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Schlaflose
Also dieser Beitrag ist ein völliges Chaos und wenig hilfreich. Außerdem sind die Informationen z.T. ungenau oder falsch.

z.B.
Zitat von Talker-Hilfe.de:
Wie schwer ist die Behinderung?
Im Behinderten-Ausweis steht eine Zahl zwischen 20 und 100.


Das ist falsch. Einen Behindertenausweis bekommt man erst ab 50%

10.06.2013 16:12 • #21


efy
ja okay hab mir die informationen auch nochmal zusammen gesucht.
aber habe mich auch entschieden erstmal keinen zu beantragen.

10.06.2013 17:22 • #22


A


Behindertenausweis beantragen? (bin neu)

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M
Hallo,
es wäre wichtig, dass Du Dir vorher überlegst, wofür Du so einen Ausweis überhaupt benutzen möchtest.
Sind Deine Panikattacken so beeinträchtigend, dass Du Probleme hast, in einen Job zu gehen oder einen Job zu halten, oder kannst Du aufgrund Deiner Probleme nicht mehr hingehen oder hast andere Probleme in Deiner Arbeit aufgrund Deiner Persönlichkeitsstörung und wirst öfters arbeitslos?
Dann könnte es evtl. schon hilfreich sein, wenn Du beim Amt so einen Ausweis vorlegen kannst, wenn Du dort Ärger haben solltest oder wenn man dich in irgendwelche Jobs zwingen möchte, die Du nicht ausführen könntest.
Auch bei irgendwelchen Maßnahmen, denen Du vielleicht fernbleiben musst, weil es Dir schlecht geht, könnte er womöglich helfen, damit Du keine Sanktionen befürchten musst.
Andererseits gebe ich meinen Vor- Schreibern insofern Recht, dass Du noch sehr jung bist und womöglich abgestempelt in die Akten eingehst und Dir das vielleicht in einigen Jahren leid täte.
Es kommt halt darauf an, wie schlimm Deine Einschränkungen sind und wie Du Deinen weiteren Lebensweg planst und einschätzt, da kann man ganz schwer raten.
Aus den Erfahrungen von Bekannten kann ich berichten, dass bei solchen oder ähnlichen psychischen Problemen wie von Dir meist so 20- oder 30% herauskommen.
Damit hast Du keinerlei Vorteile oder Anrechte bei Parkplätzen oder verbilligten Fahrkarten oder Eintrittspreisen oder anderen solchen praktischen Erwägungen, sondern tatsächlich nur für den Fall, dass Du bei Ärger mit dem Arbeitsamt etwas zum Vorweisen hättest.
Vielleicht redest Du auch mal mit Deiner Ansprechperson beim Amt, ob Du so einen Ausweis benötigst, um Deine Einschränkungen beweisen zu können?
Ob es sinnvoll ist, so einen Ausweis bei einem evtl. neuen Arbeitgeber vorzulegen, weiss ich auch nicht- ob der Dich dann eher einstellt als einen Bewerber ohne, wage ich zu bezweifeln...
Im Zweifelsfall wird er eben behaupten, der Mitbewerber sei besser qualifiziert, wie willst Du ihm das Gegenteil beweisen?!
Höchstens beim Staat oder der Stadt oder überhaupt öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen halt könnte es vielleicht hilfreich sein, weil die tatsächlich ein bestimmtes Kontingent an Behinderten einstellen (müssen).
Da kommt es auch wieder darauf an, was Du arbeitest oder arbeiten willst?
Vieleicht konnte ich Dir ein bisschen helfen, ist echt ein schwieriges Thema!
P.S. Schlaflose hat Recht, es gibt einen richtigen Ausweis erst ab 50%, mit weniger gibt es nur ein Schreiben, in dem die Prozentzahl und der Status drinsteht.

12.06.2013 00:07 • #23


efy
danke für die antwort...

aber gehe erstmal zum psychater und rede mit ihm....werde mal schauen.

aber vielen dank

12.06.2013 00:10 • #24


Carcass
Hallo,

ich denke auch darüber nach eine Schwerbehinderung zu erstreben, auf Grund meinre psychischen Belastungen. Allerdings ist es ja so , dass man ihn immer vorlegen muss? Also auch wenn in den Stellenausschreibungen steht, dass die Menschen gleich behandelt werden bei gleicher Eignung. Aber einen Gestörten stellen die sicherlich nicht ein, das macht niemand. Genauso wenig wie Menschen mit ausländischen Namen weniger Chancen haben, die Begründungen sind natürlich immer andere, aber man kann es sich ja denken.

Kann man sowas nicht verheimlichen und den Ausweis haben , es geht mir darum einer Kündigung ggf. zu entgehen. Oder ist das auch unsinnig? Wie füllt man so einen Antrag überhaupt aus?

