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Celestine
Hallo,

hat jemand positive Erfahrungen gemacht in Bezug auf eine Kostenübernahme der Therapiekosten durch die Krankenkassen bei einem Therapeuten ohne Kssenzulassung und Approbation?

Ich weiß, dass es dies in Einzelfallentscheidungen gegeben hat. Erster Schritt ist wohl nachzuweisen, dass in annehmbarer Zeit kein geeigneter Therapieplatz frei ist. Es gibt aber nirgends Informationen darüber, wie genau ein solches Verahren abläuft.

Weiß jemand mehr?

Lieben Gruß

13.04.2015 21:36 • 15.04.2015 #1


5 Antworten ↓


Fantasy
Hallo!
Ich mache meine Therapie bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung mittels Kostenerstattungsverfahren - lief alles völlig problemlos. Was genau möchtest du denn wissen?
Was mich jetzt etwas irritiert, ist, dass du ohne Approbation geschrieben hast?! Ist der Therapeut noch gar kein fertiger Therapeut, oder wie?!

LG

13.04.2015 22:06 • #2


A


Übernahme der Therapiekosten durch Krankenkasse

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Celestine
Fertiger Therapeut klingt irgendwie lustig!- Also meine Therapeutin hat lange Jahre in einer Frauenberatungsstelle gearbeitet, dann einige fundierte Ausbidungen im Bereich Trauma-Therapie absolviert und schließlich die Prüfung zur HP Psch. gemacht, um therapeutisch arbeiten zu können.

Somit fehlt die Approbation-was ja eigentlich kein Qualitätsmerkmal sein muss, aber von den KK verlangt wird, Zumindest ist dies mein Wissenstand

13.04.2015 22:45 • #3


Fantasy
Also, was die Sache mit der fehlenden Approbation angeht, kann ich dir leider nicht so wirklich weiterhelfen. Aber ich meine mich zu erinnern, dass mein Therapeut da eine Kopie von seiner Urkunde mit bei der Krankenkasse vorlegen musste... Ob die jemanden ohne Approbation dann also überhaupt anerkennen, kann ich dir nicht sagen...

Was das sonstige Prozedere beim Kostenerstattungsverfahren angeht, kannst du ja mal googlen. Die genauen Bedingungen sind wohl bei jeder Krankenkasse etwas unterschiedlich, also z.B. wie viele Absagen du von Kassen-Therapeuten vorlegen musst.... Bei mir war es so, dass ich eine Liste einreichen musste, auf welcher vermerkt war, wann (am besten Datum und Uhrzeit) ich bei welchen Therapeuten nachgefragt hatte und was deren Antwort war (also Absage bzw. wie lange die Wartezeit wäre). Ich brauchte damals, glaub ich, 8 Absagen, aber das variiert wohl je nach Krankenkasse. Ich hatte dann noch so eine Dringlichkeitsbescheinigung von meiner Psychiaterin, dass mir eine so lange Wartezeit nicht zuzumuten wär. Dann musste ich einen nicht kassenzugelassenen Therapeuten angeben, der bereit wär, mir sofort einen Therapieplatz anzubieten und der musste dann ein Schreiben aufsetzen und seine Unterlagen auch zur Krankenkasse schicken bzw. wir haben zusammen den Antrag gestellt.
Die Bewilligung bzw. Kostenzusage kam dann sehr schnell und ich konnte ruckzuck mit der Therapie anfangen.
Letztendlich hab ich dann noch so ein Schreiben unterschrieben, dass die das Finanzielle unter sich ausmachen, so dass da nichts mit Kosten vorstrecken und zurückerstatten ist, sondern die Krankenkasse meinem Therapeuten direkt das Geld überweist und ich nichts damit am Hut habe.

13.04.2015 23:22 • #4


Celestine
Danke für Deine Auskunft! Klingt ja eigentlich alles sehr easy. Aber ich fürchte auch, dass die Sache an der fehlenden Approbation scheitert. Schade, dass die KK nicht in erster Linie nach den Qualifikationen schauen...

14.04.2015 23:10 • #5


Fantasy
Zitat von Celestine:
Danke für Deine Auskunft! Klingt ja eigentlich alles sehr easy. Aber ich fürchte auch, dass die Sache an der fehlenden Approbation scheitert. Schade, dass die KK nicht in erster Linie nach den Qualifikationen schauen...

Na ja, ich weiß nicht, ob das immer so einfach klappt oder ob ich da einfach nur mal Glück hatte...
An deiner Stelle würde ich mich da aber trotzdem mal erkundigen - mehr als nein sagen können sie ja nicht. Vielleicht gibt es da ja doch irgendeine Möglichkeit?!

15.04.2015 08:52 • #6





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