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E
Solange man nicht zu aufgefordert worden ist, Sozialhilfeo der Eu Rente zu beanzragen oder über diese noch nicht entschieden ist, gibt ees selbstverständöich harzt 4. Da greift die Nahtlosigkeitsregelung nach §145 SGB III.

Und wie geasgt letzednlich egal, muss auch nicht zwingend sein, die ganze überprüfung und bürokratie. Einem selbst bringt es aber unter Umständen schutz vor Drangsalierung durch das Jobcenter.

02.07.2019 20:07 • #21


Christian17
Um EU-Rente zu kriegen, muss die Rentenversicherung einen aber erstmal Erwerbsunfähig einstufen. Wenn die Rentenversicherung das ablehnt, steht man dem Arbeitsmarkt offiziell zur Verfügung, egal ob man in Wirklichkeit arbeiten kann oder nicht.

02.07.2019 20:12 • x 2 #22


A


Reha hilfreich? Unterschied zur Akutpsychiatrie?

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E
In der Tat, und macht ja praktisch auch wenig aus.

02.07.2019 20:16 • #23


Schlaflose
Zitat von schnapper:
Das läuft vermutlich häufig so, wiel es keiner prüft. Rein rechtlich ist as aber korrekt, dass man dann keinen Anspruch auf Harzz 4 hat, weil man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. In dem Fall gibt es sozialhilfe oder EU Rente.

Hartz IV ist doch das Gleiche wie Sozialhilfe. Hartz IV gibt es in zwei Arten: als Sozialhilfe, wenn man arbeitsunfähig ist und einem kein Krankengeld mehr zusteht oder als ALG2, wenn man arbeitsfähig ist, aber keine Arbeit findet.

03.07.2019 06:27 • #24


E
Na wenn das so ist, fallen ALG 2 und Sozialhilfe also unter Hartz 4. Irgdeneinen Unterschied musste es ja auch geben, auch wenn Hartz 4 im volksmund immer für Alg 2 verwendet wird.

03.07.2019 13:52 • #25


Safira
Zitat von schnapper:
auch wenn Hartz 4 im volksmund immer für Alg 2 verwendet wird.

das ist die Klassen Trennung

03.07.2019 13:53 • #26


Christian17
Der einzige Unterschied zwischen ALG 2 und Sozialhilfe ist der Name.
Beim Jobcenter heißt es ALG 2 und beim Sozialamt heißt es Sozialhilfe oder Grundsicherung.

03.07.2019 20:01 • #27


N
Hallo,

ich hatte ja gefragt, welche Konsequenzen mich erwarten, wenn ich die Reha absage. Hier mal zur Info wies ausgegangen ist:

Hab die Reha schriftlich abgesagt. Kurz danach kam von der Krankenkasse ein Brief, dass ich das nur mit ärztlicher Genehmigung darf und ggf. kein Krankengeld gezahlt wird. Meine Ärztin hat die Absage leider nicht unterstützt. Hab dann trotzdem einen Widerspruch an die Krankenkasse geschickt. Hab nochmal erläutert, dass meine Arbeitsunfähigkeit ja sowieso in wenigen Wochen endet und daher meiner Meinung nach keine Reha notwendig ist.
Kurz drauf war das Krankengeld dann auf meinem Konto Und meine gewünschte ambulante Therapie wurde auch genehmigt.

Grüße
Natalie

18.08.2019 13:53 • #28





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