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P
Hallo,

Ich habe da ein großes Problem, wobei mir bisher niemand weiterhelfen konnte.

Ich möchte von zuhause ausziehen, da die Situation eifnach nicht mehr ertragbar ist. Ich drehe mich mit meinem Therapeuten nun bald 1 Jahr im Kreis. Mein Psychiater wird ein Attest/Bericht schreiben. Ich war auch schon auf dem Eingliederungsamt, die sagten ich müsse mir erst eine WOhnung suchen, die Mietbescheinigung ausfüllen lassen, das vorzeigen und dann wird entschieden ob die MIete übernommen wird. Da hilft mir, wenn auch sehr schleppend, meine Sozialarbeiterin. Die Frage aber was wichtiger ist:

WIe stelle ich das überhaupt an, dass ich die CHance auf eine WOhnung habe, ohne das der Vermieter gleich sagt, ne, Psychisch Krank und keine Arbeit das wollen wir nicht.

Mein Psychologe sagte sagte auch, dass es nicht einfach wird. Deswegen dachte ich, stelle ich mal hier die Frage vll kann mir jemand einen Tipp geben, damit ich bei einer Wohnungsbesichtigung bessere Chancen habe statt gleich abgedrückt zu werden.

15.09.2011 18:09 • 24.09.2011 #1


21 Antworten ↓


O


Hi Grüß Dich

Da ich schon oft umgezogen bin und auch nicht gerade immer die idealen Vorausetzungen hatte erkläre ich Dir das mal ein wenig.

So wie es ausschaut haste ja nu schon das OK vom Sozi das die , die Miete den Umzug und die Kaution komplett übernehmen hoffe ich. Übrigens auch die ersten Möbel . Von der Waschmaschine bis zum fernseher bekommste alles gestellt.

Mußte nur alles beantragen beim Sozialamt.

Die Kaution übernehmen sie beim ersten Auszug aus dem Elternhaus komplett und den Umzug auch . Allerdings nur beim ersten Auszug. Später nicht mehr

Du mußt dem Vermieter nicht auf die Nase binden das Du psychisch krank bist. Dazu besteht keine Verpflichtung. Es sei denn Du wärst Pyromane und möchtest das Haus abfackeln.hihi

Du brauchst nicht mal zu erwännen das Du vom Sozi kommst. Die Mietbescheinigungen nimmst Du bitte mehrfach vom Amt oder Rathaus mit. Für jeden potentiellen Vermieter eine. Also so 10 Stück ? Steck ein die kosten nix und die die übrig bleiben kannste später noch gebrauchen

So. Wenn Du alleinstehend bist, haste ein Anrecht auf eine 45 qm große Wohnung -möglichst nicht vor 1998 gebaut und die Warmiete sollte 380 Euro nicht übersteigen so viel ich weiss.Doch da kannste auf dem Sozi ja nochmal genau nachfragen.

So. Nu haste mehrere Möglichkeiten. Erstens Du schreibst schön sauber Zettel die Du in deiner Umgebung an Telefonzellen oder Bushaltestellen und Einkaufsmärkten mit Tesa anklebst, oder Du inserierst z.B. auf Quoka.de kostenlos im Netz unter Mietgesuche oder Du lässt Dir von der Sozialarbeiterin eine Wohnung empfehlen. Letzere Möglichkleit würde ich nicht in Betracht ziehen nach Möglichkeit weil es meist Viertel sind wo nur die gestrandeteten Existenzen wohnen und wo meist Dogs und Alk eine große Rolle spielen.

So. angenommen Du findest einen vermieter und der fragt Dich was Du so machst. dann sagst Du einfach Das Du eine Ausbildung beginnen möchtest und die Mietbescheinigung für einen Wohgeldantrag brauchst. Vom Sozi kein Wort Muss nicht sein.

Falls doch hast Du immer noch das Hammer Argument in der Hand das es keine sicherere Mieteinahmequelle gibt als das Sozialamt welches die Miete monatlich selbstverständlich dirkt an den Vermieter übersweist . Den Restbetrag zum Leben bekommste auf die Bank.

