Hallo Noiram,
was für eine schwierige Situation, es tut mir sehr leid für Deine Freundin, für Dich und ihre Familie!
Es muss wahnsinnig schwer sein, das mit anzusehen

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Was ich noch nicht ganz verstehe: Deine Freundin verweigert (neben anderen Dingen) die Flüssigkeitsaufnahme. Sie hat einen Pflegedienst, der sie zwei Mal die Woche sieht. Wir hatten gerade eine ziemliche Hitzewelle. Ohne Flüssigkeitsaufnahme kann ein Mensch nicht lange überleben (Nahrung und Medikamente verweigert sie ja zusätzlich auch noch). Wie kann die Gesamtsituation dann in Summe nicht als Eigengefährdung angesehen werden? Wenn sogar der Darm schon versagt?
Eigentlich müsste doch der Pflegedienst schon längst gehandelt haben... Es liegt ja sogar eine ärztliche Krankenhauseinweisung vor. Die Aussagen, die Deine Freundin tätigt, lassen im Zusammenspiel mit Ihrem eigengefährdenden Verhalten klare Rückschlüsse darauf zu, dass zumindest eine psychiatrische Untersuchung erfolgen müsste, da ihr Verhalten zum Tod führen kann und somit ihre Zurechnungsfähigkeit als eingeschränkt bzw. ihr Zustand als krank angesehen werden müsste bzw. die Möglichkeit darauf besteht.
Mein erster Gedanke war der von @Feuerschale: den psychosozialen Dienst rufen. Die können eine Einweisung veranlassen (zumindest die Schritte dafür einleiten), so hat man es mir zumindest mal gesagt. Oder, wenn sie weiter nicht trinkt, die 112 anrufen. Man kann auch in seelischen Notlagen die 112 anrufen, es muss nicht immer der Herzinfarkt oder der Schlaganfall sein.
Ich bin mir, wie gesagt, unsicher, ob der Pflegedienst nicht schon längst hätte etwas tun müssen.
Hintergrund meines Gedankens: Ich selber habe einen ambulanten psychiatrischen Pflegedienst (nur Pflegedienst, keine gesetzliche Betreuung). Dieser könnte mich einweisen lassen, das habe ich unterschrieben. Also frage ich mich, ob sie eventuell eine ähnliche Klausel in ihrem Vertrag hat. Denn in einem gewissen Rahmen übernimmt eine Pflegedienst ja auch Verantwortung für seine Klienten.
Nun habe ich psychiatrische Diagnosen, das unterscheidet die Situationen vermutlich etwas, aber ich habe es auch schon persönlich miterlebt, wie eine Person ohne Diagnose in einem psychotischen Schub gegen ihren Willen ins Krankenhaus eingeliefert wurde, zumindest für 24h für eine Begutachtung.
Es stellt sich ja die Frage: Was möchte Deine Freundin mit Ihrem Verhalten erreichen?
Jemand, der sich völlig aufgegeben hat, hat kein Interesse an gar nichts mehr. Der setzt sich auch nicht aktiv gegen eine Krankenhauseinweisung zur Wehr, dem ist einfach alles egal, der liegt nur teilnahmslos da. Dem ist es auch egal, ob er im Krankenhaus oder sonstwo liegt (habe ich alles schon erlebt).
Falls Deine Freundin sich also aktiv gegen die Einweisung wehrt (wenn auch mit passivem Widerstand), hat sie sich noch nicht völlig aufgegeben, dann ist es ein Versuch, zu kommunizieren, ihrem Leid irgendwie Ausdruck zu verleihen. Dann ist es ein Hilferuf.
Damit kann ihr Verhalten mindestens als eigengefährdend, wenn nicht sogar als suizidal eingestuft werden, und das müsste eine Einweisung rechtfertigen.
Wenn jemand über einen längeren Zeitraum hinweg Flüssigkeit und Nahrung verweigert, führt das zum Tod, insofern ist ihr Verhalten eine Art suizidale Ersatz-Handlung.
Also frage ich mich: Was würde sie konkret machen, wenn ihr Mann einfach den ärztlichen Notdienst anrufen würde? Ich kann sein Verhalten auch noch nicht so ganz einordnen, wenn ich miterlebe, wie mein/e Partner/in sich so gesundheitsgefährdend verhält, sogar eine Krankenhauseinweisung ignoriert, dann schaue ich mir das doch nicht einfach so an, dann setzte ich doch alle Hebel in Bewegung, ihr/ihm Hilfe zu verschaffen. Ich habe einfach Schwierigkeiten, mir vorzustellen, dass ein Arzt, der gerufen wird, keine seelische Notlage erkennen und entsprechend handeln würde...
Eigentlich müsste also, sobald ein (Not)Dienst in irgendeiner Form gerufen wird, der Weg ins Krankenhaus eigentlich frei sein (zumindest für eine psychiatrische Beurteilung):
Hat sie sich wirklich aufgegeben, wird sie sich nicht aktiv zur Wehr setzen, dann ist ihr das auch egal und sie lässt sich mitnehmen.
Setzt sie sich zur Wehr, zeigt es, dass sie Maßnamen verhindern möchte, die ihr Überleben sichern, was vom Arzt als suizidale Ersatzhandlung bzw. Ausdruck schwerer psychischer Probleme eingeordnet werden müsste, die als Eigengefährdung auch dazu führen müssten, dass sie ins Krankenhaus kommt.
Ich sehe da also hauptsächlich den Mann bzw. den Pflegedienst in der Verantwortung, etwas zu unternehmen.
Ich drücke Dir alle Daumen, dass Deine Freundin die Hilfe bekommt, die sie benötigt!
LG Silver