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S
Hallo Zusammen

Ich hab mal eine etwas verzwickte Frage, wie ich weiter vorgehen soll.
Und zwar ergibt sich bei mir jetzt folgende Situation…eigentlich steht nächste Woche die Wiedereingliederung an…ich hab jetzt aber sehr stark mit einem Wechsel der Medikation zu kämpfen und auch generell hab ich nicht wirklich das Gefühl, das ich der Wiedereingliederung schon gewachsen bin. Ich habe mich bei der Organisation dieser eher aus Angst vom finanziellen Aspekt leiten lassen, bin aber mittlerweile zu dem Schluss gekommen, das mir das langfristig gar nichts bringt.
Nach einigem hin und her möchte ich jetzt einen Platz in einer psychosomatischen Tagesklinik suchen um mein Leben wieder einigermaßen in geordnete Bahnen zu lenken. Die Wartezeit wird natürlich vermutlich ordentlich sein. Bisher wollt ich es immer komplett ohne Klinik schaffen aber ich denke Tagesklinik ist ein guter Kompromiss.
Der schwierige Teil ist jetzt…mein Krankengeld läuft am 4.8. aus. Wie verfahre ich da also jetzt am besten? Wenn ich das richtig sehe, müsste ich mich ja jetzt dann mal langsam mit einem Schreiben der Krankenkasse beim Arbeitsamt melden, wegen ALG1 nach Krankengeld, damit ich dann am 4.8. nicht mit nix da stehe.
Vermutlich wird mich die Krankenkasse auf auffordern einen Reha Antrag zu stellen…wenn nicht die Krankenkasse dann wohl das Arbeitsamt wegen der Nahtlosigkeitsregelung. Ich bin auch nicht abgeneigt eine Reha zu machen, aber möchte halt vorher in die Tagesklinik.
Hat da irgendwer Erfahrungen, wie ich das alles am schlauesten angehen kann?

18.05.2023 12:34 • 04.07.2023 #1


30 Antworten ↓


tinamai85
Gibt es in deiner Stadt einen Sozial Psychiatrischen Dienst? Die können dich da gut beraten. Ich habe mich da nach meinem Klinikaufenthalt gemeldet und ziemlich zeitnah einen Termin bekommen. Man kann dort Gesprächstherapie bekommen, wenn man keinen Therapieplatz findet und/oder sich beraten lassen, welche Möglichkeiten einem offen stehen.

Viele Grüße!

18.05.2023 12:41 • #2


A


Krankengeld läuft aus - weiteres Vorgehen

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FredM
Hallo

Im Prinzip ist das schon alles richtig, was Du geschrieben hast.

So ca. zwei Monate vor der Aussteuerung sollte man sich bei der AA melden. Dann bekommt man wohl noch Formulare für den Arbeitgeber ausgehändigt, die der ausfüllen muss, bezüglich leidensgerechter Arbeitsplatz und so.

Sind alle Formulare da, wird von der AA entschieden, ob es normales Arbeitslosengeld gibt oder das Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung (Stichwort 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig). Geldmäßig ist das aber das gleiche.

Bist Du dann arbeitslos gemeldet, kommt irgendwann natürlich die Aufforderung, eine Reha zu machen. Bist Du nach der Reha nicht in der Lage, 3 Stunden am Tag zu arbeiten, wird automatisch die EM-Rente beantragt.

Meistens ist es aber so, dass im Reha-Bericht steht, dass man plötzlich wieder erwerbsfähig ist. Dann musst Du dich weiter krankschreiben lassen und selber einen Reha-Antrag stellen, und diesen dann irgendwie durchboxen.

Auf keinen Fall darst du der AA die Krankmeldung auf den Tisch legen, dann stellen die nämlich die Zahlungen ein.

Willst Du vorher noch in die Tagesklinik, soll Dir Dein Arzt einfach eine Überweisung ausstellen. Damit gehst du zur Tagesklinik und stellst Dich dort vor. Leider muss man oftmals wochen- und monatelang warten, bis man einen Platz bekommt.


18.05.2023 13:07 • x 1 #3


O
Ich kann dir mit dem ersten Teil leider nicht helfen, da ich da keine Erfahrung mit habe.

Was die Tagesklinik angeht, würde ich es einfach direkt morgen probieren. Ich hatte damals wahnsinniges Glück und konnte innerhalb von zwei Wochen hin. Ich wollte auch nie in eine Klinik, aber mein Psychologe hatte das dann vorgeschlagen. Am Ende war es eine super positive Erfahrung. Hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber die Tatsache reale Menschen zu treffen, die das gleiche Problem haben wie ich, mich und meine Symptome zu keiner Zeit verstecken zu müssen und nicht alles erklären zu müssen, weil dich jeder irgendwo versteht.....das hat mir glaube ich noch mehr geholfen, als die Angebote vor Ort!