Ergo Girokonto anlegen. Geh zur Sparkasse da bekommste ohne ein Wort auch nen Dispo wenn die ersten Einkünfte da sind regelmäßig. Der ist nicht hoch, aber er kann Dir manchmal den Ar. retten

Wenn Du eine Zusage vom Vermnieter hast. genügt ein Anruf beim Sozi und Du gibst die qm und die Miethöhe an und wenn ein Ok. kommt-sofrt den Mietvertrag unterschreiben- kopieren und Kopie aufs Sozi schicken oder bringen und sagen das Du möchtest das die Miete direkt vom Sozi überwiesen wird.

das hat den Grund das Du nicht mal in verlegenheit kommst das Mietgeld auszugeben und plötzlich dadurch die Wohnung wieder zu verlieren ! Ganz wichtig !


So. Ab jetzt haste 360 Euro im Monat zur Verfügung. Miete ist da schon überwiesen. Das haste zum Essen kaufen Strom bezahlen (ca. 50 Euro) im Monat kannste für Strom rechnen.
und zum Leben sprci Bekleidung kaufen. Sommer oder Winterbekleidung gibts nicht mehr extra wie früher . Mußte davon selbst bezahlen.

Was de noch brauchst ist eine Haftpflichtversicherung die de alle halkbe Jahre überweist. Mußte machen ist Pflicht und bewahrt Dich davor bei Schäden die Du bei anderen verursachst (Scheibe kaputtgegangen oder ins Auto gelaufenb-der andre ist ausgewichen und an den baum gefahren usw. das der Scghaden und die Behandlungskosten übernommen werden ) Die Versicherung dem Sozi vorlegen (kriegste bezahlt )

Dann kannste Möbel beantragen. Alles inklusive TV.

Und nun viel Erfolg bei Deiner Wohnungsuche


Hoffe ich konnte helfen

18.09.2011 09:34 • #2


A


Wohnungssuche-Wie am besten vorgehen?

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L
Was man kann Möbel und alles beim Amt beantragen?? Da kann ich mir eine einbauküche aussuchen und einen Flachbild oder wie??

Da bracuht man ja gar nicht zu arbeiten...... Ich persönlich finde sowas nicht gerecht. Einige reißen sich den Hintern auf und andere bekommen alles ..... geschoben.....

@pierre ist nicht böse gemeint und kommt immer auf die Situation drauf an....

18.09.2011 10:30 • #3


G
Ozonik,

begreif doch bitte, dass du mit deinen Erfahrungen und Ratschlägen offenbar immer von einem über 24-jährigen Erwachsenen der untersten sozialen Schicht ausgehst, und das noch vor der HartzIV-Zeit! Gib doch bitte nicht immer wieder diese falschen Informationen!

Erste Voraussetzung dafür, dass ihm alles vom Amt bezahlt wird, wäre die, dass er und seine Eltern die Bedürftigkeitsvoraussetzungen erfüllen! Das muss in einem aufwändigen Antrags- und Prüfungsverfahren erst nachgewiesen werden! Wenn das nicht vorliegt, gibt es natürlich kein Geld - andernfalls wäre ja jeder blöd, der für seine Miete und Anschaffungen ARBEITET!

Zum anderen, wenn er volljährig, aber unter 25 Jahre alt ist, braucht er eine entsprechende aussagekräftige Bescheinigung von seinem Psychotherapeuten/Arzt, dass es für seine psychische Gesundheit unumgänglich ist, von zu Hause auszuziehen. Und mit dieser muss er zum Amt (je nach Stadt ist das ein anderes Amt, dass muss er herausfinden - es kann das Jobcenter sein, die Arbeitsagentur, die ARGE, evtl. auch das Sozialamt).

Nächste Frage: Warum wohnst du denn überhaupt noch bei denen Eltern, Pierre? Was machst du derzeit? Gehst du noch zur Schule? Machst du eine Ausbildung, studierst du?

