Also, was die Sache mit der fehlenden Approbation angeht, kann ich dir leider nicht so wirklich weiterhelfen. Aber ich meine mich zu erinnern, dass mein Therapeut da eine Kopie von seiner Urkunde mit bei der Krankenkasse vorlegen musste... Ob die jemanden ohne Approbation dann also überhaupt anerkennen, kann ich dir nicht sagen...
Was das sonstige Prozedere beim Kostenerstattungsverfahren angeht, kannst du ja mal googlen. Die genauen Bedingungen sind wohl bei jeder Krankenkasse etwas unterschiedlich, also z.B. wie viele Absagen du von Kassen-Therapeuten vorlegen musst.... Bei mir war es so, dass ich eine Liste einreichen musste, auf welcher vermerkt war, wann (am besten Datum und Uhrzeit) ich bei welchen Therapeuten nachgefragt hatte und was deren Antwort war (also Absage bzw. wie lange die Wartezeit wäre). Ich brauchte damals, glaub ich, 8 Absagen, aber das variiert wohl je nach Krankenkasse. Ich hatte dann noch so eine Dringlichkeitsbescheinigung von meiner Psychiaterin, dass mir eine so lange Wartezeit nicht zuzumuten wär. Dann musste ich einen nicht kassenzugelassenen Therapeuten angeben, der bereit wär, mir sofort einen Therapieplatz anzubieten und der musste dann ein Schreiben aufsetzen und seine Unterlagen auch zur Krankenkasse schicken bzw. wir haben zusammen den Antrag gestellt.
Die Bewilligung bzw. Kostenzusage kam dann sehr schnell und ich konnte ruckzuck mit der Therapie anfangen.
Letztendlich hab ich dann noch so ein Schreiben unterschrieben, dass die das Finanzielle unter sich ausmachen, so dass da nichts mit Kosten vorstrecken und zurückerstatten ist, sondern die Krankenkasse meinem Therapeuten direkt das Geld überweist und ich nichts damit am Hut habe.
