Pfeil rechts
5

Benommen
Ich bin seit einigen Wochen krankgeschrieben, aufgrund einer psychischen und physischen Erkrankung heraus. Jetzt meine Frage an Euch .

Eine Kündigung, auch während einer Krankschreibung ist ja prinzipiell rechtens.
Nun habe ich im Internet nachgelesen, dass der errechnete krankengeldbezug auch nach einer Kündigung weiter bestehen bleibt. Ist das korrekt?

Ich bin nach wie vor ungekündigt, mein Vertrag läuft mitte nächsten Jahres aus. Ich werde aber definitiv noch einige Zeit eine AU erhalten.

Es wäre natürlich eine Entlastung, wenn ich weiß, dass man finanziell im krank abgesichert bleibt.

27.06.2023 08:54 • 27.06.2023 #1


6 Antworten ↓


rednaxela
Zitat von Benommen:
Ist das korrekt?

Grundsätzlich ja.
Wenn du im bestehenden Arbeitsverhältnis krank wirst und dann gekündigt wirst, erhältst du weiter Krankengeld.
Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld ist 78 Wochen.

27.06.2023 09:09 • x 1 #2


A


Krankengeldbezug trotz Kündigung?

x 3


Benommen
@Gürteltierfan ja, so hatte ich das aufgefasst.
Vielen Dank

27.06.2023 09:40 • x 1 #3


rednaxela
Gerne.
Soweit ich weiß, müsstest du dich trotzdem Arbeitslos melden.
Aber kein Arbeitslosengeld beantragen, weil du ja krank bist.

27.06.2023 09:41 • x 1 #4


456-abc
@Benommen Ja das ist korrekt. Wenn du dir unsicher bist kannst du zur ÖRA gehen, die öffentliche Rechtsauskunft

27.06.2023 10:05 • x 1 #5


Benommen
@Gürteltierfan hoffen wir, dass es nicht soweit kommt
Aber gut zu wissen

27.06.2023 10:10 • x 1 #6


Benommen
@456-abc Dankeschön für den Tipp

27.06.2023 10:10 • #7





Auch interessant

Hits

Antworten

Letzter Beitrag