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9

N
Hallo,

mir geht es seit vielen Jahren psychisch nicht gut. Ich habe mehrere ambulante Therapien gemacht und war Anfang des Jahres in einer psychiatrischen Tagesklinik. Aktuelle Diagnose ist Depression. Bin zur Zeit krankgeschrieben und arbeitslos.
Habe jetzt gerade einen Brief von der Krankenkasse bekommen. Sie schreiben, meine Ärztin habe eine Reha-Maßnahme empfohlen und ich müsse jetzt den beiligenden Antrag ausfüllen.

Ich weiß nicht, welche Ärztin damit gemeint ist. Wahrscheinlich die Psychiaterin. Allerdings hat mir gegenüber noch nie jemand eine Reha erwähnt. Weder Psychiaterin, noch Psychologe, Hausarzt oder Therapeuten in der Tagesklinik.

Was genau ist eine Reha überhaupt? Was wird da gemacht? Wo ist der Unterschied zu einer Akutpsychiatrie?

Hatte der Ärztin gesagt, dass ich nicht noch mal in eine Klinik möchte - egal ob Tagesklinik oder stationär - da mir dies nicht geholfen hat. Ich bin der Meinung, ich brauche eine langfristige ambulante Psychotherapie. Versuche zur Zeit auch, einen Platz zur Psychoanalyse zu bekommen, aber gibt natürlich lange Wartelisten.
Bei den bisherigen Therapien (VT und TP) hatte ich das Gefühl, nicht verstanden zu werden und viel zu wenig Zeit zu haben, um überhaupt zu erzählen, worum es geht/wer ich bin/welche Probleme ich habe. Es wird immer gleich an einer Lösung gearbeitet. Ohne Erfolg. Reha wäre ja wieder nur ein paar Wochen und meiner Meinung nach daher komplett sinnlos.

Laut Brief der Krankenkasse bin ich zur Mitwirkung verpflichtet und habe daher jetzt Angst, dass mir das Krankengeld gestrichen wird, wenn ich die Reha ablehne.

Grüße
Natalie

13.04.2019 13:51 • 18.08.2019 #1


27 Antworten ↓


I
Egal was man die als Antwort gibt, du hast sowieso keine Lust , oder keine Ziele, keine Motivation.

13.04.2019 14:08 • #2


A


Reha hilfreich? Unterschied zur Akutpsychiatrie?

x 3


N
Find deine Antwort sehr vorwurfsvoll und nicht hilfreich.

Ja, ich habe keine Motivation. Stimmt. Und daher wird mir die Reha ja auch nicht helfen. Aber was mach ich jetzt?
Ist das denn meine Schuld, dass ich keine Motivation habe? Ist nicht genau das Teil des Problems? Und dies möchte ich - wie geschrieben - bearbeiten, in einer langfristigen Psychotherapie.
Ich kann doch nicht einfach einen Knopf drücken und plötzlich ist die Motivation da?

13.04.2019 14:17 • #3


I
Nein natürlich kannst du keinen Knopf drücken. Aber das was ich bisher von dir gelesen habe, hat mir den Anschein gegeben, dass du keinen Rat annehmen kannst, weil du der Meinung bist, dass sowieso nichts hilft.
Du schreibst oft, dass dich die Ärzte und co nicht verstehen.
Ich habe bei dir das Gefühl, dass du ein wenig die Hoffnung aufgeben hast.
Aber die Motivation kommt halt nicht von alleine. Wenn du deine Krankheit besiegen möchtest, musst du kämpfen, auch wenn es vielleicht heißt , dass du Sachen vielleicht mehr als einmal ausprobieren musst.

Wer nicht mehr kämpft , hast bekanntlich schon aufgegeben

13.04.2019 14:59 • #4


E
Die von der Kasse schreiben gerne freundlich und scheinheilig, als ob die helfen wollen. Gerne behaupten die auch unwahren Kram. Fakt ist aber meistens, dass die einen hintergehen wollen und in die Erwerbsunfähigkeitsrente schicken wollen. Wenn dich die Kasse auffordert eine Reha zu beantragen, musst du das. Falls dir dein Arzt keine Rehafähigkeit bescheinigt, musst du diese nicht antreten. Pass auch dass du nichts unterschreibst im Rahmen des Antrags, dass die Kasse beiberfolglosrer Reha für dich einen Rentenantrag stellen darf.