18.05.2023 22:45 • #4


Moelli80
Hallo,
Mein Krankengeld ist am 8.5 ausgelaufen.
Ich sollte vorher eine Reha machen und konnte mich jetzt direkt nach der Reha Arbeitslos melden.
Bei der Reha gibt es Übergabgsgeld.

Das Arbeitsamt möchte aber gleich, nicht nur den Arbeitslosenantrag. Sondern muss auch gleich für den Ärztlichen Dienst viele Sachen ausfüllen und auch Berichte mit einfügen.

Entscheidet das Arbeitsamt, dass man überhaupt nicht mehr in der nächsten Zeit arbeitsfähig ist. Kann es ein auffordern Erwerbslosen Rente zu beantragen.
Wurde mir schon gesagt, dass es wohl soweit kommen wird.

Momentan bin ich mit den Anträgen, aber sehr genervt.
Irgendwie wollen die alles doppelt und dreifach.
Am Telefon sagen sie das ist da und den bekomme ich ein Brief, dass und das muss aber noch hin.
Was eigentlich laut Anruf da sein soll.

Genau wie ärztlicher Dienst alles ausgefüllt und hingeschickt. Auch die Befreiung für die ärzte und vor 2 Tagen hab ich wieder die Sachen im Briefkasten und soll die Befreiung fertig machen.

Nervt irgendwie total.

19.05.2023 05:50 • x 1 #5


FredM
Hallo,

natürlich möchte die AA, dass Du möglichst schnell in die EM-Rente kommst, weil die dann nicht für Dich bezahlen müssen.

Dafür muss die AA Dir aber einen rechtsmittelfähigen Bescheid schicken. Ist das geschehen?

Bei der AA hast Du im Moment zwei Anlaufstationen: Zum ersten ist das der ärztliche Dienst der AA. Der wird ein Gutachten erstellen, ob und wieviel Du noch erwerbsfähig bist. Die erstellen ein Gutachten darüber, meist ohne Dich überhaupt zu untersuchen.

Das Ergebnis des Gutachtens erhält die zweite Anlaufstation, Dein Sachbearbeiter. Also NICHT das Gutachten, sondern das, was rausgekommen ist, also unter 3 Stunden täglich, mehr als 3 Stunden, nur im Sitzen arbeiten, keine Nachtschicht oder ähnliches.Wenn das Gutachten die als eingeschränkt erwerbsfähig sieht, kann der Sachbearbeiter sogar verlangen, dass Du Dich bewirbst auf geeignete Stellen. Und ja, irgendwann kommt die Aufforderung, Rente zu beantragen.

Den Sachbearbeiter gehen die Einzelheiten überhaupt nichts an. Wenn er fragt, wann Du denn wieder gesund bist oder wie es Dir wohl geht, sagst Du immer nur den einen Satz: Ich stelle mich dem Arbeitsmarkt mit meinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.

Und daran denken, nie die Krankmeldung bei der AA vorzuzeigen.

Bei der AA am besten nichts telefonisch machen, und Sachen abgeben am besten nur gegen Eingangsstempel an der Rezeption.

Seinerzeit habe ich auch den Fehler gemacht, die Unterlagen einfach abzugeben. Daraufhin hat man behauptet, man hätte sie nicht bekommen. Ich habe dann natürlich kein Geld bekommen. Die AA hat mich dann zum Jobcenter geschickt, um Hartz4 zu beantraben. Die haben natürlich nichts gezahlt und mich wieder zur AA geschickt, weil die vorrangig sind, und so weiter und so weiter.


19.05.2023 08:26 • x 1 #6


Moelli80
Zitat von FredM:
Und daran denken, nie die Krankmeldung bei der AA vorzuzeigen.

Das geht nun automatisch, seit dieser digitalen krankmeldung.

Bei mir ist von der Reha bestätigt, dass ich nicht mal 3 stunden arbeiten darf.
Deswegen wird das Arbeitsamt bestimmt auch drauf bestehen.
Fragt mich auch jeder dort immer, haben sie rente schon beantragt.
Sag den immer nein, ohne Aufforderung werde ich es auch nicht tun.

19.05.2023 10:42 • #7


Halffull-glass
Zitat von FredM:
Und daran denken, nie die Krankmeldung bei der AA vorzuzeigen.

Wieso ist das denn so wichtig? Werde auch im August ausgesteuert, daher lese ich hier mal interessiert mit.

