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Benommen
Guten Morgen ihr lieben, folgende Thematik beschäftigt mich seit Tagen und ich finde keine Lösung. vielleicht habt ihr eine Idee.
Ich bin seit 7 Monaten krank geschrieben, in diesen Job kehre ich aber nicht zurück. Mejbe ambulante Therapeutin hat mir damals die Pistole auf die Brust gesetzt und geneint, wenn ich mich nicht in der Tagesklinik anmelde, würde sie der Krankenkasse melden, dass diese mich nicht mehr unterstützen muss
Bzw meinen Hausarzt bescheinigen, ich sei gesund.
Meine offiziellem diagnosen :ängstlich vermeidende persönlichkeot (komme ich später nochmal zurück), generalisierte Angststorung und soziale Phobie, obwohl ich hier eher von einer agoraphobie sprechen würde.

Nun ist es so, dass ich mein aufnahmegesprach hatte und es wohl in den nächsten Tagen bis wenigen Wochen los geht und ich immer mehr spüre, dass ich das nicht mehr will oder brauche.
Ich merke, dass seit Wochen meine krankheitsangste, mein panikattacken, meine Krämpfe in auswegslosen Flucht Möglichkeiten weg sind. Ich trinke sogar wieder Kaffee, welcher mivh nicht mehr triggert. Ich habe wieder alte Freundschaften aufleben lassen, gehe wieder in Restaurants etc
Das ganze ist einfach besser geworden, als ich einmalig! Eine halbe beruhigungstablette genommen habe. Da es mir an jenen besagten Tag emotional sehr schlecht ging. Ich habe in 1 Jahr gerade mal 1,5 tBlettrn davon genommen. Das ist sicher Zufall oder?
Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Ich weiß, dass Angststorung in Intervallen ablaufen, aber diesmal ist es recht lang, wo es mir wieder besser geht. Ich finde einfach, dass mir eine ambulante Therapie reichen würde. Meine Sorge ist, wenn ich in die tk gehe, ich mir die Sorgen und Erkrankungen der anderen wieder zu sehr annehme. Das ganze abzusagen wird bestimmt auch nicht so komplikationslos funktionieren bzgl. Krankengeld.
Könnte ich, wenn ich merke, dass es nach ein-zwei Wochen nichts für mich ist, dass ganze mit der Klinik abbrechen?

Vllt ist es auch die o. G. Ängstlich vermeidende persönlichkeit die aus mir spricht. Ich bin damit gerade leicht überfordert.

12.01.2024 09:29 • 01.02.2024 #1


23 Antworten ↓


Coru
Was ich mich frage wenn es dir nach eigener Einschätzung wieder gut geht und deine Ängste eigentlich gerade gut sind wieso möchtest du weiter im Krankengeldbezug bleiben?

Entweder bist du krank da würde die Tagesklinik machen oder du fühlst dich gut da würd ich mich nicht weiter krank schreiben lassen. Im Prinzip kannst du die Tagesklinik auch abbrechen. Ich würde das vorher mit deiner Therapeutin besprechen. Vielleicht möchte sie dich nicht mehr behandeln. Das machen nicht alle Therapeuten aber manche.

12.01.2024 10:08 • x 2 #2


A


Tagesklinik unschlüssig, Krankengeldbezug

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Benommen
@Coru Ich habe mich etwas ungünstig ausgedrückt. Ich bin nicht gesund, ich habe nach wie vor meine ängstlichen Gedanken, Symptome ABER es ist nicht mehr so heftig, dass icv nicht die Wohnung verlassen möchte oder aufgrund der Krankheitsängste zweimal die Woche zum Arzt rennen muss um mich abzusichern.

12.01.2024 10:13 • x 1 #3


Zwergeule
Zitat von Benommen:
vielleicht ist es auch die o. G. Ängstlich vermeidende persönlichkeit die aus mir spricht. Ich bin damit gerade leicht überfordert.

Jup du suchst gerade aktiv eine Ausrede.
Geh in die TK du hast nen Platz und schau, ob es dir hilft.

12.01.2024 11:48 • x 2 #4


Schlaflose
Zitat von Benommen:
vielleicht ist es auch die o. G. Ängstlich vermeidende persönlichkeit die aus mir spricht.

Nicht unbedingt. Ich habe auch diese Diagnose und war vor 15 Jahren 8 Wochen in der psychosomatischen Reha (aber nicht deswegen sonder, wegen meinen Schlafstörungen). Dort habe ich erst die Diagnose soziale Phobie und später in der ambulanten Therapie die Diagnose ÄVPS bekommen. In der Reha habe ich halt alles über mich ergehen lassen, in den Gruppentherapien so gut wie nie über mich gesprochen und einfach nur da gesessen. Was die anderen zu sagen hatten, hat mich einfach nur genervt, mehr nicht. Ich bin nicht der Typ, der die Sachen von anderen übernimmt. Krankheitsängste habe ich nie gehabt, das hat auch nichts mit ÄVPS zu tun. Die Reha habe ich nur gemacht, um meinem Chef zu zeigen, dass ich bereit bin, etwas zu unternehmen und war froh für 8 Wochen der Arbeit fernbleiben zu können. Wenn es gegangen wäre, hätte ich noch um Monate verlängert

12.01.2024 17:12 • x 1 #5


Benommen
An die, die bereits in der tk waren. Wie ist es, wenn ich merke , dass jene nichts für mich ist. Kann ich es problemlos abbrechen? Bekommt man dann Ärger mit der Krankenkasse?

