@Verry Mit 33 in eine Erwerbsminderungsrente zu gehen wird sicher kein Spaß. Der Begriff EU Rente ist ohnehin nicht zutreffend und ich weiß auch nicht, weshalb er überhaupt heutzutage verwendet wird. Eine defacto Erwerbsunfähigkeitsrente ist im derzeitigen deutschen Rentensystem garnicht vorgesehen.
Vielleicht mal ein paar Fakten zur EM Rente. Sollte eine Anwartschaft bestehen wird die DRV üblicherweise zunächst eine Reha voranstellen. Geben Befunde und Gutachten einen Anspruch auf eine EM Rente her, kann dies eine Volle oder eine Teilweise bedeuten.
Eine volle bekommt man wenn man nur noch leistungsfähig unter 3 Stunden am Tag ist. Eine teilweise, also halbe, bekommt man, wenn man über 3 aber unter 6 Stunden am Tag leistungsfähig ist. Beide Renten werden zunächst auf Zeit bewilligt und müssen dann regelmäßig per Antrag verlängert werden.
Bekommt man eine halbe EM Rente muss man sich trotzdem für die restliche Leistungsfähigkeit Arbeitslos melden und auch bemühen einen Leidensgerechten Job zu finden.
Bekommt man in „jungen“ Jahren eine volle EM Rente wird die in der Regel unter dem Existenzminimum liegen. Der gang zum Sozialamt ist dann obligatorisch um auf Bürgergeldniveau aufzustocken. Was man dann am Ende finanziell in der Tasche hat ist das, was das Bürgergeld eben hergibt.
Der einzige „Vorteil“ wäre also bei einer vollen EM Rente, dass man sich nicht um Arbeit bemühen muss und auch entsprechend vom Jobcenter in ruhe gelassen wird.
Ob man damit leben kann oder will, lass ich mal dahingestellt. Man sollte sich aber darauf einstellen, dass es dann den Rest des Lebens finanziell nicht mehr besser wird.
Da die EM Rente zunächst, wie schon erwähnt, zeitlich begrenzt bewilligt wird, muss man auch bei einem Antrag auf Verlängerung nachweisen, dass man noch erwerbsgemindert ist. Es werden dann Behandlungsdaten abgefragt und auch eine Selbsteinschätzung.
Was das Bürgergeld und das Jobcenter angeht, ist es zweckmäßig ein sozialmedizinisches Gutachten erstellen zu lassen. Wird in diesem eine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden bescheinigt und dies am besten auf Dauer, hätte man auch Anspruch auf Bürgergeld ohne sich weiter um Arbeit bemühen zu müssen und somit Ruhe vor dem Jobcenter.
Da kann man sich dann den Rentenantrag sparen, wenn man eh die Anwartschaft nicht erfüllt.
Generell Erwerbsunfähig wird man ohnehin nie sein, denn unter 3 Stunden am Tag könnte man ja theoretisch immer und auch mit einer Rente arbeiten, laut der geltenden Gesetzeslage. Und somit ist klar, dass selbst wenn man nur Eine Stunde am Tag arbeiten würde oder könnte eben nur eine Minderung vorliegt und keine Unfähigkeit. Klar ist natürlich, dass ein vom Hals abwärts gelähmter Mensch, garnicht mehr körperlich arbeiten kann, aber selbst da „dürfte“ Dieser noch unter 3 Stunden am Tag einer Erwerbsarbeit nachgehen, beispielsweise Texte für ein Hörbuch auf Band sprechen und dafür ein Gehalt bekommen. Ab einem bestimmten Freibetrag würde das Gehalt dann aber auf eine Rente auch angerechnet, das nur am Rande bemerkt.
Nun meine Meinung zum „wie weiter vorgehen“. Wenn es irgendwie möglich ist, tatsächlich versuchen einen leidensgerechten Job zu finden. Dazu alle Möglichkeiten, welche die Institutionen anbieten bestmöglich nutzen. Das ist alles andere als einfach, aber nicht generell unmöglich. Auch Unterstützung von Sozialberatungen oder caritativen Einrichtungen suchen. Vielleicht auch drüber nachdenken ehrenamtlich was zu tätigen, was zumindest im Lebenslauf gut rüberkommt. Die Tafeln suchen oft noch Helfer und Helferinnen, zu Beispiel.
Natürlich weiter therapeutisch und oder medikamentös versuchen am Kernproblem, der Gesundheit, zu arbeiten. Nicht aufgeben.
Alternativ eben darauf einstellen, ein Leben in Armut zu führen und sich damit arrangieren.
28.05.2023 10:17 •
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