Bist du volljährig? Bist du älter als 24?

Zitat:
So wie es ausschaut haste ja nu schon das OK vom Sozi das die , die Miete den Umzug und die Kaution komplett übernehmen hoffe ich.
Genau das hat er ja offenbar nicht. Sondern den doofen und gefährlichen Rat, zuerst einen Mietvertrag zu machen und dann beim Amt nachzufragen, ob die die Miete übernehmen. Das bedeutete im Klartext: Wenn das Amt nicht zahlt, muss er die Miete selber zahlen oder seine Eltern, denn an einen Vertrag ist man ja gebunden! Eine Kündigung des Vertrags kann im Normalfall erst nach Beginn des Vertrages erfolgen, und die K-Frist ist mindestens 3 Monate. Also ist der Rat, den er da bekommen hat, haarsträubend. Und von einer vorhandenen Zusage kann keine Rede sein.

18.09.2011 11:00 • #4


O
Er hat doch gesagt das es ein unzumutbarer Zustand ist und er hat schon die Mietbescheinigungen vom Sozi


Außerdem Gast B Du wandelndes Gesetzbuch, war es kein dämlicher Rat . Ich habe geschrieben das er wenn der Mietvertrag vom Vermieter zugesagt wird er auf dem Amt anrufen soll und die daten durchgeben . Wenn er dann das Ok bekommt , kann er unterschreiben und euine Kopie des Mietvertrages hinschicken . Also ist er abgesichert !

Und die Arge hat mit einer Wohnung mal gar nichts zu tun . Wenn er da Geld bekommt wird das mit der Sozialhilfe verrechnet. Die Arge bezahlt gar keine Wohnungen !

Abgesehen davon habe ich keinen doofen und gefährlichgen Rat gegeben. Wenn er schon Mietbescheinigungen vom Sozi bekommen hat, geh ich davon aus das die auch die Miete übernehmen. Zumindest hat er sich so ausgedrückt.

Und ja man bekommt BEIM ERSTEN AUZUG alles gestellt. Ein Flat wirds nicht sein für 1500 Euro. Aber ein gebrauchter vieleicht für 50 Euro. Und die Möbel bekommt er auch nur beim allerersten Auszug aus dem Elternhasu. genau so wie die Kaution und den Umzug.

Später nicht mehr . Da bekäme er die Kaution nur vorgestreckt und 50 Euro weise wird die von den Zahlungen vom Amt wieder einbehalten.

Auch Umzugskosten bekommt er bei späteren Umzügen nicht mehr erstattet. Nur beim allerersten Auszug aus dem Elternhaus.

Es ist unterschiedlich. Entweder man bekommt ein bestimmtes Buget, mit dem man Möbel kaufen kann , was man nachweisen muß- mit Quittungen. Oder man geht in einen Sozialshop wo noch sehr gut erhaltene Möbel unterstehen , die man dort gebraucht günstig erwerben kann. Adressen bekommt er auf dem Sozi ebenfalls dafür, Falls neue Möbel zu teuer sind.

.

Abgesehen davon glaube ich nicht Lady 1988 das es schön ist mit 360 Euro im Monat klar zu kommen wovon noch der Strom bezahlt werden muss und Kleidung gekauft werden muss sowie Möbel ! Die kann man nach dem ersten Auszug nämlich auch nicht mehr beantragen. Der Rest bleibt zum Leben. Ich denke es ist dafür da, Leute die eben Schwierigkeiten haben, erstmal einen Grundstein zu liefern von dem aus sie etwas aufbauen können.

Das de da ständig Möbel und TV beantragen kannst ist Quatsch. NUR BEIM ERSTEN AUSZUG AUS DEM ELTERNHAUS ! UND OB NEU UND NUR 3 MÖBEL ODER GEBRAUCHT UND DAFÜR 10 MÖBEL BLEIBT IHM ÜBERLASSEN .

