Benommen
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Eine Kündigung, auch während einer Krankschreibung ist ja prinzipiell rechtens.
Nun habe ich im Internet nachgelesen, dass der errechnete krankengeldbezug auch nach einer Kündigung weiter bestehen bleibt. Ist das korrekt?
Ich bin nach wie vor ungekündigt, mein Vertrag läuft mitte nächsten Jahres aus. Ich werde aber definitiv noch einige Zeit eine AU erhalten.
Es wäre natürlich eine Entlastung, wenn ich weiß, dass man finanziell im krank abgesichert bleibt.
🍀
• • 27.06.2023 #1