13.01.2024 15:01 • #6


V
@Benommen
Wenn du Krankengeld beziehst, würde ich die TK nicht abbrechen. Du bekommt ja einem Bericht. Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn du die TK abbricht, du als arbeitsfähig entlassen wirst.
Hast du dich denn schon um einen anderen Job bemüht, wenn du zu deiner alten Arbeitsstelle nicht zurück willst?

13.01.2024 15:08 • x 1 #7


Benommen
@Violetta Danke dir für die Antwort. Ja habe bereits etwas neues, wo ich danach direkt starten könnte.
Mir gehts eben nur darum, dass ich mir etwas Druck nehmen möchte und zu jeder Zeit abbrechen kann, wenn ich merke, dass es nichts für mich ist.

13.01.2024 15:14 • #8


V
Abbrechen kann man immer. Wenn du definitiv eine neue Arbeitsstelle hast, ist das auch kein Problem, wenn du dann als arbeitsfähig entlassen wirst

13.01.2024 15:43 • x 1 #9


D
Zitat von Benommen:
An die, die bereits in der tk waren. Wie ist es, wenn ich merke , dass jene nichts für mich ist. Kann ich es problemlos abbrechen? Bekommt man dann Ärger mit der Krankenkasse?

Du kannst jeden Klinik Aufenthalt egal um welche Klinik es sich handelt, jederzeit beenden, auch gegen ärztlichen Rat, sofern Du nicht zwangsweise eingeliefert wurdest. Das hat auch keine Konsequenzen bei der Krankenkasse für Dich. Du könntest Dir sogar sofort eine neue Einweisung geben lassen und in eine andere Klinik gehen, sofern der behandelnde Arzt die Notwendigkeit attestiert. Du bekommst auch keine Krankschreibung von der Klinik über den tatsächlichen Aufenthalt hinaus ausgestellt. Solltest Du die wollen, könntest Du sie Dir dann bei deinem Arzt am Tag nach der Entlassung holen, sofern der Arzt Dich als arbeitsunfähig erachtet. Aufzwingen kann Dir eine Krankmeldung niemand und Du kannst auch eine laufende Krankmeldung jederzeit von Dir aus beenden, nur musst Du das der Krankenkasse eben mitteilen und natürlich gibts dann kein Krankengeld mehr.

14.01.2024 12:33 • x 1 #10


T
Zitat von Benommen:
@Coru Ich habe mich etwas ungünstig ausgedrückt. Ich bin nicht gesund, ich habe nach wie vor meine ängstlichen Gedanken, Symptome ABER es ist ...

ohne die anderen Antworten gelesen zu haben. Ich konnte das Haus gar nicht mehr verlassen. War dann in der TK. Musste sogar gefahren werden. Danach konnte ich im näheren Umfeld wieder einkaufen oder irgendwo in der Nähe nen Kaffee trinken. Dazu ambulante Therapie. Nach nun 1.5 Jahren ist die Panik zurück. Ich kann nach wie vor im Dorf einkaufen und den Kaffee trinken. Dafür erwischen mich die Panikattacken nun auch vermehrt grundlos zu Hause und neue körperliche Symtome kommen dazu. Ich rufe keinen Notarzt mehr. Aber bin seit Mittwoch nun erneut in der Tagesklinik. Denn wenn das schon zu Hause z.b. beim Kochen kommt, kann ich es nicht mal mehr vermeiden. Habe GA, Panikstörung, emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit vermeidendem Verhalten

14.01.2024 12:55 • #11


V
Zitat von Disturbed:
hat auch keine Konsequenzen bei der Krankenkasse für Dich

Mein Mann war in einer psychosomatischen Klinik. Er bezieht Krankengeld. Ihm wurde schon im Vorhinein mitgeteilt, dass, wenn er die Klinik ohne ersichtlichen Grund vorzeitig abbricht, er kein Krankengeld mehr bekommt. Er hat es natürlich durchgezogen. Wichtig ist nur, dass man arbeitsunfähig entlassen wird

14.01.2024 13:00 • x 1 #12


Schlaflose
Zitat von Trixie73:
Dafür erwischen mich die Panikattacken nun auch vermehrt grundlos zu Hause

Als ich 1987 PAs hatte war das auch so, dass sie mich auch zuhause grundlos überfielen. Das war aber meine Rettung, weil ich dann erleben konnte, dass nichts passiert (also keine Ohnmacht, kein Totumfallen, alle anderen Symptome waren mir egal) und das hat mir die Gewissheit gegeben, dass es dann draußen auch nicht passiert. Nachdem ich nach der ersten PA in einer Buchhandlung 2 Wochen nur zuhause verbracht habe, bin ich wieder raus, weil die Weihnachtsferien vorbei waren und ich zur Uni wollte. Nichts auf der Welt hätte mich davon abhalten können, mein geliebtes Studium deswegen zu vernachlässigen. Und es war auch so, dass ich immer und überall grundlos PAs bekam, aber wie erwartet passierte nichts. Ich ließ die PAs einfach still und leise über mich ergehen und nach einem halben Jahr waren sie weg.