Und das man dafür erst 25 Jahre alt sein muss ist mir das allerneuste. Doch da genügt von Ihm ein Anruf beim Amt und er weiß Bescheid !

Außerdem gibts auch Ermessenspielräume beim Amt. Das muß er klären in welcher Situation er zu Hause ist.

Ich habe lediglich die Vorgehensweise geschildert . Denn ich habe es mehrmals durchmachen müssen und das alles schon am eigenen Leibe erlebt und auch nicht vor 100 Jahren .

Ich kann entweder im Gesetzbuch lesen ,oder aufs Amt gehen und sehen was ich machen kann

Soweit ich verstanden habe hat er die Mietbescheinigungen doch schon vom Sozi und soll sich ne Wohnung suchen. dann wäre das doch schon lange geklärt !

So habe ich es verstanden .

Bücher sind eine Sache - das Leben eine andere

18.09.2011 12:06 • #5


O


Denn eine Bescheinigung vom Psychologen hat er. Die wird die Sozialarbeiterin bekommen . Nehm ich mal an . Da drinn wird stehen das der Zustand zu Hause untragbar ist und er dringenst aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes eine eigene Wohnung benötigt.

Aufgrund dessen wird das Sozialamt (schreibt er ja -richtig lesen Gast B) die Kosten übernehmen und hat ihm schon Mietbescheinigungen mitgegeben. So verstehe ich das .

Nun gehts ihm eigentlich nur noch darum wie er sich seinem zukünftigen Vermieter verkauft ohne Arbeit (Arge ? ) und mit seinem psychischem Problem.

Also Gast B nicht immer so vorschnell urteilen

Warten wir ab was er dazu schreibt . Denn dann wären ja alle Bedingungen erfüllt. Auch für Paragraphenreiter

18.09.2011 12:49 • #6


G
Ozonik

du solltest genauer lesen, du bringst ja alles durcheinander!

Zitat von Ozonik7:
Er hat doch gesagt das es ein unzumutbarer Zustand ist und er hat schon die Mietbescheinigungen vom Sozi

Ich sehe da nur:
Zitat von Pierre:
Ich war auch schon auf dem Eingliederungsamt, die sagten ich müsse mir erst eine WOhnung suchen, die Mietbescheinigung ausfüllen lassen, das vorzeigen und dann wird entschieden ob die MIete übernommen wird.

Zitat:
Außerdem Gast B Du wandelndes Gesetzbuch, war es kein dämlicher Rat . Ich habe geschrieben ...
Das Wort dämlicher Rat habe gar nicht verwendet, sondern doofer - und nicht in Bezug auf dich, sondern auf den Rat, über den er in seinem Posting geschrieben hat. Falls der Rat allerdings schon von dir gewesen war ...
(Aber ok, ich habe vermutlich den Begriff Mietbescheinigung falsch ausgelegt. Vielleicht war der Rat an sich ok, sofern da noch kein Mietvertrag abgeschlossen wurde.

Zitat:
Und die Arge hat mit einer Wohnung mal gar nichts zu tun . Wenn er da Geld bekommt wird das mit der Sozialhilfe verrechnet. Die Arge bezahlt gar keine Wohnungen !
Du hast offenbar keine Ahnung von der aktuellen Lage bzw. leitest alles von deinen eigenen Erfahrungen ab, die in einer ganz anderen Situation entstanden sind. http://www.sozialleistungen.info/hartz- ... hnung.html
Deswegen sage ich ja, du solltest nicht einfach immer deine eigenen Erfahrungen dafür hernehmen, sondern wenn schon, mit nachvollziehbaren Belegen operieren.

Zitat:
Abgesehen davon habe ich keinen doofen und gefährlichgen Rat gegeben. Wenn er schon Mietbescheinigungen vom Sozi bekommen hat, geh ich davon aus das die auch die Miete übernehmen. Zumindest hat er sich so ausgedrückt.
Kann ich nicht sehen.