Zitat von Moelli80:
Das geht nun automatisch, seit dieser digitalen krankmeldung.

Interessiert sich die Krankenkasse nicht mehr für einen, wenn man nach der Aussteuerung noch AU ist? Und der Arzt übermittelt die Krankschreibung dann an die AA statt zur Krankenkasse?

19.05.2023 10:50 • #8


V
@Halffull-glas
Der Arzt übermittelt die AU an die Krankenkasse. Der Teil der AU, der sonst an deine Arbeitsstelle geschickt wurde, musst du beim Arbeitsamt abgeben.
So musste ich es machen. Keine AU an das AA zu schicken, wäre nicht so toll.

19.05.2023 11:08 • #9


O
Zitat von Halffull-glas:
Interessiert sich die Krankenkasse nicht mehr für einen, wenn man nach der Aussteuerung noch AU ist? Und der Arzt übermittelt die Krankschreibung dann an die AA statt zur Krankenkasse?

Ne, das ist mit der Umstellung auf die Online Krankmeldung so eingeführt worden. Der Arzt übermittelt die Krankmeldung direkt an Arbeitgeber und Krankenkasse. Arbeitgeber müssen daran teilnehmen, die ARGE allerdings nicht Da gibt es durchaus noch einige, die das noch per gelbem Schein haben wollen.

19.05.2023 11:09 • #10


FredM
Hallo,

im Falle der Aussteuerung (bei noch vorhandener Arbeiststelle) bekommt die AU:

1. Auf jedenfall der Chef, damit das Arbeitsverhältnis, dass man zwar nicht ausüben kann, aber dennoch weiter bestehen bleibt.

2. Unter Umständen die Krankenkasse. Man ist zwar ausgesteuert, aber schaden kann es nichts wenn man die AU da hin schickt.

3. Auf keinen Fall die AA. Ich zitiere hier einmal:



Die spannende und höchst brisante Frage lautet tatsächlich: Bekommt das Arbeitsamt meinen gelben Schein, wenn ich nach der Aussteuerung krankgeschrieben werde? An dieser Stelle empfehlen wir ganz klar: Lassen Sie die Arbeitsagentur bitte nicht wissen, dass Sie krankgeschrieben sind.

Warum? Im bereits oben verlinkten Artikel über die Aussteuerung wird deutlich, dass es beim Bezug von Arbeitslosengeld enorm wichtig ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen. Falls Sie nach dem Krankengeld beim Arbeitsamt auftauchen und sagen, dass Sie krank sind, gibt es in der Regel kein Geld. Dieses Szenario müssen Sie unbedingt verhindern. Die magische Formel lautet, dass Sie sich „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen“. Nur dann bewilligt das Amt Ihr Arbeitslosengeld.

Wenn Sie nun erfolgreich Arbeitslosengeld beantragt haben und dem Amt eine Krankmeldung nach der anderen ins Haus flattert, bringen Sie sich finanziell in Gefahr. Dann droht das vorzeitige Ende Ihres Arbeitslosengeldes. Vor diesem Hintergrund sollten Sie über neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Stillschweigen bewahren – zumindest gegenüber dem Arbeitsamt.


19.05.2023 11:25 • #11


V
Der Arzt übermittelt die AU nur an die Krankenkasse, nicht an den Arbeitgeber. Das muss man selbst machen. Mein Mann bezieht zurzeit Krankengeld. Er muss die AU für den Arbeitgeber selbst abschicken. Bei war es genauso.
Der Arzt weiß doch gar nicht, wo man arbeitet

19.05.2023 11:31 • #12


Halffull-glass
Danke @Ostseemädchen und @Violetta. Da ich gerade keinen Arbeitgeber habe, den meine AU interessiert, hab ich wohl Dinge durcheinander geworfen.

Und der Arbeitsagentur die AU nicht zu geben, käme mir auch komisch vor.

19.05.2023 12:10 • #13


Moelli80
Der Arbeitgeber und auch das Arbeitsamt können bei der Krankenenkasse die au sehen.
Ich muss auch bei beiden keine einschicken deswegen.
Läuft alles nun digital.

Den au Schein den man mit nachhause bekommt, ist nicht um es weiter zu leiten.
Da stehen die Befunde mit drauf und das geht keinen was an.

19.05.2023 12:24 • #14


Halffull-glass
Zitat von FredM:
Hallo, im Falle der Aussteuerung (bei noch vorhandener Arbeiststelle) bekommt die AU: 1. Auf jedenfall der Chef, damit das Arbeitsverhältnis, dass ...

