-Amt
von Ihrem Wohn-Ort.
Dort können Sie einen Antrag für den Ausweis schreiben.

Wie sieht der Ausweis aus?
Es gibt 2 Ausweise.

Es gibt den grünen Behinderten-Ausweis.
Auf der Vorder-Seite steht: Für wie lange ist der Ausweis.
Wie lange gilt der Ausweis.

SchwerbehindertenausweisUnd es gibt den grün-roten Behinderten-Ausweis.
Man sagt auch: der Freifahrt-Ausweis.
Mit diesem Ausweis können Sie kostenlos mit der Bahn fahren.
Den grün-roten Ausweis können bekommen zum Beispiel:

Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ohne BehinderungMenschen mit einer Geh-Behinderung
hilflose Menschen
Gehörlose Menschen
Blinde Menschen

Auf der Rück-Seite von dem Ausweis steht:

Wie schwer ist die Behinderung.
Das ist der Grad der Behinderung.
Das ist eine Zahl von 20 bis 100.
Seit wann gilt der Ausweis.

Mit dem Ausweis haben sie Vorteile.
StraßenbahnZum Beispiel:
Vielleicht können Sie kostenlos mit Bus oder Bahn fahren.
Oder Sie können auf Behinderten-Parkplätzen parken.

Dafür brauchen Sie ein Merk-Zeichen.
Merk-Zeichen im Behinderten-Ausweis

Auf der Rück-Seite vom Behinderten-Ausweis
stehen vielleicht Merk-Zeichen.
Damit können Sie Vorteile bekommen.

Das ist das

Merkzeichen
Was heißt das?
G Geh-Behinderung
aG außer-gewöhnliche Geh-Behinderung
H Hilflos
Bl Blind oder Seh-Behinderung
Gl Gehörlos
B

Begleit-Person
Eine Frau steht hinter einem Mann im Rollstuhl

Sie können eine Begleit-Person kostenlos mitnehmen.

Zum Beispiel im Bus oder in der Bahn.
RF

Rund-Funk
Fernseher

Sie können eine Gebühren-Befreiung für Radio und Fernsehen bekommen.

Vielleicht auch für den Telefon-Anschluss.
1. Kl

1. Klasse.
Ein Zug steht am Bahnhof.

Sie können mit einer Fahr-Karte für die 2. Klasse in der 1. Klasse Zug fahren.

Das gilt nur für Züge von der Deutschen Bahn.
Freifahrt-Ausweis

Der Freifahrt-Ausweis ist grün-rot.
Mit dem Freifahrt-Ausweis können Sie
kostenlos mit Bus und Bahn fahren.
Dafür brauchen Sie ein Beiblatt und eine Wertmarke.

SB-Ausweis BeiblattFür das Beiblatt können Sie beim Versorgungs-Amt einen Antrag schreiben.
Die Wertmarke bekommen Sie auch dort.
Die Wertmarke müssen Sie bezahlen.

Wo können Sie kostenlos fahren?

Es gibt jetzt eine neue Regelung.
Sie können jetzt mit allen Zügen im Nah-Verkehr der
Deutschen Bahn kostenlos fahren. Das sind zum Beispiel:

die Regional-Bahn (RB)
der Regional-Express (RE)
der Inter-Regio-Express (IRE)
die S-Bahn

Sie können jetzt in ganz Deutschland kostenlos fahren.
Nicht mehr nur in der Nähe von Ihrem Wohn-Ort.
Die alten Strecken-Verzeichnisse gelten nicht mehr.
Den Ausweis verlängern

Auf der Vorder-Seite vom Behinderten-Ausweis steht,
bis wann der Ausweis geht.
Sie müssen spätestens 3 Monate vorher den Ausweis verlängern.
Dazu müssen Sie einen Antrag an das Versorgungs-Amt schreiben.

Sie können den Ausweis 2 mal verlängern.
Danach brauchen Sie einen neuen Ausweis.

nach oben

10.06.2013 09:49 • #20


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