Kurz gesagt, Reha hat das Ziel, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und ins Berufsleben zu reintegrieren. Ist man dazu gesundheitlich nicht in der Lage, bleibt nur stationäre Behandlung auf Einweisung (akut) oder ambulante Behandlungen ng. Du kannst zu keiner Behandlung gezwungen werden, jedoch ist eine gewisse Mitwirkung gefordert

13.04.2019 16:14 • x 1 #5


la2la2
Zitat von Natalie89:
Habe jetzt gerade einen Brief von der Krankenkasse bekommen. Sie schreiben, meine Ärztin habe eine Reha-Maßnahme empfohlen und ich müsse jetzt den beiligenden Antrag ausfüllen.

Bei der Kasse anrufen und fragen, welcher Arzt das war. Und beim nächsten Arzttermin dem Arzt sagen sagen, dass er/sie in Zukunft gefälligst offen mit dir sprechen soll und das vollkommen inakzeptabel ist, hinter deinem Rücken irgendwas zu entscheiden und zu beantragen.



Zitat von Natalie89:
Hatte der Ärztin gesagt, dass ich nicht noch mal in eine Klinik möchte - egal ob Tagesklinik oder stationär - da mir dies nicht geholfen hat.

Bestehe diesmal darauf in eine psychosmatische Reha zu kommen, NICHT psychiartrische Reha - falls es wirklich zu einer Reha kommt. Wobei ich jetzt spontan nicht weiß, ob bei Reha auch zwischen psychiartrisch und psychosomatisch unterschieden wird.
Der Hauptunterschied ist, dass pschiartrisch meist vollkommen willkürlich irgendwelche Medikamente ausprobiert werden, bis der Patient sich nicht mehr beschwert. Und in der Psychosomatik Medikamente nur, wenn es unbedingt sein muss und Gesprächstherapie usw. im Vordergrund steht.

13.04.2019 17:05 • x 1 #6


F
Wird die Reha von der KK, Agentur für Arbeit oder Jobcenter empfohlen bleibt dir kaum was anderes übrig als es durchzuziehen.....du kannst sonst Anspruch auf Krankengeld bzw. ALG I/II verlieren. Alternativ wäre nur, wenn ein Arzt dich rehaunfähig schreibt - da kann aber die KK auch selbst ein Gutachten vom MDK in Auftrag geben und da die KK sparen will......

13.04.2019 17:07 • x 1 #7


Schlaflose
Zitat von schnapper:
Fakt ist aber meistens, dass die einen hintergehen wollen und in die Erwerbsunfähigkeitsrente schicken wollen.


Genau das soll eine Reha verhindern bzw. es wird dort festgestellt, ob man erwerbsfähig ist oder nicht, denn die Rehakliniken werden von der Rentenversicherung getragen. Und meistens wird man nicht als erwerbsunfähig eingestuft. So ist weiterhin die Krankversicherung für die Zahlung des Krankengeldes zuständig, aber längstens für 78 Wochen. Danach wird man ausgesteuert. Und das soll durch die Reha auch bestenfalls verhindert werden.

14.04.2019 10:39 • #8


N
Hallo,

ich habe die Reha mittlerweile beantragt und diese wurde jetzt von der Rentenversicherung genehmigt.

Wie oben geschrieben, wollte ich von Anfang an keine Reha, wurde aber von der Krankenkasse dazu aufgefordert, diese zu beantragen (allerdings nicht mit der 10 Wochen Frist, von der ich schon öfter gelesen habe und auch ohne Rechtsbelehrung).

Ich habe sehr schlechte Erfahrungen in einer (verhaltenstherapeutischen) Tagesklinik sowie bei einer ambulanten Verhaltenstherapie gemacht und möchte die Reha nicht, da ich befürchte, hier ähnliche Erfahrungen zu machen. Vor allem durch die zeitliche Begrenzung fühle ich mich dort sehr unter Druck, und ich benötige vor allem Gespräche, welche dort ja eher knapp sind. Ich habe bereits eine psychoanalytische Therapie beantragt und warte noch auf die Entscheidung. Ich denke, dass mir diese sehr viel nachhaltiger helfen würde als eine Reha.

Insgesamt geht es mir zur Zeit besser und ich denke, eine Verlängerung der AU (aktuell bis Ende Juli) ist nicht notwendig.