Ups, diese Antwort hab ich gar nicht gesehen. Vielen Dank!

19.05.2023 12:27 • #15


O
Zitat von Violetta:
Der Arzt weiß doch gar nicht, wo man arbeitet

Muss er nicht. Man meldet seinem Arbeitgeber, das man krank und krankgeschrieben ist. Der Arbeitgeber ruft dann über ein Onlineportal die Krankmeldung ab.

19.05.2023 13:37 • #16


O
Zitat von FredM:
Falls Sie nach dem Krankengeld beim Arbeitsamt auftauchen und sagen, dass Sie krank sind, gibt es in der Regel kein Geld. Dieses Szenario müssen Sie unbedingt verhindern.

Aber ist das dann nicht Betrug? Wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und mir deswegen kein Arbeitslosengeld zusteht - dann steht es mir ja nicht nur deswegen zu, weil ich Tatsachen verschweige. Ganz im Gegenteil könnte ich mir vorstellen, dass man am Ende alles zurückzahlen muss und noch eine Strafe/Sperre/wie auch immer bekommt, sollte das durch einen dummen Zufall rauskommen.

Dann doch lieber das Geld beantragen, auf das man Anspruch hat und sich den anderen Stress sparen

19.05.2023 13:42 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

FredM
Zitat von Ostseemädchen:
Aber ist das dann nicht Betrug? Wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und mir deswegen kein Arbeitslosengeld zusteht - dann steht es mir ja nicht nur deswegen zu, weil ich Tatsachen verschweige. Ganz im Gegenteil könnte ich mir vorstellen, dass man am Ende alles zurückzahlen muss und noch ...


Aber das ist ja grade der Sonderfall, nachdem man von der Krankenkasse ausgesteuert wird. Zudem viele dann auch noch einen Job haben, den sie nicht mehr ausüben können.

Nur in diesem Falle wird auch von der AA Geld gezahlt. Entweder tritt der Fall der sogenannten Nahtlosigkeit ein, in dem man täglich nicht mehr über 3 Stunden erwerbstätig sein kann. Dann wird von der AA trotz vorhandem Job und trotz Krankheit Geld gezahlt.

Oder die Nahtlosigkeit tritt nicht ein, und man ist über 3 Stunden täglich arbeitsfähig. Dann muss man sich aber als Betroffener wie gesagt sich dem Arbeitsmarkt mit dem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen.

Man muss hier zwingend zwischen der Erwerbsminderung und der Arbeitsunfahigkeit unterscheiden.

Eine Erwerbsminderung ist eine allgemeine Einschränkung der Leistungsfähigkeit, die jemandem nicht mehr erlaubt, dem allgemeinen Arbeitsmarkt komplett oder nur noch zeitweilig erwebstätig zur Verfügung zu stehen.

Eine Arbeitsunfähigkeit ist bezieht sich nur auf eine bestimmte Tätigkeit, die nicht ausgeführt werden kann.

19.05.2023 14:07 • x 1 #18


V
@Ostseemädchen
Ok, dann läuft es bei uns wahrscheinlich anders. Wir müssen die AU immer zum Arbeitgeber schicken

19.05.2023 14:31 • x 1 #19


FredM
Der Arbeitgeber! bekommt sie ja auch noch, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Die AA bekommt sie nicht, weil man damit signalisiert, dass man NICHTS mehr arbeiten kann.

Wenn man NICHTS mehr arbeiten kann, bekommt man kein Geld. Darum die Sache mit dem Restleistungsvermögen.

Mal als Beispiel, der Themenstarter geht zur AA.

Er geht ins Büro des Sachbearbeiters und sagt NICHT: Guten Tag, die KK hat mich ausgesteuert, ich bin krank, hier ist meine AU, ich möchte mein Arbeitslosengeld haben.

Stattdessen geht er ins Büro und sagt: Guten Tag, die KK hat mich ausgeteuert, ich bin wohl mehr als 6 Monate erwerbsgemindert, gerne kann der ärztliche Dienst mich begutachten. Ich signalisiere mein Mitwirkung und stelle mich mit meinen Restleistungsvermögen zur Verfügung.

Im letzten Fall wird die AA bis zur Ablehnung oder Feststellung der EM-Rente zahlen.

Achtung, auch hier stellt die AA gerne die Zahlung ein, nachdem die Rentenversicherung den Antrag abgelehnt hat. Das ist schlicht und einfach falsch. Die AA muss zahlen, bis eine endgültige rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Diese liegt erst vor, nachdem über einen Widerspruch zur Ablehung entschieden worde ist!

19.05.2023 15:07 • x 1 #20


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