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S
Hallo zusammen,

heute hat mir mein Mann mitgeteilt, dass er bereits seit über eine Woche die Kündigung seines Arbeitgebers zum 31.3. in der Hand hat. Er ist selber depressiv und hat es mir heute gestanden. Dabei geht es mir selber nicht so gut und fühl mich von allen allein gelassen. Es ist schon schwer, ihm positiv bei zu stehen, wenn ich selber so mies drauf bin. Ich habe angst, die Maske abzulegen. Zum Glück geht er ab nächste Woche auch zu einem Therapeuten. Ich würde mich am liebsten nur noch von allen vergraben...Nichts mehr hören, oder sehen......Dann denk ich wieder, ich bin egoistisch.
Kann mir jemand sagen, ob man gegen eine Kündigung auch Einspruch erheben kann, wenn man denkt, dass sie nicht rechtens ist??
Ich wünsche allen noch einen hoffentlich schöneren Sonntag!!

Liebe Grüße

18.03.2012 21:41 • 22.03.2012 #1


3 Antworten ↓


M
Natürlich kann man Widerspruch einlegen die Frage ist nur ob man damit Erfolg hat bzw ob man dann dort noch arbeiten möchte od könnte.Evtl wär es besser ihr kommt beide erstmal gesundheitlich wieder auf die Beine,geht zum Therapeuten evtl auch in eine Klinik und startet dann beruflich neu durch.

19.03.2012 08:28 • #2


A


Schocknachricht erhalten.

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G
Wenn man Klage erheben will, muss man das innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung tun, andernfalls geht nichts mehr.

Und wenn sie wirklich nicht rechtens war, ist es wohl besser, dagegen zu klagen. Wenn das Gericht ebenfalls der Meinung ist, dass die K. unrechtmäßig war, wird man normalerweise nicht mehr eingestellt, weil das Vertrauensverhältnis ja beiderseits schon zerstört ist (außer in sehr großen Unternehmen, wo der Klagepartner im Grunde anonym ist), aber man bekommt eine Abfindung, die sich nach der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und dem Verdienst richtet.

Was steht denn in der Kündigung für eine Begründung? Wenn nicht wenigstens betriebsbedingt drin steht, wird das Arbeitsamt davon ausgehen, dass dein Mann selber dran schuld ist, und dann gibt es 3 Monate kein Arbeitslosengeld.

Überhaupt, Arbeitsamt: Der gekündigte Arbeitnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 3 (manchmal 5) Tagen beim Arbeitsamt zu melden! Hat er das getan? Sonst kann das ebenfalls zu negativen Folgen führen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der MELDUNG gezahlt!

Es sei denn, er lässt sich krankschreiben. Dazu würde ich im Moment raten, denn dein Mann hat ja die Meldefrist beim Arbeitsamt schon überschritten, und das lässt sich höchstens mit Krankheit (Depression) rechtfertigen. Wie die Rechtslage da genau ist, weiß ich leider nicht, aber es ist trotzdem sehr wichtig, sich mit dem Arbeitsamt umgehend in Verbindung zu setzen!
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25750/N ... g-Nav.html

22.03.2012 01:33 • #3


G
Zitat von GastB:
Überhaupt, Arbeitsamt: Der gekündigte Arbeitnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 3 (manchmal 5) Tagen beim Arbeitsamt zu melden! Hat er das getan? Sonst kann das ebenfalls zu negativen Folgen führen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der MELDUNG gezahlt!

Es sei denn, er lässt sich krankschreiben. Dazu würde ich im Moment raten, denn dein Mann hat ja die Meldefrist beim Arbeitsamt schon überschritten, und das lässt sich höchstens mit Krankheit (Depression) rechtfertigen. Wie die Rechtslage da genau ist, weiß ich leider nicht, aber es ist trotzdem sehr wichtig, sich mit dem Arbeitsamt umgehend in Verbindung zu setzen!
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25750/N ... g-Nav.html

Da habe ich gerade einen Denkfehler gemacht: Es kommt ja noch die Kündigungsfrist.
Aber auch da muss man sich innerhalb von 3 Tagen melden, sonst wird 1 Woche Arbeitslosengeld gestrichen. Das ist ja wohl schon verpasst. Aber jetzt muss er sich unbedingt arbeitssuchend melden gehen, sonst gibt es später weitere Schwierigkeiten und womöglich noch mehr Streichungen!

22.03.2012 01:47 • #4