Was passiert, wenn ich die Reha (wäre schon nächste Woche) jetzt absage? Sollte ich nur die Rentenversicherung informieren oder auch die Krankenkasse?
Wird auf jeden Fall das Krankengeld gestrichen? Ab wann würde es gestrichen? Hab bis Ende Juni bereits Krankengeld ausgezahlt bekommen und würde dann ab August erstmal ALG 1 beantragen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße
Natalie

01.07.2019 13:24 • #9


F
Die Ämter, egal ob Kk oder Arge oder JC dürfen das Geld streichen weil sie dir fehlende Mitwirkung unterstellen können. Wenn Absagen zum behandelnden Arzt und Rehaunfähig schreiben lassen!
Oder antreten und den ganzen ne Chance geben. Bei Abbruch nach Versuch hast oft weniger bis keine Konsequenzen.

01.07.2019 17:08 • #10


E
Abbruch oder Bescheinigung als nicht rehafähig kann bedeuten, dass Erwerbsunfähigkeitsrente fällig wird. Kassen sind gerne so fies und lassen sich mit dem Antrag unterschreiben, dass sie im Falle des Scheiter den Rentenantrag stellen dürfen.

Ohne Rechtsbehelfsbelwhrubg war und ist die Aufforderung der Kasse nichtig. Wenn die mit Konsequenzen Dro., Klage gegen die Kasse einreichrn. Kostet nix am Sozialgericht.

01.07.2019 17:59 • x 1 #11


Schlaflose
Zitat von schnapper:
Abbruch oder Bescheinigung als nicht rehafähig kann bedeuten, dass Erwerbsunfähigkeitsrente fällig wird. Kassen sind gerne so fies und lassen sich mit dem Antrag unterschreiben, dass sie im Falle des Scheiter den Rentenantrag stellen dürfen.


Wenn das so einfach wäre, wäre es schön. Aber da im Normalfall die Rentenversicherung die Reha finanziert, wird sie beim Absagen oder Abbruch der Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ablehnen. Dann gibt es nur noch die Option Hartz IV, wenn man weiterhin arbeitsunfähig ist und die Kasse einen nach 78 Wochen aussteuert und kein Krankengeld mehr zahlt.

02.07.2019 05:44 • x 1 #12


F
Zitat von Schlaflose:
Wenn das so einfach wäre, wäre es schön. Aber da im Normalfall die Rentenversicherung die Reha finanziert, wird sie beim Absagen oder Abbruch der Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ablehnen. Dann gibt es nur noch die Option Hartz IV, wenn man weiterhin arbeitsunfähig ist und die Kasse einen nach 78 Wochen aussteuert und kein Krankengeld mehr zahlt.

Sehe ich auch so. Die RV beruft sich dann auf Reha vor Rente und bei Abbruch gibts keine Leistungsbeurteilung und dadurch keine Rente.

02.07.2019 07:53 • #13


N
Danke für eure Antworten!

Wie oben geschrieben, werde ich keine EU-Rente beantragen. Ich werde nach Ablauf der aktuellen AU zur Arbeitsagentur gehen und ALG 1 beantragen. Nicht weil das Krankengeld ausläuft, sondern weil ich ernsthaft wieder arbeitsfähig bin und eine neue Arbeit suchen werde.

Die Frage ist jetzt:
Kann die Absage der Reha dazu führen, dass ich irgendwann in der Zukunft mal Probleme mit der Rentenversicherung bekomme? Wer weiß was passiert, vielleicht brauche ich irgendwann (in ein paar Jahren) doch mal eine Reha oder sogar EU-Rente. Gibt es dann noch Konsequenzen aus dem jetzigen Verhalten?
Wird das Krankengeld definitiv sofort gestrichen oder kann es bei guter Begründung der Reha-Absage zumindest noch bis Ende der AU, also noch ca. drei Wochen, gezahlt werden?

02.07.2019 09:14 • #14


F
Na wenn du sagst...Danke bin wieder gesund und geh voraussichtlich bald wieder arbeiten, dann sind die froh, Geld gespart. Die Reha ist ja dazu da die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.....wenn du schon wieder Arbeiten kannst, dann brauchst die Reha ja nicht. Wenn du allerdings ALG 1 beziehst und du dich immer wieder AU schreiben lässt dann kann die AFA verlangen, dass du zur Reha gehst....zwingen können sie dich zwar nicht, aber Geld streichen.