Zitat:
Und ja man bekommt BEIM ERSTEN AUZUG alles gestellt. Ein Flat wirds nicht sein für 1500 Euro. Aber ein gebrauchter vieleicht für 50 Euro. Und die Möbel bekommt er auch nur beim allerersten Auszug aus dem Elternhasu. genau so wie die Kaution und den Umzug.
Du begreifst es nicht, oder?
Zitat:
Später nicht mehr . Da bekäme er die Kaution nur vorgestreckt und 50 Euro weise wird die von den Zahlungen vom Amt wieder einbehalten.
Siehe alle Punkte oben.

Zitat:
Auch Umzugskosten bekommt er bei späteren Umzügen nicht mehr erstattet. Nur beim allerersten Auszug aus dem Elternhaus.
Doch nur bei BEDÜRFTIGKEIT! Aufwachen, Ozonik!

Zitat:
Und das man dafür erst 25 Jahre alt sein muss ist mir das allerneuste.
Dir anscheinend schon, aber das ist bereits einige Jahre alt. Google doch einfach mal.

18.09.2011 12:56 • #7


G
Wieso eigentlich Eingliederungsamt, Pierre?

Bist du Asylbewerber? Spätaussiedler? Wohnst du in einem Heim?

18.09.2011 13:05 • #8


O


Ich gebs auf. Es ist mir schon klar das normalerweise die Wohnung und der Umzug von den Eltern bezahlt wird. Doch er hat geschrieben das er es mit seinen Eltern nicht mehr aushält. Also werden die ihm wohl kaum eine Wohnung bezahlen . Manoman .

Und die Frage ob ich nur! in sozialen Randgebieten gelebt habe kannste Dir verkneifen . Das geht Dich einen schei. an. Haste mich da verstanden .? Hast Du nur studiert und hast alles aus Büchern, oder hast Du auch schon gelebt ?

Ich habe so Wohnungen bekommen. Und ich habe gearbeitet. Und das Leben spielt nicht bei Vorlesungen, sondern auf der Strasse unter den Menschen. Auch heute kenne ich junge Menschen denen noch so geholfen wird, wie ich es geschrieben habe. Du bist nicht das Sozialamt Gast B

Menschen findet man nicht in Büchern sondern z.B. auf einem Sozialamt und auf der Strasse oder auf der Arbeit .

Doch wenn Du Dich um Piere kümmern möchtest dann tu das. Ich an seiner Stelle würde es auf meine Art versuchen .

18.09.2011 13:19 • #9


O
Außerdem wird jeder einzelne Fall beim Sozialamt induviduell behandelt . Auch das Alter .

Das bespricht man mit dem Sachbearbeiter nachdem man seine Unterlagen Atteste und Anträge vorgelegt hat.

Und die entscheiden dann die Bedürftigkeit. Und dann gibts bei positiven Ausgang des Gespräches auch das Ja und den Hinweis sich ne Mietbescheinigung mitzunehmen.

Wenn nicht- dann nicht.

18.09.2011 13:34 • #10


O
Auszug aus dem Sozialgesetzbuch:

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67–69 SGB XII) [Bearbeiten]

Die Hilfe zur Überwindung in besonderen Lebenslagen beschreibt die „staatliche Unterstützung“ für Menschen in persönlichen Notlagen. Die Unterstützung ist unabhängig von ihrem Einkommen zu erbringen. Aus dieser Vorschrift wird die Verpflichtung der Kommunen (Städte oder Kreise) zur Schuldner, Sucht-, Lebensberatung und allegemeinen Sozialen Diensten abgeleitet. Diese Unterstützung ist in Abgrenzung zu den speziellen Regelungen im SGB VII (Kinder und Jugendhilfe) und SGB II - § 16a (Kommunale Eingliederungleistung im JobCenter) zu sehen. Die Unterstützung in besonderen Lebenslagen stellt einen generalisierten Anspruch der Unterstützung an das öffentliche System da und ist die Fortschreibung der Regelungen im Bundessozialhilferecht (BSHG). Die Leistung wird häufig von den Behörden an Träger der freien Wohlfahrt zur Leistungserbringung vergeben, kann durch die Verwaltung aber auch selbst erbracht werden. Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich auch beispielhaft an Nichtsesshafte und Haftentlassene, ferner an verhaltensgestörte junge Menschen, für die die Hilfe zur Erziehung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) nicht (mehr) in Betracht kommt.

„Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.“ (SGB XII § 68)

18.09.2011 13:52 • #11


P
EIngliederungsamt deswegen, weil das auf dem eingangsschild steht

Aber Jobbörse auch, allerdings bekomme ich hier, nützliche/unnützliche tips mal davon abgesehen keinerlei rat, was eigentlich meine Frage war.

Das Soziale bzw Rechtliche kläre ich woanderst ab bzw mit meiner Sozialhelferin.

Ich habe eher danach gefragt, wenn ich eine WOhnungsbesichtigung mache, wie ich mich da am besten Presentieren kann.

18.09.2011 13:55 • #12


O


Als junger dynamischer arbeitsuchender Mensch, der die Mietbescheinigung für den Wohngeldantrag braucht. Wenn Frage nach Geld und Dir die Sozialhelferin da eine Zusage bezüglich der Mietübernahme machen kann , sag das vorerst das Sozialamt als zuverlässigste Stelle die Miete dirkt überweist.

Ansonsten . Falls Deine Eltern die Miete bezahlen -eben das. Freundlich -aufrecht-entgegenkommend und nicht zu schlaksig rumlaufen. Irokese und zerlöcherte Jeans und 3 Tage nicht gewaschen kommt nicht so gut

Nicht übertrieben mit Schlips und Kragen- kauft Dir eh keiner ab wenn de mit dem Fahrad kommst.grins Aber zumindest sauber und gepfelgt.

Angst brauchste keine zeigen -wozu auch. Entweder es klappt, oder es klappt nicht. Offen und freundlich und ab und an mal ein Lächeln wirkt Wunder.

Die Leute immer ausreden lassen. Sehr wichtig nicht ständig jemandem ins Wort zu fallen. Fragen kannste hinterher immer noch

Weiss ja nicht was Du für eine psychische Erkrankung hast, aber im Normalfall geht das keinen etwas an.

Manchmal kommt ein sauberes Hemd und saubere Jeans besser an als ein Anzug, wenn der richtige Typ drinnsteckt


Wenn Du noch Fragen hast ?


Du kannst natürlich auch mit zerfetzeten Hosen und einem mit Sicherheitsnadeln übersäten T-Shirt hingehen und mit der Wodkaflasche in der Hand und nem *beep* im Mundwinkel und den guten Mann zu einer Session einladen. Doch dann wirste wohl kaum die Wohnung bekommen .

18.09.2011 14:15 • #13


G
Da pflichte ich dir bei, Ozonik.

18.09.2011 14:17 • #14


O


Und ein Danke schön für Eure Mühe hätte es auch mal getan . Wir kriegen uns hier fast in die Wolle und dann kommen 2 Sätze und ein Grinsesmilie .

18.09.2011 14:27 • #15


O


Oder vieleicht einfach mal früher dazwischen gehen und uns aufklären ??

Statt genüßlich das Streitgeschreibsel zu verfolgen ?

Wär ja auch nicht schlecht gewesen.

18.09.2011 14:39 • #16


G
Stimme dir auch da zu.

Aber vielleicht war er so lange gar nicnt hier ...

18.09.2011 14:41 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

O


Das Unmögliche ist solange unmöglich bis das Gegenteil bewiesen ist

18.09.2011 15:00 • #18


P
ich habe gestern gesehen du hast mir geantwortet, allerdings habe ich den beitrag erst abgespeichert um ihn in ruhe zu lesen.

18.09.2011 15:24 • #19


O


Pichepühhhhh.........schnarch........tztztztztztztztz..........schnrch........pitschepühhhhh..................

Na dann

18.09.2011 17:16 • #20


A


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