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Hallo ich bin jetzt seit fast 6 Monaten zu hause..Mit den Diagnosen vom Hausarzt: hws syndrom und Angststörung. Gestern kam der Anruf der Krankenkasse, sie brauchen den Namen meiner Psychologin wegen einem Befund. Es wird alles zum medizinischen Dienst weitergegeben . Von meinen Hausarzt haben sie ihn schon ..Wie läuft das ab? Wie geht es weiter ? Ich war noch nie in solch einer Situation. Danke und LG

16.09.2016 06:48 • 17.09.2016 #1


8 Antworten ↓


Schlaflose
Bei mir haben die aufgrund der Aktenlage entschieden, dass ich weiterhin krank geschrieben werden konnte. Wenn das nicht so eindeutig ist, wird man zum einem Gutachtertermin bestellt.

16.09.2016 12:16 • #2


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Medizinischer dienst

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Zitat von Schlaflose:
Bei mir haben die aufgrund der Aktenlage entschieden, dass ich weiterhin krank geschrieben werden konnte. Wenn das nicht so eindeutig ist, wird man zum einem Gutachtertermin bestellt.


Aber da muss ja schon einiges drinnen stehen oder ?

16.09.2016 12:20 • #3


Schlaflose
Mein Therapeut hatte einen richtigen Zustandsbericht und eine Prognose für die Zukunft geschrieben, also nicht nur die Diagnose selbst. Und von meinem Hausarzt, von dem ich die Medikamente bekomme, hatten sie sowieso schon häufiger Diagnosen, weil ich davor schon mehrmals für ein paar Wochen krank geschrieben war. Außerdem hatte ich ein anderthalb Jahre zuvor schon eine 8-wöchige Reha gemacht und der Entlassungsbericht lag der KK auch vor.

16.09.2016 18:06 • #4


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Ja meine Therapeutin muss auch so einen schreiben. War jetzt 6 mal zur Therapie Stunde...denke mir halt ob meine Befunde reichen...Sie wollen das eben überprüfen weil ich als Diagnose das hws syndrom auch habe. Neurologen Termin hab ich erst im November; das dauert er zu lange. Auf Anfragen mir ob sie nicht eher was organisieren könnten ?! Kam nur ..NEIN da haben sie auch keinen Einfluss.

16.09.2016 18:54 • #5


Schlaflose
Zitat von frozen12:
War jetzt 6 mal zur Therapie Stunde...denke mir halt ob meine Befunde reichen...


Naja, nach 6 Stunden kann sie noch nicht so viel schreiben. Bei mir waren schon an die 20 Stunden gelaufen, als die Aufforderung kam.
Zitat von frozen12:
Sie wollen das eben überprüfen weil ich als Diagnose das hws syndrom auch habe. Neurologen Termin hab ich erst im November;


Wieso gehst du wegen HWS zum Neurologen? Ist das nicht ein Fall für den Orthopäden?

Wenn dem MDK die Befunde nicht ausreichen, um zu entscheiden, bestellen sie dich halt zur Untersuchung ein. Da wirst du ärztlich beutachtet und es wird eine Entscheidung gefällt, ob die weitere Krankschreibung erolgen kann oder nicht. Oder sie fordern dich auf, eine Reha zu machen. Das ist auch üblich bei einer längeren Krankschreibung.

16.09.2016 19:01 • #6


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Zitat von Schlaflose:
Zitat von frozen12:
War jetzt 6 mal zur Therapie Stunde...denke mir halt ob meine Befunde reichen...


Naja, nach 6 Stunden kann sie noch nicht so viel schreiben. Bei mir waren schon an die 20 Stunden gelaufen, als die Aufforderung kam.
Zitat von frozen12:
Sie wollen das eben überprüfen weil ich als Diagnose das hws syndrom auch habe. Neurologen Termin hab ich erst im November;


Ich bin beim orthopäden...Neurologe möchte ich wegen der nerven abklären da ich eben dieses schulter arm syndrom oder taubheits Gefühle habe.