14.01.2024 13:11 • x 1 #13


H
@Schlaflose Da hast du heutzutage keine Panikattacken mehr ,doch Schlafstörungen immer noch ?Da sind die Angst und Panik bei dir durch aussitzen einfach weg?

14.01.2024 13:26 • #14


D
Zitat von Violetta:
Mein Mann war in einer psychosomatischen Klinik. Er bezieht Krankengeld. Ihm wurde schon im Vorhinein mitgeteilt, dass, wenn er die Klinik ohne ersichtlichen Grund vorzeitig abbricht, er kein Krankengeld mehr bekommt. Er hat es natürlich durchgezogen. Wichtig ist nur, dass man arbeitsunfähig entlassen ...

Natürlich bekäme er nur weiter Krankengeld, wenn er nahtlos weiter krankgeschrieben ist, die Krankschreibung kann aber nach Abbruch durch jeden anderen Arzt erfolgen, mit der entsprechenden Diagnose. Im übrigen ist ein „ersichtlicher Grund“ alles und nichts. Ein Abbruch kann immer begründet werden, indem man sich nicht „richtig“ behandelt sieht und dies erläutern kann. Aber natürlich erzählt einem die Krankenkasse oder auch die Klinik gerne auch mal „etwas“ das keiner gesetzlichen Grundlage entspricht um eigene Interessen zu vertreten, meist um Geld zu zu sparen. Bei einer Zwangseinweisung ist ein Abbruch natürlich nicht so ohne weiteres möglich. Die muss aber gerichtlich Verfügt sein.

14.01.2024 13:43 • x 1 #15


V
@Disturbed
Ich wäre trotzdem vorsichtig damit, und würde es nicht darauf ankommen lassen.

14.01.2024 14:13 • #16


D
Zitat von Violetta:
@Disturbed Ich wäre trotzdem vorsichtig damit, und würde es nicht darauf ankommen lassen.

Das kannst Du ja sein und es einfach lassen. Allerdings basiert das was ich schreibe auf meinen Erfahrungen, die auch gesetzlich klar geregelt sind. Als ich einen Klinikaufenthalt vorzeitig abbrach und mich am nächsten Tag von meinem Psychiater weiter krankschreiben lies und mir eine neue Einweisung habe geben lassen, bin ich 3 Wochen später in eine andere Klinik gegangen. Da kam nichts negatives seitens der Krankenkasse, weil ich sagte, dass es in der ersten Klinik vom Setting her für mich nicht passte. So what? Selbst die Ärztin der ersten Klinik sagte mir, obwohl sie ja in den Entlassbericht schreiben müsste, dass ich die Klinik gegen ärztlichen Rat verlasse, hätte das keinen Einfluss auf weitere Klinikaufenthalte, denn wenn diese medizinisch induziert sind kann die Krankenkasse das nicht verweigern. Und medizinisch induziert ist sie, wenn der behandelnde Arzt es sagt und eine Einweisung ausstellt. Was das Krankengeld angeht, da darf man halt wie schon gesagt, keine Lücke haben im Verlauf. Sollte der MD der Krankenkasse Zweifel an der Erkrankung haben, kann er aber zu einer Begutachtung einladen.

15.01.2024 00:42 • x 1 #17

Sponsor-Mitgliedschaft

Benommen
@Trixie73 Danke für deinen Erfahrungsbericht. Das hört sich ja nicht gut an, dass es dir min erneut so schlecht geht. Ich hoffe, dass die due tk neuen input und Sicherheit gibt.

15.01.2024 20:55 • x 1 #18


Benommen
@Disturbed Vielen Dank für deine wertvolle Erfahrung.

15.01.2024 20:57 • #19


Schlaflose
Zitat von Hilde77:
@Schlaflose Da hast du heutzutage keine Panikattacken mehr ,doch Schlafstörungen immer noch ?Da sind die Angst und Panik bei dir durch aussitzen einfach weg?

Seitdem hatte ich keine derartigen Panikattacken mehr. Damals hatte ich aber die Schlafstörungen nicht, zumindest nicht in der extremen Form wie später. Die fingen erst ein paar Jahre später an, als ich meine erste Stelle als Lehrerin antrat.
Aussitzen würde ich das nicht bezeichnen. Es war eher das klassische Konfrontieren.

15.01.2024 21:29 • #20


A


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Univ.-Prof. Dr. Jürgen Margraf