11.01.2015 19:27 • #25


Schlaflose
Zitat von Carcass:
Wie füllt man so einen Antrag überhaupt aus?


Was soll man dazu groß sagen? Man nimmt einen Stift und beantwortet die gestellten Fragen

12.01.2015 11:43 • x 1 #26


Carcass
hahaha, ja gut so weit war ich schon! Aber um sich zu bewerben ist das natürlich Mist, dann nimmt einen ja keiner!

12.01.2015 12:38 • #27


U
Zitat von Carcass:
:mrgreen: hahaha, ja gut so weit war ich schon! Aber um sich zu bewerben ist das natürlich Mist, dann nimmt einen ja keiner!



damit kannst du recht haben.
Mein Schwiegersohn hat 50%, steht aber in Arbeit.
Er ist auf Grund seiner Erkrankung des Öfteren Krankgeschrieben.
Für sein Betrieb kein Problem.

12.01.2015 13:24 • #28


Carcass
Wenn man im Arbeitsprozess ist, sicherlich kein Problem. Aber wenn mal auf der Suche ist und ich bin nur AU im Moment, suche aber nach etwas Neuem und wenn dann da steht dass ich einen Knick habe, dann wäre mir das unrecht

12.01.2015 16:58 • #29


Schlaflose
Stelle doch einfach den Antrag und warte ab, ob du überhaupt auf 50 Gdb eingestuft wirst. Den Ausweis gibt es ja erst ab 50. Bei mir hat es nur für 30 gereicht. Die sind sehr knickerig bei der Vegabe.

12.01.2015 17:44 • #30


dont_panic
Du mußt den Arbeitgeber vorher NICHT darüber aufklären, siehe auch
http://www.gutefrage.net/frage/wann-mus ... nformieren
(wobei ich besonders das Aber... von Konrads Antwort unterstreichen möchte)

Ich als Arbeitgeber würde mir zumindest extrem verarscht vorkommen, wenn ein Angestellter, sobald man ihn vielleicht entlassen muß (z.B. weil er einfach schlecht in seinem Job ist), plötzlich einen Ausweis aus der Tasche ziehen würde und sagt April, April, du kannst mich gar nicht feuern !. Wobei so ein Ausweis ja auch kein Freibrief ist, er erschwert die Kündigung nur etwas, weil das Integrationsamt angehört werden muß. Bei selbstverschuldeten Kündigungen z.B. aufgrund von Diebstahl oder anderen Verbrechen oder auch bei erwiesener Unfähigkeit wird das Integrationsamt wohl auch nicht viel machen können / wollen.

Vor allem aber : mir erscheint das Beantragen eines Behindertenausweises wie eine Aufgabe, als ob man sich in das Schicksal mit der Angststörung ergeben würde. Dann hat man es ja schriftlich, daß man krank ist und nichts dafür kann. Als ob man den Kampf gegen die Angst aufgegeben hätte. Ich kann's (manchmal) verstehen, aber ich finde es doch sehr, sehr traurig - besonders bei noch so jungen Menschen.
Ziel kann doch nicht sein, möglichst schmerzfrei mit der Erkrankung zu leben, Ziel muß es doch sein, die Panikattacken zu besiegen !
Nicht aufgeben !

12.01.2015 20:14 • x 1 #31


Carcass
Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Also mein aktueller Arbeitgeber hat mich ins Burn Out getrieben durch übelstes Mobbing und da ich eine Festanstellung habe, wäre jetzt so ein Ausweis ein Traum. Wobei ich eher meine Psyche bearbeiten und behandeln will und das tue ich ohne Unterlass, das ist mir wichtiger gesund zu sein.

Und sicherlich ist es nicht die feine Englische sich da durchzumogeln und dann den Schein aus der Tasche zu ziehen. Ich persönlich bin da aber eher ein Mensch , der immer zu lange wartet und seite Rechte zu selten geltend machte. Damit ist nun Schluss und ich versuche eben alles, dass die mir mal 5 Mark leihen können Selbst wenn ich noch 3 Jahre AU bin, kann der Arbeitgeber mir nicht kündigen, aber ich bekomme eben weniger Geld. Verzweifelt suche ich ja nach neuen Jobs, aber so leicht ist das mit den Bewerbungen nicht.

Naja, lange Rede kurzer Sinn, es ist schon traurig, dass manche Leute sich auf das Gleichstellungsgesetz berufen wo nix ist. Mittlerweile wirste auch nicht mehr verbeamtet als Lehrer wenn du zu dick bist und in anderen Bereichen ist das sicherlich ebenso. Eine Riesensauerei ist das, Menschen nach BMI einzustufen.

12.01.2015 22:02 • #32


A


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