Wieso gehst du wegen HWS zum Neurologen? Ist das nicht ein Fall für den Orthopäden?

Wenn dem MDK die Befunde nicht ausreichen, um zu entscheiden, bestellen sie dich halt zur Untersuchung ein. Da wirst du ärztlich beutachtet und es wird eine Entscheidung gefällt, ob die weitere Krankschreibung erolgen kann oder nicht. Oder sie fordern dich auf, eine Reha zu machen. Das ist auch üblich bei einer längeren Krankschreibung.



Dann Muss ich abwarten sozusagen ...Danke dir

16.09.2016 19:04 • #7


M
Bei mir war es damals wie bei @schlaflose, ich wurde zum Medizinischen Dienst gebeten und zirka 2 Stunden befragt und Untersucht. Die Ärzte bei denen ich damals als Patient geführt wurde waren mein Hausarzt und mein Psychiater, beide gaben vorab eine Stellungnahme ab. Ich stand auch schon auf der Liste für eine Reha. Am Ende der Überprüfung wurde ich weiter AU geschrieben und es gab zumindest ab da weniger Stress.

Es liegt im Interesse der Krankenkasse und der Rentenversicherer zu erfahren ob du wirklich was hast und wie lange diese Erkrankung wohl möglich anhält. Man bekommt ja auch nur zirka 78 Wochen Krankengeld, darin gibt es auch eine Blockfrist, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen:

erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit,
mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und
mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend.

Es ist aber auch so das nach 78 Wochen der Krankengeldanspruch entfällt und der Patient wegen der schwere seiner Erkrankung Erwerbsminderungsrente beantragen muss. Damit kenne ich mich aber überhaupt nicht aus und es hat sich auch viel geändert. Ich habe mal versucht hier im Forum etwas deswegen zu Verbessern, kam aber keine Resonanz.:

feedback-wuensche-f35/thread-erwerbsminderungsrente-t75615.html

17.09.2016 08:40 • #8


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Zitat von minos:
Bei mir war es damals wie bei @schlaflose, ich wurde zum Medizinischen Dienst gebeten und zirka 2 Stunden befragt und Untersucht. Die Ärzte bei denen ich damals als Patient geführt wurde waren mein Hausarzt und mein Psychiater, beide gaben vorab eine Stellungnahme ab. Ich stand auch schon auf der Liste für eine Reha. Am Ende der Überprüfung wurde ich weiter AU geschrieben und es gab zumindest ab da weniger Stress.

Es liegt im Interesse der Krankenkasse und der Rentenversicherer zu erfahren ob du wirklich was hast und wie lange diese Erkrankung wohl möglich anhält. Man bekommt ja auch nur zirka 78 Wochen Krankengeld, darin gibt es auch eine Blockfrist, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen:

erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit,
mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und
mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend.

Es ist aber auch so das nach 78 Wochen der Krankengeldanspruch entfällt und der Patient wegen der schwere seiner Erkrankung Erwerbsminderungsrente beantragen muss. Damit kenne ich mich aber überhaupt nicht aus und es hat sich auch viel geändert. Ich habe mal versucht hier im Forum etwas deswegen zu Verbessern, kam aber keine Resonanz.:

feedback-wuensche-f35/thread-erwerbsminderungsrente-t75615.html



Danke dir . Bin gespannt ìch überhaupt hin muss. Befunde vom orthopäden gebe ich der Krankenkasse noch dazu .
Bin eben am zweifeln , weil ich nicht nicht mal die Hälfte meiner Stunden in der Therapie habe. Klar hab ich auch Angst davor...Dass sie mich wieder gesund schreiben, obwohl ich nicht annähernd soweit bin . Noch dazu sitzt der Auslöser in der Arbeit. Das ganze beschäftigt mich schon sehr.aber ich denke da geht es jeden so. Lg

17.09.2016 09:01 • #9





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