02.07.2019 09:22 • #15


Safira
Hallo Natalie, so wie ich das jetzt gelesen habe wurde diese Reha angeordnet und soll bereits nächste Woche losgehen? Dann mach Dir einen schönen Urlaub dort. Du fühlst Dich im Moment stabil, also mach Dir einen schönen Urlaub auf kosten der Kasse.
Man wird ja nicht den ganzen Tag mit Anwendungen zu tun haben. Gibt genug Freizeit. Sehe es positiv.
Je weniger Du erwartest desto besser kann es werden. Mach Dir eine schöne Zeit vor dem Einstieg ins Berufsleben.
Absagen würde ich die Reha auf gar keinen Fall

02.07.2019 09:29 • x 1 #16


la2la2
Zitat von Natalie89:
Die Frage ist jetzt:
Kann die Absage der Reha dazu führen, dass ich irgendwann in der Zukunft mal Probleme mit der Rentenversicherung bekomme?

Hast du schon irgendwas gemacht?
Wenn nicht und das ein 0815 Standardbrief war: Post geht auch schonmal verloren..... einfach wegschmeißen und abwarten. Du hast NIE was bekommen. Wäre die einfachste Lösung......
Und die nächsten 2 Wochen nur ans Telefon gehen bei bekannten Nummern. Bis du Post bekommst, warum du nicht erschienen bist, ist der Platz schon längst leider wieder vergeben....

Außerden:
Zitat von Natalie89:
Habe jetzt gerade einen Brief von der Krankenkasse bekommen. Sie schreiben, meine Ärztin habe eine Reha-Maßnahme empfohlen und ich müsse jetzt den beiligenden Antrag ausfüllen.

Wenn die nochmal nachfragen: Bestehe auf die Information WELCHER Arzt diese Empfehlung ausgesprochen hat. Und dann hau bei dem Arzt mal auf den Tisch, dass der gefälligst mit dir zu sprechen hat und nichts hinter deinem Rücken zu entscheiden hat.....

02.07.2019 10:01 • #17

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E
Zitat von Schlaflose:
Aber da im Normalfall die Rentenversicherung die Reha finanziert, wird sie beim Absagen oder Abbruch der Reha einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ablehnen. Dann gibt es nur noch die Option Hartz IV, wenn man weiterhin arbeitsunfähig ist und die Kasse einen nach 78 Wochen aussteuert und kein Krankengeld mehr zahlt.


Das kann nicht sein. Dann muss es die EU Rente gegeben, Harzt 4 setzt voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, das ist bei anhaltender Arbeitsunfähigkleit nicht der Fall. Wen di Reha nicht geht, Reha hat der Ziel der Reintegration in den Arbeitsmarkt. Natürlich kann es ohne so eine Beurteilung schwieriger werden, letzendlich muss der anspruch aber bestehen und kann sich gerichtlich eingeklagt werden. Da zählt der Reha Bericht eh nicht wirklich, sondern Berichte von Ärzten, bei denen man bereits war. Ist wie mit de MDK, vor Gericht wird deren Beurteilung in der Regel in der Luft zerissen. Es wird ein eigenstöndiges Gutachten erstellt. Bei solchen Sache rate ich nur, Kontakt zu einem Anwalt für sozialrecht aufzunehmen.

02.07.2019 18:18 • #18


Christian17
Zitat von schnapper:
Das kann nicht sein. Dann muss es die EU Rente gegeben, Harzt 4 setzt voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, das ist bei anhaltender Arbeitsunfähigkleit nicht der Fall.

Das stimmt nicht. Hartz 4 bekommt man auch, wenn man auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig ist und dem Arbeitsmarkt für diese Zeit nicht zur Verfügung steht.
Der Anspruch auf Hartz 4 entfällt nur, wenn man EU-Rente bekommt.
Falls die EU Rente zu niedrig ist, kann man eventuell mit der Grundsicherung aufstocken.

02.07.2019 19:04 • x 1 #19


E
Das läuft vermutlich häufig so, wiel es keiner prüft. Rein rechtlich ist as aber korrekt, dass man dann keinen Anspruch auf Harzz 4 hat, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. In dem Fall gibt es sozialhilfe oder EU Rente.

Siehe dazu Text der Craitas:
Wenn Sie dauerhaft erwerbsunfähig sind, bekommen Sie bei Bedarf grundsätzlich Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Der Antrag wird bei der Kommune vor Ort gestellt.

Text von Harziv.org
Voraussetzung für die Leistungen durch das Arbeitslosengeld II ist grundlegend, dass es sich um einen erwerbsfähigen Antragsteller handelt. Sollte der Antragsteller nicht erwerbsfähig sein oder bereits das Rentenalter erreicht haben, so besteht kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sondern Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.

Sozialhilfe ist genausoviel wie Hartz 4, deswegn auch recht egal.

02.07.2019 19:54 • #20


A


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Univ.-Prof. Dr. Jürgen Margraf